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Manuelmilad
23.11.2017, 19:30
hallo , ich arbeite für ein Jahr in der Anästhesie und möchte gern wissen ob ich als Honorararzt arbeiten kann ? werden Assitenzärzte mit wenig Erfahrung auch angestellt ?

WackenDoc
23.11.2017, 19:51
Kannst du vergessen. Das wird schon die DRV nicht mitmachen

Bille11
23.11.2017, 20:08
Das kann man durchaus machen, sollte jedoch ein paar Dinge beachten.

Manuelmilad
23.11.2017, 21:46
kannst du bitte erläutern was man beachten muss, sind das organisatorishe Angelegenheiten oder eher fachliche

hebdo
23.11.2017, 21:50
Es gibt Agenturen die auch Assistenten vermitteln. Dort kann man sich kostenlos registrieren und bekommt Angebote per Email auf die man sich bewerben kann. Eins sollte aber klar sein: Du konkurierst mit deinen Qualifikationen mit dem "Markt" und der Preis ist fix. Ich denke die meisten Arbeitgeber werden einen Arzt im 4.WB einen im 2. WB bei gleichem Preis vorziehen.
Ich habe mal während der Elternzeit als Honorararzt versucht zu arbeiten. Habe nur mäßigen Erfolg gehabt und meistens nette Absagen kassiert.

Die DRV ist noch ein ganz anderes Thema.

Manuelmilad
23.11.2017, 23:50
Vielen Dank :-)

LasseReinböng
24.11.2017, 00:17
Kannst du vergessen. Das wird schon die DRV nicht mitmachen

@ Wacken: Du äußerst Dich immer wieder sehr negativ bzgl. Honorararzttätigkeiten, so als wäre es da facto unmöglich...?!

Was machen dann die vielen Agenturen, die Ärzte vermitteln ? Die Notarztbörse scheint ja nicht gerade pleite zu gehen...

Ich überlege, nach dem FA neben der Klinikstätigkeit evtl. NEF zu fahren und habe mich mit der Marterie noch nicht so gründlich aus einandergesetzt.

Solara
24.11.2017, 01:25
Lasse,
Wenn ich Wacken richtig verstanden habe ist es als nebentätigkeit kein Problem sofern du eine sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung mit 15h/Woche gleichzeitig hast. Alleinige honorartätigkeit insb NEF ist wegen Streit mit DRV schwierig. Aber Wacken wird das sicher nochmal richtig stellen.

Ruhige Nacht uns allen, seufz.

tarumo
24.11.2017, 05:35
1) Heutzutage wird man als Honorararzt zu 90% über eine Agentur beschäftigt, die einen als regulär angestellten Arzt anführt, nur halt auf definierte Zeit. Also keine Probleme mit der DRV. Einfach bei allen anmelden (siehe Kleinanzeigen DÄB) und schauen, was man da so bekommt. Geht übrigens auch vor der Facharztprüfung.
2) Dein Auftraggeber muß ja den Facharztstandard gewährleisten. Gerade als "Einzeltäter" in der Anästhesie stelle ich mir das schwierig vor, weil Du ja einen Supervisor brauchst. Und auf einem so frühen WB-Stand kannst Du vermutlich auch nicht alle gängigen Verfahren. Wird also eher nicht klappen. Ganz ausgeschlossen ist Honorararzt ohne Facharzt nicht (habe gerade wieder eine e-mail vorliegen), das sind dann aber so Sachen wie Wochenendvertretung im Sommer an einer Rehaklinik etc.. Die Erfahrung lehrt, daß bei plötzlichem Personalmangel bei Assistenzärzten eher durch Headhunter im Ausland gesucht wird und dann ein Schwung Bulgarier, Rumänier etc. angestellt wird (die auf dem Paper pro forma gleich qualifiziert sind wie die Natives, u.U. aber mit weniger Geld zufrieden und auch oft nicht orientiert über ihre Arbeitnehmerrechte), und Honorarärzte eher plötzliche Ausfälle auf Oberarztebene kompensieren müssen.
3) Der aktuelle Arbeitgeber muß eine Nebentätigkeit genehmigen. Das darf er nur tun, wenn es nicht mit dem AZG kollidiert. Du müßtest also einen der seltenen Jobs haben, wo man nie Überstunden oder kurzfristige Wechsel hat, und dürftest auch nur in bescheidenem Rahmen nebenher arbeiten (last but non least wird der Zweitjob nicht auf die WB angerechnet). Das macht es dann unlukrativ, zumal als Nicht-FA. Wenn Du Dich verständlicherweise im Hauptjob unterbezahlt fühlst, sollte man vielleicht da ansetzen.
NA ist in jungen Jahren als Nebenjob eher realistisch, sofern man die Voraussetzungen hat. Hier droht (e) dann bisweilen aber eher Ärger mit der DRV und je nach AG ist das auch nicht sonderlich lukrativ, insbesondere unter dem drastisch erhöhtem Risiko, selbst zu verunfallen oder Opfer eines Übergriffs zu werden. Hier trägt u.U. sogar ein Boykott eher zur Verbesserung der Vergütung bei, die DRV bzw. das Gericht hat sich ja auch erst dann bewegt, als der Mangel in Meck-Pomm eklatant wurde.

Sebastian1
24.11.2017, 07:26
Lasse,
Wenn ich Wacken richtig verstanden habe ist es als nebentätigkeit kein Problem sofern du eine sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung mit 15h/Woche gleichzeitig hast. Alleinige honorartätigkeit insb NEF ist wegen Streit mit DRV schwierig. Aber Wacken wird das sicher nochmal richtig stellen.
Richtig, eine Festanstellung mit 15 Wochenstunden oder eine Praxis braucht es. Aber das gilt NUR für HonorarNOTärzte. Mit einem Jahr Berufserfahrung gibt's noch keinen NEF-Schein.



3) Der aktuelle Arbeitgeber muß eine Nebentätigkeit genehmigen. Das darf er nur tun, wenn es nicht mit dem AZG kollidiert. Nein. Deine Nebentätigkeit ist anzeigepflichtig bei deinem AG, er musss sie dir aber genehmigen. Für die Einhaltung des AZG bist du gegenüber deinem AG selbstverantwortlich. Das führt zu skurrilen, aber nachvollziehbaren Situationen, denn als freiberufler bist du nicht ans AZG gebunden. Das heisst, nach 24h in der Klinik kannst du problemlos sofort im Anschluss 24h freiberuflich NEF fahren. Danach musst du dann vor Wiederantritt deiner KH-Arbeit aber die vorgeschriebenen Ruhezeiten einhalten. Umgekehrt darfst du nach einer freiberuflichen NEF-Schicht NICHT direkt in der Klinik arbeiten, eben wegen der Ruhezeiten. Und ich habe es schon erlebt, dass ein ehemaliger Kollege dafür abgemahnt wurde (war auch selten dämlich, 30 min nach NEF-Dienst Start der Hauptarbeit, und natürlich kamen dann noch 2 Einsätze - 3 Stunden zu spät gekommen. Aber auch ohne Verspätung mahnt der AG sowas zurecht ab, wenn er davon Wind bekommt.)



NA ist in jungen Jahren als Nebenjob eher realistisch, sofern man die Voraussetzungen hat. Hier droht (e) dann bisweilen aber eher Ärger mit der DRV und je nach AG ist das auch nicht sonderlich lukrativ, insbesondere unter dem drastisch erhöhtem Risiko, selbst zu verunfallen oder Opfer eines Übergriffs zu werden. Hier trägt u.U. sogar ein Boykott eher zur Verbesserung der Vergütung bei, die DRV bzw. das Gericht hat sich ja auch erst dann bewegt, als der Mangel in Meck-Pomm eklatant wurde.

Die DRV ist geklärt. NA-Dienste als Bereitschaftsdienste sind vom Stundensatz idR bei weitem nicht so gut vergütet wie Honorareinsätze in der Anästhesie, aber dafür hat man halt die Möglichgkeit, ausserhalb von Einsätzen in Ruhe mit den Kollegen der Feuerwehr zu quatschen oder seinen eigenen Kram zu machen. "Nicht sonderlich lukrativ" nenne ich es aber nicht, wenn ich mit relativ wenig Arbeit in 24h 800-1200 Euro (brutto) verdiene...dafür müssen sich andere Berufe deutlich länger krummlegen.


Zur ursprünglichen Frage: Honorartätigkeit in der Anästhesie mit einem Jahr Berufserfahrung - ich kann davon nur abraten. In den Kliniken, die Honorarkräfte suchen, musst du funktionieren, und dazu musst du wissen, was du tust. Du kannst nach einem Jahr unkomplizierte Narkosen in deinem gewohnten Setting aussitzen - aber ehrlich gesagt, mehr auch nicht. Dazu fehlt einfach noch Erfahrung. Ist nicht böse gemeint, aber das ging uns allen so. Du hast noch keine Intensiverfahrung, du hast keine Ahnung vom Handling akut auftretender Komplikationen und du kennst vermutlich nur die Standards, die an deiner Klinik gelten. Das kann in anderen Kliniken ein komplett anderes Setting sein. Und dann stehst du da, in einem Außensaal, deine vielleicht unerfahrene Pflegekraft ist grade mal weg und dir läuft dein Patient im Honorarbetrieb blau an. Kannst du das wirklich handeln? Ich kann nur dazu raten, ehrlich mit sich zu sein und das nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Du übernimmst da mehr Verantwortung, als du momentan vom Ausbildungsstand her übernehmen kannst.

Brutus
24.11.2017, 09:09
^^ Genau! Du musst Dich selbst fragen, ob Du Narkosen à la casa machen kannst. Wenn eben nicht DEINE Anästhesieschwester oder -bruder neben Dir steht, sondern der Hausdrachen des Auftraggebers. Ob Du auch ohne Propofol und Esmeron klarkommst, weil Trapanal und Mivacron diese Woche günstiger sind, oder eben nicht.
Wenn Dich der Pfleger, der in der Abteilung die Praxisanleitung macht fragt, Dich ausfragt und guckt, wo Deine Grenzen sind, um dann zu entscheiden, ob er Dich respektiert oder nicht, nicht aus der Ruhe bringt. ;-)
Ja, habe ich alles so erlebt und ja, ICH kann das schultern. Mache ich aber auch schon ein paar Jahre. Und ICH hätte mir das nicht zugetraut in der Weiterbildungszeit. Aber letztendlich kannst nur DU selbst das entscheiden... :-nix

tarumo
24.11.2017, 10:02
Wie gesagt, in Deutschland geht das sinnvollerweise nur über Agenturen. Meld Dich dort an, entweder wirst Du nur in die Kartei aufgenommen oder bekommst eine nette e-mail a la "melden Sie sich in fünf Jahren nochmal". Solange Du das nicht getan hast, ist alles andere müßig. Und falls Du wider Erwarten überhäuft wirst mit Angeboten, dann kann man immer noch über die Feinheiten von DRV und AZG diskutieren. Eine verantwortungsvolle Agentur wird Dich auf jeden Fall nicht vermitteln. Und ein AG kann für einen Bruchteil des Geldes einen Berufseinsteiger aus dem östlichen EU-Ausland relativ unkompliziert bekommen. Als "Beifang"kann allerdings Wochenendvertretung in der Rehaklinik Kleinkleckersdorf bei rumkommen.
Die NA-Vergütung ist stark unterschiedlich, an Kliniken, wo daß als Dienstaufgabe drin steht, sind dann auch nur mal 30 EUR brutto oder sowas drin. Manchmal darf man auch aus der Abrechnung Anteile behalten. Ansonsten sind 800 oder 1000 EUR auf 12 oder gar 24 H, von denen man nochmal die Hälfte versteuern darf, jetzt auch nicht soooo super lukrativ. Der über eine Agentur vermittelte Anästhesist, der zur gleichen Zeit seine Elektivnarkosen machen darf, kriegt 100-120 EUR/h Arbeitgeberbrutto überwiesen und reißt dafür ganz normal seine acht Stunden im Haus ab. Und ein Anwalt, der einen Stundensatz im zweistelligen Euro-Bereich aufrufen würde, wäre nicht nur bescheuert, sondern würde vmtl. auch ein Verfahren der Kammer an den Hals kriegen wg. Dumping.

WackenDoc
24.11.2017, 13:36
Die Notarztbörse vermittelt nicht mehr ohne dass die Nachweise für die DRV erbracht sind. Viele Arbeitgeber fordern auch noch die DRV-Befreiung- das ist aber Quatsch. Und es gilt halt nur für Notärzte und eigentlich auch nur für Notärzte im Rettungsdienst.

Was die Arbeitszeiten angeht ist das spannend. Die gesetzesänderung besagt ja nicht, dass Notärzte freiberuflich sind, sondern dass sie nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Damit sind sie eigentlich an das Arbeitszeitgesetz gebunden. Außer in MekPomm- da gibt es ein Landesgesetz. Allerdings rührt auch keiner wirklich dran, solange man nicht Patienten wegen Übermüdung umbringt.