PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Medizinstudium durch Berufsausbildung und Wartesemester



sophlam
14.10.2017, 16:37
Hallo!
Vielleicht kann mir ja hier jemand helfen :)
Ich habe dieses Jahr meine Berufsausbildung zur medizinischen Fachangestellten erfolgreich abgeschlossen. Ich möchte mich gerne für ein Medizinstudium einschreiben, leider habe ich nur einen Abischnitt von 3,1. Hat jemand Erfahrungen / Ideen o.ä. wo ich mich am besten bewerben kann? Bzw wie gut meinen Chancen wirklich sind, in ein paar Jahren studieren zu können? Ich bin mir bewusst, dass ich wohl noch viel Geduld haben müsste...ich wäre über jede Antwort sehr dankbar! :)

davo
14.10.2017, 16:58
Mit 3,1 reicht der Ausbildungsbonus im AdH nicht aus, auch in Kombination mit dem TMS nicht. Deine einzige Möglichkeit ist also die Wartezeitquote, in der die Ausbildung nicht boniert wird.

Unter der Annahme, dass du dein Abi vor drei Jahren gemacht hast, musst du noch mit mindestens 4,5 weiteren Jahren Wartezeit rechnen, siehe https://zv.hochschulstart.de/index.php?id=2043

Beachte, dass es, voraussichtlich ab dem WS 2018/19, eine Änderung im Wartezeitverfahren geben wird - es zählen dann nur noch jene Semester, in denen du dich auch tatsächlich beworben hast. Es empfiehlt sich also, sich in Zukunft zu jedem Sommer- und Wintersemester zu bewerben.

Außerdem darfst du, wie auch bisher schon, an keiner deutschen Hochschule studieren, sonst sammelst du ebenfalls keine Wartezeit. Die Details stehen alle auf der Hochschulstart-Website.

Alternativ dazu könntest du natürlich auch am österreichischen Medizinertest teilnehmen, der jedes Jahr im Juli stattfindet und den man beliebig oft machen kann, siehe https://www.medizinstudieren.at

Kiddo
14.10.2017, 19:46
Wenn dein Ausbildungsschnitt richtig gut ist, kannst du es auch mit Berufserfahrung in Mainz versuchen.

davo
15.10.2017, 08:49
Laut http://www.medi-learn.de/foren/showthread.php?96276-Bewerbung-mit-Ausbildungsnote-in-Mainz-trotz-Abitur&p=1976199&viewfull=1#post1976199 soll es diese Möglichkeit aber, sobald der Staatsvertrag umgesetzt wird, also wahrscheinlich ab dem WS 2018/19, nicht mehr geben... :-? Keine Ahnung ob das stimmt, aber wenn es stimmt, müsste es bei der Staatsvertragsumsetzung ein oder zwei Jahre Verzögerung geben, damit das noch klappt.