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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bitte um Rat bezüglich 32 Stunden-Dienst



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voyager012
18.12.2017, 18:29
Hallo, ich bin vertragsrechtlich leider nicht besonders versiert und bitte deswegen um eure Unterstützung.
Habe eine neue Stelle angetreten, bei welcher mir seitens der OÄ bei der Bewerbung zugesichert wurde, dass bis zu meinem Dienstantritt keine 32 Stunden-Dienste mehr stattfinden und ich definitiv keine machen muss. Jetzt sieht die Realität anders aus.
Meine Frage: Habe kein opt out unterschrieben, muss ich nun 32-Stunden-Dienste machen und wenn ich mich weigere, folgt dann wohl direkt die Kündigung (weil Probezeit). Bin für Hinweise sehr dankbar!

Kandra
18.12.2017, 18:45
Wo genau in Deutschland macht man denn noch 32h-Dienste?

Fr.Pelz
18.12.2017, 18:55
Wasn das fürn Quatsch? Im Arbeitszeitgesetz steht, dass niemand länger als 24h arbeiten darf.

Brutus
18.12.2017, 19:10
Ohhhh, eine Kündigung kann aber auch ganz schnell für den AG nach hinten los gehen.
Wenn man Dir wirklich die Kündigung ausspricht, weil Du keine illegalen 32h Dienste machen willst, dann muss sich der AG auch bewusst sein, dass eine Information an das Gewerbeaufsichtsamt ganz unangenehme Konsequenzen haben wird. ;-)
Laut ArbZG darfst Du maximal 24h arbeiten, WENN das Ganze ein Bereitschaftsdienst ist. Regelarbeit darf höchstens 10 Stunden am Arbeitstag geleistet werden. Da ändert auch kein OPT-OUT was dran. Opt-Out sagt ja nur, dass Du einverstanden bist, mehr als die gesetzlich maximal zulässige Wochenarbeitszeit zu arbeiten. Das wären 48h/Woche. Da 48h/Woche und Bereitschaftsdienste nicht vereinbar sind, gibt es die Möglichkeit des Opt-Out. Übrigens: Regelarbeit, die an einen (Anwesenheits-) Bereitschaftsdienst anschließt, ist ebenfalls nicht statthaft.

WackenDoc
18.12.2017, 19:10
Die einzigen, die offiziell davon ausgenommen sind, sind Notärzte in MekPomm. Das ist aber auch nicht mit der Arbeit im Krankenhaus vergleichbar.

Anne1970
19.12.2017, 01:03
Wo ist das bitte, Voyager? ( gern auch per PN)

tarumo
19.12.2017, 08:07
Bist Du sicher, daß Du in der Probezeit schon Dienste machen mußt? Welche Fachrichtung? Ansonsten würde ich den Vertrag (inkl. anteiligem Urlaub) einfach auslaufen lassen und dem KH die Probezeit einfach "nicht verlängern". Funktioniert in beide Richtungen und erspart Dir u.U. Papierkram, ferner kannst Du Dich aus einem "ungekündigtem" Arbeitsverhältnis wegbewerben, wenn Du auf so ein Detail Wert legst.

tarumo
19.12.2017, 08:10
Wenn man Dir wirklich die Kündigung ausspricht, weil Du keine illegalen 32h Dienste machen willst, .

Na ja, man braucht ja bloß nach der Probezeit nicht verlängern. Und danach findet sich sicher eine andere Begründung. Offensichtlich sind die anderen KollegInnen ja "Avertebraten", sonst wären 32h Dienste entweder intrinisch oder extrinisch abgestellt worden...

Brutus
19.12.2017, 08:50
^^ Und? Was hindert Dich dann daran, eine anonyme Anzeige beim Gewerbeaufsichtsamt zu tätigen. Gerade wenn Du in der Probezeit gekündigt wirst, und eigentlich da bleiben wolltest? Da werden die Gründe ja schon etwas rar... ;-)

tragezwerg
19.12.2017, 08:55
Abgesehen von der Angst vor Kündigung etc. wird das Gewerbeaufsichtsamt ohnehin die einzige Instanz sein, die am Dienstsysten etwas ändern wird. Erfahrungsgemäß sind Gesetze den meisten Arbeitgebern so lange egal, bis der Verstoß dagegen Konsequenzen hat.

Feuerblick
19.12.2017, 08:57
Seit wann verlängert man nach der Probezeit? Das läuft doch stillschweigend weiter und wenn man gehen will, muss man kündigen? So kenne ich das...
Aber mich würde interessieren, in welchem Haus man so dämlich ist und 32-Stunden-DIENSTE macht.

tarumo
19.12.2017, 09:50
Seit wann verlängert man nach der Probezeit? Das läuft doch stillschweigend weiter und wenn man gehen will, muss man kündigen? .

Kommt auf die Formulierung im ursprünglichen Vertrag an, was da vereinbart ist (ich hatte beides schon). Ansonsten halt einfach am letzten Tag der Kündigungsfrist (üblicherweise 14 Tage) gegen Unterschrift kündigen, Resturlaub und Ü-Std. nehmen, fertig. Skrupel würde ich da keine haben, der AG würde es genauso machen, wenn Du in Ungnade gefallen bist.

Lava
19.12.2017, 10:27
Es geht hier um eine Oberarztstelle, wenn ich das richtig verstanden habe. Da ist es doch normal, dass man, selbst wenn man die halbe Nacht operiert hat, am nächsten Tag nicht nachhause geht, sondern normal weiter arbeitet. War bisher in allen 3 Kliniken so, in denen ich gearbeitet habe. :-nix

Jule-Aline
19.12.2017, 10:31
An den beiden Häuser wo ich war,blieben die OÄs auch nach ihrem Dienst da .Das betraf nicht nur die UCH ,sondern fast alle anderen Fächer auch.

Feuerblick
19.12.2017, 10:57
Was aber nicht bedeutet, dass das AZG-konform wäre... Wobei ich nicht rauslese, dass es eine OA-Stelle ist, nur weil ihm/ihr die OÄ etwas zugesichert haben.

Lava
19.12.2017, 11:01
Hast recht, hab mich verlesen.

Lakemond
19.12.2017, 17:35
Es geht hier um eine Oberarztstelle, wenn ich das richtig verstanden habe. Da ist es doch normal, dass man, selbst wenn man die halbe Nacht operiert hat, am nächsten Tag nicht nachhause geht, sondern normal weiter arbeitet. War bisher in allen 3 Kliniken so, in denen ich gearbeitet habe. :-nix

Es ist vielleicht üblich, aber nicht normal. Die meisten Ärzte kennen ihre Rechte einfach nicht...

davo
19.12.2017, 17:56
Viele Ärzte lassen sich auch viel mehr gefallen als sich die meisten anderen Berufsgruppen gefallen lassen würden. Würde sich ein Betriebswirt 32h-Dienste und die mickrige Bereitschaftsdienstbezahlung gefallen lassen? Ich glaube nicht ;-)

Ich hab aber den Verdacht, dass es eher um Österreich gehen könnte.

Lava
19.12.2017, 20:17
Es ist vielleicht üblich, aber nicht normal. Die meisten Ärzte kennen ihre Rechte einfach nicht...

Das ist richtig. Aber was soll ich machen, wenn ich eine Oberarztstelle suche? "Nein, danke" sagen und hoffen, dass bei den nächsten 10, 20 Kliniken eine dabei ist, die es besser macht? Glaub als OA ist man eigentlich ganz schön angea*scht :-nix

FirebirdUSA
19.12.2017, 20:29
An den beiden Häuser wo ich war,blieben die OÄs auch nach ihrem Dienst da .Das betraf nicht nur die UCH ,sondern fast alle anderen Fächer auch.

Und ich kenne eine chirurgische Klinik wo genau das Dienstsystem (Rufdienst des OA) umgestellt wurde (jetzt BD mit am nächsten Tag frei, aber BD von zu Hause - wie Rufdienst), da das Gewerbeaufsichtsamt nach einer Anzeige vor ein paar Jahren wohl häufiger vorbei geschaut hat... und ich kenne mehr wie eine chirurgische Klinik wo die Aufsicht schon vorbei gekommen ist...

Bei entsprechenden Strafen die der verantwortliche Leiter (in der Regel der ärztliche (!) Chef bzw. dessen Stellvertreter) persönlich zu tragen haben (eine Übernahme durch die Klinik ist nicht möglich) ändert sich, da dann meist sehr schnell etwas. Kenne keine genauen Summen habe aber von 6-stelligen Strafen per hören-sagen gehört.