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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : betriebsbedingt keine Urlaubsgenehmigung



rettesichwerkann
16.08.2017, 16:55
Hallo,

ich habe meine aktuelle Stelle zu Ende September gekündigt und werde ab Oktober eine neue Stelle antreten. Jetzt habe ich noch 9 Resturlaubstage und über 100 Überstunden.
Nachdem ich nun beantragt habe mir meine Resturlaubstage zu genehmigen (ebenso die Überstunden als Freizeitausgleich), habe ich nun vom Chef die Rückmeldung erhalten, dass "betriebsbedingt" mir keine freien Tage erteilt werden können, sondern mir die Tage/Stunden ausgezahlt werden.
Gibt es denn objektive Kriterien für "beetriebsbedingt"? Kann ich dagegen überhaupt nichts machen? Ich hätte schon gerne noch ein paar Tage frei bevor ich die neue Stelle antrete...? Sicherlich könnte ich arbeitsrechtlich klagen, aber dann wird auch mein Arbeitszeugnis dementsprechend ausfallen... Alternativ krankschreiben lassen? Welche "Diagnose" sollte mein Hausarzt wählen?

Wie würdet ihr vorgehen? Hat jemand eine ähnliche Erfahrung gemacht, und wie vorgegangen?

Viele Grüße

morgoth
16.08.2017, 18:03
Welche "Diagnose" sollte mein Hausarzt wählen?
Vom schizophrenen Residuum mit schwersten Verhaltensauffälligkeiten würde ich persönlich ja abraten ... macht doch irgendwas mit Rücken oder so :D
Wenn du nicht auf volle Konfrontation mit deinem Arbeitgeber gehen willst, hast du ja nicht so viele sinnvolle Optionen. Wahrscheinlich wär es doch am besten, wenn du einfach zur Arbeit gehst, bisschen Tschüss-Rundgänge machst und nachmittags früh nach Hause kommst...

Edit: Wobei 9 Tage + 100 Stunden ja alles in allem einen ganzen Arbeitsmonat ausmachen ... Vielleicht findet ihr aufAugenhöhe ja irgendeinen Kompromiss, aber da muss dein Chef auch mitspielen.

Brutus
16.08.2017, 18:05
Unbedingt SCHRIFTLICH den Urlaub beantragen und vom Chef genehmigen / ablehnen lassen. Wenn Ablehnung, dann bitte ebenfalls SCHRIFTLICH die Zusage vom Chef UND Personalabteilung, dass alles ausbezahlt wird.
Und dann bleibt ja immer noch der Gang zum Arzt...

Eigentlich müsste Dir zumindest bis zum gesetzlichen Mindesturlaub der Resturlaub genehmigt werden. Das sind im Jahr 24 Tage. Und betriebsbedingt würde heißen, dass NIEMAND, nicht einmal der Chef noch Kapazitäten hätte, und nur Du alleine den Laden aufrecht halten würdest. Ich würde erstmal o.g. Maßnahmen ergreifen. Alles schriftlich geben lassen und dann in der Personalabteilung nachfragen. Denn die wollen i.d.R. nicht zahlen, sondern lieber abfeiern lassen.

Aber hey, wenn sie denn doch lieber bezahlen wollen und Du auf den letzten Metern noch so abgewatscht wirst... Krank melden und sie zahlen außerdem noch Krankengeld.

WackenDoc
16.08.2017, 18:52
Psychosoziale Belastungssituation (gibt´s glaube ich sogar als Z-irgendwas und nicht als F-)
Wenn du das aus Gründen vermeiden willst, hast halt ne Gastroenteritis von nem Patienten eingefangen.

Autolyse
17.08.2017, 21:20
[...]
Gibt es denn objektive Kriterien für "beetriebsbedingt"? Kann ich dagegen überhaupt nichts machen? Ich hätte schon gerne noch ein paar Tage frei bevor ich die neue Stelle antrete...? Sicherlich könnte ich arbeitsrechtlich klagen, aber dann wird auch mein Arbeitszeugnis dementsprechend ausfallen...[...]
Hast Du ein Zwischenzeugnis oder eine sonstige positive Leistungsbewertung?
Wenn ja, dann muss der Arbeitgeber beweisen(!), dass deine Leistung in der Zwischenzeit stark abgenommen hat und das wird er nicht können. ;-)
Eine andere taktische Möglichkeit wäre es das Zeugnis in die Vergleichsgespräche aufzunehmen (am Besten noch mit Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung, denn der Zeugnisanspruch ist unvertretbar und kann damit durch Haft erzwungen werden).

OhDaeSu
18.08.2017, 06:02
(am Besten noch mit Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung, denn der Zeugnisanspruch ist unvertretbar und kann damit durch Haft erzwungen werden).

Ahja.

anignu
18.08.2017, 12:26
Sehr realistisches Szenario: "Chefarzt in Haft da er Arbeitszeugnis nicht sofort ausgestellt hat"...

Ich würd als allererstes Mal in den eigenen Arbeitsvertrag schauen und in den Tarifvertrag. Meist steh da schon drin, dass man keinen Anspruch drauf hat, dass einem Überstunden als FZA gewährt werden. Und was dein Chef gemeint hat mit "betriebsbedingt" hattest du auch nicht genau geschrieben. Kann ja sein, dass du "nur" deinen Urlaub nehmen kannst aber halt keine Überstunden. Wenn du mit einer Forderung von "ich will 9 Tage Urlaub + 13 Tage FZA innerhalb der nächsten 6 Wochen" kommst, dann kann es halt mal passieren dass ein "geht nicht, betriebsbedingt" zurückkommt.

Red doch als allererstes nochmal mit dem Chef.

Lava
18.08.2017, 13:33
So ein Batzen Geld ist doch auch nicht so schlecht :-nix

Christoph_A
18.08.2017, 13:45
Was für ein Batzen Geld bitte? Ausbezahlte Überstunden rechnen sich nur sehr bedingt. Da ist FZA schon die bessere Lösung.

Lava
18.08.2017, 14:31
Wieso sollte sich das nur sehr bedingt rechnen? Von den 5000€, die ich bekommen haben, wurde gerademal 700€ Steuern abgezogen. Den Rest habe ich voll ausbezahlt bekommen. :-nix Ich kenne jemanden, der hat sogar 14000€ ausbezahlt bekommen. Waren halt einige hundert Überstunden.

morgoth
18.08.2017, 14:37
Ui, das ist viel. Ich dachte immer, bei so Erträgen würde das Finanzamt geschätzt die Hälfte wegnehmen.

Lava
18.08.2017, 15:03
Dachte ich auch, aber so stehts auf der Abrechnung. Kann höchstens sein, dass die bei der Steuererklärung noch irgendwas haben wollen :-nix

Christoph_A
20.08.2017, 09:41
Kann ich mir nicht vorstellen. Uns wurden regelmäßig Überstunden ausbezahlt, wenn wir über 50 Plusstunden waren und davon hat der Staat ca. 40% kassiert. Is zwar jetzt schon 5 Jahre her, aber kann mich an keine gesetzliche Novellierung erinnern, was die Besteuerung von Überstunden angeht.

FirebirdUSA
20.08.2017, 11:02
Kann ich mir nicht vorstellen. Uns wurden regelmäßig Überstunden ausbezahlt, wenn wir über 50 Plusstunden waren und davon hat der Staat ca. 40% kassiert. Is zwar jetzt schon 5 Jahre her, aber kann mich an keine gesetzliche Novellierung erinnern, was die Besteuerung von Überstunden angeht.
Überstunden werden wie alles andere versteuert. Wenn du schon mit deinem Gehalt die 40% Marke knackst werden sie eben entsprechend besteuert... wenn du im Januar gehst kann es tatsächlich sein (wenn dich Buchhaltung einen Fehler macht) das nur wenig eingehalten wird. Spätestens mit Steuererklärung gleicht es sich wieder aus

Christoph_A
21.08.2017, 07:30
Und warum zitierst Du mich jetzt @FirebirdUSA ? Genau darauf wollte ich ja in meinem Post hinaus, daß Überstunden sehr wohl nicht zu knapp besteuert werden. Mir erschien es ja komisch, daß Lava von 5000 Euro nur 700 Euro Abzüge gehabt hätte, da ich damit eine gänzlich andere Erfahrung gemacht habe. Und das hast Du mir ja grade auch bestätigt.

FirebirdUSA
22.08.2017, 16:40
Und warum zitierst Du mich jetzt @FirebirdUSA ? Genau darauf wollte ich ja in meinem Post hinaus, daß Überstunden sehr wohl nicht zu knapp besteuert werden. Mir erschien es ja komisch, daß Lava von 5000 Euro nur 700 Euro Abzüge gehabt hätte, da ich damit eine gänzlich andere Erfahrung gemacht habe. Und das hast Du mir ja grade auch bestätigt.

Kam offensichtlich falsch an, wollte eigentlich nur darauf hinaus das die Besteuerung 40% oder eben auch weniger abhängig ist vom jeweiligen Einkommen. Wenn Lava z.B. TZ arbeitet wäre es möglich, oder wenn sie im Januar gekündigt hat und ihre Verwaltung vergessen hat das Gehalt auf das ganze Jahr hoch zu rechnen.