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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kündigungsfrist Tarifvertrag Universitätsklinika, mehrere Beschäftigungsverhältnisse



kay-bro
22.05.2017, 18:40
Hallo zusammen,
ich arbeite in einer Uniklinik in Süddeutschland (TV-L). Ich habe im Januar 2016 mit einer bis zum Oktober 2016 befristeten Stelle angefangen. Im Oktober 2016 wurde mein Arbeitsverhältnis bis Mitte 2018 verlängert.

Im Tarifvertrag heißt es:

"Die Kündigungsfrist beträgt bis zum Ende des sechsten Monats seit Beginn des Arbeitsverhältnisses zwei Wochen zum Monatsschluss. 2Im Übrigen beträgt die Kündigungsfrist bei einer Beschäftigungszeit (Absatz 3 Satz 1 und 2)

bis zu einem Jahr ein Monat zum Monatsschluss,
von mehr als einem Jahr 6 Wochen,
von mindestens 5 Jahren 3 Monate,
von mindestens 8 Jahren 4 Monate,
von mindestens 10 Jahren 5 Monate,
von mindestens 12 Jahren 6 Monate

zum Schluss eines Kalendervierteljahres. "

Wie lange ist nun meine Kündigungsfrist?
"Ein Monat zum Monatsschluss" weil mein neuer Vertrag erst seit Oktober 2016 läuft oder "6 Wochen zum Schluss eines Kalendervierteljahres" weil mein erster Vertrag im Januar 2016 begann?

Danke

Solara
22.05.2017, 18:45
Sind das die Fristen für Befristete Verträge?
Wenn ja, dann gelten für dich die 6 Wochen zum Quartalsende

Pflaume
23.05.2017, 22:10
Guter Hinweis. Nein, das sind die Kündigungsfristen für unbefristete Arbeitsverhältnisse aus $34 TV-L. kay-bro hat den §30 im TV-L übersehen. Aus dem ergäbe sich bei der geschilderten Situation meiner Erinnerung nach aktuell eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Monatsende. Abgesehen davon kann es auch sein, daß kay-bro nicht so genau weiß, nach welchem Tarifvertrag er bezahlt wird, und (so wie ich) als Arzt an einer Uniklinik in Wirklichkeit dem TdL unterliegt. Da wäre die Kündigungsfrist meines Wissens dann wiederum 6 Wochen zum Quartalsende.

kay-bro
02.06.2017, 12:59
Vertrag ist nach TV-L.
In einem Passus des Vertrags steht, dass für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses § 34 Absatz 1 des TV-L gilt...
Daher nehme ich an, dass 6 Wochen zum Quartalsende gelten.
Oder?

Feuerblick
02.06.2017, 13:15
Ich zitiere mal:
Guter Hinweis. Nein, das sind die Kündigungsfristen für unbefristete Arbeitsverhältnisse aus $34 TV-L. kay-bro hat den §30 im TV-L übersehen. Aus dem ergäbe sich bei der geschilderten Situation meiner Erinnerung nach aktuell eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Monatsende.

Pflaume
03.06.2017, 17:32
Ich bezweifle, daß der Arbeitgeber bei einem befristeten Arbeitsvertrag, der sich ausdrücklich auf einen bestimmten Tarifvertrag bezieht und für den gemäß diesem Tarifvertrag eine relativ kurze Kündigungsfrist (von 6 Wochen zum Monatsende) nach §30 TV-L gilt, rechtswirksam individualvertraglich zu Lasten des Arbeitnehmers eine längere Kündigungsfrist für die Kündigung von Arbeitnehmerseite durch Verweis auf §34 des entsprechenden Tarifvertrags (dort Frist 6 Wochen zum Quartalsende) vereinbaren kann. Diese Zweifel nähren sich aber aus meiner laienhaften Vorstellung vom Arbeitsrecht, und ich möchte auf keinen Fall den Eindruck erwecken, daß meine private Meinung einer juristischen Qualifikation entspringt.

Für qualifizierte Antworten auf derartig spezielle Fragestellungen mußt du zwingend eine Rechtsberatung bei einem tarifrechtlich / arbeitsrechtlich bewanderten Juristen / Rechtsanwalt in Anspruch nehmen.

Oder den Arbeitgeber fragen und einfach das akzeptieren, was er sagt (wahrscheinlich wären das dann 6 Wochen zum Quartalsende).