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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zulassung in der Schweiz



turgor
13.11.2017, 18:33
Hallo zusammen,
Ich wollte fragen ob jemand der in der Schweiz studiert hat oder sich mit der Zulassung dort auskennt mir helfen kann. Ich bin deutscher Staatsbürger und habe auch nie woanders als in Deutschland gewohnt. Jedoch hat mein Vater ab 2019 fünf Jahre lang eine schweizerische Arbeitsbewilligung. Meine Frage: Kann ich mich mit diesen Vorraussetzungen (+ natürlich Abitur) in der Schweiz um einen Platz bewerben ? Wenn ja, mit welchen Aussichten auf Erfolg?
LG turgor

medizin93
13.11.2017, 19:09
https://www.swissuniversities.ch/fileadmin/swissuniversities/Dokumente/Lehre/Medizin/angepasste_Empfehlung_Ausländer.pdf


1. Bezüglich Zulassung zum Medizinstudium werden wie Schweizerinnen und Schweizer behandelt:

Ausländerinnen und Ausländer mit Wohnsitz in der Schweiz, die seit mindestens fünf Jahren im Besitze einer schweizerischen Arbeitsbewilligung sind, beziehungsweise Aus- länderinnen und Ausländer mit Wohnsitz in der Schweiz, deren Eltern seit mindestens fünf Jahren im Besitze einer schweizerischen Arbeitsbewilligung sind;

hier stellt sich die Frage, ob es dann einfach reichen würde, wenn du dich beispielsweise bei deinem Vater in der Schweiz anmelden würdest. Falls das ausreichen sollte hast du die erste Hürde schonmal geschafft. Falls nein, wird das leider nichts.

2. Es gelten folgende Voraussetzungen für die Gleichbehandlung der Ausländerinnen und Ausländer mit Schweizerinnen und Schweizern:
a) Die Ausländerinnen und Ausländer nach Abs. 1 Bst. a bis i müssen spätestens am Tag der von Swissuniversities festgelegten Anmeldefrist für das Medizinstudium im Besitze der Do- kumente sein, auf denen ihre Zugangsberechtigung zum Medizinstudium beruht. Der Vor- bildungsausweis kann nachgereicht werden.

Hmm, daraus würde ich lesen, dass wenn du bis spätestens zur Anmeldefrist einen Meldezettel nachweisen kannst passt es

Feuerblick
13.11.2017, 19:14
Wenn ich das richtig lese, müsste er/sie oder seine Eltern aber schon seit (!!) fünf Jahren in der Schweiz sein, bevor er/sie sich anmelden kann... Er/sie schreibt aber, dass der Vater erst ab (!) 2019 für fünf Jahre eine Arbeitsbewilligung hat. Somit dürften die Voraussetzungen nicht erfüllt sein.

medizin93
13.11.2017, 19:18
Ich bin davon ausgegangen, dass er/sie von einer Bewerbung im Jahr 2019 redet. Davor wird es laut swissuniversities eh nichts, weil wie du ja sagst die Voraussetzungen nicht erfüllt sind.

Feuerblick
13.11.2017, 19:31
Aber auch im Jahr 2019 hätte er/sie die fünf Jahre noch nicht voll... Da steht nämlich „seit 5 Jahren“ und nicht „für fünf Jahre“ in den von dir zitierten Richtlinien.
Wenn der Vater ab 2019 für fünf Jahre in der Schweiz arbeitet, wären die Bedingungen 2024 erfüllt - falls der Vater dann noch weiter in der Schweiz bleibt.

davo
13.11.2017, 19:33
Ich verstehe das so, dass er 2019 die fünf Jahre voll haben wird. Wäre ja seltsam, wenn man heute schon wüsste, wo man ab 2019 arbeiten wird :-p

medizin93
13.11.2017, 19:45
Also so, wie ich es verstanden habe, hat sein/ihr dad im Jahr 2019 seine Arbeitsbewilligung bereits 5 Jahre. Und mindestens 5 Jahre heisst alles länger/gleich 5 Jahre. Aber das weiß der TE wohl am besten.

Feuerblick
13.11.2017, 19:47
Da steht aber „Jedoch hat mein Vater AB 2019 fünf Jahre lang“... für mich heißt das, dass der Vater AB 2019 (warum ist das so ungewöhnlich? Ist ja nicht jeder Job so ganz spontan mit seinen Auslandseinsätzen) FÜR fünf Jahre in der Schweiz arbeiten wird. Stünde da „Mein Vater hat im Jahr 2019 SEIT insgesamt fünf Jahren eine Arbeitsbewilligung für die Schweiz“, wäre es was anderes.

davo
13.11.2017, 19:49
Naja, dass Präpositionen korrekt verwendet werden ist eine ziemlich gewagte Annahme :-p

Aber wer weiß. Vielleicht hast du Recht. Muss der OP wohl aufklären ;-)

Feuerblick
13.11.2017, 19:50
Sollte er oder sie... Ich stamme halt noch aus ner Generation, in der man sowas gelernt hat. Daher nehme ich Sätze halt auch wörtlich :-))

davo
13.11.2017, 19:55
Nach erneuter Lektüre muss ich sagen, dass du wahrscheinlich doch Recht hast. Ich bin aber dennoch bereits gespannt auf des Rätsels Lösung ;-)

P.S.: Alles was über "isch geh Schule" hinausgeht, ist heute schon hochakademisch :-p

Feuerblick
13.11.2017, 20:31
Traurig aber wahr. Man sieht es auf Facebook, wo seriöse Radio- und Fernsehsender inzwischen ihre Postings mit Emojis versehen, damit der dümmste Leser wenigstens anhand der Bildchen kapiert, worum es geht.
Ich hoffe einfach mal, dass in diesem Fall hier die Schulbildung nicht umsonst und der Satz so gemeint wie geschrieben war :-))

turgor
14.11.2017, 22:57
Danke für die zahlreichen Anworten!
Pardon, wenn meine Wortwahl für Verwirrung gesorgt hat.:-blush
Mein Vater hat ab 2019 SEIT fünf Jahren eine Arbeitsbewilligung in der Schweiz. Er arbeitet dort seit 2013.
Also seid ihr der Meinung dass ich auch fünf Jahre bei meinem Vater wohnen muss um mich dort zu bewerben, sprich wenn ich nach der Schule zu ihm ziehe nochmal fünf Jahre warten müsste oder meint ihr dass eine Ummeldung zu ihm (Familiennachzug) reichen würde um mich ab 2019 dort zu bewerben.
LG

medizin93
14.11.2017, 23:39
Da sich hier wahrscheinlich keiner so genau mit dem schweizer Hochschulrecht auskennt, wäre es wohl das beste, wenn du die entsprechende Stelle einmal anschreibst. Die geben dir sicher eine Auskunft.
So wie ich das allerdings verstanden habe, ist es ausreichend, wenn dein Vater die 5 Jahre nachweisen kann und du eine aktuelle Meldung über einen Wohnsitz in der Schweiz.
Aber bitte frage einfach nach, damit es am Ende keine Enttäuschung gibt.
Alles Gute weiterhin

ProximaCentauri
14.11.2017, 23:52
Du müsstest meines Wissens halt die korrekte Niederlassungsbewilligung haben. Ob die automatisch erteilt wird, weil dein Vater seit 5 Jahren hier ist, du aber nicht, wage ich mal zu bezweifeln. Es wird dir aber im Endeffekt nur eine Auskunft bei den entsprechenden Behörden was bringen.

EDIT: Es gibt offenbar eine Klausel für Kinder, ich gehe aber eigentlich davon aus, dass es dabei nicht um erwachsene Kinder geht...