Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Anä: selbstständige AGS nur mit tel RB?
Hallo!
Ich habe eine Frage. Ich arbeite im 2. WBJ in einer ambulanten Anä-Praxis. Ich weiß das ich als Assistenzarzt eigentlich immer ein FA Aufsicht/RB brauche - rein rechtlich. War bis jetzt auch immer gegeben.
Nun stehe ich gefühlsmäßig wie auch rechtlich (denke ich?) in einer unangenehmen Grauzone und möchte euch fragen wie ihr die Situation handhaben würdet: mein AG hat mir letzte Woche verkündet das er mich für einen Zahnarzttermin alleine (!) eingeteilt hat. Ich soll nur Analgosedierungen machen. Habe natürlich eine mobile Eineit dabei. Er selbst (mein Chef) sei nur 1-2 Häuser weiter und macht dort bei einem anderen Chirurgen alleine Narkosen.
So, nun mein Problem. Eigentlich sind AGS natürlich gar kein Problem für mich. Ich weiß was ich zu tun habe. Ich weiß um die Risiken und die häufigen Probleme (Sättigungsabfall zB) weiß ich natürlich auch zu unterstzützen. ABER ich war noch nie bei diesem Zahnarzt! Ich habe als Asisstenzärztin natürlich Hemmungen einfach zu sagen "hände raus aus dem Mund ich muss beatmen". Gut, das ist peinlich und unangenehm aber noch ok.
Aber was wenn doch eine wirklich blöde Situation eintritt? Ich habe zB noch nie eine allergische Reaktion miterlebt. In der Theorie weiß ich was ich zu tun habe möchte in der Praxis aber noch nicht alleine damit dastehen. Was wenn ich den Patienten nicht beatmet kriege? Ich weiß auch hier was ich zu tun habe (Larynxmaske) will das aber echt nicht ganz alleine durchführen müssen. Ich kann meinen Chef nur anrufen. Das müsste ich dann eine mir noch unbekannte Zahnarzthelferin anweisen. Wie unangenehm. Mein Chef kann dann ja auch nicht herspringen wenn er selbst (alleine) Narkose macht sondern mich nur telefonisch anweisen.
Versteht ihr was ich meine? Irgendwie macht mir das alles Bauchweh. Einserseits denke ich, ok eine AGS ist nun wirklich larifari und kein Problem. Andererseits die Konstillation des komplett fremden Setting (fremde Arztpraxis) plus nur eine telefonische RB zu haben macht mir schlichtweg Angst. Komme mir aber auch äußerst blöd vor diesen Einsatz abzulehnen (zumal sie dann den ganzen Termin absagen müssten). Unangenehm!
tatsächlich habe ich noch eine Klinik Erfahrung. Vielleicht ist eine vergleichbare Konstillationen in kleinen Kliniken üblich? Vielleicht mache ich mir also übertriebene Sorgen und muss einfach mal einen Tritt kriegen selbstständig zu arbeiten? Ich weiß es nicht. Es würde mich ungemein beruhigen zu wissen das er wirklich in ein paar Minuten da wäre. Oder min einen Pfleger dabei zu haben der sich auskennt. Der mir Medis aufziehen kann im Fall der Fälle.
Wie ist das auch rein rechtlich? Haftpflichtmäßig gesehen?
Ich mein das wirklich so ein worst case eintritt ist natürlich äußerst unwahrscheinlich, aber dennoch möglich......
Wie würdet ihr das machen? Vielen Dank für euren Input!
LG tara
Organisationsverschulden und Übernahmeverschulden sagen Dir was? Ich würde es nicht machen! Zumal in einer Dir unbekannten Praxis ohne bekanntem Personal. Insofern: Chef bitten, jemand anderen einzuteilen und Dich irgendwo zu verplanen, wo Du nicht alleine arbeiten musst. Weil Du es nicht darfst!
Ja das sagt mir was.
Ich finde es nur so unangenehm da ich natürlich nicht den Eindruck erwecken lassen möchte das ich mir nichtmal eine AGS zutraue....Plus das ich weiß, dass er den kompleten Einsatz in der Praxis absagen müsste da es definitiv an dem Tag keinen anderen FA gibt der den machen kann.
Wie wäre es wenn ich ihn bitten würde, dass er einen Pfleger bei sich hätte um so bei Bedarf den Pfleger seine Narksoe beaufsichtigen lassen zu können und zu mir rüberspringen könnte.
Ich überlege wie es mit einer RB in einer kleinen Klinik ist. Muss man da nicht auch ggf. 10-15-20 Minuten warten bis der FA kommt? Durch meine mangelnde Klinik Erfahrung weiß ich natürlich auch nicht ob ich mich nur übermäßig "anstelle".
Ps: wie wäre es also wenn ich ihm sage das ich das mache wenn er mich 1. vorher einmal mitnimmt, mich vorstellt und ich so das Setting kennenlerne und er 2. nicht nur eine telefonische, sondern bei Bedarf auch eine persönliche RB sicherstellen muss? Wäre das in so einer Konstillation denkbar?
Relaxometrie
13.08.2017, 12:14
@tara84:
Deine Bedenken kann ich voll und ganz nachvollziehen. Leider kenne ich die für Weiterbildungsassistenten in der ambulanten Anästhesie geltenden Vorschriften nicht so genau, daß ich hier juristisch einwandfrei argumentieren kann.
Aber vermutlich ist das Vorgehen Deines Chefs rechtswidrig.
Ich würde mich schnellstmöglich ganz genau mit den Vorschriften (wie schnell muß welche Hilfe für Dich erreichbar sein?/ unter welchen organisatorischen und personellen Bedingungen darfst Du arbeiten?) vertraut machen.
Und dann -klingt zwar hart- im Zweifel auch kündigen. Ein Chef, der seine Mitarbeiter in solche rechtlichen Zwangslagen bringt, ist eine Katastrophe!
Was den aktuell geplanten Einsatz in der Zahnarztpraxis angeht, so würde ich dem Chef die Bedenken offen schildern. Nicht hintenrum "eiern". Eine persönliche Vorstellung in der Praxis ist zwar menschlich gesehen nett. Bringt Dir aber im anästhesiologischen Notfall rein gar nichts.
Feuerblick
13.08.2017, 12:16
Ich bin keine Anästhesistin, würde mich an deiner Stelle aber weigern. Nicht nur, um dich selbst zu schützen, denn du bist Assistenzarzt und darfst damit gar nicht alleine arbeiten. Sondern auch um die Patienten zu schützen. Denn sollte etwas passieren, und es kann IMMER etwas passieren, was den Patienten umbringt, dann bist DU schuld und bekommst auf die Löffel. Denn du hättest als nicht Facharzt das gar nicht machen dürfen. Wenn kein FACHarzt diesen Job machen kann, dann hat dein Chef fehlgeplant und Pech. Punkt! Sein Problem, nicht deins! Lass dir bloß nix einreden. Für "Jugend forscht" ist der Job nicht geeignet.
Ja das sagt mir was.
Ich finde es nur so unangenehm da ich natürlich nicht den Eindruck erwecken lassen möchte das ich mir nichtmal eine AGS zutraue....Plus das ich weiß, dass er den kompleten Einsatz in der Praxis absagen müsste da es definitiv an dem Tag keinen anderen FA gibt der den machen kann.
Es geht nicht darum, was Du Dir zutraust oder nicht. Du bist im 2. WBJ und damit definitiv weit weg von der FA-Reife. Was machst Du, wenn die Analgosedierung nicht funktioniert und der HNO / Augenarzt jetzt mal eben eine Kurznarkose will? Oder wenn der Patient sich akut verschlechtert, eine allergische Reaktion bekommt, aspiriert, wasauchimmer?
Wenn es keinen anderen gibt, der es machen kann, dann ist das das Problem Deines Chefs. ER muss es so organisieren, dass immer eine fachärztliche Betreuung möglich ist.
Wie wäre es wenn ich ihn bitten würde, dass er einen Pfleger bei sich hätte um so bei Bedarf den Pfleger seine Narksoe beaufsichtigen lassen zu können und zu mir rüberspringen könnte.
Und wenn dann bei ihm was passiert? Neee, läuft so nicht. Der Patient hat einen Anspruch auf fachärztliche Betreuung während seiner Narkose. Wenn Du im Nebenraum bist, und ich bei einem Problem kurz zu Dir springen könnte, kein Problem. So läuft es in jeder Klinik in Deutschland. Aber 2-3 Häuser weiter? NEVER!!!
Ich überlege wie es mit einer RB in einer kleinen Klinik ist. Muss man da nicht auch ggf. 10-15-20 Minuten warten bis der FA kommt? Durch meine mangelnde Klinik Erfahrung weiß ich natürlich auch nicht ob ich mich nur übermäßig "anstelle".
Meine Assistenten wissen, dass sie mich anrufen, wenn jemand operiert wird und dass ich dann vorbeikomme. Und solange können sie von mir aus schon mal prämedizieren, einschleusen, vorbereiten... aber eingeleitet wird, wenn ich IM Haus bin. Ich will gar nicht im Saal sein. Die Assis sollen schon selbst in ihrem Dienst ihre Narkosen machen. Aber wenn was ist, bin ich in 1-2 Minuten da. Wenn auf der Intensiv Probleme sind, können sie mich jederzeit anrufen, und wir gucken, ob es telefonisch zu klären geht. Wenn nicht, bin ich eben auch nach 20-30 Minuten da...
Ps: wie wäre es also wenn ich ihm sage das ich das mache wenn er mich 1. vorher einmal mitnimmt, mich vorstellt und ich so das Setting kennenlerne und er 2. nicht nur eine telefonische, sondern bei Bedarf auch eine persönliche RB sicherstellen muss? Wäre das in so einer Konstillation denkbar?
NEIN! RB funktioniert nicht. Wenn Du alleine Narkosen machst, musst Du eben auch die Konsequenzen tragen. DU bist für alles verantwortlich, was passiert und wenn etwas passiert, dann wird man nach Facharztstandard urteilen! ICH würde es nicht machen!
Brutus legt das jetzt sehr streng aus. In Realitas sehe ich hier unter bestimmten Voraussetzungen nicht zwingend eine Übernahmeverschulden-Konstellation:
- bei dir (!) ist ein Anä-Pfleger dabei, der mit Material und Situation vertraut ist
- du beherrscht die Methode
- das Setup (Monitoring, Antidot, Airway, O2 usw.) ist adäquat
- ein FA ist abkömmlich d.h. bei Bedarf vor Ort/hinzukommend, nicht nur telefonisch (10 min. Anreise wäre vertretbar)
Das ist ein Setting, welches auch mit ambulanten Endoskopien vergleichbar ist - nur das dort bei Propofol kein Antidot greifbar ist...
--------------
Unabhängig von der obigen Einschätzung, lässt mich eher zweifeln, dass du dich selbst unwohl fühlst! Das ist ein wichtiges Warn-Zeichen und es sollte geschaut werden wo das dran liegt... Also keine falsche Scheu vor "Rückmeldung" an den Chef, dass sich das Setting nicht gut anfühlt. Ein guter Chef, reagiert angemessen.
Brutus legt das jetzt sehr streng aus. In Realitas sehe ich hier unter bestimmten Voraussetzungen nicht zwingend eine Übernahmeverschulden-Konstellation:
- bei dir (!) ist ein Anä-Pfleger dabei, der mit Material und Situation vertraut ist
- du beherrscht die Methode
- das Setup (Monitoring, Antidot, Airway, O2 usw.) ist adäquat
- ein FA ist abkömmlich d.h. bei Bedarf vor Ort/hinzukommend, nicht nur telefonisch (10 min. Anreise wäre vertretbar)
Das ist ein Setting, welches auch mit ambulanten Endoskopien vergleichbar ist - nur das dort bei Propofol kein Antidot greifbar ist...
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Unabhängig von der obigen Einschätzung, lässt mich eher zweifeln, dass du dich selbst unwohl fühlst! Das ist ein wichtiges Warn-Zeichen und es sollte geschaut werden wo das dran liegt... Also keine falsche Scheu vor "Rückmeldung" an den Chef, dass sich das Setting nicht gut anfühlt. Ein guter Chef, reagiert angemessen.
Du hast schon den Sachverhalt gelesen, oder?
- es ist eine Zahnarzthelferin dabei, keine Anästhesie-Fachpflege - und diese Person ist der TE bislang unbekannt
- der FA ist nicht vorhanden. Der ist in einer anderen Praxis in einem anderen Gebäude und macht da Narkose
Allein dies ist schon ein Nö-Go, da rennst du rechtlich ins offene Messer.
- die Praxis kennt die TE auch nicht, somit auch nicht die Gerätschaften
- Methode beherrschen reicht nicht aus, die Komplikationen müssen erkannt und beherrscht werden
Machen bei euch Assistenten im 2WBJ allein im ambulanten Setting Endoskopien unter Analgosedierung?
Brutus legt das jetzt sehr streng aus. In Realitas sehe ich hier unter bestimmten Voraussetzungen nicht zwingend eine Übernahmeverschulden-Konstellation:
- bei dir (!) ist ein Anä-Pfleger dabei, der mit Material und Situation vertraut ist
- du beherrscht die Methode
- das Setup (Monitoring, Antidot, Airway usw.) ist adäquat
- ein FA ist abkömmlich d.h. bei Bedarf vor Ort/hinzukommend, nicht nur telefonisch
Das ist ein Setting, welches auch mit ambulanten Endoskopien vergleichbar ist - nur das dort bei Propofol kein Antidot greifbar ist...
Aber eben diese Voraussetzungen sind nach taras Schilderung ja gerade nicht gegeben. Wenn sie so gegeben wären, ok...so arbeite ich in unserer Klinik im 1. WBJ auch an unseren "ausgelagerten" Anästhesiearbeitsplätzen. Aber ich habe eben immer eine Anä-Pflegekraft dabei (keine Zahnarzthelferin etc. die von Anästhesie im Speziellen eher wenig Ahnung haben dürfte) und einen OA auf ITS der dann auch umgehend angetrabt kommt, wenn ich ihn anfordere. Und ja, mir geht die Düse an diesen Arbeitsplätzen trotzdem immer etwas schneller als im Zentral-OP.
Unter taras Konstellationen würde ich das Ganze aber auch ganz sicher ablehnen.
Du hast schon den Sachverhalt gelesen, oder?
- es ist eine Zahnarzthelferin dabei, keine Anästhesie-Fachpflege - und diese Person ist der TE bislang unbekannt
- der FA ist nicht vorhanden. Der ist in einer anderen Praxis in einem anderen Gebäude und macht da Narkose
Allein dies ist schon ein Nö-Go, da rennst du rechtlich ins offene Messer.
- die Praxis kennt die TE auch nicht, somit auch nicht die Gerätschaften
- Methode beherrschen reicht nicht aus, die Komplikationen müssen erkannt und beherrscht werden
Machen bei euch Assistenten im 2WBJ allein im ambulanten Setting Endoskopien unter Analgosedierung?
Narf.
Ich habe lediglich ein Setting beschrieben, wie es bei niedergelassenen Endoskopikern nicht ganz unüblich ist und das nicht zu juristischen Verwerfungen führt.
Diese "FA-Voraussetzung" ist sachlich nicht ganz richtig. Juristisch wird primär bewertet, ob bei der durchgeführten Prozedur auf FA-Niveau agiert wurde. Diese Einschätzung unterliegt in erheblichem Umfang dem ärztlichen Leiter. Bestes Beispiel Hintergrunddienste: Ein FA muss nicht qua Status diensttauglich sein, umgekehrt kann ein Nichtfacharzt durchaus die Tauglichkeit für HG-Dienste haben...
Im 2. WBJ kann also sehr wohl die Reife bestehen eine Analgosedierung durchzuführen/Komplikationen zu beherrschen, wenn das Setting stimmt.
Das Setting stimmt in der geschilderten Version so nicht ( natürlich habe ich den Beitrag gelesen) - keine Frage.
Aber das ne amb. Sedierung durch nen WBA per se kritisch ist, kann man so nicht stehen lassen, das gehört differenzierter dargestellt....
Ich schrieb bereits, dass ich die geschilderte Situation auch für inadäquat/gefährlich halte.
Aber das sichere Sedierung nur durch einen FA sichergestellt werden kann, ist genauso Quatsch.
Die anstehende Modifikation der Weiterbildungsordnungen hin zu einer Qualifikation/Kompetenz-bezogenen Bewertung mit verkürzten Zeiten etc. wird genau diesem Umstand Rechnung tragen... Aber das ist (noch) Zukunftsmusik.
Unterstreicht aber meinen o.g. Satz:
Wenn die Threaderstellerin sich mit der Situation nicht wohlfühlt, ist das ein klares Warnsignal.
Genau an dieser Stelle würde ein Richter Übernahmeverschulden ausmachen:
"Sie haben sich nicht wohl damit gefühlt? Warum haben sie es dann gemacht?"
Brutus legt das jetzt sehr streng aus. In Realitas sehe ich hier unter bestimmten Voraussetzungen nicht zwingend eine Übernahmeverschulden-Konstellation:
Ich lege was streng aus? Eher nicht. Aber:
- bei dir (!) ist ein Anä-Pfleger dabei, der mit Material und Situation vertraut ist
Das ist meistens in Praxen eben nicht der Fall! Häufig leitest Du mit der Zahnarzthelferin ein, die danach dem Zahnarzt assistiert.
- du beherrscht die Methode
Wenn ich mir das so durchlese... eher nicht! Zwischen ich trau mir das inzwischen zu und sicher beherrschen liegen eben doch Welten. Und wenn was passiert, dann muss ich auch die Komplikationen beherrschen. Nicht nur die Methode!
- das Setup (Monitoring, Antidot, Airway, O2 usw.) ist adäquat
In einer unbekannten Praxis? Da weiß ich nur, was ich selbst mit hinbringe.
- ein FA ist abkömmlich d.h. bei Bedarf vor Ort/hinzukommend, nicht nur telefonisch (10 min. Anreise wäre vertretbar)
Und genau DAS ist ja nicht gegeben. Der Facharzt ist NICHT abkömmlich. Der macht nämlich gerade selbst Narkosen. Alleine! In einem anderen Gebäude! Mal abgesehen, dass bei CVCI nach 10 Minuten im günstigsten Fall ein Deckengucker fabriziert wurde... Was machst Du, wenn der Chef dann am Telefon sagt, er könne gerade JETZT nicht von seiner Narkose weg. Und dann?
Das ist ein Setting, welches auch mit ambulanten Endoskopien vergleichbar ist - nur das dort bei Propofol kein Antidot greifbar ist...
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Der Unterschied ist aber, dass ihr selten 200mg am Stück gebt. Meist sind es ja fraktionierte Portiönchen, wo der Patient in der Regel ja selbst weiterschnauft. Die Praxen, wo gerne mal viel auf einmal gegeben wird, sind mir aus dem Notarztdienst durchaus bekannt. ;-)
Und die Wirkdauer vom Propofol ja auch eher kurz anzusetzen ist. Aber ja, es ist vergleichbar mit einer Analgosedierung. Nur, dass die ja in der Regel auch nicht vom WBA alleine in einer Praxis gemacht wird, oder?
Unabhängig von der obigen Einschätzung, lässt mich eher zweifeln, dass du dich selbst unwohl fühlst! Das ist ein wichtiges Warn-Zeichen und es sollte geschaut werden wo das dran liegt... Also keine falsche Scheu vor "Rückmeldung" an den Chef, dass sich das Setting nicht gut anfühlt. Ein guter Chef, reagiert angemessen.
Richtig! Und gerade wenn ich ein ungutes Gefühl habe, lass ich es. Da muss der Chef organisieren, nicht Du.
Narf.
Ich habe lediglich ein Setting beschrieben, wie es bei niedergelassenen Endoskopikern nicht ganz unüblich ist und das nicht zu juristischen Verwerfungen führt.
Moment! Du darfst aber eins nicht vergessen! Wenn bei Euch jemand Mist baut, dann urteilt ein Internist! Wenn aber die TE Mist baut, dann urteilt ein Anästhesist. Und wenn Du Dir die Mindeststandards für ambulante Narkosen anguckst, nachzulesen bei der DGAI / BDA, dann führt das ganz sicher zu juristischen Verwerfungen.
Kleines Beispiel aus anderem Feld: Propofol ist für Kinder ab dem 30. Lebenstag zugelassen. Jetzt rate doch mal, wer gerne Kinder ab der Geburt mit Propofol einleitet. Richtig: die Pädiater. Funktioniert. Nur, wenn eben was passiert, und das muss noch gar nichts mit der Einleitung zu tun haben, dann urteilt ein Pädiater, der es wohl genauso macht und gut ist.
Passiert gleiches einem Anästhesisten, wird der Gutachter ebenfalls ein Anästhesist sein, der im Zweifel eben aufgrund der 30 Lebenstage einen Behandlungsfehler sieht.
Aber das ne amb. Sedierung durch nen WBA per se kritisch ist, kann man so nicht stehen lassen, das gehört differenzierter dargestellt....
Das hätte ich aber mal gerne von einem Gutachter oder Juristen gehört. Ein WBA ALLEINE, der ambulant ohne Facharzt arbeitet? Was sagt denn außerdem die Haftpflichtversicherung dazu?
Aber das sichere Sedierung nur durch einen FA sichergestellt werden kann, ist genauso Quatsch.
Gebe ich Dir Recht! Es gibt sicherlich genügend FÄ, die Du fachlich in die Tonne kloppen kannst. Aber der Unterschied zum (kompetenten) Weiterbildungsassistenten ist: er DARF!
Die anstehende Modifikation der Weiterbildungsordnungen hin zu einer Qualifikation/Kompetenz-bezogenen Bewertung mit verkürzten Zeiten etc. wird genau diesem Umstand Rechnung tragen... Aber das ist (noch) Zukunftsmusik.
Und auch das sehe ich erstmal kritisch! Man wird abwarten dürfen, was dazu ggf. die Gerichte und die Fachgesellschaften / Gutachter sagen werden...
Das fachspezifische Gutachterwesen vor Gericht ist ein Problem für sich ;-)
Die medizinische Verantwortung trägt aber primär mal der leitende Arzt, ihr Chef. Keinen Plan wie der sich absichert. In amb. Praxen ist idR. zumindest papieren/virtuell wer da...
Aber wir sind eh auf ne Metaebene gedriftet; dass das Ganze hier kritisch ist wurde hinreichend gesagt.
ChillenMitBazillen
13.08.2017, 13:35
Mal völlig abgesehen von der juristischen Situation. Wer im 2. WBJ ohne Not alleine arbeitet, hat nicht verstanden, welche Risiken das anästhesiologische Tun mit sich bringt. Natürlich geht es fast immer gut, aber fast immer reicht halt nicht. Beim Aufsicht führen habe ich gelernt, dass das Gefährliche nicht die Schwierigkeiten bei der Lösung eines erkannten Problems sind, sondern viel mehr, wenn ein Problem nicht oder nicht rechtzeitig erkannt wird.
Dementsprechen gibt es auch ein BGH-Urteil aus den 80ern, das besagt, dass ein Assistenzarzt nur unter unmittelbarer Aufsicht arbeiten darf, eine telefonische Rufbereitschaft reicht aus genau diesem Grund nicht aus.
Die medizinische Verantwortung trägt aber primär mal der leitende Arzt, ihr Chef.
Aber wenn was passiert, schwebt zwangsläufig das böse Wort "Übernahmeverschulden" über der TE.
Und das zu entkräften, ist dann in der geschilderten Situation echt schwierig.
Es geht hier ja nicht um die Zweitjahresassistentin, die im Dienst allein arbeitet, weil halt sonst keiner da ist.
Sondern um so richtig, richtig hochelektive Anästhesien. (Und nein, es ist nicht "nur eine Analgosedierung". Das ist wie bei den regionalen Verfahren... dass man ohne Vollnarkose auskommt, steht richtig sicher erst nach Ende der Hautnaht fest.)
Da den Assistenten im zweiten Jahr hinzustellen ist m.E. schon nicht mehr fahrlässig. Sondern bedingter Vorsatz.
(Und die telefonische "Rufbereitschaft" - die eben keine Bereitschaft ist, wenn der Chef sich selbst irgendwo feststellt - reicht da eben definitiv nicht aus.)
Ich finde auch nicht, dass Brutus irgendwas "streng auslegt".
Sondern ich sehe da viel mehr ein völlig unangemessenes laissez-faire seitens TEs Chef.
Rettungshase
13.08.2017, 13:57
Absehen von der rechtlichen Geschichte, ein rein praktischer Gedanke:
Hm... eine Analgosedierung ist bei einem 20jährigen ASA 1- Patienten etwas völlig anderes als z.B. bei einem indolenten Patienten, der seit 50 Jahren 1,5 Päckchen Zigaretten am Tag raucht, nie zum Arzt geht und deswegen seine ausgeprägte Aortenklappenstenose nicht diagnostiziert bekommen hat und es auch nicht für nötig erachtet, seinen Reflux zu kommunizieren.
Solche Leute gehen dann eben doch mal zum Zahnarzt, wenn der Zahn eitert - ich sehe solche Leute gelegentlich als Augenpatienten, wo die Narkose selbst eigentlich auch für einen Anästhesisten im 1. WBJ nicht schwierig ist (Larynxmaske für 20min); wenn es doof läuft, fischen wir diese Leute auch in der Sprechstunde nicht raus: Formell sind es ja ASA-1-2-Patienten, weil nie irgendjemand eine Diagnose gestellt hat.
Worst case Szenario: Dieser Patient landet bei dir, aspiriert unter Analgosedierung, du entscheidest dich für eine Narkoseeinleitung, darunter schießt er einen Herzinfarkt und hat überraschenderweise einen schwierigen Atemweg. Blöd... Da hilft dir auch der Chef zwei Gebäude weiter am Telefon nicht.
@ Shizr:
Ja. Ich sehe da aber primär Organisationsverschulden und dafür steht ihr Chef UND der Zahnarzt gerade.
Die Fälle wo tatsächlich ein Übernahmeverschulden beim Assistenten gesehen wurden, kannst du an einer Hand abzählen, weil der Arbeitgeber eine erhebliche Fürsorgepflicht für den Auszubildenden hat und die Gerichte das auch immer wieder betonen... Das 2. WBJ ist da eher von Vorteil.
@ rettungshase:
Das Pat. abkacken, kann immer passieren, ob ASA 1 oder 3. Kürzlich ist eine ältere Dame auch während der Endo verstorben - deswegen klärt man ja auf das Versterben Teil des Erwartungshorizontes ist. Man setzt die Sicherheitsstandards natürlich so hoch es geht, bei elektiv schaut man vielleicht noch ein 3. Mal hin, keine Frage.
Mir ging es originär eigentlich nur darum, dass ich oft (bei FA Kollegen) den Reflex sehe, dass gerne Anfängern das Gefühl gegeben wird, dass sie dann ein Problem haben (Übernahmeverschulden als Zauberwort auf dem Damoklesschwert), dem muss stark widersprochen werden (auch berufspolitisch)!!
Der FA/Chef/Klinikbetreiber soll mal seiner Pflicht nachkommen - dazu gehört nämlich auch, dass ich ggf. als FA ungefragt auch mal nach dem Rechten schaue im Dienstgeschäft etc. pp.
Da den Assistenten im zweiten Jahr hinzustellen ist m.E. schon nicht mehr fahrlässig. Sondern bedingter Vorsatz.
Wo siehst du hier dolus eventualis?
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