PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ausfall-Regelung: praktische Umsetzung bei euch - wie läuft es bei z.B. Krankheit



Markus-HEX
13.11.2017, 08:22
Hallo,

ich ärgere mich bei uns in der Abteilung (größerer Anästhesie, 45 Mitarbeiter in Summe), dass es für den kurzfristigen Personalausfall keine Vorsorge gibt.
Schon von der Abteilungsgröße ist klar, dass es regelmäßig zu Krankheit (oder zu kranken Kindern mit dementsprechend Ausfall eines arbeitenden Elternteiles) kommt - in der Woche haben wir gewisse Kompensationsmöglichkeiten (z.B. Verschiebung von Büro-Tagen oder anderen administrativen Tätigkeiten, Reduktion von Doppelbesetzungen) - zwar alles nicht so schön, weil an solchen Tagen die Ausbildung etwas ins Hintertreffen gerät und andere Dinge etwas geschoben werden müssen, aber machbar. Außerdem haben wir TZ-Kräfte, die ggf. mal kurzfristig in der Woche mehr arbeiten können oder ähnliches. Auch Dienste werden werktags relativ problemlos von anderen übernommen.

Anders sieht es an den Wochenenden aus.
Wir haben die Möglichkeit, uns Wochenenden "frei" zu wünschen, dieses wird dann im Dienstplan berücksichtigt, meistens ist es so, dass man 1,5 Wochenenden arbeitet (beispielsweise ein Wochenende Sa/So Nachtdienst, ein Wochenende beispielsweise Freitag Nachtdienst). Mit den freien Wochenenden plant man natürlich (oder benötigt sie auch zur Erholung), da der Dienstplan etwa 1,5 Monate vorher erscheint.
Wenn nun ein Kollege am Wochenende erkrankt, gibt es meistens Probleme, diese freiwillig zu besetzen. Die Drohung ist halt "Dann wird gelost" - ist rechtlich jedoch auch nicht haltbar.
Wenn man in andere Berufsgruppen mit einer regelmäßigen Besetzung schaut, gibt es im Vorfeld organisierte Ausfalls-Regelungen (z.B. hat die Berufsfeuerwehr "Verfüger-Dienste", Rettungsdienst hat eine "Rufbereitschaft" - also Personen, die für den kurzfristigen Personalausfall schnell einspringen können, dieses ist auch im Vorfeld entsprechend geplant und wird auch honoriert (z.B. werden 2 h gezahlt, sofern es nicht zum Einspringen kommt, arbeiten diese, wird natürlich voll bezahlt). So etwas gibt es bei uns nicht - problematisch ist bei uns auch, dass verschiedene Positionen mit unterschiedlichen Quali-Stufen besetzt werden müssen (z.B. Facharzt, WB-Assistent, Notarzt...) - bei der Planung wäre also eine Ausfallsreserve notwendig, die alle Positionen einnehmen kann (also FA mit Notarzt-Quali - für diese kleine Gruppe dann also große Belastung durch häufige Dienste) oder es müssten mehrere Personen geplant werden.

Da wir momentan hierüber nachdenken, interessiert es mich, wie es bei euch gelöst ist.

Muriel
13.11.2017, 10:45
Ich bin mir ziemlich sie, dass in mindestens 99% der Krankenhäuser ebenfalls keinerlei Planung diesbezüglich vorherrscht und so schöne Phrasen wie "einer muss", "Dienstverpflichtung" oder "das gehört halt dazu" fallen. Ein Dummer findet sich doch immer, da zahlt doch keine Verwaltung der Welt Geld eine Pauschale.

Brutus
13.11.2017, 11:15
Das kommt halt immer drauf an. Meistens findet sich ja jemand, der doch irgendwie "freiwillig" einspringt.
Wir haben es auch schon ein paar Mal gehabt, dass dann halt jemand von extern gecastet wurde. ;-)
Honorarkräfte bekommst Du immer, kommt eben auf den Preis an...

Milana
13.11.2017, 11:43
Nachdem demletzt der Chef einen Vordergrud-Sonntagsdienst machen musste, weil keiner einspringen konnte, ging das mit dem Honorararzt doch recht fix dann. :-))

Lava
13.11.2017, 12:40
Ist halt die Frage, was "es kann keiner" bedeutet. Bisher hat sich immer jemand gefunden. :-nix

anignu
13.11.2017, 14:59
Genau, es findet sich immer ein Depp.

Wir haben das gleiche Problem, halt mit weniger Leuten. Bei uns wurde in den letzten Wochen teils quasi bis aufs Blut gestritten wer dann Dienste besetzt bei Krankheitsausfällen. Auch die Drohung mit Auslosung.

Mein Chef will nun eine Nachrückliste durchsetzen. Die Leute werden dann von oben nach unten durchtelefoniert und damit verpflichtet den Dienst zu übernehmen. Wir Assistenten sind massiv dagegen und sagen: zahlt uns eine Rufbereitschaft und dann machen wir es.

Rein rechtlich würde ich die Sache so betrachten: ist der Dienstplan draußen hat man erstmal Anspruch auf die freien Tage. Und wenn man dann zwangsverpflichtet wird gegen seinen Willen einen Dienst zu übernehmen, hat die Klinik alle daraus resultierenden Zusatzkosten zu übernehmen. Also Kosten für gebuchte Flüge oder Hotels oder auch z.B. für die Kinderbetreuung. Man kann gegen eine solche Zwangsverpflichtung noch im Eilverfahren vorgehen, vermutlich würde einem das Gericht Recht geben weil "nicht alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind" aber das ist ein anderes Thema.

Letztlich ist es so: ein großer Mitarbeiterstamm hat regelmäßig Ausfälle. Wenn das gar nicht kompensiert wird über sowas wie Rufbereitschaften ist das ganz einfach ein Organisationsversagen der Klinik. Damit hat man im Prinzip sehr viele Rechte aber nur die Wenigsten haben die Eier diese durchzusetzen. Ich auch nicht, denke ich. Ich bin eher so in der Kategorie "Depp" der alle Dienste dann macht und motzt. Letztlich aber alles macht...

Brutus
13.11.2017, 16:24
Genau, es findet sich immer ein Depp.
Bis sich mal keiner findet. Ich bin ja immer noch der Meinung, dass sich IMMER jemand finden lässt. Aber man muss eben auch seitens der Verwaltungen was dafür tun: Erhöhung des BD-Entgeldes und FZA ohne Abzug und Du wirst jemanden finden, der die Schicht übernimmt. Wer das nicht will, hat entweder genügend Personal oder die AN haben ihre Schmerzgrenze noch nicht erreicht...


Mein Chef will nun eine Nachrückliste durchsetzen. Die Leute werden dann von oben nach unten durchtelefoniert und damit verpflichtet den Dienst zu übernehmen. Wir Assistenten sind massiv dagegen und sagen: zahlt uns eine Rufbereitschaft und dann machen wir es.
Ganz ehrlich? Wer in heutiger Zeit KEIN Telefon mit Rufnummernanzeige hat, der macht eindeutig was falsch. Wenn ich frei habe, und das Krankenhaus ruft an, dann geht der AB ran. Und wenn ich da höre, dass ich einspringen soll, dann habe ich den leider nicht abgehört. Ich muss nicht ans Telefon gehen. Schon gar nicht, wenn ich keine Rufbereitschaft habe. :-nix


Rein rechtlich würde ich die Sache so betrachten: ist der Dienstplan draußen hat man erstmal Anspruch auf die freien Tage. Und wenn man dann zwangsverpflichtet wird gegen seinen Willen einen Dienst zu übernehmen, hat die Klinik alle daraus resultierenden Zusatzkosten zu übernehmen.
Das ist ja auch so. Allerdings ist halt das Problem, dass die meisten ja nichts gebuchtes haben. Wenn ich z.B. am Abend mit den Freunden ein lang geplantes Grillfest habe, oder einfach mal mit Freunden bis zum Verlust der Muttersprache vergorenen Früchten anheim fallen will, dann kann ich da ja nichts geltend machen. Und meine Gesundheit / Erholung kann ich auch nicht in Geld aufwerten. Insofern ist das ja meistens ein gutes Geschäft für den AG.


Also Kosten für gebuchte Flüge oder Hotels oder auch z.B. für die Kinderbetreuung. Man kann gegen eine solche Zwangsverpflichtung noch im Eilverfahren vorgehen, vermutlich würde einem das Gericht Recht geben weil "nicht alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind" aber das ist ein anderes Thema.
Das perfide ist ja dabei, dass Du rein rechtlich erstmal das tun musst, was der AG sagt. Natürlich kannst Du dagegen klagen, und wirst auch sicher Recht kriegen. Aber was bringt Dir das im Nachhinein?


Letztlich ist es so: ein großer Mitarbeiterstamm hat regelmäßig Ausfälle. Wenn das gar nicht kompensiert wird über sowas wie Rufbereitschaften ist das ganz einfach ein Organisationsversagen der Klinik. Damit hat man im Prinzip sehr viele Rechte aber nur die Wenigsten haben die Eier diese durchzusetzen. Ich auch nicht, denke ich. Ich bin eher so in der Kategorie "Depp" der alle Dienste dann macht und motzt. Letztlich aber alles macht...
Die Frage ist halt, wie schnell und wie gut man sein Recht auch durchsetzen kann. Da fehlt es einfach an Beispielen. Wenn ich also sowieso erstmal das tun muss, was mir gesagt wird, und ich im Nachhinein Recht kriege, was nutzt mir dann ein Eilverfahren, wenn es erst NACH dem Ereignis stattfindet. Die Frage wäre vielmehr, wie reagiert der AG danach in zukünftigen Fällen? Wenn er wieder sowas durchziehen will, nachdem er schon verloren hat, muss er dann mit höheren Strafen rechnen? Lohnt es sich im Zweifel für ihn nicht mehr? Also lohnt es sich für uns, sowas durchzuziehen? Das sind so Sachen, die man halt mal mit der eigenen Rechtsabteilung klären müsste. Denn wenn der AG sowas verliert, entstehen einem selbst ja keine Kosten...

ProximaCentauri
13.11.2017, 16:47
Bei uns war es so (kleines Team, 10 Assistenten): wir von der Dienstplanung haben versucht alle Freiwünsche umzusetzen, so gut es ging (und es ging immer). Da war dann auch die Bereitschaft da, uns etwas zurückzugeben und dann bei kurzfristigen Krankheitsausfällen einzuspringen. Es ist eben ein Team, mit einem Geben und Nehmen. So hat das wunderbar geklappt.

Lava
13.11.2017, 17:11
Wenn sich keiner spontan findet, guckt man halt auf den Dienstplan, für wen es am fairsten wäre. Damit keiner das vierte Wochenende nacheinander machen muss. Manchmal lässt sich auch ein Dienst oder ein freier Tag tauschen.

FirebirdUSA
13.11.2017, 19:10
Bei uns ist es überwiegend geben und nehmen... der letzt hat auch unser CA Spätschicht gemacht bei kurzfristigem Ausfall. Bei "geplanter" Ausfallwahrscheinlichkeit wie werdende Väter 4 Wochen um Geburtstermin der Frau gibt es geplanten Ersatz der auch Rufdienst bezahlt bekommt.

Fr.Pelz
13.11.2017, 19:33
Bei uns wird 1. nach Freiwilligen gefragt 2. geguckt wer im Dienstplan denn am ehesten einspringen könnte (in dem Monat die wenigsten Dienste/WE-Dienste) und derjenige nochmal eindringlicher gefragt ;-) Wenns nicht geht, wird angeordnet. Neuerdings bekommen wir eine Pauschale von 80 Euro für kurzfristiges Einspringen.
Bei uns ist hauptsächlich der Streitpunkt, wer von den Oberen die unangenehme Aufgabe wahrnehmen muss, den Dienst zuzuteilen. Der Chef/LOA mögen das nicht und sagen, wir Assis sollen uns einigen. Wenn wir das nicht tun, versinkt der LOA erstmal in Selbstmitleid... Aber ich muss sagen, für mich ist es psychologisch ein großer Unterschied, ob ich einen Dienst angeordnet bekomme oder "freiwillig" übernehme. Das ist nämlich nie freiwillig, weil ich lieber bei meiner Familie bin und dieser auch nicht erklären will, warum ich Ja gesagt habe.

querfeldein
13.11.2017, 19:34
Wow, Firebird, das klingt nach einer tollen Chef mit tollem Konzept!!!! Bei uns wird auch immer nach Freiwilligen gesucht, im Zweifel wird mit Zwangszuteilung gedroht, und dann findet sich immer ein Assistent... Besonders schwierig sind natürlich die ganz akute Ausfälle (Stunden bis Minuten vor Dienstbeginn). Da ist man dann eh schon früh aufgestanden und hat im Zweifelsfall auch schon gearbeitet... dann kurz nach Hause gehen und für die Nacht wiederkommen, find ich heftig.

Bandwurm
13.11.2017, 21:20
Bei uns geht der Hintergrunddienst rein, wenn der Vordergrunddienst während des Dienstes ausfällt. Wenn er kurz vorher ausfällt oder während des Wochentages ist -wenn sich keiner Freiwillig findet- automatisch derjenige mit den wenigsten Diensten im Jahr dran.
Wegen dem Telefon: Ich habe mehrere Kinder ,die alle drauf lauern, dass Freunde anrufen. Da geht immer jmd. dran. Kannst aber auch immer sagen, du sitzt gerade beim Sektfrühstück und hast geschätzt 1 Promille, kannst leider den Dienst nicht machen... Habe ich bisher zwar nicht angewandt, aber in der Fantasie schon ein paar mal durchgespielt ;-)

anignu
14.11.2017, 00:43
Das perfide ist ja dabei, dass Du rein rechtlich erstmal das tun musst, was der AG sagt. Natürlich kannst Du dagegen klagen, und wirst auch sicher Recht kriegen. Aber was bringt Dir das im Nachhinein?
Ich hab inzwischen schon so viele Dienste übernommen, dass mir die Lust nachhaltig und vollständig vergangen ist. Wenn ich das nächste Mal gefragt werde, sage ich nein und wenn ich verpflichtet werden sollte, leg ich denen eine Rechnung über Kinderbetreuung vor. Keine Ahnung, so 20€ Stundenlohn und dann die gesamte Zeit wenn ich losfahr bis ich wieder heimkomm. Und dann die Klinik zahlen lassen. Schau mer mal was dann passiert. Das wird natürlich vorher angekündigt und denen schriftlich mitgeteilt.

Ganz ehrlich? Wer in heutiger Zeit KEIN Telefon mit Rufnummernanzeige hat, der macht eindeutig was falsch. Wenn ich frei habe, und das Krankenhaus ruft an, dann geht der AB ran.
Natürlich hab ich Rufnummernanzeige. Aber bis vor Kurzem hatten die auch noch meine Festnetznummer und da geht auch mal meine Frau dran. Hab inzwischen alles löschen lassen. Private Nummern löschen lassen und mir ein Diensthandy mit extra Nummer zugelegt. Selbst wenn dann in dieser Klinik noch einige meine private Nummer haben, spätestens in der nächsten Klinik nicht mehr. Und das Extra-Handy hat kein Whatsapp und keinen AB. Nichts. Entweder ich hab Dienst, dann bin ich erreichbar oder nicht.
Auslöser war dass ich im letzten Urlaub zwei Anrufe bekommen hab und vier Whatsapp die allesamt nicht sehr freundlich mich überreden wollten, dass ich Krankheitsausfälle kompensiere. Im Urlaub. Und ich war tatsächlich im Ausland.

Neuerdings bekommen wir eine Pauschale von 80 Euro für kurzfristiges Einspringen.
Find ich gut. Das wär wenigstens mal irgendeine Form von "Danke". Aber von unserem Vorstand kommt auf ein Meckern von wegen "drei Wochenenden am Stück sind viel" die Antwort "von einem Arzt wird mehr Engagement erwartet". Wenn also nichtmal drei Wochenenden am Stück gewürdigt werden, sondern auch das noch nieder gemacht wird, kann man sich auch erstmal weigern und hoffen dass man weniger machen muss. Die Anerkennung ist dann ja die Gleiche.

Bei uns ist hauptsächlich der Streitpunkt, wer von den Oberen die unangenehme Aufgabe wahrnehmen muss, den Dienst zuzuteilen. Der Chef/LOA mögen das nicht und sagen, wir Assis sollen uns einigen. Wenn wir das nicht tun, versinkt der LOA erstmal in Selbstmitleid... Aber ich muss sagen, für mich ist es psychologisch ein großer Unterschied, ob ich einen Dienst angeordnet bekomme oder "freiwillig" übernehme. Das ist nämlich nie freiwillig, weil ich lieber bei meiner Familie bin und dieser auch nicht erklären will, warum ich Ja gesagt habe.
Ist bei uns auch einer der größten Streitpunkte. Und ganz ehrlich: als Dienstplaner hab ich einfach keinen Bock mehr. Wieso soll ich ständig alle Kollegen so lange betteln und drohen bis sich letztlich einer findet. Sowas ist Job der Größeren, dafür bekommen die auch mehr Geld. Es ist die Aufgabe von Vorgesetzten Entscheidungen zu treffen wenn sich die Assistenten nicht einig werden.

John Silver
14.11.2017, 05:36
Selbst wenn man ans Telefon geht, und sich anhören muss, man solle einspringen etc., kann man auflegen, die nachfolgenden Anrufe unbeantwortet lassen, und dann behaupten, Netzprobleme seien schuld gewesen. Keiner könnte das Gegenteil nachweisen.
Bei uns gibt es einen Hintergrund, der bei Ausfall übernimmt, allerdings existiert dieser Hintergrund nur als „gentleman‘s agreement“, und wird nicht bezahlt. Im Grunde kann man sich auch weigern, dann einzuspringen, weil die Regelung offiziell nicht existiert.
Grundsätzlich gibt es sehr wohl einen Weg, dem Arbeitgeber wegen der kurzfristigen Änderungen weh zu tun. Jede Dienstplanänderung muss nämlich dem Betriebsrat vorgelegt, und von diesem abgenickt werden. Wird die Zustimmung des Betriebsrats nicht eingeholt (was meistens der Fall sein dürfte), kann der Betriebsrat klagen, und wird sicher Recht bekommen, wie unlängst in mehreren Fällen bereits geschehen ist; dem Arbeitgeber drohen dann saftige Strafzahlungen bei erneuter Zuwiderhandlung. Man sollte sich also nicht die Mühe machen, selbst zu klagen, sondern einfach in jedem einzelnen Fall den Betriebsrat informieren; dieser ist dann nämlich zum Handeln verpflichtet, und kann die Meldungen nicht ignorieren.

Brutus
14.11.2017, 06:17
^^ Gilt das auch für MAVen? Beim BR ist mir das bekannt. Bei der MAV nicht. Müssen die auch jeden Dienstplan und die Änderungen durchwinken? :-nix

Autolyse
15.11.2017, 20:44
^^ Gilt das auch für MAVen? Beim BR ist mir das bekannt. Bei der MAV nicht. Müssen die auch jeden Dienstplan und die Änderungen durchwinken? :-nix

Das hängt von der Umsetzung bei den einzelnen Dienstgebern ab.

Wird die Rahmenordnung zur Mitarbeitervertretungsrordnung (Caritas) eins zu eins umgesetzt, dann ist dies der Fall (§ 36 I Nr. 1). Die Norm ist gleichlaufend zu § 87 I Nr. 2 BetrVG. Das einzige Problem ist, dass die Mitarbeitervertretung in einer Dienstvereinbarung das Recht aufgeben kann, wenn sie mit dem Dienstgeber nur die Einhaltung bestimmter Grundsätze vereinbart. Dann können nur noch diese Grundsätze überprüft werden, nicht der Dienstplan insgesamt.

Unangenehm an der Nummer ist nur, dass ein Schweigen die Zustimmungsfiktion auslöst (§ 33 II 2 MAVO). Das ist im BetrVG anders, da Schweigen keine Zustimmung ist und es keine Zustimmungsfiktion gibt (sonst wäre die Zustimmungsfiktion in § 99 III 2 BetrVG überflüssig).

Brutus
16.11.2017, 10:54
Gut, dann muss ich mal unsere MAV-Mitarbeiter ansprechen. Danke! :-)