Shizr
08.10.2017, 11:28
Theoretisch ist es auch möglich ein Privatfahrzeug mit Blaulicht ausstatten zu lassen - so bei uns z.B. für LNAs und OrgL.
Aber die Grundlage dabei ist ja doch eine vollkommen andere.
Einerseits... LNA und OrgL sind persönlich in diese Funktion bestellt, sie sind nicht nur zufällig gerade in diesem Moment diensthabender Notarzt. Insofern ist hier viel, viel schlüssiger zu begründen, warum eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden sollte.
Andererseits könnte man vermutlich auch vernünftig argumentieren, dass - je nach Organisationsstruktur - ein LNA permanent im Dienst ist und insofern sein Auto per se ein ein "Einsatz- oder Kommandofahrzeug [...] des Rettungsdienstes" (wie es die StVZO formuliert) darstellt.
(Ich kenne auch das System, dass - eben um solche Diskussionen zu vermeiden - der LNA vom OrgL, der ein Dienstfahrzeug von der Feuerwehr hat, abgeholt wird. Oder von einer HiOrg mit dem Kommandowagen.)
So oder so... das ist was anderes als wenn ein x-beliebiger Krankenhausarzt meint, er wäre so wichtig, dass er zwingend Blaulicht auf seiner Privatkutsche haben muss, damit er ggf schnell in die Klinik kommt.
Denn LNA/OrgL können ja schon aus Prinzip keine Anwesenheitsdienste leisten.
Der geburtshilfliche OA mit 45 Minuten Anfahrt kann das aber durchaus. Und nur weil er nicht will, muss er m.M.n. keine Gefährdung des Straßenverkehrs darstellen. Das kann (und muss) die Klinik durchaus anders organisieren.
Aber die Grundlage dabei ist ja doch eine vollkommen andere.
Einerseits... LNA und OrgL sind persönlich in diese Funktion bestellt, sie sind nicht nur zufällig gerade in diesem Moment diensthabender Notarzt. Insofern ist hier viel, viel schlüssiger zu begründen, warum eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden sollte.
Andererseits könnte man vermutlich auch vernünftig argumentieren, dass - je nach Organisationsstruktur - ein LNA permanent im Dienst ist und insofern sein Auto per se ein ein "Einsatz- oder Kommandofahrzeug [...] des Rettungsdienstes" (wie es die StVZO formuliert) darstellt.
(Ich kenne auch das System, dass - eben um solche Diskussionen zu vermeiden - der LNA vom OrgL, der ein Dienstfahrzeug von der Feuerwehr hat, abgeholt wird. Oder von einer HiOrg mit dem Kommandowagen.)
So oder so... das ist was anderes als wenn ein x-beliebiger Krankenhausarzt meint, er wäre so wichtig, dass er zwingend Blaulicht auf seiner Privatkutsche haben muss, damit er ggf schnell in die Klinik kommt.
Denn LNA/OrgL können ja schon aus Prinzip keine Anwesenheitsdienste leisten.
Der geburtshilfliche OA mit 45 Minuten Anfahrt kann das aber durchaus. Und nur weil er nicht will, muss er m.M.n. keine Gefährdung des Straßenverkehrs darstellen. Das kann (und muss) die Klinik durchaus anders organisieren.