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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : widerrufliche Verpflichtungserklärung



Spinneritis
18.10.2003, 14:03
Ich brauche mal von jemanden Rat, der sich mit dem Medizistudium über die Bundeswehr auskennt. Dort habe ich mich nämlich für die Laufbahn der Sanitätsoffiziere beworben und habe auch positiv bei der Eignungsfeststellung an der Offizierbewerberprüfzentrale in Köln abgeschnitten.
Dort haben die uns dann über die Möglichkeit einer widerruflichen Verpflichtungserklärung als weitere Option informiert. Und jetzt kommt der Haken: das alles nur mündlich. Ich weiß jetzt also gar nicht mehr, worum es da eigentlich genau geht, muss aber den Wisch ausgefüllt (entweder mit Ablehnung oder Zusage) und an die OPZ zurückschicken. Was ist also diese wiederrufliche Verpflichtungserklärung und kann man diese Verpflichtung vor dem ofiziellen Einstellungstermin in Bezug auf die Offizierslaufbahn wahrnehmen (praktisch voranschieben, um zu testen, ob einem das Arbeiten bei der Bundeswehr überhaupt gefällt?)?

vampia
19.10.2003, 10:57
Das ist gar nicht so leicht zu entscheiden!
Erst vor kurzem war ich in der gleichen Situation wie Du: Ich habe die OPZ überstanden und wäre zum ersten Juli auch eingestellt worden und hätte meinen Medizinstudienplatz gehabt. Das mit der Erklärung läuft so ab:Ich nehme an, es geht um den 1.Januar als Einstellungstermin. Wenn Du von der widerruflichen Verpflichtungserklärung keinen Gebrauch machst, kannst Du gleich im SS 04 anfangen mit Deinem Studium. Es gibt für Dich aber keine Möglichkeit mehr, auszusteigen, wenn es Dir nicht gefällt. Vor dem Studium bekommst Du ein paar Ausbildungen. (Übrigens Du weißt schon, dass Du Deine Offiziersausbildung in den Semesterferien machen mußt: Ist eine neue Regelung, die mich etwas geschockt hat. Früher haste erst die Offz.ausbildung gemacht und dann studiert.)
Wenn Du aber von der widerruflichen Verpflichtungserklärung Gebrauch machen willst, hast Du ja 6 Monate die Möglichkeit einfach auszusteigen. Da das aber schon in die Studienzeit fallen würde - Du fängst im April an zu studieren und willst im Juni aussteigen - würde Dir Dein Studienplatz erhalten bleiben. Damit hat die BW schlechte Erfahrungen gemacht und läßt Dich die ersten 6 Monate Praktika ableisten - irgenndwo, aber auch noch keine Offz.ausbildung - und Du kannst erst zum WS 04/05 anfangen, wenn sie Dich "sicher gebunden" haben.
Ich habe mich im Mai gegen die BW entschieden: die 17 Jahre, die geringe Chance, einen Facharzt ohne Berufssoldat zu werden, machen zu können und die Tatsache, dass bei der BW nicht wahrheitsgemäß über ALLES informiert wird, ließ mich umentscheiden. Außerdem möchte ich Arzt aus Idealismus werden und habe bei der BW kaum Möglichkeiten. Die meisten versauern irgendwo als Truppenarzt, der die Soldaten eigentlich nur zu den entsprechenden zivilen Fachärzten überweist. Vor allem, wenn Du beim Heer und der Luftwaffe bist. Ich wäre bei der Marine genomen worden, das ist doch etwas interessanter, wenn Du auf dem Schiff mitfährst und nicht an der Küste als Truppenarzt versauerst. Okay, will Dir keinen Schreck machen, denn es gibt genügend Vorteile.
Ich möchte Dir nur sagen: Hör nicht nur die Offiziere von den Vorteilen reden, sondern such Dir jemanden, der Dir ganz bewußt die anderen Sachen erzählt und dann entscheide!!!
P.S.:Habe denjenigen im Sanitätszenrum in Kühlsheim in BaWü bei einem Besuch getroffen. Die anderen Erfahrungen habe ich in der OPZ gemacht. Viel Glück, egal, wie Du Dich entscheidest.

vampia
19.10.2003, 10:59
Achso, zu Deiner letzten Frage: Es müßte aus dem vorigen Text zu schließen sein: Die 6 Monate zählen ab dem Einstellungstermin. Davor geht nicht.
Schreib mal, was Du denkst und wie Du Dich entscheidest.

Spinneritis
19.10.2003, 13:19
Hallo Kleine, danke für deine ausführliche Antwort!
Ich würde diese komische Verpflichtung nur dann machen, wenn ich sie vor dem Einstellungstermin machen kann. Die Sache ist nämlich die, dass ich ja schon das Abitur habe und jetzt im Wartesemester rumsitze. So hätte ich die Möglichkeit gehabt mir die Sache mal ganz genau anzusehen und noch mal genau abzuwägen.
Die Bewerbund über die Bundeswehr lasse ich aber auf jeden Fall erst mal weiterlaufen. Man hat mir eh nicht besonders viele Hoffnungen gemacht, genommen zu werden. "Ja Frau Hoffmann, sie haben da halt mittelmäßig abgeschnitten. Also nicht besonders gut aber auch nicht besonders schlecht. Aber ich würde sagen die Chancen stehen eher schlecht, dass sie auch genommen werden". Na ja sehr hoffnungsvoll klang das nicht. Was haben sie dir denn damals prognostiziert gehabt? Ich meine es gibt ja auch bei den Anwärtern auf die Laufbahn der Sanitätsoffiziere wesentlich mehr Leute, die durch die Eignungsfetstellung kommen, als wie sie für die Leute auch tatsächlich Studienplätze haben.

vampia
23.10.2003, 19:45
Mir wurde gesagt, dass ich im oberen Drittel liege. Aber auch, dass Stellen abgebaut werden. Offensichtlich hat es aber gereicht, da ich ja zum nächstmöglichen Einstellungstermin genommen wurde. Aber wie willst Du das Verfahren weiterlaufen lassen? Du mußt ja jetzt schon antworten wegen der Widerrufung. Willst Du zur BW aus Überzeugung oder wegen Geld oder wegen Medizinplatz??? Bei mir wars vor allem Geld und 17 Jahre feste Beschäftigung, aber wie man sieht, hat das als Motivation nicht gereicht.

Viel Glück, es gibt ja wie mich ein paar, die nein sagen, dann kannst Du ja nachrücken.

Spinneritis
24.10.2003, 07:49
Sicherlich mus ich den Wisch mit der wirderruflichen Verpflichtungserklärung vorher abgeben, aber die hat ja eigentlich nichts mit dem derzeitiger Verlauf des Bewerbungsverfahrens zu tun. Ich kann das Verfahren eines weiterlaufen lassen, indem ich die Bewerbung nicht zurückziehe. Ich könnte sogar zum SS 04 schon anfangen ganz zivil und privat an einer Uni Medizin zu studieren. Dann würde ich ab 1. Juli dann nur noch von der Bundeswehr übernommen werden. Das geht. Zum einen habe ich mich für die Bundeswehr interessiert, weil ich das Zusammenleben so toll finde-praktisch wie ne große Familie-(wenn auch mit einem bischen härteren Umgangston). Zum anderen sind meine Eltern beide sehr krank (mein Vater hatte ein Prostatakarzinom und bei meiner Mutter kenn sie die genaue Ursache noch nicht) und ich weis nicht, ob sie mein Studium überhaupt finanzieren können (für den Fall, dass einer von beiden demnächst Invalide wird). Du verstehst, dass da ein eigenes Einkommen natürlich die Lösung wäre. Ja aber wahrscheinlich klappt das ja nicht- erst Recht nicht, wenn die vorhaben Stellen abzubauen. So muss ich halt zivil studieren, aber wenn ich ehrlich bin hat das auch so seine Vorteile. So kann ich wenigstens halbwegs bestimmen in welche Fachrichtung ich gehen will und muss nicht mal eben meine Kinder für ein halbes Jahr im Stich lassen, um mich im Ausland halb erschießen zu lassen....

Spinneritis
24.10.2003, 07:50
Sag mal, waren wir vielleicht sogar zusammen beim Eignungstest? Wann warst du denn in Köln?

vampia
26.10.2003, 18:47
Ich weiß nicht genau, ich war von 3. Dezember bis 6. Dezember 02 da. Die prüfen ja das ganze Jahr und wenn Du mit mir dagewesen wärst, hättest Du für letzten Juli schon eine Absage bekommen müssen.
Aber bei Deiner persönlichen Situation müßtest Du doch den Bafoeg Höchstsatz bekommen. Arbeiten Deine Eltern??? Bei mir ist es ebenfalls so: meine Eltern werden nicht für ein Studium aufkommen können, deshalb war es auch so verlockend während des Studiums Geld zu verdienen. Allerdings habe ich mir so auch mehr Chancen für einen Studienplatz ausgerechnet, da die nicht nur auf die Note schauen. Naja, ich warte wohl eine Weile. Was hast Du denn so im Abi? Wo kommst Du her? Hat die ZVS Dir einen Studienplatz zugeteilt? Ich mach jetzt sozusagen das Gegenteil von der BW: ein soziales Jahr beim DRK mit lauter Zivis um mich rum. BW is halt nix für mich. Hab auch gemekt, das meine Mitbewerber etwas anders als ich waren, da hätt ich wohl nicht so recht reingepasst. Außerdem haabe ich zu den Befragern im psychogespräch gesagt: Arzt 80%, Offizier 20 % und weil den das nicht gepasst hat - die wollten es am liebsten andersrum - habe ich gedacht, da pass ich nicht hin.

Froschkönig
26.10.2003, 18:56
Das Problem bei der widerruflichen Erklärung ist folgendes :

Als ich mit der Laufbahn anfing, hatte man sämtliche nötigen Lehrgägne ohnehin 9 Monate lang VOR dem Studium, konnte also hingehen, das Zauch ableisten und nach 6 Monaten (Das war kurz vor Ende des Offizier-Lehrganges) sagen : ICH WILL ! oder eben nicht....

War damals ne gute Sache, da man bei der Laufbahn eh alles vor dem Studium gemacht hat, was an Lehrgängen so nötig war und dann IM Studium gar nix mehr hatte außer den von der AppO vorgeschriebenen Praktika.

So much for Theory

Als die dann vor 1-2 Jahren die Regelung mal wieder geändert haben, daß man den Offz-Lehrgang in den Semesterferien machen muß, war die widerspruchsregelung plötzlich ein Problem, da solchen Leuten natürlich nach etwas erfahrung erstmal KEIN Studienplatz zugeschanzt wurde, da wie bereits erwähnt die Aussteiger sang und klanglos weitermachen konnten und so "billig" ins Studium kamen.

Fazit : Vieles wird anders, wenig besser :-(

Der Frosch