Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Tag 1 A62/ B105 - Rentenversicherung
Unregistriert
11.10.2017, 17:37
Hi lieber Schwarm,
bisher hat sich noch niemand beschwert, dass der gute Herr im Fall noch arbeitet.
Wenn er in die Reha geht zahlt die Rentenversicherung für ihn, nicht die Krankenversicherung.
Und Rentenversicherung stand nicht dabei.
Das müsste man doch rausnehmen?
VG
Lissi
Unregistriert
11.10.2017, 17:42
Das finde ich auch! Dann würde ja gar keine Antwort wirklich passen und die Frage wäre anfechtbar
Unregistriert
11.10.2017, 17:50
Seh ich auch so.
Unregistriert
11.10.2017, 18:54
Ich hätte eigentlich eher gedacht, dass die Rentenversicherung die Kosten übernimmt wenn man zB Rückenprobleme hat und man dann eine Reha genehmigt bekommt bevor man erwerbsunfähig wird.
Unregistriert
11.10.2017, 19:32
Geht es um reintegration in den alltag wird die medizinische reha von der KK gezahlt. Die Rentenversucherung zahlt nicht für diesen Aspekt sondern nur zur Wiederherstellung von erwerbsfähigkeit. Die KK ist mit der dazugehörigen begründung richtig
Unregistriert
11.10.2017, 19:41
Vielleicht, weil er trotz eingeschränkter Belastbarkeit in seinem Job weiterarbeiten könnte?
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