Schlange
26.10.2017, 00:15
Hey Leute,
mir ist da eine Frage durch den Kopf gegangen.
Aufgrund der Neuregelung der Wartesemester, dass die Wartesemester verfallen, wenn man sich nicht ab dem WS 18/19 in der 2-jährigen Übergangsphase bei Hochschulstart bewirbt.
Meint ihr, dass sich dadurch vllt noch mehr Leute zum WS 18/19 bewerben, weil sie ihre Wartesemester nicht verlieren möchten, obwohl sie sich die letzten Jahre nie beworben haben und es dadurch zu einem enormen Anstieg der Auswahlgrenze kommt?
mir ist da eine Frage durch den Kopf gegangen.
Aufgrund der Neuregelung der Wartesemester, dass die Wartesemester verfallen, wenn man sich nicht ab dem WS 18/19 in der 2-jährigen Übergangsphase bei Hochschulstart bewirbt.
Meint ihr, dass sich dadurch vllt noch mehr Leute zum WS 18/19 bewerben, weil sie ihre Wartesemester nicht verlieren möchten, obwohl sie sich die letzten Jahre nie beworben haben und es dadurch zu einem enormen Anstieg der Auswahlgrenze kommt?