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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 50% Jobsharing in Gyn-Praxis, lohnt es sich?



trina1081
28.11.2017, 15:43
Hallo,
Ich habe mal eine Frage in die Runde:
Ich mache demnächst meine Facharztprüfung und habe ein Angebot für eine 50%- Stelle in einer Praxis (Jobsharing, jeder 1/2 KV-Sitz).
Die Praxis liegt in einer Kleinstadt und hat circa 1200 Scheine aktuell.
Mit wieviel € kann ich da finanziell in etwa rechnen?

Vielen Dank für eure Hilfe.

tarumo
28.11.2017, 21:53
Angestellter Facharzt in Praxis 100% ca 10.000 brutto VHB. Gibt mehrere Threads dazu. 50% dann logischerweise die Hälfte. Beteiligung an der Privatabrechnung kann man auch ausmachen, sollte allerdings vor der Tür stehende Bürgerversicherung mitberücksichtigen. Wenn die Praxis das nicht hergibt (was durchaus möglich sein kann)...weitersuchen. Als FA Gyn kann man ohne weiteres auch außertariflich an einem KH zu solchen Konditionen einsteigen, oder Honorararzt machen.

tarumo
28.11.2017, 22:10
Ich würde noch in den Vertrag reinschreiben lassen, daß ich nicht für Regresse zu haften habe und daß eine Vertretung für allfällige KV-Bereitschaftsdienste kostenfrei gestellt wird. Je nach KV-Sprengel sind auch die niedergelassenen FA in zunehmener Frequenz dran, und wenn Du das nicht selbst machen kannst oder willst (z.B. weil der Urlaub eher gebucht war als der KV-Plan da), sind schon mal 1000 EUR für einen Vertreter fällig. Zwei-dreimal vertreten lassen im Monat würde ansonsten Dein Nettogehalt auffressen.

trina1081
29.11.2017, 04:32
10000€ brutto bei 100%?
In einem MVZ in der größten Stadt hier sind mir 6000€ Vollzeit angeboten worden.
Ich komme aus Sachsen-Anhalt, da kann ich mir nicht vorstellen dass eine Praxis in einer Kleinstadt hier 10000€ Vollzeit bezahlen kann.
Privatpatienten gibt es hier quasi nicht.
Aber Danke trotzdem für die Einschätzung.
Der Tipp mit den KV-Diensten ist gut, Danke.
Honorarärzte gibts an den umliegenden Kliniken nicht, die 3 großen in der nächsten Stadt brauchen das nicht und das in dem kleinen (in dem ich momentan bin) lehnt die Geschäftsführung das konsequent ab. Ansonsten gibts im näheren Umkreis keine Kliniken hier.

davo
29.11.2017, 06:31
Selbst eine gynäkologische Einzelpraxis hatte 2011 im deutschlandweiten Durchschnitt schon €134.000 Reinertrag im Jahr.

Angestellte Fachärzte dienen primär der Geldvermehrung der Praxisinhaber :-))

Lakemond
29.11.2017, 12:04
Ich warte auch bis sich hier jemand meldet, der 10.000 als angestellter FA in einer Praxis verdient.

Beamte, also PP gibt es auch in einer Kleinstadt...

tarumo
29.11.2017, 13:27
Ich kenne mindestens vier Leute persönlich, deren erster (!) Vertrag als angestellter FA nach der Facharztprüfung auf einen solchen Betrag lautete, und das ist sogar schon ein wenig her. Ach ja, mich eingeschlossen. Und vor ein paar Monaten hatten wir das im FA-Forum auch schon diskutiert, es ist also realistisch und nicht die Ausnahme. Im Übrigen ist das sogar 50% weniger, als (teilweise sogar die gleichen) AG mir als angestelltem Honorararzt gezahlt haben. Also bitte nicht immer gleich alles anzweifeln. Wer den Anzeigenteil im Ärzteblatt sorgfältig liest, der wird bemerkt haben, daß in manchen Schlüsselfächern OA-Posten mit außertariflicher Bezahlung angeboten werden, bzw. ein früherer AG die Poolbeteiligung auf ein fünfstelligen Betrag angehoben hat, damit dieses Level erreicht wird.
Daß es Praxen gibt, die soviel nicht erwirtschaften, ist mir auch klar (Stichwort GOUDAH), daß MVZ mit einer solchen kläglichen Bezahlung (6000 brutto hatte ich mit vielen Diensten teils im 2 WBJ) gibt, bezweifle ich auch nicht. Gerade bei MVZ ist es besonders kritisch, die Einnahmensituation ist dieselbe wie in einer Praxis, es ist aber noch ein Verwaltungswasserkopf mitzufinanzieren.

Die Frage, die Du Dir stellen mußt: bin ich bereit, auf Geld und Lebenszeit zu verzichten, weil: es in Sachsen keine Privatpatienten gibt, hier auf dem Land zuwenig Lehrer wohnen, die Praxis wirtschaftlich schlecht aufgestellt ist, der MVZ-Geschäftsführer auch einen fünfstelligen Betrag mitheimnehmen möchte inkl. Dienstwagen...oder irgendein anderer beliebiger Grund

Wenn dort alles andere auch die Hälfte kostet und die Rente später erhöht wird, wärs ok. Aber wir wissen alle, daß das nicht der Fall ist. In Ländern wo man wirklich "auf dem Land" lebt (ich meine jetzt Nordskandinavien, australisches outback usw) legt die Regierung sogar nochmal ordentlich was drauf, damit es überhaupt jemand macht. Den Fall, daß ein australischer Arzt sich freiwillig im outback niederläßt und dann noch "wegen Land" auf die Hälfte vom Geld verzichtet, kann ich mir jetzt nicht so richtig vorstellen.

Übrigens, wenn sich der TE auch außerhalb des Ärzteblattes informiert hat (das predige ich immer wieder) wird feststellen, daß die Geburtenrate seit 2015 entgegen allen "Bedarfsplanungen" rasant gestiegen ist (unsere Regierung hatte das, neben vielem anderen, einfach nicht bedacht) und dementsprechend Gyn wohl aktuell das seitens der Pat. nachfragestärkste Fach überhaupt ist. Und damit meine ich nicht nur Geburtshilfe an sich, es gehört ja auch eine Vor/Nachbetreuung dazu. Die gynäkologischen Abteilungen der KH, die ich überblicke, sind samt und sonders schon am Kollabieren. Also, wer jetzt da bei seinen Arbeitsverträgen da nur "mimimi" macht anstatt etwas zu pokern oder beinhart zu verhandeln, dem ist nicht zu helfen. Na ja, vielleicht gibt´s dafür den AOK-Orden in Gold.

tarumo
29.11.2017, 13:51
"Marktstudien" außerhalb des bescheidenen Ärzteblatt-Horizonts sind übrigens schnell gemacht: man melde sich bei wirklich ALLEN Vermittlungsagenturen (Kleinanzeigen Ärzteblatt) gratis an, lege je ein professionellen XING und LinkedIn Account an (geht auch schon als fortgeschrittener WBA), dann schaue man mal ein Jahr, was da so kommmt, und wer mag, kann ja testweise auch auf das eine oder andere Angebot eingehen. Einfacher ist es natürlich, man bleibt bei seinen MB-Verträgen und stellt sich nicht vor, daß es auch noch eine Welt jenseits davon gibt...

trina1081
29.11.2017, 15:44
@tarumo: vielen Dank für deine Antwort.
Zum Geburten- und Patientenboom in der gyn kann ich nur sagen dass bei uns im näheren Umkreis in den letzten 2 Jahren 3 gyn-Abteilungen geschlossen wurden und auch bei mir in der Klinik nimmt die Geburtenzahl leider ab. Wie lange sich die Abteilung noch halten lässt ist absolut ungewiss. Ab Juni gibt nur noch einen Arzt der hintergrunddienste macht, das ist nur eine Frage der Zeit bis das System zusammenbricht.
Hier ist leider eine region die zunehmend veraltet, junge Leute die Kinder bekommen könnten ziehen weg in die Stadt.
Patienten die privat versichert sind oder IGEL-Leistungen bezahlen gibts einfach nicht, kann sich niemand leisten.
Naja, ich werd mal hören was finanziell in der Praxis rauskommen soll, aber es wird schon deutlich weniger sein als in der Klinik.

OhDaeSu
29.11.2017, 16:24
Was war dann eigentlich der Sinn hinter der Frage. Tarumo hat doch mehrere Antworten gegeben, die dich in der Beziehung nachdenklich machen sollten. 6000brutto als Facharzt in Vollzeit als Messlatte zu nehmen, ist schon irgendwie eigenartig.

tarumo
29.11.2017, 16:35
Ab Juni gibt nur noch einen Arzt der hintergrunddienste macht, das ist nur eine Frage der Zeit bis das System zusammenbricht. .
Solange nicht lokalpolitisch beabsichtigt ist, diese Abteilung auch noch zu schließen (und das dann auf den "Ärztemangel" zu schieben) hat der aktuelle FA (oder ein potentieller Kollege )doch wahnsinnig gute Karten. Ansonsten ist der plötzliche Geburtenboom ja nicht drauf zurückzuführen, daß die Natives auf einmal mehr Kinder kriegen. Kann natürlich sein, daß es da in der Peripherie in den östlichen Bundesländern noch anders aussieht. In jeden Fall wird man gegensteuern müssen, auch was die Prämien für die Haftpflicht angeht, für die "guten" Hebammen hat man ja schonmal eine politische Lösung gefunden, für die "bösen, gierigen" Ärzte noch nicht. Wird aber kommen müssen. Sonst gibt es irgendwann keine FA für Gyn mehr und nur noch alle 300km eine geburtshilflich tätige Abteilung im KH.

An die TE: im Profil steht noch 2 WBJ. Habe mich etwas gewundert. Und bitte glaub mir: wenn Du zwanzig Angebote von Recruitern mit Vergütungen in der gennanten Grüßenordnung vorliegen hast, dann gehst Du automatisch gaaanz anders und viel selbstbewußter in eine Gehaltsverhandlung rein.

tarumo
29.11.2017, 19:10
Ok, ich erklär´s nochmal. Etwas vereinfacht, aber wir haben den Föderalismus und die KV ist schon in jedem Regierungsbezirk eine andere. Dann muß man wissen, daß sich die Praxislandschaft verändert hat. Klassische Einzel-und Gemeinschaftspraxen sind (politisch gewollt) out. Kann man drüber streiten, ist aber so. Es ist übrigens für die Allgemeinheit nicht ersichtlich, daß hinter vielen "Praxen" auch schon Finanzkräfte stecken und der vermeintliche Inhaber nur noch angestellter FA ist.

Wir nehmen also den Investor/Klinikkette/Praxisnetz X, der in Y-Stadt ein Ambulatorium/MVZ/Ärztehaus der Fachrichtung Z unterhält. Fachrichtung Z ist technisch aufwenig, es wurden ein paar Millionen in Gerätschaften und Gebäude investiert (ob es jetzt ein rein technisches Fach wie Labormedizin oder patientenorientiert wie Strahlentherapie ist, spielt keine Rolle).
Es arbeiten dort drei angestellte Fachärzte A, B und C. Auf diese ist je eine Kassenzulassung erteilt (mit einem Volumen vonsagen wir mal 1000 Scheine im Quartal), die anderen Ärzte der Fachrichtung im Ort haben ihre Praxen aufgegeben, die nächste ist 50km weg in der Nachbarstadt. Außerdem arbeiten dort drei WBA und zwanzig Leute Assistenz/Verwaltungspersonal.

Facharzt A ist 65, gesundheitlich angeschlagen und geht, wenn alles klappt, nächstes Jahr in Rente. Facharzt B ist jünger, frisch geschieden, leicht frustiert und kann sich auch vorstellen, in Neuseeland Schafe zu züchten. Fachärztin C ist 35, jung-dynamisch-erfolgreich, will noch die Familienplanung angehen, daß sie die komplette EZ nehmen will, hat sie schon angekündigt.Und vielleicht gibt´s ja auch noch ein BV vorher, man weiß ja nie.

Man muß wissen, daß (vereinfacht) im ambulanten Sektor der GKV-Geldfluss strikt an die Kassenzulassung gekoppelt ist. Geht jetzt A in Rente, B kündigt und C in Elternzeit, kürzt die KV schlagartig die Vergütung, schlimmstenfalls auf Null. Die Patienten sind aber immer noch da und die Unkosten laufen in beträchtlicher Höhe weiter. Theoretisch könnte die Versorgung auch von den WBA bewerkstelligt werden, wäre aber ein Verstoß gegen den Facharztstandard. Und ein paar Honorarärzte kommen lassen, hilft auch nicht, die haben nämlich keine Kassenzulassung.
Jetzt muß man noch wissen, daß eine Kassenzulassung erst mit Beginn des Arbeitsverhältnisses beantragt werden kann, der Prozess überaus aufwendig ist (teilweise langwieriger als Zulassung zur Facharztprüfung) und der Ausschuss nur 1x im Quartal tagt, und das nicht unbedingt zeitlich passend. Angenommen, man fängt dort zum 1.1. an, ist mit Glück vielleicht im 2., realistischer erst im 3. Quartal die Zulassung da, so daß auch Einkünfte generiert werden können.
Was glaubst Du, wie geschmeidig-finanziell sich jetzt der kaufmännische Geschäftsführer bewegt, damit "A" ersetzt werden kann (und sinnvollerweise auf Dauer, sonst geht es nächstes Jahr wieder los), "B" mit der Kündigung zumindest solange wartet, bis die Nachfolgeregelung für "A" klar ist und "C" nach der Elternzeit auch ganz sicher wiederkommt?????? Oder den Laden schließen, die Investitionen abschreiben und das Restpersonal teuer auf die Straße setzen? Am nächsten 1. wäre er seinen Job gleich mit los.

Der dann üblicherweise eingeschaltete Headhunter hat schon empfohlen, nicht mit MB+/- 0 Vergütung zu kommen, und letztendlich auch kein Interesse an sowas, weil er zwei Monatsgehälter Provision bekommt, und je höher das ist, umso besser auch für ihn.

Angenommen, die TE hat alle Voraussetzungen, ist auf der Suche, wohnt zufällig zwei Orte weiter, schreibt jetzt zufällig den GF an oder wird kontaktiert...warum sollte man so eine Steilvorlage dann nicht nutzen???? Übrigens, der hier anderweitig genannte Grüne Sonnengott geht teilweise auch über das genannte Niveau deutlich hinaus, um die ambulante Expansion hinzubekommen. Ob man sich das dann trotzdem antut, steht auf einem anderen Blatt. Ich könnte mir sogar vorstellen, daß man da mit MB-Niveau als Verhandlungsgrundlage nicht nur schräg angeguckt wird, sondern u.U. vielleicht auch nicht zum Zug kommt. Ein guter Personaler weiß natürlich, daß sich seine Leistungsträger nicht vom allerersten Tag an angeschmiert vorkommen sollen- und er weiß auch, daß der AN abhaut, sobald er von seinen Kollegen oder auf der nächsten Fortbildung (oder bei medi-learn) über das übliche Niveau orientiert wird...

tarumo
29.11.2017, 19:22
Und bevor Fragen kommen: theoretisch gelten für Krankenhäuser, die eine Ambulanz betreiben, die gleichen Spielregeln. Die Kassenzulassung hierfür läuft auf die Chefärzte ("Ermächtigung") und solange der Chef nicht selbst kündigt, ist es relativ egal, die GKV-Einnahmen fließen, solange die Arbeit gemacht wird. Von dem geforderten "Facharztstandard" ist ja schon lange keine Rede mehr, der Knackpunkt ist aber der durch die KV vom CA geforderte "eigenhändige" Leistungserbringung, d.h. es darf nicht einmal zu Ausbildungszwecken delegiert werden. Die Praxis zeigt, daß viele CA den Passus mit der Quartalsabrechnung mitunterschreiben, obwohl die Arbeit von nachgeordneten Ärzten erledigt wurde. Solange sich keiner beschwert, geht das gut, es sind aber auch schon Fälle aus genau diesem Grund wg. Abrechnungsbetrug verurteilter CA bekannt geworden (wahrscheinlich, nachdem jemand gepetzt hat). Die Alternative wäre natürlich, etwaige Kassenermächtigungen in zeitlich vernünftigem Rahmen auf die FÄ und OÄ zu erteilen, das ist jedoch berufspolitisch nicht erwünscht, da diese dann eben mehr Marktmacht und auch Geld erlangen würden. Auch der MB schweigt hierzu.

Nessiemoo
29.11.2017, 19:36
Die Threaderöffnerin wird jedoch nicht eingestellt, sondern kriegt 1/2 Kassensitz. Insofern sind die jegliche Summen nicht ganz korrekt.

tarumo
29.11.2017, 19:55
Die Threaderöffnerin wird jedoch nicht eingestellt, sondern kriegt 1/2 Kassensitz. Insofern sind die jegliche Summen nicht ganz korrekt.

Die Threaderöffnerin soll angestellt werden (daher die Vergütungsfrage) und einen 50% Kassensitz (als angestellter FA) übernehmen. So lese ich das. Deshalb ist das geschilderte Szenario absolut zutreffend. Bitte genau lesen und informieren. Und ich weiß schon, was ich schreibe...

PS: selbstverständlich kann man die diskutierten Gehälter auch in einem MVZ nicht einfach so mit GKV-Patienten erwirtschaften. Die meisten, die ich kenne, laufen defizitär. Das ist jedoch das Problem der MVZ-Träger und nicht der Ärzte. Gründe, trotzdem so zu handeln, gibt es viele, ein Investor braucht Abschreibungsobjekte, ein KH erhofft sich stationäre Einweisungen, "Leuchtturmprojekt"mit Versenken von Steuern und Kassenbeiträgen, oder man will sich schon mal für den Zusammenbruch des GKV-Systems eine Monopolstellung schaffen, um danach richtig abzusahnen etc. pp..aber das sind OPP.

annekii
29.11.2017, 20:03
Ist mit Jobsharing eine Anstellung oder eine BAG gemeint? Hast du dann selbst einen halben Kassensitz und wirtschaftet ihr zusammen oder hat jemand einen ganzen und du wirst angestellt und machst die halbe Arbeit? Wieviele Stunden?

trina1081
01.12.2017, 06:32
@tarumo: vielen Dank für deine ausführlichen Antworten, das hilft mir wirklich sehr weiter.
Ich habe bisher keine Vorstellungen davon was eine Praxis mit 1200 scheinen erwirtschaftet und welches Gehalt da realistisch ist, deswegen habe ich hier gefragt um eine entsprechende verhandlungsgrundlage zu haben bzw um das mir gebotene einschätzen zu können. Ich bin sehr gespannt, rechne aber mit weniger als in der Klinik, dort sind es aktuell aufgrund vieler Dienste (8-10 pro Monat) circa 4300€ netto mit einer 75% stelle.
Und genau diese dienstbelastung und das Verhalten der Geschäftsführung mit der unklaren Situation in der Abteilung sind die Gründe warum ich da weg will.
Wie gesagt, es gibt an Juni nur noch einen einzigen Arzt (der Chef) der Hintergrund macht und der geht 2019 in Rente.
Alternativ fordert die Geschäftsführung gerade dass wir ohne Hintergrund Dienste machen. Für mich mit einer geburtshilflichen Abteilung keine Option.

@annekii: wie das im einzelnen gedacht ist weiß ich noch nicht. Ich habe nur damit der Inhaberin einmal telefoniert, die Einzelheiten werden wir im Gespräch klären.

tarumo
01.12.2017, 13:08
Wie gesagt, es kann gut sein, daß die Praxis das nicht erwirtschaftet (z.B. wenn die Inhaberin alleine agiert und sich insgesamt schlecht aufgestellt hat). Die Frage ist dann, ob Du dann ihr Problem zu Deinem machen willst, sonst hast Du ein paar Jahren nur die Situation aus der Klinik "reloaded".
PS: nicht vergessen, daß die Haftpflichtversicherung angepasst werden muß