Hipphipphurra
12.09.2017, 16:00
Hallo ihr Lieben,
ich befinde mich in folgender Situation: Ich schließe nächsten April mein Studium der Anglistik/Amerikanistik/ Interkultureller Wirtschaftskommunikation. Die Bachelorarbeit ist bereits eingereicht,nur noch das Pflichtpraktikum muss absolviert werden. Leider, hat mir das Studium überhaupt keinen Spaß gemacht und ich habe mich die letzen Jahre nur gequält-doch "aufgeben" war bis dato keine Option für mich. Bereits während meiner Studienzeit hat mich immer wieder mein ursprünglicher Wunsch heimgesucht, Zahnmedizin zu studieren. Da mein Abi mit 2,3 aber zu schlecht ist, habe ich damals eben einen anderen (wie sich herausstellt, falschen Weg) eingeschlagen. Jetzt sehe ich meine Chance nach dem ersten, furchtbaren Studium einen Neuanfang zu wagen und das zu machen, was mich wirklich interessiert.
Nun habe ich mich über die Bedingungen und das Verfahren für ein Zweitstudium schlau gemacht. Ich denke, wenn alles nach Plan läuft sollte mein Bachelor mit 3 Punkten verrechnet werden können. Nun scheitert es allerdings an der Begründung, da ich einfach keinen Zusammenhang zwischen Sprachwissenschaften und Zahnmedizin herstellen kann.Ich hatte mir deshalb überlegt, eine Ausbildung im zahnmedizinischen Bereich zu absolvieren und dies dann als Grund für das Zweitstudium anzugeben (quasi als "Vertiefung" zur Ausbildung). Nun weiß ich allerdings nicht, ob das eine mögliche Option ist. Kann eine Ausbildung, die nach dem Erststudium absolviert wird, als Grund angegeben werden? Oder ist dies vollkommen irrelevant für das Verfahren?
Vielen Dank für eure Einschätzung und liebe Grüße
ich befinde mich in folgender Situation: Ich schließe nächsten April mein Studium der Anglistik/Amerikanistik/ Interkultureller Wirtschaftskommunikation. Die Bachelorarbeit ist bereits eingereicht,nur noch das Pflichtpraktikum muss absolviert werden. Leider, hat mir das Studium überhaupt keinen Spaß gemacht und ich habe mich die letzen Jahre nur gequält-doch "aufgeben" war bis dato keine Option für mich. Bereits während meiner Studienzeit hat mich immer wieder mein ursprünglicher Wunsch heimgesucht, Zahnmedizin zu studieren. Da mein Abi mit 2,3 aber zu schlecht ist, habe ich damals eben einen anderen (wie sich herausstellt, falschen Weg) eingeschlagen. Jetzt sehe ich meine Chance nach dem ersten, furchtbaren Studium einen Neuanfang zu wagen und das zu machen, was mich wirklich interessiert.
Nun habe ich mich über die Bedingungen und das Verfahren für ein Zweitstudium schlau gemacht. Ich denke, wenn alles nach Plan läuft sollte mein Bachelor mit 3 Punkten verrechnet werden können. Nun scheitert es allerdings an der Begründung, da ich einfach keinen Zusammenhang zwischen Sprachwissenschaften und Zahnmedizin herstellen kann.Ich hatte mir deshalb überlegt, eine Ausbildung im zahnmedizinischen Bereich zu absolvieren und dies dann als Grund für das Zweitstudium anzugeben (quasi als "Vertiefung" zur Ausbildung). Nun weiß ich allerdings nicht, ob das eine mögliche Option ist. Kann eine Ausbildung, die nach dem Erststudium absolviert wird, als Grund angegeben werden? Oder ist dies vollkommen irrelevant für das Verfahren?
Vielen Dank für eure Einschätzung und liebe Grüße