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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Tag 3 A24/B8 - Binge-Eating-Störung



19Headbanger89
12.10.2017, 17:22
Ich will gar nichts an der Lösung kritisieren, aber für alle die die Frage "anfechten" wollen:

"in den letzten Jahren KONTINUIERLICH (...) zugenommen" widerspricht m.E.
"in den letzten 5 Jahren (...) mehrmals 10kg ab- und wieder zugenommen"

Finde ich widersprüchlich ;-)

Unregistriert
12.10.2017, 17:28
Unabhängig von diesem empfinden ist das für die beantwortung der frage tatsächlich irrelevant. Dadurch bleibt die frage eindeutig beantwortbar. Mit dieser Argumentation kommt man da nicht sehr weit.

Unregistriert
12.10.2017, 17:40
Die hat ne Bulimie. Die Binge Eating Disorder charakterisiert die Unfähigkeit der Gewichtsabnahme (Kompensation), was die Dame im Fall aber mehrfach geschafft hat:



Die aktuellen Kriterien sind im DSM-5 formuliert.[1] Die Symptome der Binge-Eating-Störung umfassen demnach:

mindestens einen Essanfall pro Woche über einen Zeitraum von mindestens drei Monaten
Leiden infolge des Binge Eatings
keine Kompensation
während des Essanfalls: Kontrollverlust und Verzehr einer großen Nahrungsmenge


Dagegen Bulimia nervosa:
Andauernde Beschäftigung mit Essen, unwiderstehliche Gier nach Nahrungsmitteln.
Essattacken, bei denen in kurzer Zeit sehr große Mengen an Nahrung konsumiert werden.
Versuch, dem dickmachenden Effekt von Nahrungsmitteln durch verschiedene ausgleichende Verhaltensweisen entgegenzusteuern: selbst herbeigeführtes Erbrechen, Missbrauch von Abführmitteln, zeitweilige Hungerperioden, Einnahme von Appetitzüglern, Schilddrüsenpräparaten oder Diuretika. Bei Diabetikerinnen kann es zur Vernachlässigung der Insulinbehandlung kommen.
Krankhafte Furcht, dick zu werden, und eine scharf definierte Gewichtsgrenze, die, weit unter dem prämorbiden Zustand, medizinisch als "gesund" betrachtet wird.

-> Entgegenwirken ist gegeben. Angst vor dem Gewicht ist gegeben ...

Unregistriert
12.10.2017, 17:52
Selbst wenn, ist es immer noch die Bestantwort - und das zählt gemäß IMPP!