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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Urteil Bundesverfassungsgericht zum Vergabesystem 19.12.17



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davo
05.01.2018, 19:59
Bis inkl. WS 2019/20 soll alles gleich bleiben. Was danach genau passiert, weiß noch niemand. Ist also sinnlos sich darüber den Kopf zu zerbrechen.

Xy
05.01.2018, 20:32
Na nicht unbedingt weil ich dann jetzt im Sommer mit Pharmazie starten würde

davo
05.01.2018, 20:42
Das wäre, wenn du in Deutschland Medizin studieren willst, sehr dumm.

Studiere in Österreich Pharmazie, dann kannst du weiter Wartezeit in Deutschland sammeln.

Und/oder bewirb dich in Österreich fürs Medizinstudium :-p

Xy
05.01.2018, 21:29
Gute Idee für eine 20 jährige 😆 aber nicht für jemanden der ein Kind ,mann und Haus hat 😄 2021 hätte ich 14 WS wenn ich dann da noch länger warten müsste ...mh wäre irgendwie blöd so langsam der Zug für mich abgefahren

ehem-user-31012019-1024
05.01.2018, 21:36
Man sollte immer einen Plan B parat halten.
Wenn Dich Pharmazie wirklich interessiert, dann wage den Schritt. Die Berufsaussichten sind hervorragend, die Apotheke ist familienfreundlich.

davo
05.01.2018, 21:43
Hast du den Thread eigentlich gelesen? Die Wartezeit soll begrenzt werden - möglicherweise auf acht Semester. Wie das genau geschehen soll, weiß noch niemand - ich vermute, dass man in der Wartezeitquote auch die DN berücksichtigen wird, aber das ist zum jetzigen Zeitpunkt eben eine reine Vermutung. Die ganzen Gedanken von wegen, wird die Wartezeit weiter steigen, kannst du also beiseite legen. Dein Problem wird eher deine DN sein.

Trotzdem ist eines klar: Wenn du jetzt Pharmazie studierst, gehst du zum SS 2020 mit WZ 4 / DN 2,8 ins Rennen. Wenn du jetzt nicht Pharmazie studierst, gehst du zum SS 2020 mit WZ 9 / DN 2,8 ins Rennen. Sollte nicht so schwer sein herauszufinden mit welchen Daten du bessere Chancen hast, oder? :-))

Xy
06.01.2018, 12:51
Also meinst du meine Chancen sind gut? Für 2020 oder 2021??

davo
06.01.2018, 13:08
Wie ich schon geschrieben habe: Niemand weiß, wie das neue System genau aussehen wird. Deshalb kann man für SS 2020 und später keine seriöse Prognose abgeben. Nachdem du im WS 2019/20, also im wahrscheinlich letzten Semester mit dem alten System, nur 8 Wartesemester haben wirst, ist extrem unwahrscheinlich, dass es bis dahin klappen wird. Deine einzige Hoffnung ist das neue System - aber wahrscheinlich wirst du auch da schlechte Chancen haben. Trotzdem gilt, was ich bereits geschrieben habe: Wenn du deine (wahrscheinlich geringe) Chance in der (neu gestalteten) Wartezeitquote wahren willst, solltest du bis Ende 2019 nicht an einer deutschen Hochschule studieren.

GeduldIstEineTugend
09.01.2018, 22:07
Es wird ja immer von Wartezeit in den Forderungen geredet. Theoretisch müsste es ja Bewerbungszeit heißen, aufgrund der Umstellung zum WS 18/19. Bin mal gespannt wie die das machen wollen wenn ich 2019 14 Bewerbungssemester vorweisen kann. Kann mir iwie nicht vorstellen dass die 6 verfliegen. Hab mir trotzdem schon einen Plan B ausgedacht....

*milkakuh*
09.01.2018, 22:26
Im Gerichtsurteil steht meines Wissens auch drin, dass Spontanbewerber nicht benachteiligt werden dürfen. Damit dürfte das mit den Bewerbungssemestern hinfällig zu sein...

davo
09.01.2018, 23:31
Meine Einschätzung dazu habe ich hier geäußert: https://www.medi-learn.de/foren/showthread.php?98891-Urteil-Bundesverfassungsgericht-zum-Vergabesystem-19-12-17&p=2032901&viewfull=1#post2032901 Ich glaube nicht, dass die Umstellung auf Bewerbungssemester ein Problem wäre.

@GeduldIstEineTugend: Verfallen wären die bisherigen Wartesemester ohnehin nie. Es gäbe ja eine Übergangsregelung, siehe https://www.medi-learn.de/foren/showthread.php?98129-Prognose-wartezeit-ws18-19&p=2020145&viewfull=1#post2020145

Trotzdem weiß natürlich noch niemand, ob es nicht vielleicht doch irgendwelche Auswirkungen der Entscheidung auf den Staatsvertrag geben wird - bis jetzt sind das alles nur Vermutungen. Muss man abwarten.

GeduldIstEineTugend
10.01.2018, 00:27
Die Übergangsregelung für 2020 ist mir bekannt ! Frage mich nur was die dann mit meinen überschüssigen Bewerbungssemester machen wollen, falls es auf 8 limitiert wird. Ich hoffe es gibt dann dafür auch nochmal eine Übergangsregelung aber mehr als spekulieren kann man ja nicht.

lacedup
17.01.2018, 22:07
Mit all den guten Intenionen hinter der Klage und nun dem Urteil des BvfG komme ich -und wahrscheinlich viele andere- in ganz heikle Entscheidungssituationen; Abschluss 2014 mit einer DN von 2.6, voraussichtlich sehr gutes Krankenpflegeexamen 2018 und eigentlicher Erhalt des Studienplatzes 2021/22 nach bisheriger Regel. Letzteres wird wohl nicht so eintreten. Oder vielleicht doch, trotz den geplanten Änderungen mit dem aktuellen Urteil? Wie es aussieht, wird das so schnell auch keiner vorhersagen können. Das Problem an der Sache ist, dass für mich -und wahrscheinlich viele andere- solch eine Vorhersage essenziell für die weitere Zukunftsplanung ist. Stimme ich mein Leben weiter darauf ab in absehbarer Zukunft 'nen Platz zu erhalten oder sollte ich mir Gedanken um Alternativen machen und so für diese keine Zeit verlieren nach dem Examen? Man, man, man...

Pharmy
19.01.2018, 16:54
Das sehe ich genauso. Schreibt doch Eure jeweiligen Ministerien einfach einmal per Mail oder Post an. Das habe ich auch schon gemacht. Am besten die anschreiben, die in der Kultusministerkonferenz sitzen und darüber entscheiden werden, wie es weitergeht. Klar, eine Mail geht gerne mal unter. Aber wenn sich viele melden wird ja vielleicht etwas erhört. Probieren kann man es, schaden wird es sowieso nicht. Ich habe geschrieben, dass ich es angemessen fände, wenn die, die zur Einführung der neuen Regeln bereits unmittelbar auf der Zielgeraden liegen, nicht erneut einer nochmals erschwerten Zulassung unterlägen, da diese Reform zum Zeitpunkt des Abiturs, in meinem Fall 2012, sicher nicht absehbar war und die Lebens- und Familienplanung bereits sehr fortgeschritten ist.
Somit kann man immerhin versuchen die Anliegen kund zu tun. Ich habe auch gerade um die kritische Zeit, nämlich WS19/20 14 Wartesemester mit DN 2.1, die vermutlich dann nicht mehr reichen werden. Es wäre wie für viele hier auch für mich fürchterlich, wenn ich überhaupt keinen Platz mehr bekäme. Von mir aus warte ich noch 1, 2 Semester länger, aber ein "von heut' auf morgen"-cut wäre derart gemein.

Pharmy
23.01.2018, 11:31
Noch eine ergänzende Frage: Weiss jemand schon ab wann man ungefähr mit der Bekanntgabe der Neuregelung rechnen kann? Also nicht die Inkraftsetzung der Neuregelung (diese ist ja ab 2020 angesetzt). Es wäre einfach für das Gewissen so gut um planen zu können...

davo
23.01.2018, 11:45
Das ist nicht bekannt. Im Urteil steht nur, dass bis Jahresende 2019 eine Neuregelung verabschiedet werden muss, und dass die aktuellen Regeln bis dahin gelten sollen (siehe Randnummer 253).

Realistisch betrachtet glaube ich nicht, dass sich 2018 noch was tun wird. Tippe eher auf die zweite Jahreshälfte 2019.

HappySisyphos
24.01.2018, 14:24
Ich hoffe, dass 2019 dann einfach alle Wartezeitquoten abgeschafft werden, was nach BVerfG verfassungsrechtlich absolut legitim wäre und Deutschland ist ohnehin das einzige Land der Welt, das diese ungerechte Quote fürs Nichtstun eingeführt hat. Die Wartezeitler nehmen nehmen denjenigen die Studienplätze weg, die sich in der Schule Mühe gegeben haben. Führt meinetwegen einen flächendeckenden Medizinertest zur Verbesserung der Abinote ein, aber schafft endlich die Wartezeitquote ab, dann entspannt sich der NC etwas und niedere Einser- und gute Zweierschüler haben wieder bessere Chancen. Das Anspruchsdenken, das manche Wartezeitler an den Tag legen, als ob ihnen der Staat sofort ihr Traumstudium ohne entsprechende Leistung schulde ist mir unbegreiflich. Dreistigkeit kennt wirklich keine Grenzen. Erwiesenermaßen versagen Wartezeitler dann auch noch (wer hätte es gedacht) deutlich häufiger als alle anderen Studenten im Physikum und verschwenden damit haufenweise Steuergelder.

Pharmy
24.01.2018, 15:19
Ich sehe es ähnlich, auch wenn ich direkt ein Betroffener bin. Daher bin ich ein Freund von zusätzlichen Auswahlkriterien neben den DNs. Ich hätte mir eine solche Regelung schon früher gewünscht.
Für mich kam eine Klage auch nie in Frage, da ich 2012 wusste, was für Wartezeiten auf mich zukämen. Für eine sofortige Abschaffung bin ich allerdings völlig dagegen, auch wenn es unter eine "unechte Rückwirkung" fallen würde, wobei auch da die Verhältnismässigkeit meiner Meinung nach nicht gegeben wäre.
In meinem Fall: 2012 Abi gemacht, geschaut, was es für sinnvolle Möglichkeiten gibt, mich weiterzubilden ohne Wartesemester einzubüssen. Jemandem einen Ausbildungsplatz wegzunehmen kam auch nicht in Frage. Hier sehe ich generell auch einen Systemfehler: absolvierte Ausbildungen zeigen absolut, dass diese Person motiviert ist und die Sache mit dem Medizinstudium ernst nimmt. Bekommt diese Person dann einen Studienplatz fehlt es dennoch wieder an Rettungskräften, KrankenpflegerInnen etc., aber das sei ein anderes Thema.
Ich studiere daher aufgrund des grenznahen Wohnorts in der Schweiz Pharmazie. Der Bachelor ist abgehakt, der Master mit Staatsexamen sollte im kommenden Jahr folgen. Meckern auf hohem Niveau, das ist mir bewusst. Finanziell gesehen gibt sicherlich zum grossen Teil insbesondere in der Schweiz lukrativere Aussichten als als Arzt in D, aber... ich habe seit demnächst 6 Jahren fest damit gerechnet eines Tages das Medstudium aufzunehmen und hielte es für daneben "sein Wort nicht zu halten" und all die Jahre umsonst gewartet und gehofft zu haben. Ich hätte mein bisheriges Leben deutlich anders gestaltet.
Darüberhinaus weiss ich nicht mal, ob ein Pharmaziestudium (CH ist in Deutschland problemlos anerkannt) überhaupt wie eine medizinische Ausbildung a la RettAss/Notfallsani/Krankenpfleger angerechnet wird, da immer von "medizinischer Ausbildung wie RettAss..." die Rede ist.

Neuregelungen für alle Neuabiturienten fände ich absolut legitim - auch wenn ich erst jetzt Abi gemacht hätte. Ich wüsste im Vorfeld was Sache ist und was auf mich zukommt. Aber das ginge der Regierung womöglich zu lange, was auch wieder verständlich ist.

Bevor wieder Unmut zum Tragen kommt: Ich bin für die Neuregelung, von mir aus auch inklusiver Änderung der Wartezeit, aber gegen einen cut, der in Form einer sofortigen Abschaffung nicht absehbar war und somit definitiv unverhältnismässig wäre für all diejenigen, die dem Gesetz bereits jahrelang vertraut hatten (sei dieses Gesetz bzw. dieser Vertrag nun "gut" oder nicht).

HappySisyphos
24.01.2018, 15:34
Naja, theoretisch ist die Verschlechterung deiner Chancen auf einen Studienplatz kein Eingriff in deine Rechte, der Staat muss nur Chancengleichheit bieten und die bestand als du dein Abitur gemacht hast. Das BVerfG hat festgestellt, dass die Existenz einer Wartezeitquote verfassungsrechtlich entbehrlich ist, ergo eine sofortige oder Abschaffung nach Übergangsregelung dieser wäre nicht verfassungswidrig. Ich kann verstehen, dass dies ärgerlich wäre, aber unverhältnismäßig wäre das nicht, da ohnehin nie ein verfassungsrechtlich verbriefter Anspruch auf einen Studienplatz bestand, lediglich ein Anspruch auf Chancengleichheit.

Pharmy
24.01.2018, 15:48
Von einem Eingriff in meine Rechte war auch nie die Rede.
Ich verstehe absolut Deine Argumentation. Sie beruht auf dem Recht des Staates. Hier wird meines Erachtens aber deutlich, dass Recht nicht gleich gerecht sein muss, weshalb ich an die Verantwortlichen appelliere eine akzeptable Übergangslösung für die bereits Wartenden zu finden, da dadurch ja niemand plötzlich zu schaden käme. Hingegen die bereits Wartenden durchaus vor unvollendete Tatsachen gestellt werde würden (klar: Recht ist Recht, Rücksichtnahme ist Rücksichtnahme).
Genau richtig: es wäre verdammt ärgerlich.