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BlackCat
26.11.2017, 20:39
Hallo Kollegen,
wenn eine Verwaltung der Praxis eine durch Ärzteversorgung finanzierte Beförderung für Assistenzärztin in WB bekommt, muss die Assistenzärztin das wissen? Ggf. muss diese Information im Arbeitsvertrag von AÄ geschrieben werden und/oder muss die AÄ die entsprechende Papiere nach dem Abschluss der Weiterbildungszeiten aus dieser Praxis mitbekommen, außer Logbuch und Zeugnis?

Danke.

tarumo
26.11.2017, 22:04
Hallo,
es geht vermutlich um eine Förderung durch die KV (Kassenärztliche Vereinigung). Natürlich sollte man das wissen, ist das doch ab bestimmte Konditionen gebunden (u.a. weitere Karriere, Rückzahlung). Und die Vergütung sollte auch vollständig weitergereicht werden. Bist Du aus dem Ausland und weißt nicht so ganz, was Du unterschrieben hast?

BlackCat
26.11.2017, 22:43
Hallo,
es geht vermutlich um eine Förderung durch die KV (Kassenärztliche Vereinigung). Natürlich sollte man das wissen, ist das doch ab bestimmte Konditionen gebunden (u.a. weitere Karriere, Rückzahlung). Und die Vergütung sollte auch vollständig weitergereicht werden. Bist Du aus dem Ausland und weißt nicht so ganz, was Du unterschrieben hast?

Danke! Ja, ich bin eine Ausländerin, noch nichts unterschrieben, aber ich habe eine Stelle gefunden (Praxis, 1 WB-Befugte, 12 Mo Befugnis), weil eine FÄ (Inhaber) dort einen Anspruch auf eine KV-Beförderung für eine AÄ hat. Für mich ist diese Möglichkeit neu und nicht bekannt. Worauf muss ich achten? Welche unerwünschte Folgen für mich nach der Beendigung diesen 12 Monaten? Muss ich dafür sorgen oder sie? Oder muss ich solche Stellenangebote vermeiden? Ehrlich gesagt, verstehe ich nicht ganz komplett, ist diese Beförderung eine Vergünstigung für mich oder für Praxisinhaber(Befugten)? Welche Stolperfälle kann ich erwarten? Ob es sich lohnt? Danke.

tarumo
27.11.2017, 00:00
Förderung durch die KV heißt, daß die Praxisinhaberin (vmtl. trotz voller Praxis) nicht in der Lage ist, das Gehalt für einen Assistenzarzt auf Klinikniveau (das ja auch nicht üppig ist) zu erwirtschaften. Finde den Fehler! Statt nun die GKV-Vergütung zu ändern, ist man auf die geniale Idee verfallen, das Geld für den Nachwuchs den anderen Ärzten, die noch besser dran sind, wegzunehmen. Die KV finanziert sich zu 100% durch die anderen Kassenärzte. Du beteiligst Dich also an einem Potemkin-Projekt, was den Kollaps der ambulanten Medizin ein wenig herauszögern soll. Nachteil: üblicherweise ist die Förderung zurückzuzahlen, wenn Du nicht eine bestimmte Zeit dort arbeitest. Es kommt also der Tag, wo Du keine Förderung mehr bekommst, auf einer wirtschaftlich defizitären Stelle in einer Praxis hockst und auch nicht weg kannst, weil Du sonst alles zurückzahlen müßtest. Noch dazu werden die Spielregeln von extern ständig verändert, und zwar nicht zum besseren. Gerade aktuell hat die SPD die Bürgerversicherung als Mindestbedingung für die GroKo eingeführt, und Lauterbach will ohnehin alle Facharztpraxen abschaffen.
Zweitens erscheinen mir die 12 Monate reichlich kurz bemessen, zumal man die nicht verlängern kann, da die KV-Genehmigung immer zu der WB-Genehmigung identisch ist. Du hast dann kaum den Durchblick, und mußt schon wieder weg.
Mein Tip: such Dir eine Klinikstelle mit voller WB-Zeit, standardisierten Verträgen und ganz ohne "Stütze" (nichts anderes ist das nämlich)

tarumo
27.11.2017, 00:05
PS: die Förderung sollte primär Dir zu 100% zugute kommen, es soll aber auch schon vorgekommen sein, daß der PraxisinhaberIn Teile in die eigene Tasche gesteckt hat. Auch ein Grund, seine Verträge zu zu kennen, wenn man sowas unterschreibt.
Übrigens werden Dir MB-Juristen mit so einer Materie nur bedingt weiterhelfen können. Wenn Du unbedingt mit der KV Verträge eingehen willst, bitte unbedingt vorher einen Anwalt aufsuchen, der sich nur mit Arbeitsrecht, sondern auch Kassenarztrecht auskennt

BlackCat
27.11.2017, 09:27
PS: die Förderung sollte primär Dir zu 100% zugute kommen, es soll aber auch schon vorgekommen sein, daß der PraxisinhaberIn Teile in die eigene Tasche gesteckt hat. Auch ein Grund, seine Verträge zu zu kennen, wenn man sowas unterschreibt.
Übrigens werden Dir MB-Juristen mit so einer Materie nur bedingt weiterhelfen können. Wenn Du unbedingt mit der KV Verträge eingehen willst, bitte unbedingt vorher einen Anwalt aufsuchen, der sich nur mit Arbeitsrecht, sondern auch Kassenarztrecht auskennt

Ich bedanke mich für eine ausführliche Information! Nein, in diesem Fall kann sie kein Geld in eigene Tasche nicht liegen, weil im Formular, das ich ausfüllen muss, steht, dass ich monatlich eine Bestätigung neines Gehaltes zur KV schicken muss:). Es ist noch nicht klar, z.B. wenn ich in 3 Monate kündige, muss dann die Praxisinhaberin zur KV gesamte Summe der Förderung (für 12 Mo) zurückzahlen? Also 4800*3=14.400 aus eigener Tasche noch, weil sie mir das Gehalt für 3 Mo schon ausgezahlt hat? Oder muss ICH selbst aus meiner Tasche zurückzahlen,wenn ich aus verschiedenen Gründen die Stelle frühzeitig kundige oder verliere...?

Feuerblick
27.11.2017, 09:30
Schau doch mal auf der Seite der zuständigen KV. Dort sollten eigentlich Richtlinien öffentlich abrufbar sein. Falls nicht, solltest du die bei der für dich zuständigen KV anfordern, bevor du irgendwas unterschreibst oder dich ggf. persönlich dort erkundigen.

vanilleeis
27.11.2017, 09:40
Ich bedanke mich für eine ausführliche Information! Nein, in diesem Fall kann sie kein Geld in eigene Tasche nicht liegen, weil im Formular, das ich ausfüllen muss, steht, dass ich monatlich eine Bestätigung neines Gehaltes zur KV schicken muss:). Es ist noch nicht klar, z.B. wenn ich in 3 Monate kündige, muss dann die Praxisinhaberin zur KV gesamte Summe der Förderung (für 12 Mo) zurückzahlen? Also 4800*3=14.400 aus eigener Tasche noch, weil sie mir das Gehalt für 3 Mo schon ausgezahlt hat? Oder muss ICH selbst aus meiner Tasche zurückzahlen,wenn ich aus verschiedenen Gründen die Stelle frühzeitig kundige oder verliere...?

Vertragspartner der KV ist der Praxisinhaber, nicht du. Sollte in deinem Vertrag also keine Abtretung der Rückforderung an dich formuliert sein (von deren Unterschrift ich dir dringend abraten würde), wäre das Geld vom Arbeitgeber zurückzuzahlen.
Bei allem Zeiträumen, die unter die Grenze der Anrechnugnsfähigkeit durch die Ärztekammer fallen (kommt auf die Fachrichtung an, bei Allgemeinmedizin 3-6 Monate in Vollzeit), ist meine Auskunft, dass regelmäßig (!!) eine Rückforderung durch die KV erfolgt.

Insgesamt sehe ich die Förderung aber nicht so negativ wie Tarumo; du solltest dir nur sicher sein, diesen FA auch wirklich machen zu wollen.

Evil
27.11.2017, 11:12
Förderung durch die KV heißt, daß die Praxisinhaberin (vmtl. trotz voller Praxis) nicht in der Lage ist, das Gehalt für einen Assistenzarzt auf Klinikniveau (das ja auch nicht üppig ist) zu erwirtschaften. Finde den Fehler! Statt nun die GKV-Vergütung zu ändern, ist man auf die geniale Idee verfallen, das Geld für den Nachwuchs den anderen Ärzten, die noch besser dran sind, wegzunehmen. Die KV finanziert sich zu 100% durch die anderen Kassenärzte. Du beteiligst Dich also an einem Potemkin-Projekt, was den Kollaps der ambulanten Medizin ein wenig herauszögern soll. Nachteil: üblicherweise ist die Förderung zurückzuzahlen, wenn Du nicht eine bestimmte Zeit dort arbeitest. Es kommt also der Tag, wo Du keine Förderung mehr bekommst, auf einer wirtschaftlich defizitären Stelle in einer Praxis hockst und auch nicht weg kannst, weil Du sonst alles zurückzahlen müßtest. Noch dazu werden die Spielregeln von extern ständig verändert, und zwar nicht zum besseren. Gerade aktuell hat die SPD die Bürgerversicherung als Mindestbedingung für die GroKo eingeführt, und Lauterbach will ohnehin alle Facharztpraxen abschaffen.
Zweitens erscheinen mir die 12 Monate reichlich kurz bemessen, zumal man die nicht verlängern kann, da die KV-Genehmigung immer zu der WB-Genehmigung identisch ist. Du hast dann kaum den Durchblick, und mußt schon wieder weg.
Mein Tip: such Dir eine Klinikstelle mit voller WB-Zeit, standardisierten Verträgen und ganz ohne "Stütze" (nichts anderes ist das nämlich)
Achtung, dieser Beitrag enthält einige Fehlinformationen!

Richtig ist, daß die KV-Förderung für Weiterbildungsassistenten in der Allgemeinmedizin gezahlt wird, und zwar völlig unabhängig, ob diese Stelle in einer Praxis oder in einem Krankenhaus ist. Und auch die Einnahmesituation des Arbeitgebers spielt überhaupt keine Rolle, diese Aussage von tarumo ist bullshit.
Das Geld ist direkt an den Assistenten vom Arbeitgeber auszuzahlen, und die Verpflichtung besteht darin, die Facharztprüfung für Allgemeinmedizin abzulegen, nichts weiter. Logischerweise bekommt der Assistent die Förderung nur solang, wie er in der entsprechenden Stelle beschäftigt ist, längstens für die Dauer der Weiterbildungsermächtigung des Praxisinhabers.

Zurückzahlen musst Du nur, wenn du zuviel Förderung bekommst oder nicht die Prüfung ablegst.
Wenn Du also z.B. nach einem Jahr woandershin wechselst, aber die Weiterbildung zum Allgemeinmediziner fortsetzt, mußt Du überhaupt nichts zurückzahlen.

Für Praxen gilt diese Information:
https://www.kvwl.de/arzt/recht/kvwl/allgemeinmedizin_foerderung/richtlinie.pdf

anignu
27.11.2017, 11:18
Insgesamt sehe ich die Förderung aber nicht so negativ wie Tarumo; du solltest dir nur sicher sein, diesen FA auch wirklich machen zu wollen.
Ich seh es auch nicht so negativ wie Tarumo. Es ist ein Vertrag. Die meisten sollten wissen was das Wort "Vertrag" bedeutet und müssen entsprechend damit leben dass Verträge auch Konsequenzen haben. Idealerweise ist man sich den Konsequenzen vorher bewusst.

Ich würde es nicht machen wollen, weil es mich in meinen Freiheiten einschränkt. Deshalb will/wollte ich auch nie Richtung Bundeswehr zum Medizinstudium. Wenn es mir irgendwo nicht gefällt will ich kündigen können, wenn mir die Fachrichtung keinen Spaß mehr macht die Fachrichtung wechseln können. Dass ich das letztlich doch nicht mach sollte mehr an mir als an irgendwelchen Verträgen liegen.

Der Rest von wegen "das System kollabiert", "Stütze fürs System auf Kosten der anderen Ärzte" usw... ja mei. Die Regeln ändern sich sowieso ständig, da will ich nicht ständig auf einen neuen Zug aufspringen. Es gibt aktuell diese Förderungen, also wieso nicht mitnehmen. Das wird schon irgendwann wieder geändert. Und wenns irgendwann keine Hausärzte mehr gibt, weil keiner Bock drauf hat, dann isses halt so. Ich hab nie irgendwelche Verträge unterschrieben dass ich das Arztsystem in Deutschland retten muss. Ich arbeite, mache diese Sache gut und die Politik macht ihr Zeug.
Ich mag diese Kämpfe nicht mehr. Früher hab ich mich aufgeregt, dass wir so viel nichtärztlichen Blödsinn machen müssen und einem sogar die Sekretärin erklärt was sie alles nicht macht. Inzwischen seh ich es deutlich nüchterner. Es resultiert bei mir in Überstunden, und für die bleibe ich wann anders wieder ganze Tage daheim. Heute zum Beispiel. Der Chef weiß, dass wir viel nichtärztlichen Blödsinn machen. Wenn er es nicht ändert komm ich halt seltener zur Arbeit. Chef selbst schuld.

tarumo
27.11.2017, 13:08
Achtung, dieser Beitrag enthält einige Fehlinformationen!

Richtig ist, daß die KV-Förderung für Weiterbildungsassistenten in der Allgemeinmedizin gezahlt wird, und zwar völlig unabhängig, ob diese Stelle in einer Praxis oder in einem Krankenhaus ist. Und auch die Einnahmesituation des Arbeitgebers spielt überhaupt keine
Für Praxen gilt diese Information:

Sorry, ich hatte mich wohl mißverständlich ausgedrückt. Allerdings ist es regelmäßig so, daß diese KV-Förderung dazu genutzt wird, eine geringe Vergütung (weil die Praxis nicht mehr zahlen kann, das wird einem direkt so gesagt, bzw. kann man auch hier und anderswo nachlesen) auf KH-Level aufzustocken. Und sorry, dann ist die Einnahmensituation prekär. Wieviele "Kassenlöwen" mit Riesenumsätzen von der Möglichkeit auch Gebrauch machen, entzieht sich meiner Kenntnis. Die KH sind mit subventioniertem Personal auch gerne vorne mit dabei...(Mitnahmeeffekte). Ohne Kenntnis der jeweiligen KV, und der Verträge wird man sowieso nicht viel zu den Detailfragen sagen können. Ich fasse nochmal zusammen:
-ich finde es fragwürdig, daß Praxen, die kein marktkonformes Gehalt zahlen können, oder wollen, dies von den anderen Ärzten via KV subventioniert bekommen. Also bitte entweder die Einnahmesituation ändern, oder schließen. Oder man möge das aus dem Steuersäckel nehmen, wenn es im Interesse der Allgemeinheit liegt. Den Fachärzten wird übrigens i.d.R. kein WBA finanziert, die sollen nämlich abgeschafft werden. Ach nee, die wären sonst mit dem Drittporsche auf dem Golfplatz
-persönlich würde ich keine langfristigen finanzielle Verpflichtungen in einem System eingehen, wo 1) die Spielregeln ständig einseitig geändert werden und 2) überhaupt erst eine Situation entstanden ist, daß man die Stellen subventionieren muß. in dem Zusammenhang amüsiere ich mich immer über die oft zu lesende Formulierung, man wolle Ärzte wohin "locken". Im deutschen Sprachgebrauch impliziert Locken negative Folgen für den zu Lockenden und so sehen diese Verträge dann auch aus.
Das soll kein Plädoyer gegen den FA für Allgemeinmedizin sein! Nur bitte Vorsicht im KV-System.

tarumo
27.11.2017, 13:16
Es ist ein Vertrag. Die meisten sollten wissen was das Wort "Vertrag" bedeutet und müssen entsprechend damit leben dass Verträge auch Konsequenzen haben. Idealerweise ist man sich den Konsequenzen vorher bewusst.

.
Genau, deswegen läßt man den Nachwuchs gleich mal ins offene Messer laufen. Zumal wenn er/sie aus dem Ausland kommt. Ein KV-System gibt es nirgendwo auf der Welt und die allermeisten Deutschen und selbst viele Ärzte wissen nicht, was es auf sich hat. An objektiven Infoquellen hapert es auch (das Ärzteblatt wird auch von der KV herausgegeben). Zumindest weiß der TE jetzt um Risiken und Nebenwirkungen. Und wir können in fünf Jahren hier nochmal nachfragen. Mir persönlich würde es nicht einfallen, mich gleich zum Berufseinstieg finanziell zu verpflichten und meine Vergütung von Dritten zu beziehen. Zumal nur 12 Monate (dann ist man ein paar Wochen krank/beurlaubt/Reha usw... und dann wird der zweite WB-Abschnitt nicht anerkannt...)
Übrigens war ich vor ein paar Jahren genau in der gleichen Situation, alles was ich hier schreibe, ist "Erste Hand"...

Evil
27.11.2017, 13:22
taraumo, deine Argumentation ist falsch. Die KV-Förderung stellt die Basis für das Gehalt dar, ob der Praxisinhaber was drauflegt oder nicht, liegt in seinem Ermessen, bzw seinen Möglichkeiten oder auch seinem Bedarf.
Demnach sorgen die KVen dafür, daß die Assistenten überhaupt eine Basis bekommen und damit Nachwuchs gefördert wird, was logischerweise im Interesse der KV und der Ärzteschaft ist. Daraus die Forderung abzuleiten, daß eine Praxis doch bitteschön genug Einnahmen bekommen sollte, um ohne Förderung einen Assistenten bezahlen zu können, halte ich für fragwürdig. Ich mein, ich habe natürlich nichts gegen höhere Einnahmen, aber das als begründung ist nicht sehr überzeugend, sondern eher polemisch.

Feuerblick
27.11.2017, 13:27
Evil, das stimmt so nicht. Hier in Hessen ist vorgeschrieben, dass die Förderung dazu dient, das Gehalt auf ein Klinikgehalt anzuheben. Die Geförderten müssen sogar ihre Gehaltsabrechnungen vorlegen...

Evil
27.11.2017, 17:00
Was genau stimmt so nicht? In WL bekommst Du 4800 brutto als Förderung und bist damit schon recht nah am Kliniktarif ohne Dienste.

Feuerblick
27.11.2017, 18:55
„Recht nah“ scheint hier in Hessen nicht zu reichen. Die wollen wirklich sehen, dass du ans Tarifgehalt von Klinikärzten im jeweiligen Ausbildungsjahr exakt rankommst.

anignu
28.11.2017, 11:01
Nochmal: "recht nah an Klinikgehalt ohne Dienste". TVÄ-VKA liegt in den ersten 3 Jahren sogar unter den 4800€ und Gehalt ohne Dienste ist mit Gehalt mit Diensten nicht vergleichbar. Im Forum war ja auch immer wieder mal zu lesen, dass manche Hausbesuche machen die dann zusätzlich vergütet werden. Also wie Dienste in der Klinik. Richtig vergleichen kann man das trotzdem nicht.

Evil
28.11.2017, 13:23
KV-Dienste werden auch extra vergütet. Also wenn vergleichen, dann Bruttogehalt ohne Dienste.

vanilleeis
28.11.2017, 15:50
Hat denn überhaupt jemand wirklich von jemandem erfahren, der die Förderung wegen fachwechsel zurückzahlen musste?
In meinen Augen ist das ein theoretisches Konstrukt, das spätestens vorm Arbeitsgericht keinen Bestand hat (Stichwort Mindestlohn).
Zudem wiederhole ich mich, dass Vertragspartner der niedergelassene ist, nicht der WB-Assistent. Wenn, würde dieser zahlen müssen

BlackCat
28.11.2017, 19:38
Es gibt 3 wichtige Punkte in einer Einwilligung, unter denen ich als AÄ unterschreiben muss.

6. Ich verpflichte mich bei Abschluß der Prüfung zum Facharzt die zuletzt zuständige KV zu informieren.
7. Ferner erkläre ich die vorgeschriebene Weiterbildung zum Facharzt für ___________________ zu absolvieren und an der entsprechenden Facharztprüfung teilzunehmen.
8. Ich beabsichtige nach Beendigung meiner Weiterbildungszeit in der geförderten Facharztgruppe im vertragsärztlichen Bereich tätig zu werden.

Bedeutet das, das ich nach dem Abschluss meiner WB als ambulante Ärztin in einiger Praxis tätig werden soll? Was wenn ich z.B. nach Ausland gehen will, oder in die Uniklinik arbeiten werde? Muss ich von eigener Tasche alles dann zurückzahlen? :-nix Zu viele Fragen über die Zukunft. Und wie einiger von euch schon gesagt hat, "ich will keine Verpflichtung unterschreiben, dass ich eine deutsche Gesundheitssystem retten soll".
Und z.B. wer bezahlt die Überstunden, wenn ich diese haben werde, wenn KV nur reines Gehalt für 12 Monate garantieren kann.. Oder falls ich 2 Woche pro Jahr krank bin, dann um 12-monatigen Abschnitt der WB zu schliessen, muss man nicht 12 Mo, sondern 12.5 Mo arbeiten, und die KV bezahlt nur 12.