AryaStark
11.09.2017, 13:47
Hallo ihr Lieben!
Ich hab bald mein erstes WB-Jahr in der Päd hinter mir. Werde danach die Klinik wechseln, also muss ich mir jetzt schon vom Chef alles, was ich hier gemacht habe, im Logbuch bestätigen lassen.
Leider beginnt da die Verwirrung! Hätte darum ein paar Fragen an die unter euch, die damit Erfahrung haben.
1.) Es gibt auf den Seiten der Landesärztekammern meist zwei Dokumente: die "Zeugnisanlage" und die "Richtlinien".
Am Beispiel Hessen:
Zeugnisanlage: https://www.laekh.de/images/Aerzte/Weiterbildung/WBO_ZA_Abschnitt_B/ZA_abschnitt_B_14.pdf
Richtlinien: https://www.laekh.de/images/Aerzte/Weiterbildung/WBO_RiLi_Abschnitt_B/richtlinien_B_14_00.pdf
Muss ich beides ausfüllen lassen? Was mich irritiert, ist dass die Tabelle mit den benötigten Sonos etc. in beiden Dokumenten vorhanden ist.
2.) Ich bin mir noch unschlüssig, in welchem Bundesland ich später arbeiten bzw. mich zur FA-Prüfung bewerben will. Sollte ich daher gleich von Anfang an zwei Logbücher (für die beiden, für mich am wahrscheinlichsten in Frage kommenden Länder) ausfüllen lassen?
Die Logbuch-Anforderungen in der Päd. scheinen sich von Bundesland zu Bundesland zu unterscheiden. Kann das richtig sein?
Als Vergleich zu Hessen, mal das bayrische Logbuch (http://www.blaek.de/weiterbildung/wbo_2010/download/Doku/B/D10FAKinderJugendmedizin.pdf).
Hier werden zusätzlich Hyposensibilisierungen, Phototherapie (aber ohne Kennzahl) sowie 200 "unspezifische und allergenvermittelte Provokations- und Karenztests einschließlich epikutaner, kutaner und intrakutaner Tests einschließlich Erstellung eines Therapieplanes" gefordert. Sind damit auch normale Prick-Tests gemeint?
4.) Intensiv-Zeit. Im PJ hab ich von den Assistenten oft gehört, dass das quasi das Nadelöhr der päd. Weiterbildung sei. Darum hab ich zwei Fragen dazu:
- In den o.g. Logbüchern ist gar nichts bzgl. Intensiv-Zeit oder besonders intensivmedizinischen Eingriffen (ZVK, etc.) erwähnt. Wie muss man die Intensivzeit dann dokumentieren? Was sind die Anforderungen, die man dort mindestens erfüllen muss? (Bettenzahl, Neo oder "größere" Intensivkinder, etc.) Verstehe ich es richtig, dass man keine Pflicht-Mindestanzahl an ZVK's, Intubationen etc. ableisten muss?
- Wie lief das bei euch mit der Intensivzeit ab? Ab wann durftet ihr da hin? Wieviel musstet ihr von Anfang an selbst machen? Wie ihr vielleicht hören könnt, fürchtet es mich ein bisschen davor. Ich sehe mich später eher im ambulanten Bereich, und der Gedanke, selbstständig und eigenverantwortlich so mini-wini-Neos einen ZVK legen zu müssen, macht mir ganz schön Muffensausen :-notify
5.) Inwiefern muss ich die einzelnen Logbuch-Einträge selbst dokumentieren und nachweisen können? Also wenn mir mein Chef jetzt bspw. 20 Spirometrien, 20 EKG's und 20 Sonos unterschreibt. Muss ich von jedem dieser Eingriffe eine Kopie machen und aufbewahren, und später mit einreichen?
Hoffe, dass das Thema nicht nur mir hilft, sondern vielleicht auch anderen, die im Logbuch-Kuddelmuddel ein bisschen unsicher sind.
Vielen Dank im voraus :-)
Ich hab bald mein erstes WB-Jahr in der Päd hinter mir. Werde danach die Klinik wechseln, also muss ich mir jetzt schon vom Chef alles, was ich hier gemacht habe, im Logbuch bestätigen lassen.
Leider beginnt da die Verwirrung! Hätte darum ein paar Fragen an die unter euch, die damit Erfahrung haben.
1.) Es gibt auf den Seiten der Landesärztekammern meist zwei Dokumente: die "Zeugnisanlage" und die "Richtlinien".
Am Beispiel Hessen:
Zeugnisanlage: https://www.laekh.de/images/Aerzte/Weiterbildung/WBO_ZA_Abschnitt_B/ZA_abschnitt_B_14.pdf
Richtlinien: https://www.laekh.de/images/Aerzte/Weiterbildung/WBO_RiLi_Abschnitt_B/richtlinien_B_14_00.pdf
Muss ich beides ausfüllen lassen? Was mich irritiert, ist dass die Tabelle mit den benötigten Sonos etc. in beiden Dokumenten vorhanden ist.
2.) Ich bin mir noch unschlüssig, in welchem Bundesland ich später arbeiten bzw. mich zur FA-Prüfung bewerben will. Sollte ich daher gleich von Anfang an zwei Logbücher (für die beiden, für mich am wahrscheinlichsten in Frage kommenden Länder) ausfüllen lassen?
Die Logbuch-Anforderungen in der Päd. scheinen sich von Bundesland zu Bundesland zu unterscheiden. Kann das richtig sein?
Als Vergleich zu Hessen, mal das bayrische Logbuch (http://www.blaek.de/weiterbildung/wbo_2010/download/Doku/B/D10FAKinderJugendmedizin.pdf).
Hier werden zusätzlich Hyposensibilisierungen, Phototherapie (aber ohne Kennzahl) sowie 200 "unspezifische und allergenvermittelte Provokations- und Karenztests einschließlich epikutaner, kutaner und intrakutaner Tests einschließlich Erstellung eines Therapieplanes" gefordert. Sind damit auch normale Prick-Tests gemeint?
4.) Intensiv-Zeit. Im PJ hab ich von den Assistenten oft gehört, dass das quasi das Nadelöhr der päd. Weiterbildung sei. Darum hab ich zwei Fragen dazu:
- In den o.g. Logbüchern ist gar nichts bzgl. Intensiv-Zeit oder besonders intensivmedizinischen Eingriffen (ZVK, etc.) erwähnt. Wie muss man die Intensivzeit dann dokumentieren? Was sind die Anforderungen, die man dort mindestens erfüllen muss? (Bettenzahl, Neo oder "größere" Intensivkinder, etc.) Verstehe ich es richtig, dass man keine Pflicht-Mindestanzahl an ZVK's, Intubationen etc. ableisten muss?
- Wie lief das bei euch mit der Intensivzeit ab? Ab wann durftet ihr da hin? Wieviel musstet ihr von Anfang an selbst machen? Wie ihr vielleicht hören könnt, fürchtet es mich ein bisschen davor. Ich sehe mich später eher im ambulanten Bereich, und der Gedanke, selbstständig und eigenverantwortlich so mini-wini-Neos einen ZVK legen zu müssen, macht mir ganz schön Muffensausen :-notify
5.) Inwiefern muss ich die einzelnen Logbuch-Einträge selbst dokumentieren und nachweisen können? Also wenn mir mein Chef jetzt bspw. 20 Spirometrien, 20 EKG's und 20 Sonos unterschreibt. Muss ich von jedem dieser Eingriffe eine Kopie machen und aufbewahren, und später mit einreichen?
Hoffe, dass das Thema nicht nur mir hilft, sondern vielleicht auch anderen, die im Logbuch-Kuddelmuddel ein bisschen unsicher sind.
Vielen Dank im voraus :-)