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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : NC - Prüfung des Bundesverfassungsgericht



Entenschnabel88
10.08.2017, 16:06
Hallo zusammen,

habe gestern gelesen, dass ja am 4.10.17 der NC vom Bundesverfassungsgericht geprüft werden soll. Was sagt ihr denn dazu und was sind eure Vermutungen über den Ausgang?

Im Moment scheint es ja so, als gäbe es womöglich einige Veränderungen und nun habe ich Angst, dass das zum Nachteil der Wartenden ausfallen könnte. Man wusste ja jetzt die ganze Zeit wenigstens immer woran man ist bzw. woran man sich zu halten hat und dass man irgendwann auf jeden Fall einen Platz bekommt, aber nun weiß man ja irgendwie gar nicht wie es weitergehen soll!? Also so geht es mir zumindest! Bin gespannt auf eure Meinungen! :-)

Liebe Grüße

Mr.Ambu
10.08.2017, 17:56
Hi!
Ich denke es wird so etwas rauskommen wie "teilweise verfassungswidrig" und dann passiert genau nichts. Weil die Politik ja den Masterplan 2020 hat und das BVerfG da nicht groß reingrätschen wird.
Leider ...

ehemaliger User_01112017_1
10.08.2017, 19:10
Ich glaube auch nicht dass da so schnell was passieren wird, siehe hier:

"Kann man auf schnelle Änderungen hoffen?

Nein. Der Verhandlungstermin liegt im Oktober, auf das kommende Wintersemester wirkt sich das auf keinen Fall aus. Auch danach wird es nicht schnell gehen. Nehmen wir einmal an, die Verfassungsrichter geben ihren Gelsenkirchener Kollegen recht. Dann ist nicht automatisch das ganze Vergabeverfahren der SfH obsolet, sondern die Politik bekommt den Auftrag, es zu ändern. Das kann dauern, schließlich müssen sich dann der Bund und 16 Länder einigen, und die Neuregelung muss ein komplettes Gesetzgebungsverfahren durchlaufen."
(https://www.google.de/amp/www.spiegel.de/lebenundlernen/uni/numerus-clausus-bundesverfassungsgericht-prueft-nc-beim-medizinstudium-a-1162178-amp.html)

Shizr
12.08.2017, 12:35
habe gestern gelesen, dass ja am 4.10.17 der NC vom Bundesverfassungsgericht geprüft werden soll. Was sagt ihr denn dazu und was sind eure Vermutungen über den Ausgang?
Ich glaube nicht an ein stumpfes "weiter so, alles super!".
Denn dafür hätten sie sich die mündliche Verhandlung sparen können. Die ist ja immer mit einem erheblichen Arbeitsaufwand verbunden.

Die bloße Tatsache, dass sie diese Verfassungsbeschwerde mündlich verhandeln, deutet für mich darauf hin, dass das BVerfG durchaus Zweifel hat, dass die aktuelle Zulassungspraxis verfassungsgemäß ist.
(Ja, man könnte auch hypothetisieren, dass sie vorhaben, ihre Rechtsprechung aus den 70ern, die die Wartezeitquote begründet hat, wieder zurückzunehmen oder zu relativieren... aber das glaube ich irgendwie nicht.)


Aber egal, was sie tun, bis das tatsächlich Gesetz ist, wird es dauern.

Mr.Ambu
12.08.2017, 15:22
(Ja, man könnte auch hypothetisieren, dass sie vorhaben, ihre Rechtsprechung aus den 70ern, die die Wartezeitquote begründet hat, wieder zurückzunehmen oder zu relativieren... aber das glaube ich irgendwie nicht.)
.

Und selbst wenn sie das kippen sollten, der Bestandschutz in Deutschland ist ein heiliger Gral und alle die bis jetzt gewartet haben, sind ja in dem Glauben an die Sache gegangen, dass sie irgendwann mal (aber dann garantiert) studieren können. Und das birgt doch hohes Klagepotenzial, ich denke das werden sie so nicht wollen.

Dergenthiner
13.08.2017, 00:06
Es geht nicht um NC sondern um die Wartezeit, oder? D.h. es wird nur welche mit Wartezeit uber 6 Jahre betreffen ( weil das Studium 6 Jahre dauert) .. und im besten Fall haben dann erst welche was davon, die jetzt 13 wartesemester haben..

S.Pearce
13.08.2017, 07:32
Doch, es geht um den NC. Was mich an diesem Artikel stört: auf mich wirkt es so, als kenne der Journalist nur die Abiquote und Wartezeit. Zwar muss man im AdH auch im Abi schon sehr gut gewesen sein, aber mit den richtigen Boni darf es doch auch ruhig ein "schlechteres" Abi sein. Für mich wird (in diesem Artikel!!) über etwas diskutiert was man gar nicht verstanden hat.

Heißt nicht dass das Verfahren eine Überarbeitung nicht nötig hätte, aber eine bessere Idee als die bestehende die auch Umsetzbar wäre, habe ich nicht...

Dergenthiner
13.08.2017, 11:23
Bist du dir sicher? Wenn das immer noch das gleiche Gerichtsverfahren, was schon über drei Jahre dauert, dann geht es nur um eine verfassungswidrige Wartezeit... ich habe mich vor einem Jahr damit auseinandergesetzt, weil ich hoffnung hatte, für mich würde das was ändern. Und so weit ich weiss, es ging nur darum, dass laut gesetz es ist nicht möglich, länger zu warten, als das Studium selber ist. Mich stört am meisten, dass es behauptet wird, dass die Quote nach der wartezeit 20 prozent beträge, in der Wirklichkeit sind es nur cs 15.. z.b. in magdeburg letzes Jahr von 191 waren nur 24 über die Wartezeit zugelassen...

Spark
18.08.2017, 21:11
Für mich ist das so ein klassischer Fall von Einzelschicksalsjuristerei.

Dass der NC (und die letztlich durch diesen entstandenen nachrangigen Verfahren/Quoten) nicht perfekt ist, ok. Das kann wohl jeder unbesehen unterschreiben. Nur, es gibt bereits so viele Möglichkeiten, seine Lage zu verbessern, über AdH und Tests bis zur guten alten Wartezeit. Für jede dieser Möglichkeiten (um die uns Leute aus z.B. den USA schwer beneiden) gibt es relativ berechenbare Umstände: für den NC muss man sich in der Oberstufe anstrengen, für die Auswahlverfahren vorbereiten und eventuell mal die Ferien nicht mit Papis VW-Bus nach Spanien sondern ein weiteres Praktikum reissen, für die Wartezeit sich was anderes überlegen...

Wir haben also vermutlich das System mit den meisten Eingangstüren zum kostenfreien Medizinstudium weltweit, das den 1er Schüler, das Fleisswunder, den Testknacker, den persönlichkeitsstarken Idealisten, den Offiziersbewerber, den geduldigen Warter und den Spätberufenen alle irgendwie zum Zuge kommen lässt. Nicht perfekt, aber unterm Strich mit grosser Kulanz für jeden der will.

Modifikationen wie mehr WS für bessere Noten oder Freiwilligendienste sehe ich da durchaus noch als Verbesserung an - aber den Weg, über ein Einzelschicksal etwas in Frage zu stellen das eigentlich der Sache nach NIE für 100% aller Individuen optimal ausfallen kann, aber eben doch unvergleich vielfältig in der Breite funktioniert...ich sehe das kritisch. Hoffentlich bleibt es prinzipiell bei der deutschen Medizinerausbildung mit Vorklinik/Klinik und den vielen Wegen, die hierzulande nach Rom führen.

lisschen_98
21.08.2017, 10:01
Ich stimme Spark komplett zu. In einem Artikel hab ich gelesen, dass ein Vertreter der Ärztekammer die stärkere Gewichtung des TMS im Vergleich zur Abinote fordert. Ich dachte mir fallen die Augen aus dem Kopf: die in 2 Jahren erbrachte Leistung weniger gewichten als die Leistung an einem einzelnen Tag? Klar sind die Leistungen in den verschiedenen Bundesländern nicht vergleichbar da die einzelnen Systeme nicht vergleichbar sind, aber das ist doch schon von Schule zu Schule, obwohl das grundsätzliche System gleich ist, und von Lehrer zu Lehrer verschieden. Dennoch sagt die erbrachte Leistung etwas über Lernbereitschaft UND Sozialverhalten aus (zumindest bei uns gab es in jedem Fach mündliche Noten, da hat man durch Sympathie durchaus den ein oder anderen Punkt gewinnen oder verlieren können). Wir müssen wohl abwarten was kommt...

S.Pearce
21.08.2017, 11:12
Es wird nie so sein das alle zufrieden sind, so wie spark schon sagt.

Ich hoffe dass ich in 14 Tagen einen positiven Bescheid habe, sonst muss ich noch richtig schlottern. Diese Regelungen mit Ausbildung und TMS und so sind ja echt super, für mich nur leider völlig egal. Weil ich keine med. Ausbildung habe. Aber nach über 5 Jahren im Berufsleben mit entsprechendem verdienst plötzlich nochmal 3 Jahre eine Ausbildung machen? So gerne ich das würde, aber das GEHT gar nicht. Darüber kann ich jammern, aber klagen nützt doch da auch nichts.

Solara
21.08.2017, 12:51
S.Pearce - gehen tut alles. Da könnte man dir (genauso wie mir übrigens) vorwerfen, dass du halt dann ne passende Ausbildung im medizinischen Bereich hättest machen müssen. Ich war nur früher dran als du.

S.Pearce
21.08.2017, 13:00
Klar kann man mir das vorwerfen. Genauso gut könnte ich auch klagen und jammern, dass das ja so voll gemein ist dass einem der Berufswechsel nicht ermöglicht wird. Was ich nicht tue (!!) wollte nur nochmal deutlich machen dass eben nie alle happy sein werden... niemals.

Solara
21.08.2017, 13:02
Sehe ich ja genauso ;-)

Spark
22.08.2017, 00:36
Die Gefahr ist, im Namen von Einzelschicksalen etwas abzuschaffen, um dann im Effekt bloss eine wesentlich gleichförmigere Studierendenschaft zu haben, aber immer noch keine grössere Individual-Garantie. Dann ist das eine verloren und das andere nicht erreicht.

Shizr
22.08.2017, 13:06
Für mich ist das so ein klassischer Fall von Einzelschicksalsjuristerei.
Es geht gerade nicht um einen "Einzelfall", sondern das VG Gelsenkirchen hat - wie ich finde, nicht zu Unrecht - Zweifel angemeldet, dass das anzuwendende Recht überhaupt mit der Verfassung vereinbar ist.
Und das BVerfG hat sich davon immerhin so weit überzeugen lassen, dass es eine mündliche Verhandlung anberaumt hat.

Das BVerfG hat einige andere Vorlagen zu dieser Sache relativ sang- und klanglos zurückgewiesen, irgendwas scheint dieses Mal also anders zu sein.
Entweder ist ihnen aufgegangen, dass das VG Gelsenkirchen in der Sache doch irgendwie Recht hat, sie wollen ihre Rechtsprechung aus dem NC-Urteil grundlegend ändern oder das VG Gelsenkirchen geht ihnen einfach nur dermaßen auf den Sack, dass sie es mit einem "richtigen" Urteil zum Schweigen bringen wollen.

incrate
22.08.2017, 19:31
Schöner thread. Fair wäre es die Vorschläge des Masterplans zur WZ umzusetzen,sodass man Abitur oder Ausbildungszeiten mit der WZ verrechnet.
Die meisten Wartenden dürften mit dem derzeitigen Recht schon zufrieden sein. Sie bekommen ja nämlich einen Studienplatz im Gegensatz zu einer Verlosung.
Deswegen ist es schon dast dreist,dass jemand der von dem bisherigen System profitiert hat, diese Klage anstrengt und dann die Wartenden als Interessenverband nicht mal ihre Meinung dazu äußern können.
Wartende können nur hoffen,dass die Politik nicht übereifrig ein Urteil umsetzt und dann am Schluss keine Plätze mehr sicher sind.
Allerdings dürfte das 2017 wirklich mit Sammelklagen beklagt werden.