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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Urteil Bundesverfassungsgericht zum Vergabesystem 19.12.17



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freak1
23.12.2017, 16:49
Ich vermute im Endeffekt wird es auf Pflicht-TMS für alle AdHs hinauslaufen, alles andere wäre vom Aufwand und der Vergleichbarkeit nicht machbar.

Dann haben die Kläger nicht nur allen potentiellen WZ-Quotlern in die Suppe gespuckt, sonder auch allen mit einem Abi von 1.2-1.4 für die es bei der Bestenquote nicht reicht aber die meistens über das AdH reingekommen sind - Auch ohne Test.

Und das Beispiel mit Harvard und den Leuten die zurückgehen ist nicht wirklich vergleichbar - In Harvard zahlen die ausländischen Studenten die extrem hohen Gebühren ja selbst.

Warum EU-Ausländer das nicht auch in Deutschland müssen und stattdessen die Allgemeinheit das finanziert verstehe ich auch nicht so ganz.

LisaMun
26.12.2017, 10:06
Hat sich denn jemand schon mal das Urteil durchgelesen ..

http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2017/12/ls20171219_1bvl000314.html

Jetzt weiß ich warum ich kein Jura studieren werde ... :P

Feuerblick
26.12.2017, 10:07
Das Urteil wurde schon am Anfang verlinkt. Gibt es einen Grund, dass du hier alles zuspammst??

Kackbratze
26.12.2017, 19:04
Vielleicht kann man mit der Anzahl der Postings in einem Medizinerforum einen positiven Eindruck beim Auswahlverfahren hinterlassen?

Studienplatz, ich komme!!!! :-dance

jinkxed
26.12.2017, 22:02
Vielleicht kann man mit der Anzahl der Postings in einem Medizinerforum einen positiven Eindruck beim Auswahlverfahren hinterlassen?

Studienplatz, ich komme!!!! :-dance

Du hast aber heut ne ordentliche Portion Zynismus gefrühstückt oder :D

Lava
27.12.2017, 09:40
Du hast aber heut ne ordentliche Portion Zynismus gefrühstückt oder :D

Er ist als Kind in den Zynismuskessel gefallen...

petariel
27.12.2017, 16:50
Noch einmal:
Wer nach x Semestern durch die Wartezeitquote keinen Studienplatz erhalten hat, bekommt keinen mehr und ist damit "raus". Simple as that.
Schlechte Abiturienten werden, durch die Neuregelung des AdH, keine bessere Chance bekommen. Ganz im Gegenteil.
Die Kläger (mit den schlechten Abiturnoten) haben sich, und damit wiederhole ich zum dritten Mal, in das eigene Knie geschossen.
Das mit dem Kläger und dessen Absicht bzw. dessen Auftritt ist natürlich völlig richtig. Hab ich auch so geschrieben.
Allerdings müssen ja auch ungerade WS ausgeglichen werden. Oder bekommt der mit 8 WS im SS dann im nachfolgenden WS keinen Platz,da die 8 WS vorüber sind?
Ich hab das so verstanden, wie derzeit im Landesrecht Berlin mit 18 WS, dass ein Deckel drauf kommt,aber man sich danach noch bewerben darf. Also,wenn zB nach den 8 WS Hodenkrebs auftritt und du dich erst zum nächsten WS bewerben könntest.


Übrigens: In dem Urteil steht ja nichts davon,dass das Abitur irgendwie anrüchig ist, wie manche Zeitungen das darstellten. Ganz im Gegenteil. Bei der Wartezeit steht ja im Urteil dabei,dass diese z.B. als Korrektiv für Leute fungieren können soll,die in den anderen Quoten eben knapp nicht genommen werden. Sodass quasi die Cut-offs rauschen.So white-noise mäßig.

aendi0789
31.12.2017, 11:30
hier liest man ja nur horrorstorys, das Motto "Pech gehabt" wird glaub ich nicht eintreten, denn sonst sehe ich zig tausende Klagen beim BGH oder EGH einfliegen. Es muss iwie Chancengleichheit geben.

freak1
31.12.2017, 12:23
hier liest man ja nur horrorstorys, das Motto "Pech gehabt" wird glaub ich nicht eintreten, denn sonst sehe ich zig tausende Klagen beim BGH oder EGH einfliegen. Es muss iwie Chancengleichheit geben.

Naja, Chancengleichheit ist durchaus gegeben: Jeder hatte die Chance ein gutes Abitur zu machen, jeder hatte die Chance den TMS zu machen.

Wenn beides in Kombination nicht ausreicht: Pech gehabt

Das Recht auf freie Berufswahl heißt nicht das jeder zwingend das Recht hat Medizin zu studieren. Das GG schützt dich nur insofern, als dass nicht gesagt werden darf: Du bist eine Frau, du darfst kein Medizin studieren! Oh du bist Jude? Ja dann geht das auch nicht!

Wenn es doch so wäre: Was ist mit nicht bestandenen Examen oder Klausuren? Aus der Logik könnte man ja auch schlussfolgern Durchfallen ist nicht erlaubt, das hindert mich ja daran Arzt zu werden! Siehst du wie Absurd das ganze schnell wird? Dann wäre ja auch das nicht bestehen des Abiturs unzumutbar! Weil ohne Abitur kann man ja erst recht nicht Arzt werden. Also Abitur = Menschenrecht?

Das BVerfG hat nur moniert das man nicht alles am NC ausrichten darf (in der AdH Quote!) und das die Abiturnoten zwischen den Ländern vergleichbar gemacht werden müssen.

In der Summe sehe ich das wie viele andere auch: Durch die Klage kommt es nun zu einer Begrenzung der Wartezeit und damit hat man nicht mehr wie früher die Chance mit 7 Jahren Wartezeit o.ä. sicher den Platz zu bekommen. Jetzt soll mehr nach Eignung ausgewählt werden - Was von den Klägern ja auch gerne als Grund angeführt worden ist. Schuss ins Knie würd ich sagen.

Spark
31.12.2017, 16:58
Das BVerfG hat nur moniert das man nicht alles am NC ausrichten darf (in der AdH Quote!) ....

In der Summe sehe ich das wie viele andere auch: Durch die Klage kommt es nun zu einer Begrenzung der Wartezeit...

Da stehe ich auf dem Schlauch. Das AdH ist unzulänglich, und deswegen soll die (davon getrennte und viel kleinere) W-Quote nun bluten?

Ich krieg immer mehr den Eindruck daß die Bewerberrealitäten hier nicht wirklich voll verstanden wurden, eventuell nicht mal vom BVG selbst. Ja, der Weg zum Studienplatz ist für zu viele sehr ärgerlich, aber das ist auch schon das einzige wo ich diesem aktionistischen Urteil folgen kann. Wenn die Monierung des AdH andere, nicht notenabhängige Quoten substantiell schwächt, ist das ein Zeichen dafür daß mehr Gerechtigkeit unter Mangelbedingungen gar nicht möglich ist. Man kann nur die Arschtritte anders verteilen.

Die Klage hat gerade bei den NC-Opfern sicherlich viel mehr Träume ausgeknipst als neu ermöglicht. Und das hat glaube ich die Juristenriege auf beiden Seiten des Kadi nicht mal gecheckt. So geht Technokratie ohne Kontextbetrachtung.

davo
31.12.2017, 17:48
Das sind zwei völlig separate Themen. Das geht aus der Entscheidung auch klar hervor. Die Änderung der Wartezeitquote war nicht ein Resultat der Unzulänglichkeiten des AdH, sondern die jeweiligen Änderungen sind nicht kausal miteinander verknüpft.

An der Abibestenquote wurde kritisiert, dass durch die Beschränkung auf sechs Unis und durch die mangelnde Vergleichbarkeit der Abiturnoten eben nicht unbedingt die Besten die Studienplätze bekommen. Am AdH wurde kritisiert, dass die freie Auswahl zusätzlicher Kriterien durch die Unis für mangelnde Vergleichbarkeit sorgt, dass die alleinige Fokussierung auf die Abiturnote andere Fertigkeiten, die für den Studienerfolg wichtig sind, ignoriert, und dass die Abiturnoten je nach Bundesland etwas anderes bedeuten. An der Wartezeitquote wurde kritisiert, dass eine zu lange Wartezeit den Studienerfolg mindert. Außerdem wurde festgehalten, dass die Wartezeitquote zwar zulässig, aber nicht zwingend notwendig ist. In Summe wurde das Leistungsprinzip also ganz klar gestärkt, nicht geschwächt - und zwar in Bezug auf alle drei Quoten. Davon abgesehen ist mir nicht ganz klar, warum das Ziel eines / des Gerichts sein soll, möglichst viele "Träume zu ermöglichen".

Spark
31.12.2017, 23:00
Brauchst Dich nicht doof stellen. Die Klage lief ja darauf hinaus, empfundene wie reale Hindernisse für die Studienaufnahme auf den Prüfstand zu stellen. Für die meisten bedeutet das eben +/- Lebenstraum.

Und wo man diesen bislang praktisch garantiert erfüllen konnte, werden nun ziemlich sicher größere Gruppen zugunsten der ohnehin NC-nahen Bewerbergruppe ganz ausgeschlossen.

Daß man dies gerecht finden kann ist ok, ändert aber nichts an der Verkleinerung der Gruppe mit realistischen Aussichten. Also hat die Klage tatsächlich Leute endgültig ausgeschlossen, aber am anderen Ende niemandem zusätzlich den Weg geebnet.

Also Chancenvernichtung für manche bei gleichbleibender Verteilungsproblematik.

Kackbratze
01.01.2018, 12:07
Hat hier irgendjemand realistisch damit gerechnet, dass das BuVeGe ein "Studienplätze für ALLE" oder "Studienplätze für die, die es ECHT WOLLEN" raushaut? Willkommen in der Realität.

davo
01.01.2018, 12:15
Brauchst Dich nicht doof stellen. Die Klage lief ja darauf hinaus, empfundene wie reale Hindernisse für die Studienaufnahme auf den Prüfstand zu stellen. Für die meisten bedeutet das eben +/- Lebenstraum.

Da fehlt mir jetzt aber der logische Bezug zu meiner Aussage :-)) Es ist völlig egal worauf die Klage hinauslief - dass eine Klage auf X hinausläuft, bedeutet noch lange nicht, dass X auch das Ziel des Gerichts sein müsse.

Dass die Klage in dieser Hinsicht riskant sein würde, war angesichts der im internationalen Vergleich extrem großzügigen Regelung doch bitte jedem von Anfang an klar. Aber das war den Klägern höchstwahrscheinlich ziemlich egal.

petariel
01.01.2018, 16:05
Da fehlt mir jetzt aber der logische Bezug zu meiner Aussage :-)) Es ist völlig egal worauf die Klage hinauslief - dass eine Klage auf X hinausläuft, bedeutet noch lange nicht, dass X auch das Ziel des Gerichts sein müsse.

Dass die Klage in dieser Hinsicht riskant sein würde, war angesichts der im internationalen Vergleich extrem großzügigen Regelung doch bitte jedem von Anfang an klar. Aber das war den Klägern höchstwahrscheinlich ziemlich egal.

Das war den Klägern tatsächlich nicht klar,glaube ich. Und deswegen ist es eben schon slapstick-mäßig. In den 70ern stand im Urteil übrigens auch,dass nicht jeder zum Zug kommen muss. Da war dann 10 Jahre lang Chaos mit etlichen Veränderungen und Rücknahmen.
Und das war noch vor der Zeit des Internets und der Helicopterparents, die mit 19-Jährigen in die Studienberatung laufen und wegen jedem Scheiß klagen.
Stand im Urteil eigentlich,dass das Abi im Adh somauf 20 Prozent runtergewichtet werden kann,wie sich das Gröhe und Montgomery, davor wünschten?
Auch hier wurde doch der maßgebliche Einfluss normiert?
Die 16 Länder und den Beamtenverbund wirds freuen.
Es wird sicherlich viele geben,die sich wünschen,dass das niemals verhandelt wordn wäre :D
l
Der Staatsvertrag mit den Bewerbungssemestern dürfte ex ante unwirksam sein,da im Urteil ja steht,dass die Benachteiligung von Gelegenheitsbewerbern grundrechtswidrig ist. Zumal sie statistisch nicht ins Gewicht fallen.

davo
01.01.2018, 17:01
Stand im Urteil eigentlich,dass das Abi im Adh somauf 20 Prozent runtergewichtet werden kann,wie sich das Gröhe und Montgomery, davor wünschten?

Die Wortwahl in Randnummer 197 ("muss im Gesamtgefüge der Zulassungsregelungen das Kriterium der Abiturnote in hinreichend gewichtigem Umfang durch andere Auswahlkriterien ergänzt werden", Hervorhebungen von mir) legt die Vermutung nahe, dass die Abiturnote das wichtigste Kriterium sein (und somit bleiben) soll.



Der Staatsvertrag mit den Bewerbungssemestern dürfte ex ante unwirksam sein,da im Urteil ja steht,dass die Benachteiligung von Gelegenheitsbewerbern grundrechtswidrig ist. Zumal sie statistisch nicht ins Gewicht fallen.

Das ist eine interessante Hypothese. In Randnummer 222 wird zunächst gesagt, dass es "nicht zu beanstanden" ist, dass Gelegenheitsbewerber gleichberechtigt sind (was aber nicht bedeutet, dass dies so sein muss), und dann wird auch noch gesagt, dass "keine Gründe ersichtlich [sind], die es gebieten könnten, [zwischen Gelegenheitsbewerbern und klassischen Wartezeitbewerbern] zu differenzieren" (was IMHO ebenfalls bedeutet, dass man nicht differenzieren muss, aber es auch nicht unbedingt ausschließt, dass man differenzieren kann).

Xy
01.01.2018, 19:35
Sagt mal wie ist dann denn jetzt gemeint ?ich habe mein Abi 2015 gemacht ,mich noch nie für Medizin beworben da ich wusste nur Chancen mit WS zu haben . Sind meine WS jetzt dahin. Oder werden die jetzt im SS doch noch zu BS gezählt

Feuerblick
01.01.2018, 19:51
Bisher hat sich am Verfahren noch NICHTS geändert.

davo
01.01.2018, 19:53
Sagt mal wie ist dann denn jetzt gemeint ?ich habe mein Abi 2015 gemacht ,mich noch nie für Medizin beworben da ich wusste nur Chancen mit WS zu haben . Sind meine WS jetzt dahin. Oder werden die jetzt im SS doch noch zu BS gezählt

Meine Interpretation des Staatsvertrages habe ich auf https://www.medi-learn.de/foren/showthread.php?98129-Prognose-wartezeit-ws18-19&p=2020145&viewfull=1#post2020145 erläutert. Alles ohne Gewähr - am besten von nun an stets bewerben ;-)

Wenn sich nichts ändert, wird der Staatsvertrag wahrscheinlich ab dem WS 2018/19 gelten, und die Änderungen durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes (bei denen noch niemand weiß, wie sie konkret aussehen werden) wahrscheinlich ab dem SS 2020. Auch das ohne Gewähr ;-)

Xy
02.01.2018, 19:29
Meint ihr die Chancen werden besser oder eher schlechter ..