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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Urteil Bundesverfassungsgericht zum Vergabesystem 19.12.17



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Solara
20.12.2017, 16:22
haha, genau das ist das Problem. Wenn die Argumente fehlen, dann kommt die Nazi Keule :-oopss

Nee, von dir kommen keine Argumente. Leider ist von dir ja wenig auf meine Punkte als Antwort gekommen. Was hat zB ein Pole davon, zurückzugehen?

Roke
20.12.2017, 16:34
........

Sebastian1
20.12.2017, 16:34
haha, genau das ist das Problem. Wenn die Argumente fehlen, dann kommt die Nazi Keule :-oopss

Jaja, du armes Opfer. Billiger geht's nicht.
Erst mit Behauptungen und falschen sowie unvollständigen Zahlen vermeintliche Fakten präsentieren. Schuld sind die Ausländer, völlig klar. Und wenn man das dann als das bezeichnet, was es ist, nämlich ekelhaft braunes Gedankengut, dann meint man, Godwins Law anwenden zu dürfen. Schade, dass AfD und andere ähnlich gesinnte Vereinigungen damit tatsächlich genug Leute blenden können. Aber klar, wenn wir ein vielfaches mehr an Bewerbern als verfügbare Studienplätze haben, dann ist das natürlich die Schuld der Ausländer. Weiss ja jeder.

Wer so argumentiert, der ist schlicht und ergreifend ein widerlicher Rassist.

Roke
20.12.2017, 16:38
.......

Sebastian1
20.12.2017, 16:45
Ich beende diese "Diskussion" an dieser Stelle, ausser einer Plattform für dieses Gedankengut wird es zu nichts führen.

Glücklicherweise traue ich den meisten Nutzern hier zu, zu erkennen, wes Geistes Kind du bist...

Solara
20.12.2017, 16:59
Billig ist die Nazi Keule, sonst nichts =) Leider ist es in D mittlerweile Usus, dass vor einigen Problemen die Augen verschlossen werden. Österreich hat da schon vor Jahren angefangen bessere Lösungen zu finden.

Außerdem habe ich nie gesagt, dass die Ausländer Schuld seien, sondern die Politiker, die zu wenige Studienplätze zur Verfügung stellen und diese Studienplätze eben auf Grund der aktuellen Gesetzgebung nicht vernünftig, bzw. der Situation in D angemessen, verteilt werden.

Ja, die Österreicher gehen nach dem Studium nach Deutschland zum Arbeiten, weil bessere Bedingungen, da hast du recht.

Evil
20.12.2017, 17:20
Ok, alle mal tief durchatmen, dann können wir vielleicht zu einer sachlichen Diskussion zurückfinden, ja?

Der Umstand, daß aus dem vorderen Orient stammende Studenten nach dem Examen zurück in die Heimat gehen, ist tatsächlich nicht von der Hand zu weisen. Allerdings halte ich die Zahlen für deutlich zu hoch gegriffen, so daß das nicht wirklich eine große Rolle spielt.
Außerdem muß man sich fragen, ob das für den Wissenschaftsstandort Deutschland wirklich so schlecht ist, wenn ausländische Studenten die Ausbildung hier zu schätzen wissen.
Es soll auch Harvard-Studenten geben, die zurück in ihr Heimatland gehen^^

Anne1970
20.12.2017, 18:51
:-dafür , Evil !

suncrumb
20.12.2017, 23:48
Habe aus nem' Zeitungsartikel den Fakt entnommen, dass sich die WZ voraussichtlich auf 4 Jahre verkürzen soll. Ob das auch so umgesetzt wird, sei mal dahingestellt.
Sehe ich das allerdings richtig, dass die bereits Wartenden, sofern bei 8WS angekommen, anschliesssend nach besserer DN bewertet werden? Soll heißen, es geht im umkehrschluss erneut um die bessere Note? Denn jemand der zum gegebenen Zeitpunkt 8WS und ne DN von 2,x und jemand mit gleicher Anzahl an WS und ner DN von 1,x hat, hat im Endeffekt den Platz.
Wo genau ist dann der Ansatz, dass sich das Verfahren nicht ausschließlich um die Abinote drehen soll, verfolgt worden?
Bzw. was passiert mit denen, die nach genannten Gegebenheiten dann keinen Platz erhalten? Fertig? So ganz schmerzlos?
Hoffe ich konnte mich verständlich ausdrücken zu dieser späten Stunde. 🙈

ehem-user-31012019-1024
21.12.2017, 00:09
Noch einmal:
Wer nach x Semestern durch die Wartezeitquote keinen Studienplatz erhalten hat, bekommt keinen mehr und ist damit "raus". Simple as that.
Schlechte Abiturienten werden, durch die Neuregelung des AdH, keine bessere Chance bekommen. Ganz im Gegenteil.
Die Kläger (mit den schlechten Abiturnoten) haben sich, und damit wiederhole ich zum dritten Mal, in das eigene Knie geschossen.

suncrumb
21.12.2017, 00:31
Noch einmal:
Wer nach x Semestern durch die Wartezeitquote keinen Studienplatz erhalten hat, bekommt keinen mehr und ist damit "raus". Simple as that.
Schlechte Abiturienten werden, durch die Neuregelung des AdH, keine bessere Chance bekommen. Ganz im Gegenteil.
Die Kläger (mit den schlechten Abiturnoten) haben sich, und damit wiederhole ich zum dritten Mal, in das eigene Knie geschossen.


Danke für die schnelle Antwort!

Spark
21.12.2017, 01:39
Nicht in das eigene Knie. Sie haben kurzsichtig genau die Quote geschwächt nach der sie selbst zwar spät, aber absolut sicher noch einen Platz erhalten haben. Den Schuss haben sie ganz doppelmoralisch somit an anderer Leute Knie angesetzt. Wäre ich noch Bewerber mit 2er Schnitt, ich wäre sauer genug denen eine zu scheuern. Ich würde auch zustimmen dass dort vielleicht etwas ganz zentrales nicht verstanden wurde, nämlich die Abhängigkeit der nachsichtigeren Quoten vom rigorosen NC. Diese sind als eine Art Kulanzregelung zum NC entwickelt worden und deshalb kann man das Kriterium DN nicht vor Gericht zerren ohne die weichen Quoten zu schwächen.

Allerdings ist ja noch nicht raus, was statt der nun geschwächten Wartequote denn eigentlich den NC, der ja das eigentlich bemängelte Verfahren war, ergänzen soll - denn die DN wird ja ebenfalls als unzureichend kategorisiert. Also im Grunde beide grossen Quoten. Ich sehe da Zulassungstests oder individuelle Auswahl (von Boni bis Assesment alles denkbar) auf die Leute zukommen. Was letztlich wieder universitäre Resourcen bindet, die sich vielleicht auch in ein paar mehr Plätze hätten ummünzen lassen.

Grundsätzlich verändert dies das deutsche System total, vielleicht bereitet es auch den Bachelor/Master Mediziner vor, mit breiterer Zulassung zum B. und sieben per M.-Auswahl?

davo
21.12.2017, 06:59
Bachelor/Master kommt IMHO sicher nicht. Diese Wörter werden in der Entscheidung kein einziges Mal erwähnt.

Man liest in der Entscheidung ja, was das Gericht will: Das Gericht will, dass man sich in der Abibestenquote nicht auf sechs Unis beschränken muss, dass also nicht die Gefahr besteht, dass ein besserer Student durch Auswahl der falschen Unis keinen Studienplatz bekommt, während ein schlechterer Student durch geschickte Auswahl der Unis einen bekommt (siehe Randnummern 134, 137, 138; im AdH ist das interessanterweise kein Problem für das Gericht, siehe Randnummer 158), und das Gericht will, dass die Unis weniger Freiheit bei den AdH-Kriterien haben, und dass Berufsausbildungen, Berufstätigkeit und Auswahlgespräche (wie auch die Studierfähigkeitstests) "in standardisierter und strukturierter Weise" berücksichtigt bzw. durchgeführt werden (siehe Randnummern 153ff.).

davo
21.12.2017, 07:07
Habe aus nem' Zeitungsartikel den Fakt entnommen, dass sich die WZ voraussichtlich auf 4 Jahre verkürzen soll. Ob das auch so umgesetzt wird, sei mal dahingestellt.
Sehe ich das allerdings richtig, dass die bereits Wartenden, sofern bei 8WS angekommen, anschliesssend nach besserer DN bewertet werden? Soll heißen, es geht im umkehrschluss erneut um die bessere Note? Denn jemand der zum gegebenen Zeitpunkt 8WS und ne DN von 2,x und jemand mit gleicher Anzahl an WS und ner DN von 1,x hat, hat im Endeffekt den Platz.
Wo genau ist dann der Ansatz, dass sich das Verfahren nicht ausschließlich um die Abinote drehen soll, verfolgt worden?

Meine persönliche Vermutung diesbezüglich habe auf https://www.medi-learn.de/foren/showthread.php?98891-Urteil-Bundesverfassungsgericht-zum-Vergabesystem-19-12-17&p=2030981&viewfull=1#post2030981 und https://www.medi-learn.de/foren/showthread.php?98891-Urteil-Bundesverfassungsgericht-zum-Vergabesystem-19-12-17&p=2030987&viewfull=1#post2030987 genannt.

Man darf außerdem nicht vergessen, dass die Ansicht, dass nicht nur die Abiturnote berücksichtigt werden soll, nicht bedeutet, wie das in den Medien oft transportiert wird, dass das Gericht die Abiturnote für irrelevant oder unwichtig hält! Genau das Gegenteil ist der Fall. Man kritisiert lediglich die unzureichende Vergleichbarkeit der Abiturnote, weshalb man fordert, dass für die Unterschiede zwischen den Bundesländern korrigiert werden muss. Das Abitur soll nach wie vor ein wichtiges Kriterium bleiben, das wurde nie in Frage gestellt!



Grundsätzlich verändert dies das deutsche System total, vielleicht bereitet es auch den Bachelor/Master Mediziner vor, mit breiterer Zulassung zum B. und sieben per M.-Auswahl?

Bachelor/Master kommt IMHO sicher nicht. Diese Wörter werden in der Entscheidung kein einziges Mal erwähnt.



Allerdings ist ja noch nicht raus, was statt der nun geschwächten Wartequote denn eigentlich den NC, der ja das eigentlich bemängelte Verfahren war, ergänzen soll

Man liest in der Entscheidung ja, was das Gericht will: Das Gericht will, dass man sich in der Abibestenquote nicht auf sechs Unis beschränken muss, dass also nicht die Gefahr besteht, dass ein besserer Student durch Auswahl der falschen Unis keinen Studienplatz bekommt, während ein schlechterer Student durch geschickte Auswahl der Unis einen bekommt (siehe Randnummern 134, 137, 138; im AdH ist das interessanterweise kein Problem für das Gericht, siehe Randnummer 158), und das Gericht will, dass die Unis weniger Freiheit bei den AdH-Kriterien haben, und dass Berufsausbildungen, Berufstätigkeit und Auswahlgespräche (wie auch die Studierfähigkeitstests) "in standardisierter und strukturierter Weise" berücksichtigt bzw. durchgeführt werden (siehe Randnummern 153ff.).

davo
21.12.2017, 07:29
In Summe ist meine persönliche Bilanz der Entscheidung deshalb bisher (ich habe sie noch nicht ganz gelesen, sondern nur quergelesen), dass das AdH stärker standardisiert werden soll. Aber große Veränderungen sehe ich ehrlich gesagt nicht kommen - die wahrscheinlich größte Veränderung ist die angedachte Begrenzung der Wartezeit auf acht Semester bei gleichzeitiger Beschränkung der Wartezeitquote auf maximal 20%. Es ist also meines Erachtens eine typisch etatistische Entscheidung - weniger Entscheidungsfreiheit für die Hochschulen, mehr Standardisierung bzw. Zentralisierung. Insofern genau das Gegenteil dessen, was ich für sinnvoll gehalten hätte.

Schaden wird diese Entscheidung deshalb IMHO primär denen, die durch irgendwelche "ungewöhnlichen" Zulassungsregelungen an Uni X (z.B. die Berücksichtigung der Ausbildungsnote in Mainz - die aber bereits vorher abgeschafft werden sollte, das nur am Rande - oder die extrem starke TMS-Bonierung in Gießen, Heidelberg, Köln und Mannheim) bisher eine "Hintertür" zum Studium fanden. Es wird also, das ist mein Eindruck, im Endeffekt dazu kommen, dass die "Mainstream-Bewerber" stärker zum Zug kommen werden.

Besonders gespannt bin ich in diesem Zusammenhang darauf, was mit der Bonierung von Berufsausbildungen und Berufserfahrung vs. Studierfähigkeitstests und Auswahlgesprächen passieren wird. Das Gericht hat sich dazu nicht geäußert, obwohl die Bonierung von Berufsausbildungen und Berufserfahrung ja mit hohen gesellschaftlichen Kosten verbunden ist.

Im Detail bleibt also vieles offen, und die nächsten zwei Jahre werden sicher noch spannend. Aber große strukturelle Umwälzungen sehe ich wie gesagt nicht kommen.

Sticks
21.12.2017, 07:50
Die UNIS sollten doch jetzt ein zusätzliches nicht Abinotenabhängiges Kriterium berücksichtigen.
Ist die Frage wie das verrechnet wird.
Könnte es nicht sein, dass ich mit meinem 2,0er Abi zwar den Bonus bekomme, die Verrechnung am Ende trotzdem nichts bringt?

Lava
21.12.2017, 08:07
Die UNIS sollten doch jetzt ein zusätzliches nicht Abinotenabhängiges Kriterium berücksichtigen.

Und vor allem: was sollte dieses Kriterium sein???

davo
21.12.2017, 08:10
Könnte es nicht sein, dass ich mit meinem 2,0er Abi zwar den Bonus bekomme, die Verrechnung am Ende trotzdem nichts bringt?

Natürlich. Das war aber schon immer so :-p


Die UNIS sollten doch jetzt ein zusätzliches nicht Abinotenabhängiges Kriterium berücksichtigen.

Es soll nicht ein Kriterium sein. Für verfassungswidrig erklärt wurde lediglich die Tatsache, dass viele Studienplätze nur nach dem Abi vergeben werden, dass die Hochschulen die zusätzlichen Kriterien selbst auswählen dürfen, und dass die zusätzlichen Kriterien nicht "in standardisierter und strukturierter Weise" berücksichtigt bzw. durchgeführt werden.

Man will also, das ist die Essenz, die wenigen noch verbleibenden Unis, die nur nach Abi auswählen (das sind glaube ich nur noch Aachen, Bonn und Düsseldorf), dazu zwingen, ebenfalls andere Kriterien in Betracht zu ziehen, und man will dafür sorgen, dass die anderen Kriterien und ihre Berücksichtigung homogener (vielleicht an allen Unis exakt nach derselben Formel berücksichtigt?) werden.

Es wurde weder die Berücksichtigung von Studierfähigkeitstests kritisiert, noch die Berücksichtigung von Auswahlgesprächen, noch die Berücksichtigung von Berufsausbildungen, noch die Berücksichtigung von Berufserfahrung. Die Auswahl der unterschiedlichen Unis soll einfach nur einheitlicher werden, so lese ich die Entscheidung.

Man darf auch nicht vergessen: Wenn jeder jetzt dieselben Tests o.ä. machen muss, werden im Durchschnitt diejenigen, die bei den Tests gut waren, natürlich auch wieder die sein, die beim Abi gut waren. Wie schon weiter oben geschrieben: Die, die von dieser Entscheidung wirklich profitieren, werden die Mainstream-Bewerber sein. (Was ja aus politischer Sicht auch völlig legitim ist.)

Sticks
21.12.2017, 08:18
Werden dann aber wieder nicht nur die eingeladen, die gerade am NC vorbei sind und die von den UNIS nach den 20% besten ausgewählt werden? Also die nächsten Besten, nach dem NC.
Einen Vorteil für die, welche jetzt Jahre lang warten sehe ich dann nicht. Ich wurde mit meinem 2er schnitt nie eingeladen. Würde ich dann wohl auch in Zukunft nicht.

davo
21.12.2017, 08:21
Natürlich nicht. Kann ja auch rein mathematisch nicht so sein - es gibt nach wie vor gleich viele Bewerber und gleich viele Plätze. Logisch, dass auch in Zukunft viele keinen Platz bekommen werden.

Über alle weiteren Details steht in der Entscheidung nichts. Ich habe mich in https://www.medi-learn.de/foren/showthread.php?98891-Urteil-Bundesverfassungsgericht-zum-Vergabesystem-19-12-17&p=2031305&viewfull=1#post2031305 rein aufs AdH bezogen. Wie die Wartezeitquote aussehen soll, insbesondere wie die Auswahl in dieser stattfinden soll wenn auf acht Semester Wartezeit begrenzt wird, darüber findet man in der Entscheidung nichts.