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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Urteil Bundesverfassungsgericht zum Vergabesystem 19.12.17



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petariel
12.04.2018, 13:06
Ja, es ist eine der sinnvollsten Möglichkeiten das Urteil mit den Interessen der Länder umzusetzen. Über die Formel braucht man de facto natürlich auch tendentiell eine gute DN, was dann wieder auf ähnliches rausliefe,wenn ich es jetzt verstehe

davo
12.04.2018, 15:03
Allerdings eine deutlich weniger gute. Wenn nur die mit WZ=8 miteinander konkurrieren, ist die DN letztlich das einzige tatsächlich entscheidende Kriterium. Wenn hingegen WZ und DN miteinander verrechnet werden, wird man eine weniger gute DN brauchen. Natürlich eine bessere als nach dem aktuellen System (was ja wohl auch beabsichtigt war), aber nicht so extrem wie dann, wenn man nur die mit WZ=8 gegeneinander antreten lässt.

Möglich sind natürlich dennoch beide Systeme. Bürokraten lassen sich ja oft seltsame Dinge einfallen :-p

OPMarc
12.04.2018, 16:13
Allerdings eine deutlich weniger gute. Wenn nur die mit WZ=8 miteinander konkurrieren, ist die DN letztlich das einzige tatsächlich entscheidende Kriterium. Wenn hingegen WZ und DN miteinander verrechnet werden, wird man eine weniger gute DN brauchen. Natürlich eine bessere als nach dem aktuellen System (was ja wohl auch beabsichtigt war), aber nicht so extrem wie dann, wenn man nur die mit WZ=8 gegeneinander antreten lässt.

Möglich sind natürlich dennoch beide Systeme. Bürokraten lassen sich ja oft seltsame Dinge einfallen :-p

Die Bundesvertretung für Medizinstudierende hat eine Empfehlung an die Kultusministerkonferenz abgegeben.
Sie schlagen vor die Wartezeit ganz abzuschaffen.

davo
12.04.2018, 16:27
Das ist richtig. Aber meines Erachtens hat die bvmd weder eine große Legitimierung noch eine nennenswerte Stimme. Die Entscheidung über die konkrete Ausgestaltung werden IMHO eher andere treffen - allen voran die Länder.

petariel
12.04.2018, 17:52
Ja. Die med Fakultäten würden natürlich gerne alle Studierende selbst auswählen. Am Besten dann bitte auch nur Heidi Klums, wobei man sich jetzt über deren Attraktivität streiten kann. Bzw. vermehrt Heiko Klums nach dem Geschmäckle des entsprechenden OA und der intern propagierten "Männerquote".
Also, wenn der Staat da glatt mitmacht...Das letzte mal war auch ca. 10 Jahre nach dem Urteil xmal eine Verfahrensänderung.

davo
12.04.2018, 18:08
Ich finde das ja auch völlig nachvollziehbar. Eine medizinische Fakultät kann sicher besser beurteilen, wer das Zeug zum Medizinstudenten hat, als irgendwelche Politiker und Bürokraten.

petariel
12.04.2018, 18:14
Wenn ich eine medizinische Fakultät wäre, würde ich das auch sagen, insbesondere dann ,wenn ich andere Fakultäten wissenschaftlich für mich mitarbeiten ließe.

davo
12.04.2018, 18:51
Höre ich da den Frust eines zu kurz gekommenen Naturwissenschaftlers heraus? :-p

petariel
12.04.2018, 19:15
du liest da eher dein Selbstbild

Haematopoesie
14.04.2018, 10:43
Die Bundesvertretung für Medizinstudierende hat eine Empfehlung an die Kultusministerkonferenz abgegeben.
Sie schlagen vor die Wartezeit ganz abzuschaffen.

Ich fühle mich ein ganz kleines bisschen verraten!

Solara
14.04.2018, 11:08
Die Unis können bereits jetzt durch Gespräche auswählen. Machen sie nicht in dem Maße, weil kostet viel zu viel Zeit und damit Geld. Und wen nimmt man da? Die die sich gut präsentieren können, extrovertiert sind. Ob das jetzt unbedingt gute Mediziner mit sich bringt wage ich ganz entschieden zu bezweifeln. Kann in eigenem Umkreis nur beobachten, dass hinter einer großen Klapoe und Riesen Selbstbewusstsein meist mangelndes Verständnis für die Materie und wenig Kritikbereitschaft steckt.

petariel
14.04.2018, 16:06
Eher werden mafiös-familiäre Vorzüge verteilt. Nach dem ersten Skandal ist das dann wieder vorbei, sollte es doch die Degeneriertheit gerade zu überwinden helfen. Das Zeitmagazin als geistiger Höhepunkt der zu Lang Gekommenen bzw. der gönnerhafte Einsatz für das "Arbeiterkind" werden die zwei Hauptpole der Gespräche sein.

Pharmy
06.12.2018, 15:57
https://www.kmk.org/presse/pressearchiv/mitteilung/studienplatzvergabe-im-zentralen-vergabeverfahren-kultusministerkonferenz-verabschiedet-entwurf-des.html