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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wartezeit



suncrumb
09.10.2017, 12:19
Hallo ihr lieben, ich entschuldige mich im Voraus schon mal falls es diesen Thread schon gibt- wenn ja, möge man mich weiterleiten!

Meine Frage bezieht sich auf die künftigen neuen Regelungen, in welcher es heißt dass die Wartezeit nur noch gelten soll, wenn man sich auch für jedes Semester bewirbt, da die Regelung dass ein 30jähriger Gärtner, der nun beschlossen hat Arzt zu werden, schneller an einen Studienplatz ran kommt, da er mehr Anzahl an Wartesemestern hat, anscheinend "absurd" sei (hieß es im Artikel).

Heisst das nun, dass für die Jahre in denen man sich nicht beworben hat, diese nicht als wartesemester berechnet werden? Was ja irgendwo unfair ist, weil es bis dato hieß dass sich immer wieder bewerben nicht zweckmäßig nötig ist, da NUR die Zeit nach dem Erhalt des Abiturs als Wartezeit berechnet wird. Was bei mir mit einem durchschnittlichen 2er Abitur und noch damals keine Ausbildung auch nicht viel gebracht hätte, hätte ich mich immer und immer wieder beworben.

Ich befinde mich zurzeit in der Ausbildung zur Gesundheits und Krankenpflege und habe bis jetzt 4WS. Ist angesichts der 15WS ein Witz, trotzdem sind zwei Jahre ne Zeit. Habe ich das dann richtig verstanden, dass diese Zeit im Prinzip nichts wert ist, weil ich mich da nicht beworben habe?

Hoffe mir kann weitergeholfen werden🤗

Kandra
09.10.2017, 13:08
Sollte es so kommen, wird es sicher eine Übergangsregelung geben. Ich meine auch schon mal irgendwo einen Vorschlag gelesen zu haben, dass man nach Start des Masterplans zwei Jahre Zeit hat, um sich erneut für einen Platz zu bewerben. Macht man das innerhalb dieses Zeitraums, werden die bis dahin gesammelten Wartesemester weiter gezählt und man sammelt dann weiter WS wenn man sich jedes Semester erneut bewirbt. Verpasst man die Frist, fängt man wieder von vorne an. Aber bisher ist da garnichts entschieden und ich würde mich da erstmal entspannt zurücklehnen ^^

h3nni
09.10.2017, 15:46
Sollte das echt so kommen, fände ich das echt idiotisch. Es gibt auch Momente, in denen man später dazu kommt, sich für Medizin und ein Studium zu interessieren. In Analogie zur Abi-Besten-Quote hieße das ja, dass jemand, der erst im Abi selbst merkt, dass er besser sein sollte, genauso gut bewertet werden soll.
Außerdem ist das dann soo ein Verwaltungsaufwand, man braucht viel mehr Beglaubigungen, viel mehr Papier wird verschwendet, nur um jedes Jahr die Frustration einer Absage zu erhalten.
Cui bono?

davo
09.10.2017, 16:37
Es wird eine Übergangsfrist geben, das ist auch schon fix. Details siehe http://www.medi-learn.de/foren/showthread.php?98129-Prognose-wartezeit-ws18-19&p=2020145&viewfull=1#post2020145

petariel
10.10.2017, 18:31
Es wird eine Übergangsfrist geben, das ist auch schon fix. Details siehe http://www.medi-learn.de/foren/showthread.php?98129-Prognose-wartezeit-ws18-19&p=2020145&viewfull=1#post2020145

Man kann sich doch parallel für ein Fach des dialogorientierten Serviceverfahrens ( oh gott, ein langes Wort) bewerben und für ein Fach der Gruppe (ZM,HM,Vet,Pharma)?
Aber nicht für ZM und HM?

davo
10.10.2017, 18:45
Ja, genau.

petariel
10.10.2017, 19:50
Ja, genau.

Was mir auch unklar ist. Wenn ein "Altabiturient" nach dem Abi ein anderes Fach studierte und er exmatrikuliert sich zum Ende des WS,dann müsste doch das System 1 WS zum nächsten Wintersemester zuerkennen,da ja im SS nicht immatrikuliert. Zum Zeitpunkt der Bewerbung im Mai hat er ja aber 0 WS. Dürfte er hier dann 1 angeben,da für hss der erlangte Status zum 1.10. gilt oder nicht?
Denn ,wenn man ab 2018 jedes Semester beworben werden müsste,hätte diese Person ja ein Wartesemester weniger. Also eine Art Anomalie.

davo
10.10.2017, 20:18
Man gibt seine Wartesemester nicht an. Hochschulstart berechnet sie. Und ja, natürlich bekäme man in dem von dir erwähnten Fall das Sommersemester als Wartesemester angerechnet.

Bisher: Ich studiere im Sommersemester nicht an einer deutschen Hochschule, also bekomme ich das Sommersemester als Wartesemester angerechnet.

In Zukunft: Ich habe mich im Sommersemester erfolglos beworben und im Sommersemester nicht an einer deutschen Hochschule studiert, also bekomme ich das Sommersemester als Wartesemester angerechnet.

Wo soll da die Anomalie sein?

petariel
11.10.2017, 00:05
Man gibt seine Wartesemester nicht an. Hochschulstart berechnet sie. Und ja, natürlich bekäme man in dem von dir erwähnten Fall das Sommersemester als Wartesemester angerechnet.

Bisher: Ich studiere im Sommersemester nicht an einer deutschen Hochschule, also bekomme ich das Sommersemester als Wartesemester angerechnet.

In Zukunft: Ich habe mich im Sommersemester erfolglos beworben und im Sommersemester nicht an einer deutschen Hochschule studiert, also bekomme ich das Sommersemester als Wartesemester angerechnet.

Wo soll da die Anomalie sein?

ich dachte wohl,wenn er sich nur im WS18 seine Semester überschreiben lassen dürfte,dass dann zum Bewerbungszeutpunkt 31.5. noch kein ganzes WS vorhanden ist und es verloren ginge. Dem ist also nicht so?
Man muss bei hss ja wohl auch Angaben machen,in welchen Semestern man immatrikuliert war.

petariel
11.10.2017, 00:06
Man gibt seine Wartesemester nicht an. Hochschulstart berechnet sie. Und ja, natürlich bekäme man in dem von dir erwähnten Fall das Sommersemester als Wartesemester angerechnet.

Bisher: Ich studiere im Sommersemester nicht an einer deutschen Hochschule, also bekomme ich das Sommersemester als Wartesemester angerechnet.

In Zukunft: Ich habe mich im Sommersemester erfolglos beworben und im Sommersemester nicht an einer deutschen Hochschule studiert, also bekomme ich das Sommersemester als Wartesemester angerechnet.

Wo soll da die Anomalie sein?

ich dachte wohl,wenn er sich nur im WS18 seine Semester überschreiben lassen dürfte,dass dann zum Bewerbungszeutpunkt 31.5. noch kein ganzes WS vorhanden ist und es verloren ginge. Dem ist also nicht so?
Man muss bei hss ja wohl auch Angaben machen,in welchen Semestern man immatrikuliert war.
Wenn eine Bewerbung auch 2019 reichte,gäbe es das aproblem nicht

davo
11.10.2017, 09:57
Gar nichts geht verloren. Jemandem, der im Juni 2016 Abi gemacht hat, dann ein Jahr im Ausland war, und sich im Mai 2017 für den Start im Oktober 2017 beworben hat, hat Hochschulstart natürlich ebenfalls zwei Wartesemester berechnet. Der Bewerbungszeitpunkt ist irrelevant.

Dergenthiner
18.10.2017, 21:37
Also und finde es auch total doof, dass momentan jeder genommen wird, der nehr als 15 Wartesemester hat. Wir hatten eine, die schon 40 Jahre war und gleich nach der ersten Woche segr enttäscht war und ust freiwillig exmatrikuliert. Viele Spontanbewerber sind einfach nicht besonders motiviert.Ich habe mit einer Freundin gesprochen, sie meinte, am We lernt sie nicht und in der Woche kommt sue auch schon spät genug nach hause um noch zu lernen. Ihre Leustungen sind auch entsprechend. Eine andere Bekannte hat keine Arbeit im erlernten Beruf gefunden und wollte nicht nur zu hause sitzen, war irgend wann nach 9?10? Jahren fertig, gut dass sie sich das finanziell leisten konnte.Dabei gibt es doch so viele Bewerber mit 1,8 , die jedes mal heulen, wenn sie Absage bekommen

Feuerblick
18.10.2017, 21:48
...und du meinst, die lernen am Wochenende und jeden Abend? Ich verrate dir mal was: Ich kenne sehr viel mehr Leute, die abends und am WE außerhalb von Klausurzeiten ihr Leben genossen haben und dennoch Ärzte (gute!!) geworden sind. Unabhängig vom Abischnitt.

Dergenthiner
19.10.2017, 07:54
Sordy hab vergessen zu sagen, dass diese Bekannte noch nebenbei arbeitet und theoretisch Zeit nur nach 19 Uhr oder am WE hätte.. So war das gemeint. Natürlich, wenn man nicht weit weg von der Uni wohnt und keine Familie/ keinen Job hat reicht es wenn man konsequent abends lernt.