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rafiki
17.12.2017, 23:58
Weiß jemand, wie die Stundenvergütung bei Verpflichtung eines Oberarztes zum Vordergrunddienst aussieht, höher als Assistenz- bzw. Facharztniveau?

Kackbratze
18.12.2017, 05:34
AT-Vertrag oder Tarif? Welcher Tarif?

rafiki
18.12.2017, 08:21
Tarif am Kommunales Haus, es heißt "angelehnt an Marburger Bund".

Anne1970
19.12.2017, 01:00
Am „kommunalen Haus“ nur angelehnt an MB?

rafiki
19.12.2017, 07:55
So heißt es, ja. Aber ich habe den Vertrag noch nicht in der Hand, deshalb kann ich es nicht genau sagen. Ist denn das mit der OA-Vergütung nicht vom Prinzip her ähnlich, egal welcher Tarif

Sebastian1
19.12.2017, 09:32
Äh, nein? Anderer Tarif, andere Tarife...

tarumo
19.12.2017, 09:42
Es kommen IMHO die gleichen Regelungen bzgl. Stundenvergütung/Zuschläge/BD-Einstufung aus dem "angelehnten" TV-Ärzte VKA zur Anwendung, wobei dann eben der höhere Stundenlohn lt. der Vergütungstabelle (im Anhang TV Ärzte VKA) zugrunde gelegt wird. Warum mußt Du als OA Vordergrund machen? Oder geht es ums "reinkommen" aus dem Rufdienst?
CAVE: wenn Du als "Führungskraft" eingestuft wirst, kommt u.U das AZG nur eingeschränkt zur Anwendung.

rafiki
19.12.2017, 09:52
@Seb: Äh, ganz blöd bin ich auch nicht.


@tarumo: Vielen Dank. Vordergrund ist in meinem Fach zumindest für einige Zeit sinnvoll, um in einer unbekannten Gegend die örtlichen Gegebenheiten und Verfahrensweisen kennenzulernen, die mit dem Fachlichen weniger zu tun haben. Deinen letzten Satz verstehe ich nicht ganz, ich weiß nicht, ob man als OA als Führungskraft in diesem Sinne zählt.

Sebastian1
19.12.2017, 09:57
@Seb: Äh, ganz blöd bin ich auch nicht.
Ich habe dir eine Antwort auf deine Frage gegeben - oder wie soll ich das hier verstehen:

Ist denn das mit der OA-Vergütung nicht vom Prinzip her ähnlich, egal welcher Tarif.

Ansonsten guck halt in den für dich zutreffenden Tarifvertrag, da stehen alle Vergütungen drin. Auch für Bereitschafts- und/oder Rufdienste. Aber erst unkonkret fragen und dann rumpampen kannst du dir schenken.

tarumo
19.12.2017, 09:58
Vordergrund ist in meinem Fach zumindest für einige Zeit sinnvoll, um in einer unbekannten Gegend die örtlichen Gegebenheiten und Verfahrensweisen kennenzulernen, die mit dem Fachlichen weniger zu tun haben.

Versteh´ich nicht ganz. Einarbeiten geht nicht in der normalen Arbeitszeit? Und wenn es um externe Aushilfe geht: da würde ich aber den üblichen Stundensatz einer Arbeitnehmerüberlassung zugrunde legen und nicht 70% oder 80% aus dem MB-Tarif.

tarumo
19.12.2017, 10:07
Deinen letzten Satz verstehe ich nicht ganz, ich weiß nicht, ob man als OA als Führungskraft in diesem Sinne zählt.

Das ist Auslegungssache und wird im Streitfall vor den Arbeitsgerichten geklärt. Laut Definition im Tarifvertrag wird Dir aber per Ernennung zum OA Führungskompetenz zugestanden, was dann wiederum mit Nachteilen bzgl. AZG, Überstunden etc. einhergehen kann.
Hier z.B. § 16 Anlage C aus "Deinem" Tarif:
"Oberärztin/Oberarzt ist diejenige Ärztin/derjenige Arzt, der/dem die medizinische Verantwortung für selbstständige Teil- oder Funktionsbereiche der Klinik bzw. Abteilung vom Arbeitgeber ausdrücklich übertragen worden ist."

Ich bin immer wieder ein wenig überrascht, wie wenig die Leute den Vertrag kennen, den sie unterschreiben haben, dabei ist der wirklich nicht so lang...

rafiki
19.12.2017, 10:08
Normale Einarbeitung heißt ja nicht Diensteinarbeitung. Und um irgendwann mal Hintergrunddienst zu machen, muss man die Gegebenheiten, auch gerade die außerhalb der Klinik in einer bestimmten Örtlichkeit, gut kennen. Möglicherweise ist es natürlich auch so, dass die Assistenten geschont werden sollen und daher die Forderung nach Vordergrunddienst kommt.

@Seb: Da Vordergrunddienst als OA nicht so gängig ist, wollte ich lediglich wissen, ob man in diesen Diensten, die ja keine andere Art von Arbeit beinhalten als die, die ein Assistenzarzt ausführt, einen höheren Stundenlohn bekommt (wäre ja eigentlich ökonomischer Unsinn).

rafiki
19.12.2017, 10:10
Ich bin immer wieder ein wenig überrascht, wie wenig die Leute den Vertrag kennen, den sie unterschreiben haben, dabei ist der wirklich nicht so lang...

Ich habe keinen Vertrag unterschrieben, kenne ihn noch nicht einmal, bisher alles nur mündliche Information.

tarumo
19.12.2017, 10:34
Ich habe keinen Vertrag unterschrieben, kenne ihn noch nicht einmal, bisher alles nur mündliche Information.

Na ja, Du hast ihn ja genannt, und zwar den TV-Ä VKA als Referenz. Ansonsten erscheint mir das etwas nebulös. Ich vermute mal, es geht darum, an einem Satellitenstandort den Facharztstandard auf eine Billigweise zu gewährleisten und dafür eine teure Honorarkraft einzusparen. Würde ich so nicht machen, zumal das dann ja reguläre Arbeit ist und nicht BD. Alles etwas mysteriös, und je nachdem, um was es sich handelt, vielleicht auch nicht vom Tarifvertrag gedeckt.

rafiki
19.12.2017, 10:54
Nein, kein Satellitenstandort, sondern großes renommiertes Haus in einer Universitätsstadt. Aber das mit der Einsparung von Honorarkräften kann trotzdem stimmen.

Naja, ich muss wohl erstmal den Vertrag in die Hände bekommen....

tarumo
19.12.2017, 11:14
Nein, kein Satellitenstandort, sondern großes renommiertes Haus in einer Universitätsstadt. Aber das mit der Einsparung von Honorarkräften kann trotzdem stimmen.

Klingt auch total nach geringer Dienstbelastung, die eine Einordnung als BD rechtfertigen würde;-)
Und nach einer "Schonung von Assistenzärzten" schon zweimal nicht. Wie gesagt, die Gewährleistung eines Facharztstandards extern kann man sich auch entsprechend außertariflich bezahlen lassen, da hast Du als OA einen hervorragenden Hebel.

rafiki
19.12.2017, 11:30
Ok, danke für die Info, ich wusste nicht, dass man da verhandeln kann.

Und "Schonung" der Assistenten meinte ich nicht im fürsorglichen Sinne, sondern in der Vorbeugung der Abwanderung wegen Überlastung.

tarumo
19.12.2017, 11:54
Ok, danke für die Info, ich wusste nicht, dass man da verhandeln kann.

Und "Schonung" der Assistenten meinte ich nicht im fürsorglichen Sinne, sondern in der Vorbeugung der Abwanderung wegen Überlastung.

Versuchen kann man es. Hängt vom Arbeitgeber ab. Aber selbst bei "stursten" Uni-Kliniken und selbst profitorientierten Klinikkonzernen geht da meistens was, und seit es über die Pauschalisierung der Dienste oder Pool etc. Und die Chancen sind auch als FA/OA deutlich besser, wobei ich auch WBA kenne, die außertarifliche Abmachungen haben. Vorbeugung der Abwanderung ist sicherlich gut, nur sind FA/OA noch wesentlich schwerer ersatzbar als WBA, und die Gefahr der Abwanderung in Niederlassung / lukrative Honorartätigkeit / Ausland um ein vielfaches größer, so daß das kein stichhaltiges Argument ist.
Im Übrigen wird es auch Dein zukünftiges Standing verbessern, wenn nicht CA/Verwaltung den Eindruck bekommen, Dich schon vor Antritt über den Tisch ziehen zu können.

Autolyse
23.12.2017, 14:10
Das ist Auslegungssache und wird im Streitfall vor den Arbeitsgerichten geklärt. Laut Definition im Tarifvertrag wird Dir aber per Ernennung zum OA Führungskompetenz zugestanden, was dann wiederum mit Nachteilen bzgl. AZG, Überstunden etc. einhergehen kann.
Hier z.B. § 16 Anlage C aus "Deinem" Tarif:
"Oberärztin/Oberarzt ist diejenige Ärztin/derjenige Arzt, der/dem die medizinische Verantwortung für selbstständige Teil- oder Funktionsbereiche der Klinik bzw. Abteilung vom Arbeitgeber ausdrücklich übertragen worden ist."

Ich bin immer wieder ein wenig überrascht, wie wenig die Leute den Vertrag kennen, den sie unterschreiben haben, dabei ist der wirklich nicht so lang...
Ein Blick ins Gesetz hilft ja bekanntermaßen bei der Rechtsfindung. Es kann nur die Ausnahme nach § 18 I Nr. 1 ArbZG sein. Oberärzte sind per Definition keine Chefärzte, auch nicht für Juristen (ErfK/Wank, § 18 ArbZG, Rn 3). Da schon die meisten Chefärzte keine leitenden Angestellten sind, werden das Oberärzte ohnehin nicht sein.

tarumo
23.12.2017, 18:08
Ich stelle in erster Linie auf die Tarifverträge ab, wo per Definition OA (z.B. TV-Ärzte Rhön oder Helios) schon in niedrigeren Stufen als bei VKÄ oder TVL eine "AT" Vergütung vorgesehen ist. AT heißt in diesem Fall nicht nur Geld, sondern auch Verzicht aufs Geltendmachen oder überhaupt Erfassung von Überstunden, FZA etc. (die Verträge sind im Detail vertraulich, ich kann aber aus erster Hand berichten). Ich kenne auch Häuser, wo die Chef- und Oberärzte per Definition von der elektronischen Zeiterfassung ausgenommen sind. Ob ein Chefarzt nun Chef ist oder nicht, obwohl er Chef heißt, ist sicherlich eine spannende Frage, zumal das Urteil hierüber in Verwaltungs/Wirtschafts/Personalangelegenheiten anders ausfallen dürfte als z.B bei einem behaupteten Behandlungsfehler.