PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Überstundenvergütung/-zuschlag



abcd
29.07.2017, 10:22
Liebe Kollegen,

mich würde interessieren, wie das bei Euch so gehandhabt wird.

Je nach Vertragswerk sind Arbeitsstunden (z.B. >42h/w) als Überstunden zu werten und mit Überstundenzuschlag abzugelten. Jetzt landen alle Arbeitsstunden, die über die vertragliche Arbeitszeit hinausgehen, auf dem Zeitkonto (je nach Arbeitsvertrag gemischt Mehrarbeitsstunden und Überstunden). Wann werden die Überstundenzuschläge ausbezahlt? Nur wenn man zum Zeitausgleich frei nimmt bzw. Auszahlung der Stunden beantragt? Oder vielleicht auch generell mit jeder monatlichen Abrechnung, da die Zuschläge sowieso fällig werden, egal, ob man Zeitausgleich nimmt oder Auszahlung beantragt?

Ich freue mich von Euch zu hören.
Gruß abcd

abcd
02.08.2017, 20:46
Sind Überstunden kein Thema bei Euch?

In meiner alten Klinik konnte man sich Stunden auszahlen lassen (inkl. Zuschlag), bei überstundenfrei wurden die Zuschläge ausbezahlt. Stunden mussten nicht angeordnet werden und gingen durch elektronische Zeiterfassung direkt auf ein Stundenkonto.
In meiner aktuellen Klinik habe ich dazu leider bislang keine Informationen erhalten (liegt aber ein anderes Vertragswerk zugrunde).

Lava
04.08.2017, 10:14
Was sagt denn der aktuelle Vertrag?
Ich muss zugeben, dass ich mich mit dem Thema bisher nie ausführlich beschäftigt habe. Von "es gibt keine Überstunden - basta" bis hin zur juristisch korrekten Variante mit Freizeitausgleich und Auszahlung der Zuschläge im Folgemonat hab ich bisher alles erlebt.

abcd
04.08.2017, 18:51
Der aktuelle Haustarivertrag sagt, dass Überstunden ab der 42h/Woche zuschlagpflichtig sind. Aber es ist in den Verträgen nichts zu finden, wann die Zuschläge bezahlt werden und es war in dem Haus bislang wohl auch kein Thema (trotz des Vertrages und der elektronischen Zeiterfassung). Ich verstehe immer nicht, dass Kollegen, die langjährig im Haus sind, so etwas nie nachgefragt haben und stillschweigend aktzeptiert haben.

Lava
05.08.2017, 09:03
Es ist schwierig, etwas zu ändern, was schon immer so gemacht wurde. Könnte ja sein, dass es am Ende alles noch schlimmer wird. Also lieber alles so lassen.

Pflaume
06.08.2017, 14:05
Ich verstehe immer nicht, dass Kollegen, die langjährig im Haus sind, so etwas nie nachgefragt haben und stillschweigend aktzeptiert haben.
Hat bei deinem vorherigen Arbeitgeber irgendwer von den Kollegen sich ernsthaft für die Bezahlung interessiert? Meiner Erfahrung nach ist mehr als 90% der Assistenzärzte sowieso ziemlich egal, was abgerechnet wird und ob das korrekt ist und wieviel sie eigentlich verdienen. Ich glaube, für solche speziellen Details wie die von dir genannten interessiert sich vielleicht einer von hundert Ärzten.

Und ich muss zugeben, dass ich in einem Haus, das mir vergleichsweise unproblematisch und unbürokratisch meine Überstunden anerkannt und bezahlt hat, auch nicht die Art der Überstunden-Auszahlung angemeckert habe, obwohl sie von der Form her (natürlich zu meinen Ungunsten) nicht ganz vertragsgerecht erfolgte. In dem Haus war es zum Beispiel ebenfalls üblich, den Überstundenzuschlag nicht für die Stunden zu bezahlen, die im Verlauf in Freizeit ausgeglichen wurden, obwohl (nach Ablauf einer gewissen Frist) auch dafür Zuschläge fällig geworden wären.

anignu
06.08.2017, 17:55
Ist halt schwierig... Überstundenzuschläge gibt es bei uns auch nicht. Das kann man vermutlich schon mal aggressiv drauf anlegen, die Frage ist halt ob man wirklich davon profitiert. Es reicht mir ja schon wie oft die Emails vom Vorstand kommen "Urlaub abbauen! Überstunden abbauen!" mit den anschließenden Diskussionen mim Chef darüber. Letztlich ist er dann aber doch wieder so gutmütig, dass ich meine Überstunden in der Regel am Stück (also 3-5 Tage am Stück) abbaue. Das ist für die eigentliche Erholung gar nicht so schlecht.

Es ist schwierig, etwas zu ändern, was schon immer so gemacht wurde. Könnte ja sein, dass es am Ende alles noch schlimmer wird. Also lieber alles so lassen.
Es könnte deutlich schlimmer werden: zwangsfrei zu Zeiten die mir nichts bringen... Dann lieber nicht drauf anlegen, um die paar Cent gehts eh nicht.

abcd
06.08.2017, 18:29
Ja ihr habt ja recht, ich habe das bislang auch so kennengelernt. Ich kann mich damit nur schwer abfinden, dass scheinbar keinen das Vertragswerk interessiert und die Verwaltungen damit so verfahren können. Es ist wohl tatsächlich nahezu überall gleich. Eigentlcih traurig.

FirebirdUSA
06.08.2017, 18:37
Bei uns wird tarifkonform erst Zuschlag ausgezahlt (wenn Ausgleich nicht innerhalb von 3? Wochen) und was nicht innerhalb von 3 Monaten in FZA o.ä. abgegolten wird wird automatisch ausbezahlt

mainzer
09.08.2017, 20:14
Ich hänge mich hier frecherweise mal kurz dran, nachdem ich keinen neuen Thread dafür aufmachen wollte...
Hat jemand eine Ahnung welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit sowohl die Zulagen "Wechselschicht" als auch "Schichtdienst" gezahlt werden?
Ich dachte immer, es wäre so was à la 1xFD, 1xSD, 1xND im Monat....(haben ein 3-Schicht-Modell)

Nachdem mir im Juni (für April) kein Zuschlag gewährt wurde habe ich in der Perso nachgefragt woran das lag; Antwort damals: "es fehlte der SD in dem Monat"...stimmte auch; fehlte tatsächlich.
Nun hab ich den DP für Oktober und dachte ich frag noch einmal offiziell in der Perso nach, welche Bedingung erfüllt sein muss.. kurze und knappe Mail: 2 Nachtdienste...

Nach diese Diskrepanz rief ich kurz an und wurde relativ barsch (wie eine andere Kollegin neulich auch; allerdings mit anderem Anliegen) abgebügelt: "Herr Mainzer, Sie stehlen mir meine Arbeitszeit"...
Ich glaube es hackt..das ist ihre Aufgabe als Personalerin...(hab ich natürlich nicht gesagt sondern nur gedacht)..
"Wenn Sie mir nicht glauben können Sie ja den MB fragen"... Ich war erstmal sprachlos...

Im Tarifvertrag steht drin:
§9 Sonderformen der Arbeit
(1) 1Wechselschichtarbeit ist die Arbeit nach einem Schichtplan/Dienstplan, der einen regelmäßigen Wechsel der täglichen Arbeitszeit in Wechselschichten vorsieht, bei denen die Ärztin/der Arzt längstens nach Ablauf eines Monats erneut zu mindestens zwei Nachtschichten herangezogen wird. 2Wechselschichten sind wechselnde Arbeitsschichten, in denen ununterbrochen bei Tag und Nacht, werktags, sonntags und feiertags gearbeitet wird. 3Nachtschichten sind Arbeitsschichten, die mindestens zwei Stunden Nachtarbeit umfassen.
(2) 1Schichtarbeit ist die Arbeit nach einem Schichtplan, der einen regelmäßigen Wechsel des Beginns der täglichen Arbeitszeit um mindestens zwei Stunden in Zeitabschnitten von längstens einem Monat vorsieht, und die innerhalb einer Zeitspanne von mindestens 13 Stunden geleistet wird.


(4) 1Ärztinnen und Ärzte, die ständig Wechselschichtarbeit leisten, erhalten eine Wechsel- schichtzulage von 105 Euro monatlich. 2Ärztinnen und Ärzte, die nicht ständig Wechselschichtarbeit leisten, erhalten eine Wechselschichtzulage von 0,63 Euro pro Stunde.
(5) 1Ärztinnen und Ärzte, die ständig Schichtarbeit leisten, erhalten eine Schichtzulage von 40 Euro monatlich. 2Ärztinnen und Ärzte, die nicht ständig Schichtarbeit leisten, erhalten eine Schichtzulage von 0,24 Euro pro Stunde.


Freu mich über euren Input...

THawk
10.08.2017, 08:54
1. Wenn nur der SD fehlte solltest du für den Monat Wechselschichtzulage bekommen müssen da du Tag und mehr als zwei mal Nachtarbeit hattest.
2. Wie ist denn in dem TV Nachtarbeit definiert? Unser Spätdienst ging so lang, dass schon damit 2h Nachtarbeit erfüllt war, glaube ich. Dann bräuchtest du nämlich gar keine Nachtschichten um die Voraussetzungen für den Zuschlag zu erfüllen.

Ich hatte eine ähnliche Frage mal an unsere Verwaltung gestellt, die haben einfach jedem Arzt der prinzipiell schichtet die Zulage gegeben ohne Prüfung im Einzelfall.

FirebirdUSA
10.08.2017, 21:11
Ich verstehe das so, dass du nur eine der beiden Zulagen erhalten kannst...

Ich würde einfach mal formal für den Monat wo du die Zulage nicht erhalten hast Widerspruch einlegen. Mit der schriftlichen Begründung kann man dann diskutieren.
Ich sehe es so, dass du Wechselschichtzulage erhalten müsstest. Hast du mal keine zwei ND bekommst du falls Beginn FS und Ende SD min. 13h auseinander sind Schichtzulage