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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Urteil zum Auswahlverfahren. Wartezeit in Zukunft?



petariel
28.09.2017, 01:51
Hi
Geht ihr davon aus,dass die Wartezeit weiter besteht? Nach dem Urteil vom 4.10?
Gab es z.B. neue Informationen,wie lange ein Bestandsschutz gilt oder gelten könnte?
Ich habe dahingehend keine Informationen.

VG

J-o-h-a-n-n-a
04.10.2017, 15:52
Weiß man denn schon näheres, was die da heute beschlossen haben oder zieht sich das ganze gerichtsverfahren über monate und jahre?
Hab ziemlich angst, dass es nach 7 jahren nächstes jahr doch nicht klappen könnte weil die alles ändern. Oder denkt ihr, zum nächsten ws bleibt alles wie gehabt?

Feuerblick
04.10.2017, 17:33
Erstens: Egal, was die entscheiden, es wird einen Bestandsschutz geben.
Zweitens: Selbst WENN die Wartezeit abgeschafft oder das Verfahren geändert werden sollte, wäre das nicht Teil des Urteils sondern es gäbe nur den Auftrag an die zuständigen Gremien, sich diesbezüglich was einfallen zu lassen.

Shizr
04.10.2017, 18:39
Weiß man denn schon näheres, was die da heute beschlossen haben
Es stand schon gestern fest, was heute beschlossen werden würde.
Gar nichts.

Was heute war, war die mündliche Verhandlung.
Außer in wirklich himmelschreienden Fällen beschließt das BVerfG da nichts.


Sie haben die Argumente beider Seiten angehört und werden in den nächsten Wochen bis Monaten zu einem Urteil kommen.
Und das, was ich so an Berichterstattung gehört habe, klang so, dass das BVerfG sehr, sehr skeptisch war, ob das aktuelle Verfahren so noch in Ordnung ist.

Der Spiegel (ich weiß, miese Quelle, aber wayne) zitiert Ferdinand Kirchhof (Vorsitzender des ersten Senats und Vizepräsident des BVerfG) mit den Worten "Sie können doch nicht warten, bis alle Studenten graue Bärte haben".

Aber so oder so, vor dem Urteil ist das alles gehaltlose Kaffeesatzleserei.



http://www.spiegel.de/lebenundlernen/uni/medizin-studium-bundesverfassungsgericht-prueft-numerus-clausus-a-1171132.html

Lava
04.10.2017, 20:14
Egal, wie das Verfahren in Zukunft aussehen wird - es kommen immer noch 40.000 Bewerber auf 9000 Plätze :-oopss

Muriel
04.10.2017, 20:35
Jehova!

petariel
04.10.2017, 21:17
Erstens: Egal, was die entscheiden, es wird einen Bestandsschutz geben.
Zweitens: Selbst WENN die Wartezeit abgeschafft oder das Verfahren geändert werden sollte, wäre das nicht Teil des Urteils sondern es gäbe nur den Auftrag an die zuständigen Gremien, sich diesbezüglich was einfallen zu lassen.
Der Bestandsschutz und die Zahl an WS für die er gilt ist aber doch beliebig auslegbar? Beim letzten Urteil in den 70ern wurde die Wartezeit auch nach 2 Jahren Fortbestand "abgeschafft". Nicht alle,die vor dem Urteil gewartet hatten, waren durch ihn geschützt.

petariel
04.10.2017, 21:47
irgendwie auch blöd,dass die Belange der bisher Wartenden in dem Verfahren nicht wirklich vertreten werden. Das hätte man vielleicht anders machen können.
Sorry aber konnte Post nicht bearbeiten

ehem-user-31012019-1024
08.11.2017, 17:49
Ich habe auch warten müssen,.. bin jetzt aber schon lange am studieren und fand es sehr lustig zu sehen, wie 5 von 50 Studierenden durch Losverfahren reingekommen sind. Vielleicht sollte man sowas abschaffen,.... und ja Gesetzte ändern sich von heut auf morgen,.. und manche ziehen die Arschkarte! Wie in Mainz, Promotionsordnung von heut auf morgen geändert.

Klar, wieso nicht? Losverfahren abschaffen, weil man ja so lange auf einen Studienplatz warten musste. Ist ja nicht so, dass schon seit einer längeren Zeit klar war, welche Voraussetzungen man für eine Zulassung zum Medizinstudium erfüllen musste. Mimimimi...

Sei froh drum, dass Du durch bloße Warterei Deinen Studienplatz bekommen hast. Im Ausland versteht das nämlich niemand.

medizin93
20.11.2017, 21:37
Klar, wieso nicht? Losverfahren abschaffen, weil man ja so lange auf einen Studienplatz warten musste. Ist ja nicht so, dass schon seit einer längeren Zeit klar war, welche Voraussetzungen man für eine Zulassung zum Medizinstudium erfüllen musste. Mimimimi...

Sei froh drum, dass Du durch bloße Warterei Deinen Studienplatz bekommen hast. Im Ausland versteht das nämlich niemand.

Das bringt die Diskussion voran, sehr informativ. Gut gemacht.

Pharmy
25.01.2018, 14:44
Liebe Wartende,
auch ich gehöre zu den Wartenden, die sich nun in großer Ungewissheit befinden was mit uns geschieht. Ich habe mit Anwälten im Bekanntenkreis gesprochen und sie meinten, dass die, die bereits Jahre gewartet und dem Gesetz vertraut haben, im Grunde aufgrund des Vertrauensschutzes berücksichtigt werden müssten. Eine Prognose ist aber derzeit unmöglich.
Wir können nun warten, Däumchen drehen und uns nach Beschluss vielleicht ärgern - oder wir werden jetzt tätig.
Nach Anruf bei SfH und Schreiben an die Kultusministerkonferenz kann man seine Bedürfnisse den jeweiligen Ministerinnen und Ministern des Landes für Wissenschaft kundtun.
Mir wichtig: es geht mir nicht darum gegen das Urteil etwas zu sagen. Das wurde langsam Zeit, finde ich gut und steht ja sowieso fest. Mir geht es darum, dass die bereits Wartenden nicht von heute auf Morgen vor dem Aus stehen oder nach bald 8 Jahren warten plötzlich das Los entscheidet. In meinem Fall wäre ich 2020 dran und wohl Erstbetroffener.
Ich bitte um Vorschläge der Wartenden, wie man in unserem Fall idealerweise vorgehen kann (z.B. ein gemeinsames Schreiben oder individuelle Schreiben an die Minister des Landes usw.).
Bitte keine persönlichen Urteile a la "hättste mal früher mehr gelernt" o.ä., da das überhaupt nicht zur Debatte steht es dafür bestimmt schon einige Foren gibt :)

Pharmy
10.02.2018, 15:58
Hey nochmals,
an die, die ab 2020 einen Studienplatz über die Wartezeit erhalten hätten (sprich ab Abijahrgang 2012-jetzt):
Es haben sich momentan schon einige Wartende zusammengefunden. Bitte einfach eine PN an mich, dann gebe ich gerne Infos zur Facebook-Gruppe, in der wir dann das Vorgehen besprechen können.
Leider sind hier nicht so viele angemeldet wie im Facebook...