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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Drohende Exmatrikulation



thomas189
28.07.2017, 09:52
Hallo!

ich habe folgendes Problem. Ich habe an der Uni Göttingen durch das verpassen der 18-Monats-Frist (man muss jede Prüfung innerhalb von 18 Monaten nachdem man sie das erste mal angetreten hat bestehen) nun den Prüfungsanspruch verloren. Versuche hatte ich nur 2 verbraucht.

Wirkt sich das auf den Prüfungsanspruch an anderen Universitäten aus? Dort ist oft nur die Rede von nicht bestandenem Drittversuch in den Prüfungsordnungen.

Kann mir jemand sagen an wen ich mich wenden muss für mehr Informationen?

Danke schon mal und viele Grüße! :)

blabla1234blabla
28.07.2017, 19:02
Sofort rückwirkend krankschreiben lassen mit nem plausiblen Grund und dann entsprechende Story vorschieben. Hatte einige Freunde in einer ähnlichen Lage, hatten aber den 3ten Anspruch verkackt. Wird bei dir möglicherweise ähnlich aussehen. Wenn du das nicht kannst dann kannst du einpacken.

Stell übrigens vorher sicher, dass dich deine Anfragen nicht in den Arsch beissen können; sprich stell sicher dass du nicht die "ehrliche" Version schilderst (Mitleid gibt's von niemandem, auch wenn es anfangs den Anschein haben kann) , wenn sie dich ins Abseits stellen könnte, hatte einen Kollegen, der hat seine ehrliche Geschichte dem Sekretariat geschildert, und dann "plötzlich" geändert, die kamen sich verarscht vor und er musste sich nen Anwalt besorgen.

Brutus
28.07.2017, 19:19
Rückwirkende Krankschreibung? Ähhhhhm...
:-wand

Shizr
30.07.2017, 14:53
Wirkt sich das auf den Prüfungsanspruch an anderen Universitäten aus? Dort ist oft nur die Rede von nicht bestandenem Drittversuch in den Prüfungsordnungen.
Ja, das wirkt sich auf den Prüfungsanspruch aus.
Einschreibeordnungen und/oder Hochschulrahmengesetze schreiben in aller Regel relativ gnadenlos fest, dass nicht immatrikuliert werden darf, wer endgültig einen Prüfunganspruch für das jeweilige Fach verloren hat. Ausnahmeregelungen gibt es da m.W. nicht.


Hypothetisch könntest du einen Härtefallantrag stellen und beantragen, dass dir die Frist rückwirkend verlängert wird, aber die Uni Göttingen wird dich dann zweifellos fragen, wieso du diesen Antrag nicht vor Fristablauf gestellt hast.

Und offen gesagt: Ich bezweifle, dass es dir gelingen wird, diese Frage zufriedenstellend zu beantworten.
Kurz gesagt: Deine Chancen, das Studium in Deutschland fortzusetzen, stehen jetzt, da du die Frist hast verstreichen lassen, leider eher beschi**en.

davo
30.07.2017, 14:58
Hier im Forum gab es glaub ich irgendwo einen Thread, in dem Unis genannt wurden, die Studenten, die endgültig nicht bestanden hatten, aufgenommen haben.

Falls das nicht klappt müsste man zur Not den Umweg über Österreich nehmen.

Arrhythmie
30.07.2017, 15:01
Rückwirkende Krankschreibung? Ähhhhhm...
:-wand

Ich kenne jemanden, da hat das funktioniert. Und ich kenne denjenigen persönlich, also nicht über 10 Ecken... Ich kann quasi bestätigen dass das funktionieren kann.

nie
30.07.2017, 15:37
In Göttingen?

Die sind da in der Regel gnadenlos was ihre 18-Monate-Frist angeht. Ich mein, versuchen kann mans ja aber ich würde mir da eher wenig Hoffnung machen.

Die einzige Chance wäre wohl, sich zu exmatrikulieren bevor man zwangsexmatrikuliert wird.

Ansonsten weiß ich sicher von zwei Leuten aus meinem damaligen Semester, die in Göttingen aus eben diesem Grund exmatrikuliert wurden und jetzt in Hannover bzw. Köln studieren. Modellstudiengänge scheinen da etwas kulanter zu sein was den Prüfungsanspruch betrifft.

Arrhythmie
30.07.2017, 16:31
Nene, in BaWü. Hier an meiner Uni scheint da irgendwie mit Attesten sehr viel machbar zu sein, hab ich den Eindruck. Nicht zuletzt aufgrund dieser einen Person, die wegen jedem Quatsch mit einem Attest ankommt und wo echt alles immer irgendwie durchgeht...

thomas189
30.07.2017, 18:25
Ich hab mich falsch ausgedrückt. Die Frist läuft erst im September aus. Sprich ich könnte noch einen Härtefallantrag stellen. Es wird nur in diesem Semester eben keine Wiederholungsprüfung angeboten und ich habe keine Möglichkeit mehr die Prüfung abzulegen obwohl ich ja noch einen Versuch hätte. Ich warte jetzt mal das Ergebnis ab und stelle dann wahrscheinlich den Antrag. Danke für eure Antworten!

Gesocks
30.07.2017, 19:43
Wird die Prüfung ausnahmsweise in diesem Semester nicht angeboten oder grundsätzlich nur im Sommersemester? Ersteres wäre vielleicht keine extrem schlechte Begründung. Welches Ergebnis wartest du ab?

Viel Erfolg und Glück!

nie
30.07.2017, 20:25
Ich nehme an, dass jetzt bereits das Ergebnis der Nachprüfung (also der Zweitversuch) aussteht. In Göttingen werden die Nachprüfungen immer schon kurz nach der eigentlichen Klausur geschrieben.
Die nächste Chance wäre dann die Klausur Ende des Wintersemesters und damit wären die 18 Monate dann überschritten.

Kiddo
31.07.2017, 08:50
Marburg zum Beispiel hat in der Vorklinik die 18-Monatsregelung abgeschafft. Das wäre sonst vielleicht eine Alternative für einen Wechsel.

regen.tropfen
31.07.2017, 16:54
Laut Gerüchteküche wurde eine ähnliche Frist bei uns aus der Prüfungsordnung genommen, da sie rechtlich nicht haltbar sei. Das aber nur nebenbei. Ich denke, du willst nicht unbedingt den rechtlichen Weg gehen. ;)

Ansonsten lässt sich über Härtefallantrag einiges machen. Es muss ja nicht die "rückwirkende Krankschreibung" sein, aber vielleicht kannst du mittels Attest nachweisen, dass du z.B. während eines Nachprüfungstermins krank warst (selbst wenn du "eigentlich" damals nicht mitschreiben wolltest). Erfahrungsgemäß ist da einiges an Handlungsspielraum fürs Prüfungsamt/Studiendekanat vorhanden.

thomas189
01.08.2017, 11:43
Die einzige Chance wäre wohl, sich zu exmatrikulieren bevor man zwangsexmatrikuliert wird.

Ansonsten weiß ich sicher von zwei Leuten aus meinem damaligen Semester, die in Göttingen aus eben diesem Grund exmatrikuliert wurden und jetzt in Hannover bzw. Köln studieren. Modellstudiengänge scheinen da etwas kulanter zu sein was den Prüfungsanspruch betrifft.

Genau das habe ich vor... Weißt du zufällig wie die beiden vorgegangen sind?
Danke für eure Antworten :)

nie
01.08.2017, 19:16
Nicht so direkt. Die Personen wären nur die ersten zwei Semester bei mir und sind dann quasi in der Anatomie "hängengeblieben", danach hatte ich nicht mehr viel Kontakt zu ihnen. Hab dann nur mitbekommen, dass sie 18 Monate später immer noch keinen Anatomieschein hatten und bei Facebook gesehen, dass die Personen eben jetzt ins Hannover bzw. Köln weitermachen.

Nehmen mal an, die haben sich ganz normal aufs höhere Fachsemester beworben. Von einer Person weiß ich auch sicher, dass sie zwangsexmatrikuliert wurde. Das hat sie mir nämlich noch erzählt. Dann hab ich sie aber aus den Augen verloren.

thomas189
02.08.2017, 12:20
Ich hab die Klausur bestanden! All den Stress umsonst gemacht. Danke für eure Tipps!

davo
02.08.2017, 14:37
Gut zu hören, gratuliere! :-top

epeline
11.08.2017, 02:07
Rückwirkende Krankschreibung? Ähhhhhm...
:-wand


Ich kenne jemanden, da hat das funktioniert. Und ich kenne denjenigen persönlich, also nicht über 10 Ecken... Ich kann quasi bestätigen dass das funktionieren kann.
Ich kenne tatsächlich jemanden, bei dem das in Göttingen funktioniert hat ;-) Allerdings schon einige Jährchen her.