Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Anä: selbstständige AGS nur mit tel RB?
Relaxometrie
13.08.2017, 15:29
Mir ging es originär eigentlich nur darum, dass ich oft (bei FA Kollegen) den Reflex sehe, dass gerne Anfängern das Gefühl gegeben wird, dass sie dann ein Problem haben (Übernahmeverschulden als Zauberwort auf dem Damoklesschwert), dem muss stark widersprochen werden (auch berufspolitisch)!!
Daß das Wort "Übernahmeverschulden" ohne vertiefte juristische Ahnung immer wieder mal in den Raum geworfen wird (ich nehme mich da nicht aus), ist leider wirklich so.
Kennst Du Fälle, in denen Weiterbildungsassistenten tatsächlich ein Übernahmeverschulden angelastet worden ist?
Aber das sichere Sedierung nur durch einen FA sichergestellt werden kann, ist genauso Quatsch.
Die anstehende Modifikation der Weiterbildungsordnungen hin zu einer Qualifikation/Kompetenz-bezogenen Bewertung mit verkürzten Zeiten etc. wird genau diesem Umstand Rechnung tragen... Aber das ist (noch) Zukunftsmusik.
Das scheint ja mal wieder ein bürokratischer Auswuchs zu werden und öffnet der Verschlechterung der medizinischen Versorgung Tür und Tor. Mir ist auch klar, daß nicht jeder Facharzt wirklich kompetent ist. Aber irgendwo muß man halt auch mal eine Grenze setzen, ab der ein Arzt mehr Verantwortung tragen darf und muß, als ein Weiterbildungsassistent. Und die Facharztausbildung ist ja nicht gerade kurz. Insofern finde ich diese Grenze schon ok.
Die Qualifikations-/ Kompetenzbezogene Bewertung ist zwar nett gedacht. Und natürlich gibt es Assistenten in Weiterbildung, die vielleicht fachlicher fitter sind, als mancher Facharzt. Aber die Krankenhausverwaltungen werden die Chance, weniger Aufsicht/ Fachärzte einzustellen, selbstverständlich schamlos ausnutzen.
Rettungshase
13.08.2017, 16:00
(...)
@ rettungshase:
Das Pat. abkacken, kann immer passieren, ob ASA 1 oder 3. Kürzlich ist eine ältere Dame auch während der Endo verstorben - deswegen klärt man ja auf das Versterben Teil des Erwartungshorizontes ist. Man setzt die Sicherheitsstandards natürlich so hoch es geht, bei elektiv schaut man vielleicht noch ein 3. Mal hin, keine Frage.
(...)
tara84 sagte: "(...)Einserseits denke ich, ok eine AGS ist nun wirklich larifari und kein Problem..(...)"
Mir ging es darum zu betonen, dass das eben nicht (immer) der Fall ist.
Ok, erwischt. Den Satz habe ich tatsächlich überlesen. Mea culpa
@Logo:
Du hast ja Recht, der Weg bis zum Übernahmeverschulden ist weit... da kommt noch so einiges, bis der Assistent tatsächlich "richtig" selber dran ist.
Und die Verantwortlichkeit des Chefs i.S.v. Organisationsverschulden steht wohl völlig außer Frage, so dass der bei Komplikationen sicher ein sehr sehr großes Problem bekommt...
Aber darauf vertrauen...? Vor Gericht und auf hoher See und so...
Wo siehst du hier dolus eventualis?
Mir ist durchaus bewusst, dass es auch noch ein Konzept der "bewussten Fahrlässigkeit" gibt. Und dass der Chef ganz zweifellos geltend machen könnte, er wolle ja keinen Taterfolg.
Aber bei dieser Konstellation...
- WBA alleine
- unbekannte Arbeitsumgebung
- unbekanntes Assistenzpersonal
- Facharzt nicht nur nicht unmittelbar verfügbar, sondern unter Umständen gar nicht verfügbar...
Da kann der Chef meiner Ansicht nach nicht mehr argumentieren, er habe ja nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt und darauf vertraut, dass Tara die ihr übertragenen Aufgaben ganz ganz bestimmt korrekt ausführen würde und keinesfalls Probleme auftreten würden, die sie nicht beherrschen kann.
(Sondern ich sehe da "Ach, wird bestimmt irgendwie klappen... außerdem, sonst ist keiner da, also müsste ich alternativ den Termin absagen, und das steht nicht zur Diskussion". Ich sehe für meinen Teil insofern durchaus seitens Taras Chef eine gewisse Gleichgültigkeit bezüglich der möglichen Konsequenzen. Aber vielleicht ist es auch ganz gut, dass ich mich gegen Jura und für Medizin entschieden habe ;-) )
Das ist natürlich Kaffeesatzleserei und die Abgrenzung ist sicherlich problematisch, aber der Eventualvorsatz setzt die Billigung (sozusagen als schwächste Form des Wollens) des Taterfolgs voraus. Dieser kann dem Täter durchaus unerwünscht sein, er findet sich dennoch mit der Möglichkeit ab. Im vorliegenden Szenario, zuckt der Chef beim Gedanken an einen schwer geschädigten Zahnarztpatienten also mit den Schultern und setzt die Dienstplanung wie gehabt um. Wär blöd, aber ein bisschen Schwund ist halt immer. Auch bei der bewussten Fahrlässigkeit ist dem Chef die Möglichkeit des Eintretens des tatbestandlichen Erfolgs bekannt, er vertraut aber, wie du schon ausgeführt hast, darauf, dass eine Komplikation auf Grund ihrer Unwahrscheinlichkeit nicht eintreten wird und, falls doch, von Tara und ihm gut gehändelt werden kann, sodass es zu keiner Schädigung des Patienten kommt. Leichtfertig, aber eben nicht vorsätzlich. So sehe ich das zumindest, aber ich möchte auch nicht in der Haut des Chefs stecken, falls es wegen so einer Konstellation mal zur Verhandlung kommt.
Relaxometrie
13.08.2017, 19:27
Ich sehe für meinen Teil insofern durchaus seitens Taras Chef eine gewisse Gleichgültigkeit bezüglich der möglichen Konsequenzen.
Im besseren Fall ist es Gleichgültigkeit. Im schlechteren Fall ist es Vorsatz.
Von der Reaktion des Chefs auf Taras Vorsprechen (hoffentlich macht sie es auch) würde ich abhängig machen, ob ich weiterhin in dieser Anästhesiepraxis arbeiten würde.
Sollte der Chef jetzt merken, daß er Tara in eine ungute Situtation gebracht hat, kann man es noch als Ausrutscher gelten lassen und hoffen, daß es zukünftig nicht mehr vorkommt.
Wenn der Chef aber irgendwie nach dem Motto "Ach.....sieh es doch nicht so eng. Ich kann den Termin nicht absagen. Eine kleine Analgosedierung wird schon gut gehen." reagiert, ist davon auszugehen, daß er weder ein Unrechtsbewusstsein hat, noch lernbereit ist. Dann also: kündigen.
Hallo!
Vielen Dank für eure zahlreichen Antworten!
Mir steht morgen Nachmittag also ein unangenehmes Gespräch vor! Mir ist nun mehr als deutlich bewusst durch eure Antworten, dass mein "ungutes Gefühl" auch bei einer niedirg dosierten AGS, bei "leichten" Eingriffen, durchaus berechtigt ist und habe mich entschlossen ihm mitzuteilen das ich diesen Dienst nicht machen werde. Ich werde ihm auch sagen das diese Situation nun hoch unangenehm für mich war/ist und ich nicht mehr in so eine Situation gebracht werden möchte. Ich arbeite unglaublich gern dort. Auch erst seit kurzer Zeit. Ich denke auch das ich dort eine gute und wertvolle Arbeit leiste in diesem kleinen Betrieb. Ich fände es schade deshalb gekündigt zu werden oder selber kündigen zu müssen (abgesehen auch von Existenzängsten ohne Arbeit; ich habe 3 Kinder, eines davon mti Behinderung plus ein frisch gebautes Haus....ich bin nicht sonderlich flexibel was die Stellensuche angeht).
Dennoch habe ich eine Verantwortung den Patienten und mir selbst gegenüber und das geht einfach so nicht.
Puh....mir schlägt jetzt schon das Herz bis zum Halse wenn ich an morgen denke......
Danke nochmals und gute Nacht!
Tara
Relaxometrie
13.08.2017, 20:32
@tara84:
Das ist wirklich eine unangenehme Situation für Dich, in die Du auch noch unschuldig hineinmanövriert worden bist. Das tut mir leid!
Lies Dir am besten die hier im Thread zitierten Leitlinien für ambulante Narkosen durch, damit Du genug Argumente hast, die Du für Dich nutzen kannst.
Es ist zwar ansatzweise verständlich, daß der Chef Dich alleine für die Analgosedierung einsetzen möchte, denn er trägt ja die finanzielle Verantwortung für seine Praxis und möchte so effizient wie möglich arbeiten. Aber hier geht er echt zu weit, soweit man das anhand der uns vorliegenden Informationen beurteilen kann.
Laß Dich nicht mit billigen Arguemten dazu überreden, die Analgosedierung doch alleine durchzuführen.
Dementsprechen gibt es auch ein BGH-Urteil aus den 80ern, das besagt, dass ein Assistenzarzt nur unter unmittelbarer Aufsicht arbeiten darf, eine telefonische Rufbereitschaft reicht aus genau diesem Grund nicht aus.
Damit wäre ja so ziemlich jedes Hintergrund-Dienst-Modell hinfällig....
^^
Problem Bereitschafts- und Nachtdienst
Im vertragsärztlichen ambulanten Bereich ist ausdrücklich geregelt, dass Weiterbildungsassistenten nicht am Notdienst teilnehmen dürfen. Für die stationäre Versorgung gibt es keine entsprechende Regelung mit der Folge, dass Weiterbildungsassistenten häufig zum Bereitschaftsdienst und zur Nachtschicht eingeteilt werden. Haftungsrechtlich ist dies dann nicht zu beanstanden, wenn der Weiterbildungsassistent bereits die notwendigen Kenntnisse und praktischen Fähigkeiten besitzt, um auch ohne förmliche Facharztanerkennung den Facharztstandard gewährleisten zu können und im Zweifel einen erfahrenen Facharzt hinzuzieht. Allerdings droht hier stets die eigene Haftung des Chefarztes, wenn er Weiterbildungsassistenten zu viel abverlangt und zum Dienst einteilt, obwohl diese noch nicht die nötige Erfahrung besitzen.
==> http://www.kanzlei-wbk.de/aktuelles-medizinrecht/was-darf-der-weiterbildungsassistent_-was-nicht---152.html
Das Gespräch lief gut! Bzw er hat es kommentarlos abgenickt. Ich hatte das Gefühl er hat verstanden .....
zu früh gefreut. nun sehe ich just das ich im neuen dienstplan mit "eventuell" drinn stehe.
ach mann.....was soll das denn nun schon wieder heißen?
jetzt muss ich schon wieder das gespräch suchen. ist doch ätzend.
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