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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Notarztkurs, Pflichteinsätze, Ärztekammer



Felicitas
10.09.2017, 21:36
Hallo,

ich würde gerne den Notarztkurs machen.
Habe 4 Jahre klinische Erfahrung im europäischem Ausland, die Deutsche Approbation, bin aber kein Mitglied mehr in der Ärztekammer weil die Freiwillige Mitgliedschaft in Bayern abgeschafft wurde.

Wenn ich nun den NA Kurs In Deutschland belegen möchte, dann...
- Kann ich das überhaupt, wenn ich nicht in Deutschland arbeite, keine Mitgliedschaft mehr habe?
- Wo und wie würde ich im Anschluss an den Kurs an die Pflichteinsätze kommen, wer währe der Ansprechpartner?
- Kann ich den Kurs z.B. in Berlin absolvieren, dann aber in Bayern weiter machen (Pflichtfahrten, usw.?)
- Gesetzt der Fall, ich kann den Kurs belegen und die Pflichtfahrten absolvieren, wo und wie könnte ich im Anschluss Notarzt fahren, über wen läuft das primär (mir ist klar, wenn für Geld in D arbeite, muss ich wieder Pflicht Mitglied in der ÄK werden...)?

Sorry die ganze Fragerei, bin komplett raus aus dem Deutschen System...

anignu
11.09.2017, 09:48
Hallo,

- einen Notarztkurs solltest du immer machen können so lange du die deutsche Approbation hast. Manche verlangen ein halbes Jahr klinische Erfahrung, andere mehr. Der wird ja von vielen auch privaten Anbietern angeboten... wichtig bei so einem Kurs ist halt, dass z.B. dabei steht "Kursblöcke A bis D nach dem (Muster-)Kursbuch „Notfallmedizin“ der Bundesärztekammer" oder irgendwie sowas und dass er von der jeweiligen Landesärztekammer in der der Kurs stattfindet auch als Fortbildung anerkannt ist. Also dass man dafür Fortbildungspunkte bekommt. Rein praktisch gesehen haben das aber alle Kurse von denen ich jemals gelesen hab.
- um die Pflichteinsätze musst du dich selbst kümmern oder es macht dein Arbeitgeber für dich. Bei mir war es so, dass ich mir eine Rettungswache in der Nähe meines Wohnortes gesucht hab, dort angerufen, dadurch schon erste Infos bekommen, dann Email geschrieben, dann in deren Dienstplan als Mitfahrer eingetragen etc. Und dann bin ich in meiner Freizeit so viele Tage mitgefahren bis ich 50 Einsätze zusammen hatte. Eigeninitiative halt. Oder der Arbeitgeber schickt einen so viele Tage mit auf Notarzteinsätze bis man alle zusammen hat. Kleiner Tipp: es gibt Wachen mit im Schnitt 5-6 Einsätzen pro 12h-Tagschicht und Wachen mit 1-2 Einsätzen. Man braucht weniger Tage, wenn man sich eine eher aktivere Wache sucht. Dann wirds einem auch nicht so schnell langweilig.
- Ja, du kannst den Kurs in Berlin besuchen und dann in Bayern weiter machen. Die Anerkennungsvoraussetzungen des Kurses hab ich weiter oben schon beschrieben.
- Das mit dem Notarztfahren ist so relativ. Es gibt da ein bissl eine Übersicht über die Voraussetzungen unter http://www.notarztkurs.com/zusatzbezeichnung-notfallmedizin ansonsten kann ich nur von Bayern berichten. In Bayern brauchst neben den Zeiten + Kurs + Einsätzen auch die Zusatzbezeichnung "Notfallmedizin". Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind meldest du dich quasi bei der BLÄK, beantragst die Zusatzbezeichnung, wirst zu einer Prüfung eingeladen (wie bei einer Facharztprüfung auch) und nach bestandener Prüfung darfst die Zusatzbezeichnung führen und generell erstmal Notarzt fahren. So wie ich das verstanden hab, muss man sich dann noch bei der KVB melden um eine Nummer für die finanzielle Abrechnung der Notarzteinsätze zu bekommen, aber da bin ich noch nicht durchgestiegen. Da ich in keinster Weise Zeit hab zum Notarztfahren hat mich dies dann nicht mehr interessiert.

Die Frage die ich dir nicht beantworten kann: darf man als Nichtmitglied also quasi als Externer diese Prüfung ablegen. Keine Ahnung. Ich tippe auf eher nein. Da würd ich einfach mal in der entsprechenden Landesärztekammer anrufen und nachfragen. Vielleicht können die dir auch eine Lösung anbieten...

Solara
11.09.2017, 10:47
Lies dir mal die Beiträge insbesondere von Wacken Doc durch, was das Notarztfahren ohne sozialversicherungspflichtigen Job in D betrifft (falls du nur Notarzt in D fahren möchtest ohne weiteren Job, so interpretiere ich zumindest deinen Beitrag)

anignu
11.09.2017, 11:51
Schreib doch noch ein paar Stichworte dazu, damit Felicitas weiß worum es ungefähr geht:
- Scheinselbständigkeit
- illegale Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Rentenversicherungspflicht
und das ganze Zeugs...

Willkommen zurück ;-)

Solara
11.09.2017, 12:25
Schreib doch noch ein paar Stichworte dazu, damit Felicitas weiß worum es ungefähr geht:
- Scheinselbständigkeit
- illegale Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Rentenversicherungspflicht
und das ganze Zeugs...

Willkommen zurück ;-)

Die ganzen komplizierten Worte ;-)

Bille11
11.09.2017, 13:11
Als nicht in D gemeldet, bzw. bei keiner ÄK gemeldet wird es schwierig, sich einer ÄK zuordnen zu lassen... vor 14 Jahren war die ÄK Bremen da ein guter Ansprechpartner, die haben auch Externe genommen... <-- Tipp

WackenDoc
11.09.2017, 14:15
Den Kurs kannst du ohne ÄK machen. Bei den Fahrten wird es schwieriger- sobald du ärztlich tätig bist, musst du Mitglied sein- sinnigerweise da wo du fährst.
Für die Prüfung musst du Mitglied sein. Da du ein Sonderfall bist, wirst du mit dem Sachbearbeiter sprechen müssen.

Also den Schein zu bekommen, wird irgendwie machbar sein. Aber uffbasse- teilweise gibt es komische Regelungen was vor den Einsätzen schon an Weiterbildung gelaufen sein muss (z.B. Niedersachsen- Einsätze erst nach Anästhesiezeit), Berlin hat auch Sonderregeln, ansonsten zählen die Weiterbildungsteile bundesweit.

Und jetzt wirds spannend- mit Tätigkeit im Ausland wirst du aus sozialversicherungstechnischen Gründen nicht in Deutschland fahren können. Du bekommst schlichweg keine Schichten und ansonsten jede Menge Beschäftigungstherapie mit Versorgungswerk, DRV und den Auftraggebern.