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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Urteil Bundesverfassungsgericht zum Vergabesystem 19.12.17



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rafiki
19.12.2017, 16:18
Alsowahlgespräche dienen vor allem eloquenten, extrovertierten Menschen. Ob das jetzt unbedingt die „besseren“ Ärzte bringt - ich bezweifle es.

Sehe ich genauso.

Belsoe
19.12.2017, 16:21
Personenbezogene Auswahl, da werden unsere Empathiewunder noch dicke Backen machen wenn sich langsam herauskristallisiert WER davon ganz dick profitieren wird.

Da wird dann die soziale Selbstbefruchtung endgültig in legitime Auslese umgemünzt.

davo
19.12.2017, 16:25
@Belsoe:

Richter sind keine Politiker. Die entscheiden nicht, was "sinnvoll" oder "wichtig" ist - das dürfen sie auch gar nicht. Sie haben auf jeden Fall viele Auskunftspersonen/Sachkundige gehört, geht aus der Entscheidung ganz klar hervor. Da mache ich mir keine Sorgen.

Und Kapazitätsmangel alleine ist kein Grund für mehr Studienplätze. Ärzte müssen sehr viel Arbeitszeit mit nichtärztlichen Tätigkeiten verbringen - wenn man das mal behebt, gibt es erst recht keinen Grund für mehr Studienplätze.

(Und außerdem gibt es ja sowieso schon mehr Studienplätze - durch die ganzen Privatunis (z.B. in Kassel und Nürnberg), durch die MHB, durch die vielen deutschen Medizinstudenten an ausländischen Unis, durch Augsburg und Bielefeld.)

Feuerblick
19.12.2017, 16:43
Wenn wir ehrlich sind, dann haben die Kläger, selbst ja offenbar über Wartezeit an den Studienplatz gekommen, allen Wartezeitlern einen Bärendienst erwiesen. Aus „nach XX Wartesemestern hab ich nen Platz“ wird „mit DER Note überschreite ich die maximalen Wartesemester und werde somit nie Medizin studieren“...

davo
19.12.2017, 16:43
Das war aber ehrlich gesagt abzusehen...

Feuerblick
19.12.2017, 16:51
Wie so oft, wenn geklagt wird. Der subjektive Rechtseindruck von Laien deckt sich ja selten mit dem, was Richter am Ende entscheiden.

Belsoe
19.12.2017, 16:53
Das war aber ehrlich gesagt abzusehen...

Ja, war es, und genau diese Abwägung zwischen Kläger und sehr! weitreichenden Folgen für die Allgemeinheit hätte ich gerne abgewogen gesehen, auch wenn die Herren Rotroben keine Politiker sein wollen (?). Hier wird m.M. gerade denen für die der NC nicht funktioniert, eine Verschlechterung winken.

Belsoe
19.12.2017, 16:55
Klageziel geradezu haarsträubend verfehlt.

Feuerblick
19.12.2017, 16:57
Tja, es war absehbar, dass das Gericht, WENN es die Wartezeit rügt (was zu erwarten war), ganz sicher die Situation nicht verbessern wird für Wartezeitler.

ehem-user-31012019-1024
19.12.2017, 17:24
Tja. Ich wiederhole mich gerne: Schön in das eigene Knie geschossen.

Gesocks
19.12.2017, 17:30
Die Kläger (Abi '09 und '10, glaube ich) dürften ihre Plätze ja mittlerweile haben... :-))

Ja, war es, und genau diese Abwägung zwischen Kläger und sehr! weitreichenden Folgen für die Allgemeinheit hätte ich gerne abgewogen gesehen, auch wenn die Herren Rotroben keine Politiker sein wollen (?). Hier wird m.M. gerade denen für die der NC nicht funktioniert, eine Verschlechterung winken.
Wie ist die "Abwägung zwischen Kläger und Folgen für die Allgemeinheit" zu verstehen?
Zwischen Rechten auf Gleichbehandlung und freie Berufswahl einerseits und Allgemeinwohlbelangen (effiziente Ausbildung, Patientenversorgung usw.) andererseits wird sehr wohl abgewogen - deshalb ja die Forderung, die Studien- und Berufseignung da zu stärken, wo sie bisher am wenigsten greift (Wartezeit).

Belsoe
19.12.2017, 17:46
Wie ist die "Abwägung zwischen Kläger und Folgen für die Allgemeinheit" zu verstehen?
....

Forderung, die Studien- und Berufseignung da zu stärken, wo sie bisher am wenigsten greift (Wartezeit).

Insofern als dass es nicht sehr logisch ist, das System das gerade einen Ausgleich schafft (durch AdH und WS) im Namen der Gerechtigkeit juristisch anzugreifen. Und dann noch nach dem gleichen System selber schnell seinen Platz abzugreifen.

Dass es dem BVG um eine Berufseignung ging mag sein, den Klägern nehme ich das nicht ab. Die wollten einfach nur schneller drankommen, zur Not um den Preis der Quote von der sie selbst profitiert haben.

Da wird dann auch offenbar, dass das Gemeinwesen für solche Leute relevant ist solange es um die Studienkosten geht - wenn es aber um möglichst breiten Zugang zum Studium geht klagt man auf seinen Einzelfall zugeschnitten gegen ein letztlich bereits egalitäres, weil vielseitiges System, weil einem der eigene “Beitrag” namens Wartezeitakzeptanz persönlich zu hoch ist.

Das was diese *piep* erklagt haben, wird höchstwahrscheinlich eine Lösung wären bei der sie selbst noch viel weiter hinten anstehen würden.

davo
19.12.2017, 17:54
Dass es dem BVG um eine Berufseignung ging mag sein, den Klägern nehme ich das nicht ab. Die wollten einfach nur schneller drankommen, zur Not um den Preis der Quote von der sie selbst profitiert haben.

(...)

Das was diese *piep* erklagt haben, wird höchstwahrscheinlich eine Lösung wären bei der sie selbst noch viel weiter hinten anstehen würden.

Das ist logisch.

Belsoe
19.12.2017, 18:07
Eben nicht. Hab ich vorher schon gepostet, daß das intendierte Klageziel verfehlt wurde, während die monierte Methode dann doch zum Erfolg führte und gerne in Anspruch genommen wurde. Nur für die anderen ist sie halt jetzt kompromittiert.

Blume24
19.12.2017, 18:07
Für mich liest sich das auf jedenfall auch danach, dass die Kläger den aktuellen/zukünftigen Wartezeitlern mehr geschadet als genutzt haben. Also so wie es zu befürchten war.
Zwei Fragen kommen bei mir allerdings auf. Das ist zum Einen die Frage nach dem Bestandsschutz, da ich mir nicht vorstellen kann/will, dass man in 2 Jahren möglicherweise zu jemandem mit 16 WS und schlechtem Abi sagt "ätsch, du hast Pech gehabt". Zum Anderen ist da die Sache mit dem Masterplan und dass zukünftig nur Bewerbungssemester zählen soll(t)en. Das überschneidet sich jetzt ja alles und durch die Bewerbungssemester würde die Quote evtl. sowieso durcheinandergewirbelt werden, da irgendwann die Leute mit 18 WS + als Spontanbewerber wegfallen.

Mir ist noch nicht klar wie man das alles unter einen Hut bringen möchte und hoffe einfach, dass es wirklich bis zum 31.12.19 dauert, sodass die möglichen neuen Regelungen erst nach dem WS 19/20 zum Tragen kommen. :-oopss

Belsoe
19.12.2017, 18:19
Irgendwann heißt es garantiert „Ätsch“. Allerdings ist 2020 sicher nicht zufällig gewählt, weil zu diesem Termin ohnehin Änderungen zu schreiben sind und dann auch irgendwann der Masterplan hinzu kommt.

Meine Vermutung:
- Übergangsregelung, während der man Möglichkeit hat, seine WS zu sichern
- ggf. Zusammenfall mit weiterer Übergangsregelung, während der diese gesicherten auch WS voll nach altem Schlüssel zählen
- danach nur noch Bewerbungssemester kombiniert mit einem neuen, BVG-konformen Vergabeschlüssel

Ätsch heisst es dann für Leute die zum letztgenannten Zeitpunkt nach altem Schlüssel ausreichend WS gehabt hätten, aber nun über den Maximalwert geraten und deren Kombi mit DN nicht ausreicht.

Gesocks
19.12.2017, 18:23
Insofern als dass es nicht sehr logisch ist, das System das gerade einen Ausgleich schafft (durch AdH und WS) im Namen der Gerechtigkeit juristisch anzugreifen. Und dann noch nach dem gleichen System selber schnell seinen Platz abzugreifen. [...]
Wie gesagt: "Gerechtigkeit" ist hier Abwägungssache. Nur auf die Abiturnote zu gucken ist anderweitig geeigneten Bewerbern möglicherweise und zum Beispiel den Hochschulen gegenüber ungerecht; schlecht geeignete Bewerber zuzulassen ist der Allgemeinheit, welche die Studienplätze finanziert, auf medizinische Versorgung angewiesen ist usw. gegenüber ungerecht.

Eben nicht. Hab ich vorher schon gepostet, daß das intendierte Klageziel verfehlt wurde, während die monierte Methode dann doch zum Erfolg führte und gerne in Anspruch genommen wurde. Nur für die anderen ist sie halt jetzt kompromittiert.
Das ist für die Verfassungsmäßigkeit mal völlig egal (läuft unter dem schönen Begriff des objektiven Klärungsinteresses).

seefahrer93
19.12.2017, 18:51
erstmal muss sowieso eine neue Regierung gebildet werden, die das alles beschließen kann. Und das kann dauern

Sebastian1
19.12.2017, 19:08
Nö. Bildung ist Ländersache, inklusive der Unis und der Vergabeverfahren...

Belsoe
19.12.2017, 19:34
Anderer Blickwinkel: wenn man über Wartezeit bislang irgendwann einen Platz sicher hatte, war das dann nicht die eigentliche Garantie für die grundgesetzlich gewährte freie Berufswahl? Und würde selbige freie Berufswahl durch ein Obergrenzen-Verfahren, bei dem man irgendwann aus der Bewerbermasse rausfliegt, nicht im Grunde verletzt werden?

Also kann man doch quasi gar nichts beschließen, das irgendjemanden nach X Bewerbungsrunden ausschließt?

Dann bliebe nur noch, den Arztberuf mit strengen Eignungskriterien zu überziehen wie z.B. bei Polizisten, Luftfahrtberufen usw., wenn man den freien Zugang dazu verweigern will oder muß.