Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : lückenhafte "jährliche Dokumentation der WB-Gespräche" - wie umgehen ?
Choranaptyxis
10.12.2017, 09:30
Auch das sollte man als Arzt eigentlich verkraften können :-p
Das stimmt natürlich, wobei man ja trotzdem darauf achten kann, wenn es kein biw wenig Aufwand ist. Mir als Student tut es allerdings bei den Bewerbungen für Dtld. sehr weh (ca. 150€ pro Semester), sodass ich da durchaus nach Alternativen schaue.
Das glaub ich dir. Und nein, ich befürworte auch dann, wenn man genug Geld hat, keine Verschwendung desselben. Aber im Kontext dieses Threads fand ich das Beklagen von €45 dann doch etwas speziell :-p
FirebirdUSA
10.12.2017, 10:27
"Meine" Bezirksärztekammer (ein Bundesland im Südosten) hat zwar anstandslos alle Logbücher (es waren auch mehrere) beglaubigt, unter Verweis auf die Satzung aber NICHT die Geburtsurkunde (die man auch einreichen muß).
Geburtsurkunden dürfen nicht beglaubigt werden. Abschriften bekommst du sogar nur in der ursprünglich ausstellenden Gemeinde... hab ich nie verstanden, ist aber wohl tatsächlich korrekt
WackenDoc
10.12.2017, 11:04
Ja, das problem mit der Geburtsurkunde hatte ich auch bei meiner letzten Bewerbung. Hab dann ne Kopie hingeschickt und am ersten Arbeitstag das Original mitgebracht. War einfacher als über meine Geburtsgemeinde.
Wahrscheinlich ist der Grund, dass die Geburtsurkunde sozusagen eine Schlüsselurkunde ist, die einem (im Gegensatz zu einem Zeugnis beispielsweise) auch den Zugang zu anderen Urkunden ermöglicht.
SineNomine
10.12.2017, 11:54
Geburtsurkunden dürfen nicht beglaubigt werden. Abschriften bekommst du sogar nur in der ursprünglich ausstellenden Gemeinde... hab ich nie verstanden, ist aber wohl tatsächlich korrekt
ein Dokument, dass eigentlich nur meine Existenz bescheinigt. Schon hart ... :D
John Silver
10.12.2017, 17:16
Hab meine erste Facharztprüfung 2015 gemacht.
Was ist denn "teuer"? Ich hab mir mein 14seitiges Logbuch kopieren+beglaubigen lassen von der Gemeinde. Kostet 5 Euro. Kann ich mir leisten. Ich bin Arzt... Und die 5 Euro setz ich dann noch von der Steuer ab. Die hab ich ja aus beruflichen Gründen gezahlt.
Na ja, die Ärztekammer will ja noch ein wenig mehr als nur das Logbuch, z.B. die Approbationsurkunde (mag je nach Kammer unterschiedlich sein). Es soll auch Leute mit mehreren Logbüchern geben. Natürlich muß auch jede Seite einzeln beglaubigt werden. Und nach dem Examen braucht man sinnvollerweise auch Kopien von Facharzturkunde, Strahlenschutz-FK, Zusatzbezeichungen etc. Sei es für das Haus, für eine neue Stelle, oder für Anmeldung bei Vermittlungs "Honorar"-agenturen. Wenn man sich bei ein paar Agenturen anmeldet, dann läppert sich das. Ach ja, und wenn man aus der KH-Welt rausgeht- die KV will dann auch noch mal alles, und zwar einschließlich der Logbücher (gut, wenn man ein paar Kopien gemacht hat). Und zum Eintrag ins Arztregister ist auch nochmal ein Satz Dokumente fällig (aber ohne Logbuch). Bei mir wären das ca 600 EUR gewesen. Zwar hätte ich mir die auch noch leisten können, aber solange es die Ärztekammer tut (nebenbei nicht gratis, denn die stellt ja auch gepfefferte Beitragsrechnungen aus), warum hätte ich dafür Geld ausgeben sollen? Von daher unterstelle ich mal, daß "5 EUR kann ich mir leisten- ich bin Arzt" später nicht so ganz dem realitycheck standhalten wird. Natürlich steht jedem frei, ins Rathaus seiner Wahl gehen und zu löhnen, zumal man ja für das Führungszeugnis und die Geburtsurkunde eh hin muß.
Tarumo,
warum will die KV die Logbücher? Wenn man bereits FA ist auch noch? Für was denn bitte?
Ansonsten macht das bei mir auch immer der ärztliche Kreisverband kostenlos. Dauert zwar, bis man da mal zu den Öffnungszeiten frei hat und auftauchen kann, aber da ist es schnell erledigt.
Feuerblick
10.12.2017, 18:31
Die KV will Logbücher? Als FA??? Welche KV soll das bitte sein? Meine Logbücher liegen bei der Ärztekammer und damit hat sich das. Kein Mensch wollte die bisher sehen. Auch nicht die KV. Hätten sie aus eben jenem Grund auch nicht haben können.
Und kein Mensch wollte bisher von mir beglaubigte Zeugnisse etc. bei diversen Verwaltungen. Normale Kopie reichte.
Wenn man im ambulanten Setting operieren möchte, gibt es je nach KV unterschiedliche Verträge, und da kommt man nur mit bestimmten OP-zählen rein häufig.
Feuerblick
10.12.2017, 18:33
Joa, aber die OP-Zahlen stehen ja nicht im Logbuch sondern in der Bescheinigung, die im Anhang ist.
Wahrscheinlich ist der Grund, dass die Geburtsurkunde sozusagen eine Schlüsselurkunde ist, die einem (im Gegensatz zu einem Zeugnis beispielsweise) auch den Zugang zu anderen Urkunden ermöglicht.
Das Problem ist, dass meine Geburtsurkunde aus 199x veraltet sein könnte. Ich könnte ja mittlerweile verheiratet sein, nen anderen Namen, ein anderes Geschlecht etc haben. Und deswegen braucht man ne aktuelle Urkunde, in der alles nach aktuellem Stand steht.
Die KV will Logbücher? Als FA??? Welche KV soll das bitte sein? Meine Logbücher liegen bei der Ärztekammer und damit hat sich das. Kein Mensch wollte die bisher sehen. Auch nicht die KV. Hätten sie aus eben jenem Grund auch nicht haben können.
Und kein Mensch wollte bisher von mir beglaubigte Zeugnisse etc. bei diversen Verwaltungen. Normale Kopie reichte.
"Meine" KV erkannte im Rahmen meiner Fachrichtung erst mal fast nichts an und alle gängigen Verfahren mußten nachgewiesen und beantragt werden zwecks Erlangen der Abrechnungsgenehmigungen (natürlich geht das am einfachsten, wenn man schon ein Logbuch hat, ansonsten hätte man eins aufsetzen müssen). Spannend wird´s, wenn wie bei mir die KV-Vorgaben dann teilweise vom Logbuch differieren und ehemalige Chefs für Untersuchungen von anno dazumal angeschrieben werden müssen. Ungefähr so, als wenn Du bei der KV als Fahrer anfangen willst, Dein Führerschein nicht anerkannt wird und Du erst mal alle in der Fahrschulzeit gefahrenen Strecken mit Datum und Uhrzeit nachweisen mußt. Natürlich hofft die KV, daß man in dieser Zeit weiterhin Patienten behandelt, kann sich unter dem Verweis auf die noch nicht erteilte Genehmigung dann aber um die Vergütung drücken.
Und um auf das eigentliche Thema zurückzukommen: "natürlich" wollten ÄK und KV auch einen Satz Zeugnisse, Abschlusszeugnisse aller vorheriger AG und das Zwischenzeugnis vom aktuellen AG. Und natürlich beglaubigt, weil "das ist ja sonst keine Urkunde". Also, es läppert sich wirklich sehr mit den Kopien.
PS: ich mache hier keinen Unterschied zwischen dem Logbuch und dem Anhang, zum einen ist es je nach ÄK ohnehin das gleiche Dokument, zum anderen ist der Zahlenteil ja der Hauptinhalt und die Haupthürde, und nicht irgendwelche "Mitarbeitergespräche" oder "Kenntnisse im Impfwesen " oder ähnliches
Feuerblick
10.12.2017, 18:57
Lustig. Ich musste keine Zeugnisse vorlegen, keine Nachweise von irgendwas, kein gar nix. Unsere KV wollte nur das FA-Zeugnis und die Approbationsurkunde. Gut, ich wollte nicht operieren, aber sonst... :-nix
Aber Logbücher und Co wären ein Problem gewesen, da eben im Original nicht mehr vorliegend (bei uns sind das übrigens unterschiedliche Dokumente). Und meine Ex-Chefs hätten mir nen Vogel gezeigt, wenn ich nach Jahren mit so einer Anfrage gekommen wäre. Scheint dann doch ziemliche Unterschiede bei den KVen zu geben. Unsere war an sich ziemlich entspannt, aber auch etwas planlos in anderen Dingen.
Es ist übrigens eine konservative Fachrichtung, es geht nicht um OP-Zahlen. Aber gerade die konservativen Verfahren sind nicht en Detail aufgeschlüsselt in den Logbüchern.
Ach ja, von Geburt, Abi, Approbation bis hin zur FA-Prüfung habe ich alles Relevante im gleichen Bundesland und bei der gleichen ÄK absolviert, so daß man hier auch nicht zwangsläufig so eine Dokumentationsorgie lostreten müßte. Ob es die neuen Kollegen von südlich des Mittelmeeres oder noch weiter weg dann schaffen, ordnungsgemäße Dokumente einzureichen, wenn sie die FA-Reife haben...ich bezweifle es. Alternativ kann man natürlich auch mit zweierlei Maß messen, falls es politisch vorgegeben werden sollte. Würde mich auch nicht wundern.
In unserem Fach in der konservativen Schiene muss man sich ja auch außer wenn man Sonos abrechnen möchte, nichts extra genehmigen lassen. Operativ sieht das dann komplett anders aus mit teilweise abstrusen Vorgaben.
In unserem Fach in der konservativen Schiene muss man sich ja auch außer wenn man Sonos abrechnen möchte, nichts extra genehmigen lassen. Operativ sieht das dann komplett anders aus mit teilweise abstrusen Vorgaben.
Ja, ungefähr der gleiche Zirkus wie mit den Sonos, bloß für zwei, drei andere gängige Verfahren. Nachdem auch schon meine Vorgänger auf die Sonogenehmigung dankend verzichtet haben und mein diesbezüglicher Antrag beim dritten Anlauf bei der KV verloren ging, habe ich jetzt auch davon Abstand genommen. Dann eben keine Sonos für GKV-Patienten, wenn ein deutscher FA - Titel nicht auslangt..
FirebirdUSA
11.12.2017, 19:06
Das Problem ist, dass meine Geburtsurkunde aus 199x veraltet sein könnte. Ich könnte ja mittlerweile verheiratet sein, nen anderen Namen, ein anderes Geschlecht etc haben. Und deswegen braucht man ne aktuelle Urkunde, in der alles nach aktuellem Stand steht.
Blödsinn würde ich behaupten, wer wollte das denn? Geburtsurkunde bleibt Geburtsurkunde und wenn du heiratest musst du halt noch eine Abschrift des Stammbuchs zulegen... meine Urkunde von 198x wurde ohne Probleme mehrfach angenommen in den letzten Jahren
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