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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zwei Verträge



botfc
21.05.2017, 23:46
Hallo ihr Lieben

ich hätte mal eine etwas blöde Frage. Ich wechsele von einem kommunalen KH-> Uniklinik. Hatte in dem UKH schon den 1.9. als Beginn vereinbart gehabt und wurde dann Freitag von meiner jetzigen Personalabteilung darauf aufmerksam gemacht, dass meine Kündigungsfrist 4 Monate beträgt und ich dürfte erst ab 1.10. wo anders anfangen. Ein Auflösungsvertrag käme für meinen CA eher nicht in Frage. Ich habe, wie es so bei uns üblich ist, mehr als 140 Überstunden und werde eh das letzte Monat (August oder September) frei bekommen. Dürfte ich dann eigentlich in dem Monat schon in dem UKH anfangen und überlappend zwei VZ Verträge haben? :-?

VG
botfc

morgoth
22.05.2017, 07:10
Ehrlich gesagt glaube ich nicht, dass das geht. Urlaub und Überstundenausgleich dient doch dazu sich zu erholen und ist dementsprechend auch gesetzlich geschützt. Da kann man nicht "einfach so arbeiten" in der Zeit.
Ich bin aber kein Anwalt. ;-)

ChillenMitBazillen
22.05.2017, 08:36
Im Urlaub gibt es gewisse Einschränkungen, im Überstundenausgleich kannst du machen, was du willst. Und wo kein Kläger, da kein Richter.

Lava
22.05.2017, 09:51
Aber ich es kann doch grundsätzlich nicht legal sein, zwei Arbeitsverträge gleichzeitig laufen zu haben! Meistens muss man doch auch im Arbeitsvertrag unterschreiben, dass man sonst nicht weiter hat. Ich wär das vorsichtig. Das wird Probleme geben. Und mindestens mal das Finanzamt und die Ärztekammer wissen ja, wo du gerade angestellt bist.

Muriel
22.05.2017, 10:06
Und spätestens bei der Meldung zur Sozialversicherung fällt es auf.

Strodti
22.05.2017, 11:25
Dann gibt es halt zwei Einkommen, die beide versteuert und zur Sozialversicherung veranlagt werden... Natürlich kann man zwei Verträge haben! Aber da es praktisch 200% Arbeitszeit wäre, bin ich mir in diesem Fall nicht sicher. Würde dazu die Arbeitsrecht-Hotline des Marburger Bundes anrufen, wenn du Mitglied bist.

Relaxometrie
22.05.2017, 11:40
Wenn Du aber aufgrund von Überstunden bei Deinem bisherigen Arbeitgeber eh den September frei bekommst, ist es doch bzgl. Deiner Arbeitskraft für die bisherigen Abteilung das gleiche, wie wenn Du einen Auflösungsvertrag zu Ende August bekommen würdest.
Deswegen verstehe ich nicht, warum sich Dein bisheriger Arbeitgeber gegen den Auflösungsvertrag wehrt.

Wenn Du die Überstunden nicht bezahlt, sondern in Freizeit ausgeglichen haben möchtest, wäre es doch ok, den Vertrag einfach zu Ende August zu kündigen/ aufzulösen.
Auf den alten Arbeitgeber bezogen, verlässt Du den Betrieb einfach früher und feierst die Überstunden in einer Art Niemannsland im September ab, ohne sozialversichert zu sein, da Du den Vertrag ja zu Ende August aufgelöst hast.
Aber sämliche Versicherungen würden ab September ja über den neuen Arbeitgeber laufen.

THawk
22.05.2017, 15:35
Wie sollen denn Überstunden nach Vertragsende abgegolten werden? Einzige Möglichkeit, die ich mir vorstellen könnte wäre in einem Aufhebungsvertrag festzulegen, dass in beiderlei Einverständnis die Überstunden verfallen. Weiß aber nicht sicher ob das rechtlich möglich ist.

Lakemond
22.05.2017, 15:55
und einfach so aufs Geld verzichten? Da müsste man echt blöd sein. Im Überstundenfrei darfst du auch woanders arbeiten (es sei, dass es bei direkter Konkurrenz ist), du muss es deinem jetzigem AG melden.
Auch wenn es in einem Bundesland ist, ist überhaupt kein Problem - du musst dich halt bei der zuständigen ÄK anmelden.
Ich habe auch zwei Verträge und bin bei zwei ÄK. Überhaupt kein Problem seit 2 Jahren.

Rettungshase
22.05.2017, 16:20
Es erscheint mir lohnenswert, zum Anwalt zu gehen.

Grombühlerin
22.05.2017, 20:43
Ist es denn gesichert, dass du die Überstunden wirklich frei bekommst?
In einer Klinik, wo dreistellige Zahlen bei den Überstunden üblich sind, wird doch wohl eher ausbezahlt....

Pflaume
23.05.2017, 10:04
Formal ist das Überlappen möglich, aber dein alter Arbeitgeber (und der neue) müssen jeweils zustimmen, daß du in dem Zeitraum zusätzlich noch woanders angestellt bist. Die beiden Personalabteilungen müssen dann Daten untereinander austauschen und die Sozialversicherungsbeiträge für den Zeitraum unter sich aufteilen, wobei dein alter Arbeitgeber deutlich mehr davon zahlen würde als dein alter (wegen größerem Verdienst in der Zeit, geh ich mal davon aus). Kann natürlich sein, daß sie wegen der Geldersparnis, die es für beide bedeutet, beide dazu bereit wären, aber insgesamt ist das doch so ein großer bürokratischer Aufwand, daß ich eher nicht glaube, daß es klappt. Kommen ja, wie andere schon angesprochen haben, auch noch so Problematiken wie das Arbeitszeitgesetz hinzu.

Vielleicht wäre die am ehesten realistische Alternative, daß unter dem Hinweis darauf, daß du den letzten Monat sowieso frei hättest, dein Chef und die Verwaltung zustimmen, den Vertrag doch einen Monat vorher zu beenden und die Überstunden auszuzahlen. Auch das kann Kollisionen mit dem Arbeitszeitgesetz erzeugen, da deine Durchschnittsstundenzahl in dem zugrunde zu legenden 6-Monats-Zeitraum ja steigt, wenn du keinen Freizeitausgleich bekommst, sondern die Überstunden ausgezahlt werden. Für deinen Ex-Arbeitgeber wäre das aber vermutlich insgesamt sogar die billigste Lösung, wegen 2,5 Tagen weniger Urlaubsanspruch, weniger Sozialversicherungsbeiträge.

Kann aber natürlich auch sein, daß aus der Aussage, daß du 1 Monat früher gehen kannst wegen Überstundenausgleich, plötzlich wird, daß man im September wegen der Personalsituation lieber nicht auf dich verzichten möchte und dich den September schön weiterarbeiten läßt und dann die Überstunden trotzdem auszahlt. So wäre es bei meinem Ex-Arbeitgeber gelaufen ;)

John Silver
24.05.2017, 05:26
Ich verstehe nicht ganz, warum Du nicht einfach einen Auflösungsvertrag vereinbarst. Dein "alter" Chef kann das nicht bestimmen; das wird zwischen Dir und der Verwaltung verknuspert. Wenn es ihm nicht passt, ist es sein Problem.