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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rezeptgebühren



Toto
20.10.2003, 09:17
Hallo zusammen,

hätte gerne mal gewusst ob es möglich ist als Student von Rezeptgebühren sowie Eigenanteilen bzw. Selbstkosten befreit zu werden.

Bin euch für jedes statement dankbar.

Pünktchen
21.10.2003, 19:28
Hi :-)


Also wenn du BAfoeG bekommst und noch familienversichert bist, dann bekommst du das auf alle Fälle. Ansonsten wollen die wissen, was du verdienst (und was deine Eltern verdienen).

Am besten du rufst mal bei deiner Krankenversicherung an und fragst ganz höflich, was du tun musst um einen Antrag auf Gebührenbefreiung zu stellen. Freundliche Mitarbeiter schicken dir dann den Antrag zu, du gibst alles wieder ab und du bekommst nach ca 14 tagen (höchstens) so ne kleine Karte (jedenfalls bei der BARMER Thüringen) :-)

Hier nochmal zum nachlesen....klick (http://www.abc-der-krankenkassen.de/Zuzahlungsbefreiung.htm)
Meld dich mal wieder wenns geklappt hat....


Gruß
pünktchen :-)

Ersa
31.10.2003, 13:43
Also, ich war am Dienstag auch bei meiner KV (DAK), weil mein BaföG-Bescheid nun endlich da ist. Und da erzählt mir die gute Tante, dass es diese Zuzahlungsbefreiung nur noch bis 31.12.03 gibt. Ab dann muss man erst mal alles zahlen, Belege sammeln und darf dann zum Jahresende immer hintrotteln, Belege vorlegen und das, was mehr als 2% des Einkommens ist, kriegt man zurück. Hervorragend... Ich liebe diese Zettel-Sammel-Wirtschaft...

Ist das jetzt bei allen KV so oder nur bei der DAK?

Viele Grüße, Ersa

NoUse4@Name
12.11.2003, 12:08
Was? Is das wahr?? Ich habe diese tolle Befreiung nu shcon seit ich studiere und sie hat mir noch nie was gebracht*g*
Drum hab ich auch immer verpennt sie neu zu beantragen..:Habe heute gerade den Antrag geschuickt bekommen...also noch geht es*ggg*

Pascal
12.11.2003, 12:33
Jau, ist wahr. Oder besser sieht bisher so aus. Laut der Tante bei der AOK mit der meine Freundin gesprochen hat wissen die selber noch nicht so ganz genau wie das alles nächstes Jahr aussehen wird.

Rugger
12.11.2003, 17:13
Original geschrieben von Pascal
...wissen die selber noch nicht so ganz genau wie das alles nächstes Jahr aussehen wird. Ist ja noch lange genug hin, da bleibt nun wirklich noch genug Zeit für eine ordentlich deutsche, bürokratische Umsetzung...!!! :-top :-))

R.

Lisa
20.12.2003, 14:41
Original geschrieben von Ersa
dass es diese Zuzahlungsbefreiung nur noch bis 31.12.03 gibt.So isses. :-(
Hab jetzt Post von der TK bekommen:
"Durch das Gesetz zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung wird die gesetzliche Zuzahlung ab 1. Januar 2004 neu geregelt. [...]
Die bisherige generelle Befreiung, z.B. für Personen mit geringem Einkommen entfällt.
[...] verliert Ihr [Berfreiungs]Ausweis mit Ablauf des 31. Dezember 2003 seine Gültigkeit.
[...] Damit Sie nicht unzumutbar mit Zuzahlungen belastet werden, empfehlen wir Ihnen, aber 01. Januar 2004 sämtliche Quittungen über geleistet Zuzahlungen zu sammeln."

Das passt mir jetzt überhaupt nicht...wo ich doch gerade auf dem Weg zur Multimorbidität bin. :-))

Gaja
21.12.2003, 12:58
Meine Befreiung läuft leider auch Ende Dezember aus und danach heisst es sammeln. Aber die KKH meinte auch, dass die 2% Regelung noch nicht endgültig ist. Wir werden sehen was sich da so entwickelt.

Spindmaus
21.12.2003, 17:32
Also mein letzter Stand ist, dass das neue SGB zum 01.01.04 in Kraft tritt. Keine Härtefallbefreiungen mehr, auch nicht für Soziempfänger - sowohl was die Zuzahlungen angeht als auch diese 10,- € "Eintrittsgebühr" beim Arzt. Die 2 % vom Brutto stehen lt. meiner KK fest. Also schön die Belege sammeln. Auch die von diesen quartalsmäßigen 10,00 €. Gut möglich, dass die mitgerechnet werden. Ansonsten heißt es bei Medikamenten zuzahlen: 10 % des Preises, mindestens 5,00 € und höchstens 10,00 € pro Packung. Künftig gilt für alle Versicherten eine Belastungsgrenze in Höhe von 2 % der jährlichen (Familien-) Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Angehörige werden wie bisher bei den anrechenbaren Einnahmen berücksichtigt. Für Kinder werden höhere Freibeträge geschaffen.

Für chronisch Kranke gilt eine reduzierte Belastungsgrenze von 1 % der Einnahmen.

Kerstin18
22.12.2003, 11:23
...und auch bei den KG/Massage/etc.-Rezepten wird alles teurer. Auf den ersten Blick sieht's toll aus: statt der bisherigen 15% Eigenanteil muss man nun nur noch 10% zuzahlen.
AAAABER: pro Rezept werden nochmal extra 10 Euro fällig.
Wer also bisher ca. 12 Euro für sein KG-Rezept bezahlte, muss nun ca. 18 Euro zahlen.
Schon ein beträchtlicher Unterschied finde ich...

...bin ich mal gespannt wie's bei uns in der Praxis weitergeht.