Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Scheinfrei Studiendauer
Gibt es eine zeitliche Begrenzung oder Höchstzahl an Semestern innerhalb derer das Humanmedizinstudium abgeschlossen sein muss? Ich frage deswegen, weil ich im WiSe 2010/11 begonnen habe aber erst nächstes Jahr im April 2018 den zweiten Abschnitt der ärztlichen Prüfung schreiben möchte (Wird dann mein 1. Versuch). Bin scheinfrei und hab nur noch 2. Abschnitt der ärztlichen Prüfung, danach PJ. D.h. ich bin frühestens 2019 fertig mit dem Studium. Kann die Uni mich exmatrikulieren weil ich zu lange gebraucht habe? Kann ich irgendwelche anderen Probleme bekommen? Mache mir echt sorgen.
Absolute Arrhythmie
06.06.2017, 20:10
Da wirst du wohl die Studienordnung deiner Uni lesen müssen.
An meiner uni gibt es sowas afaik nicht.
das müsste Ländersache sein, also definitiv die Studienordnung lesen. Das einzige was anfallen kann sind Langzeitstudiengebühren, ein ''zu lange gebraucht'' gibt es eig nicht.
Heerestorte
06.06.2017, 20:20
Meines Wissens nach ist es so, dass Medizin einer der wenigen Studiengänge ist, wo man "ewig" brauchen darf.
Zumindest für die ärztlichen Prüfungen.
An unserer Uni ist es so, dass man die 3 Klausurversuche innerhalb von 24 Monaten machen muss, aber das hat nix mit den ÄP zu tun.
Ich bin euch sehr dankbar für eure Antworten. Ich fühle mich etwas beruhigter.
Ich hatte deswegen gefragt, da ich in Berlin studiere und ich gehört habe, dass es passieren kann, dass man zu einer Studienberatung gezwungen wird, wo einem Auflagen auferlegt werden können, bis wann man welche Prüfungen absolvieren muss, um nicht exmatrikuliert zu werden. Ich weiß nicht ob es stimmt. Bin offen für weitere Antworten, egal wo ihr studiert oder studiert habt.
Ich kenne zumindest jemand der mittlerweile im 28. Semester sein dürfte, kann aber sein, dass da krankheitsbedingt Pause offiziell einlegt wurden.
Lies die Studienordnung deiner Uni durch.
Ich würde übrigens diesen Herbst mitschreiben, ne zu lange Lernzeit hält man nicht durch.
Vielen Dank für alle Antworten. Gerne können auch noch weitere Antworten.
xenopus laevis
07.06.2017, 22:45
Campusnet > Humanmedizin > Downloads > Satzung für Studienangelegenheiten: § 8 (4)
Vielleicht hilft es?!
Caramboli
08.06.2017, 15:02
Also wie das in Berlin ist weiß ich natürlich nicht aber bei uns in Frankfurt gibt es eine Begrenzung also solltest du das auf jeden Fall abklären, es ist anscheinend schon prinzipiell möglich sowas festzulegen.
Aus unsere Studienordnung als Beispiel:
§ 29 Befristung des Studiums
(1) Der Erste Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (M1) muss spätestens zum Ende des 8. Fachsemesters, der Zweite Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (M2) spätestens zum Ende des 20. Fachsemesters bestanden sein.
[...]
(3) Wer die Fristen nach Abs.1 und 2 überschreitet, verliert den Anspruch auf weitere Teilnahme am Studium und wird exmatrikuliert. Es ergeht ein Bescheid entsprechend § 27 Abs.3.
Kann wohl nur aus triftigen Gründen verlängert werden. Aber meine Uni is auch assi.
Danke euch beiden so sehr!!! Eure Antworten waren sehr hilfreich. Ich werde noch einmal genau nachlesen. Vielen Dank!
In jedem thread zu schreiben wie man für das Examen lernt im nächsten zu fragen wie man sich wann am besten abmeldet und dann zu fragen wie lange man brauchen darf das Examen tatsächlich zu schreiben finde ich ziemlich anstrengend. Lerne doch einfach mal den 100 Tage Lernplan und schau was dabei rauskommt...
Plottwist: Aniboy ist Atyas Zweitaccount :-D:-D
Blöde Frage vermutlich, aber was ist plottwist?
Absolute Arrhythmie
11.06.2017, 21:06
Eine unerwartete Wendung der Geschichte
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