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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Nebenjob bei der Polizei (z.B. Hamburg)



JohnossonJoe
20.12.2017, 17:57
Hallo Leute!

Ein Oberarzt hat mir heute erzählt, dass er in seiner Assistenzarztzeit nebenher bei der Polizei gejobbt hat. Das waren dann so Dienste wo er angerufen wurde, dann auf die Wache kommen musste wo er Patienten medizinische beurteilt hat bzw. Blut abgenommen hat und das wurde wohl für den doch recht kleinen Aufwand sehr stattlich bezahlt.

Wisst ihr ob es sowas noch gibt? An wen wendet man sich da z.B. in Hamburg um solche Dienste zu übernehmen?

Viele Grüße :-stud

WackenDoc
20.12.2017, 18:26
Ja gibt es. viele Dienststellen haben einen Pool an Ärzten für Blutentnahmen. Ich weiss aber nicht, wie man an die Dienste dran kommt. Evtl. weiss es der med. Dienst- wobei die in der Regel nichts mit diesen Blutentnahmen zu tun haben. Sonst über die Dienststellenleitungen.

Rettungshase
20.12.2017, 18:53
So wahnsinnig viel Geld gibt es da nach meinem Wissen nicht.
Dein Hauptarbeitgeber muss da mitspielen, darüberhinaus musst du überlegen, ob du nach einem langen Krankenhaustag noch durch die Gegend gurken willst, um dich u.a. mit alkoholisierten Patienten, die garantiert nicht immer Lust auf deine Blutentnahme haben, zu umgeben.
Nicht zuletzt kannst du in Schwierigkeiten mit dem Arbeitszeitgesetz geraten.

Anne1970
20.12.2017, 19:02
Und du bist im dritten Semester? Da denkst du ja weit voraus :grins: .
Sofern Haftfähigkeit-Prüfung Teil des Jobs ist, sollte ein gewisses Maß an Erfahrung vorhanden sein.

Coxy-Baby
20.12.2017, 20:18
Nein er ist im PJ.... und ja, so es nicht nur um Blutentnahme geht, sollte man einiges an Erfahrung mitbringen ;-)

juke5489
20.12.2017, 20:39
ganz ehrlich, ohne reichlich erfahrung und ohne wirklich fantastische bezahlung: finger weg.
da geht es nicht nur um irgendwelche lapidaren blutentnahmen, sondern auch so schöne dinge wie die bekundung von haftfähigkeit.
da braucht nur einmal was schief gehen und dann siehst du ganz schön alt aus.
wenn du es in erwägung ziehst, sieh zu, dass du einen exzellenten haftpflichtschutz hast und sieh zu, dass du alles, aber auch wirklich alles pingeligst dokumentierst.

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20.12.2017, 21:23
Jo. Haftfähigkeit ist ein heißes Eisen...

anignu
21.12.2017, 08:35
Oh ja, die gute alte Haftfähigkeit...

Als Chirurg bin ich da zum Glück raus, die Internisten unserer Notaufnahme müssen da gelegentlich ran. Wobei nach vielen Diskussionen mit unserer örtlichen Polizei es nicht mehr um "Haftfähigkeit" geht, sondern um "Notwendigkeit einer akut-stationären Behandlung". Es wird von den Internisten also nicht mehr bestätigt, dass die von der Polizei gebrachten Personen "haftfähig" sind, sondern dass "nach gründlicher Untersuchung kein Anhalt für eine stationäre Aufnahme/Überwachung/Behandlung" besteht.
Finde ich persönlich deutlich besser formuliert.
Ob das nun tatsächlich aus juristischer Sicht was ausmacht, weiß ich nicht. Aber ich persönlich kann solche Dinge wie "aktuell kein Anhalt für zwingend stationäre Behandlung" irgendwie besser unterschreiben wie "Patient gesund".
Den Polizisten reicht das aus (bei uns). Sie müssen sich halt bei den teils Besoffenen irgendwie absichern, dass eine "normale" Haft möglich ist.

mirari
21.12.2017, 10:55
Für Hamburg: https://www.uke.de/organisationsstruktur/tochtergesellschaften/forex/index.html
Ist regelmäßig was frei.
Bei weiterführendem Interesse ggf PN an mich.

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21.12.2017, 20:50
Oh ja, die gute alte Haftfähigkeit...

Als Chirurg bin ich da zum Glück raus, die Internisten unserer Notaufnahme müssen da gelegentlich ran. Wobei nach vielen Diskussionen mit unserer örtlichen Polizei es nicht mehr um "Haftfähigkeit" geht, sondern um "Notwendigkeit einer akut-stationären Behandlung". Es wird von den Internisten also nicht mehr bestätigt, dass die von der Polizei gebrachten Personen "haftfähig" sind, sondern dass "nach gründlicher Untersuchung kein Anhalt für eine stationäre Aufnahme/Überwachung/Behandlung" besteht.
Finde ich persönlich deutlich besser formuliert.
Ob das nun tatsächlich aus juristischer Sicht was ausmacht, weiß ich nicht. Aber ich persönlich kann solche Dinge wie "aktuell kein Anhalt für zwingend stationäre Behandlung" irgendwie besser unterschreiben wie "Patient gesund".
Den Polizisten reicht das aus (bei uns). Sie müssen sich halt bei den teils Besoffenen irgendwie absichern, dass eine "normale" Haft möglich ist.

Wieso muss sich die Polizei absichern mit „meiner“ Hilfe?!
Wenn die nen Alkoholisierten wegsperren wollen, ist das deren Ding. Soll deren Doc antraben...
Die Umformulierung ist Augenwischerei, wenn am Ende jemand kaputt geht, hat der Assistent dokumentiert den Betroffenen in irgendeiner Form ärztlich eingeschätzt. Genau darauf wird die Gegenseite in der juristischen Auseinandersetzung rumreiten.
Und die werten „Kollegen in Grün/Blau“ sind dann auch keine mehr, sondern retten ihren Hintern mit gegenseitig abgestimmten Aussagen („Corpsgeist“). Dazu gibt es rglm. Beispiele in der Presse zu bewundern...

WackenDoc
21.12.2017, 21:31
Bei uns im Bundesland ist das einfacher: Solange derjenige kein für die Beamten erkennbares offensichtliches Problem hat, wird kein Arzt hinzu gezogen. Blutentnahmen dann wenn erforderlich- da zapft der Arzt aber nur und füllt den Bogen aus, nimmt aber so weit ich weiss, keine Stellung zur Hafttauglichkeit.
Benötigt derjenige für einen Laien erkennbar Hilfe, wird in der Regel der Rettungsdienst alarmiert und derjenige geht dann üblicherweise erstmal in´s Krankenhaus wie jeder normale Patient auch.
Je nach dem geht´s zum Amtsarzt des Gesundheitsamtes.

Der Polizeiarzt ist meist nicht für Betrunkene in Gewahrsamszellen zuständig. Dafür gibt es davon schlichtweg zu wenig und die Aufgaben sind komplett anders.

tarumo
23.12.2017, 21:14
Finger weg!!!
Neben der äußerst miesen Vergütung (deswegen sucht man ja auch immer "händeringend") ist das juristische Risiko vor allem für eine Haftfähigkeitsprüfung (um die wird es oft gehen) kaum überschaubar. Ein fähiger Anwalt wird z.B. auch einen an sich simplen Vorgang wie eine Blutentnahme und damit Dich als schwächstes Glied in der Kette jederzeit angreifen können (unsachgemäße Desinfizierung z.B.). In den mir bekannten Revieren erwartet man überdies die Nutzung des Privatwagens (selbstverständlich zu allen Witterungsbedingungen). Und Du hast im Gegensatz zu den beteiligten Polizisten keinen Rückhalt durch Chef oder Staatsapparat, und bist sowohl für einen gegnerischen Anwalt (oder schlimmstenfalls durch den Delinquenten selbst oder seine Brüda...) jederzeit persönlich greifbar. Sprich auch mal mit Deiner Haftpflicht, was die dazu sagt. Das bißchen "Notruf-Hafenkante-Feeling" wäre es mir jedenfalls nicht wert. Falls Dir Dein Gehalt als Nicht-FA nicht ausreicht und viel Freizeit vorhanden ist (von letzterem muß man auch nicht unbedingt ausgehen): es besteht oft die Möglichkeit, als Dozent an Pflegeschulen (natürlich nicht, wenn die hauseigenen WBA per Nebenabrede ohnehin dazu verpflichtet sind), Kosmetik- Osteopathie- oder Erste- Hilfe -Schulen zu arbeiten . Zwar nicht wirklich lukrativ, aber mit überschaubarem Risiko und Arbeitszeiten. Verlage (Thieme z.B.) oder Internetportale suchen auch ab und an nebenberufliche Autoren für Buchrezensionen oder allgemeine Berichte, z.B. Alltagsreportagen aus dem KH usw.
Mit ein wenig mehr Erfahrung kann man sich z.B. einen Posten als Betreuungsarzt für Pharmaprobanden überlegen (solche Labore gibt es in den meisten Großstädten).
Einen Posten als "Ringarzt" im Boxsport würde ich übrigens aus den gleichen Gründen im wahrsten Sinne des Wortes ausschlagen- ohne CT an der Hand hast Du sowohl bei Boxfähigkeit als auch bei der Haftfähigkeit null Chance, das SDH zu erkennen, und beim Koma oder gar Exitus hinterher eine Riesenklage am Hals.

hebdo
18.04.2019, 05:43
Weiß jemand, welche Ziffern ich für die blutentnahmen und die hafttauglichkeitsuntersuchung abrechnen kann? Und mit welchem Faktor - vor allem nachts?

tarumo
18.04.2019, 11:05
schau mal z.B. hier (Beispiel Bayern):
https://www.blaek.de/pdf_rechtliches/haupt/Verguetung_fuer_Blutentnahmen.pdf

Für Haftfähigkeitsuntersuchungen käme u.U. das JVEG zum Tragen, bin da aber kein Experte. Habe aber auch schon von Pauschalentlohnungen gehört. Was bietet man Dir konkret an?
CAVE: ein nicht ganz unwahrscheinlicher, reklamierter Schaden im Rahmen einer Haftfähigkeitsprüfung (hast Du z.B. ein CT zur Verfügung?) kann Dir die Haftpflichtprämie für den Rest des Berufslebens "versauen", ich würde mir das gut überlegen.

hebdo
18.04.2019, 19:33
Ich darf nach GOÄ abrechnen. Falls dein Link das wiedergibt, ist es echt wenig.

Ich habe keine Angst vor irgendwelchen haftungsrechtlichen Konsequenzen. Um die haftfähigkeit zu bescheinigen reicht die klinische Untersuchung.

anignu
20.04.2019, 22:41
Na klar. Klinische Untersuchung durch einen Assistenzarzt. Ich mein die Richter sehen das, wenn man mal was übersieht, ja auch so dass ein Assistent grundsätzlich nach Facharztstandard untersucht und die gegnerischen Anwälte versuchen nie einem einen Strick daraus zu drehen dass man kein Facharzt ist...

tarumo
21.04.2019, 20:22
Selbst wenn nichts schief geht, hat der Anwalt des Delinquenten einen guten Hebel, Deine Kompetenz infrage zu stellen und Du kannst ein, zwei Tage Verdienstausfall wg. Gerichtstermin gleich von der "lukrativen" GOÄ- Vergütung abziehen. Wenn es dumm läuft, kommen noch Anwaltskosten für Dich dazu. Und wenn es ganz dumm läuft, dann liegt der Patient am nächsten Tag tot da, weil Dir nämlich bei der klinischen Untersuchung die SAB entgangen ist. Es liegt in der Natur der Sache, daß bei Haftfähigkeit oft Alkohol und andere Drogen im Spiel sind, dazu eben neurologische Auffälligkeiten, damit zusammen die Sturz- und Prügelmöglichkeit in der Anamnese. Wie gesagt, viel Spaß....oder mal andersrum gefragt, was glaubst Du, warum diese Ärzte oft entweder Rentner sind oder KH-Ärzte, die das als Dienstaufgabe mit übertragen bekommen haben, dann aber auch übers KH versichert sind und ggf. Zugriff auf Bildgebung haben. Als Polizist wäre ich auf jeden Fall sehr froh, die Verantwortung für ein paar Euros aus der Staatskasse an den Arzt weiterzudelegieren...

tarumo
21.04.2019, 20:28
Ich darf nach GOÄ abrechnen. Falls dein Link das wiedergibt, ist es echt wenig.


Hat jemand behauptet, daß es lukrativ wäre? Außer der Polizei, meine ich? Schau halt einfach bei Deiner Landesärztekammer nach. Vadder Staat ist da sehr geizig. Und lass Dir die Prämienerhöhung der Haftpflicht ausrechnen...