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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Resturlaub bei Kündigung



rettesichwerkann
04.08.2017, 06:10
Hallo,

ich habe meinen Vertrag zu Ende September gekündigt, weil ich ab Oktober eine neue Stelle anfangen werden (also noch 9 Wochen).
Ich habe noch 11 Urlaubstage und über 100 Überstunden.
Meinen Chef + Sekretariat habe ich per E-Mail schon angeschrieben und angefragt wie bzw. wann ich die Urlaubstage/Überstunden nehmen kann, jedoch bekomme ich nie eine Rückmeldung. Ich vermute mal, dass da Absicht dahinter steckt, da die personelle Besetzung in unserer Abteilung (zwar Uniklinik + sehr große Abteilung) zur Zeit etwas eingeschränkt ist.
Habt ihr Ideen wie ich weiter vorgehen könnte? Wie steht es rechtlich, stehen mir zumindest die Urlaubstage zu und die Überstunden würde ich ggf. Auszahlen lassen?

Viele Grüße

Lava
04.08.2017, 10:54
Hingehen zum Chef und persönlich mit ihm sprechen! Und am besten auch die Personalabteilung informieren, die werden dem Chef schon Druck machen, schließlich wollen sie dir bestimmt Urlaub und Überstunden nicht auszahlen. ;-)
Ich würde noch Folgendes vorschlagen: fordere bereits mit deiner Kündigung die Auszahlung aller noch bestehenden Überstunden und Urlaubstage, die du vor deinem Austritt nicht mehr nehmen konntest. Fordere eine schriftliche Bestätigung deiner Forderung. Lass dir schriftlich geben, wieviele Überstunden du noch hast und lass dir auch den Urlaubsplan geben, aus dem hervor geht, wieviel Urlaub du noch hast.

In meinem Fall hat mir der Chef auch nur einen Teil meiner Überstunden als Freizeit gegeben und es gab hinterher einen monatelangen Rechtsstreit über die Auszahlung der übrigen Stunden. Allerdings hatten sie mir das schriftlich zugesichert, so dass sie am Ende keine Wahl hatten.

Brutus
04.08.2017, 11:17
Einfach Urlaubsschein ausfüllen über die restlichen Urlaubstage, am besten am Schluß.
Zweiten Urlaubsschein für FZA / Überstundenfrei einreichen und beide im Sekretariat abgeben mit der Bitte um Vorlage beim Chef und Genehmigung. Wenn er das nicht macht, mit den Urlaubsscheinen in die Personalabteilung und denen vorlegen mit der Begründung vom Chef. Urlaubsanspruch hast Du auf jeden Fall bis zur gesetzlichen Grenze (24 Tage) Darüberhinaus kann man auszahlen seitens des AG. ;-)
Aber auf jeden Fall erst mal einreichen und gucken, was passiert. Und dann eben Personalabteilung (SCHRIFTLICH) abwarten und BR / MAV informieren. Und im Zweifel beim MB nachfragen...

dmtec
06.08.2017, 21:03
Mach das mit der schriftlichen Forderung auf jeden Fall schnell, da viele Arbeitsverträge eine Ausschlussfrist haben.