Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Elendes Steuergedöns ... noch Fragen?
vanilleeis
31.05.2018, 08:22
Milz, bei mir war es auxh so. Auf den Cent genau, so sonst immer im Bereich bis 20€ irg etwas. rausgeworfen wurde. Liebt vlt an dieser Belegvorhaltepflicht, so dass Belege zunächst erstmal gar nicht geprüft werden
Hmm. Editiert. War ein Fehler.
Der Arbeitgeber hat die Rentenbeiträge für den Dezember erst im Januar überwiesen.
Dadurch wurde vom VW natürlich auch nur ein geringerer Beitrag an das FA gemeldet.
Ist eigentlich schon eine Sauerei! Da sollst Du selbst Aufstocken, aber bitte/danke so, dass die Beiträge noch im Dezember beim VW ankommen, und dann zahlt der AG die Beiträge erst im Januar des Folgejahres...
Und damit fällt natürlich die Erstattung dementsprechend niedriger aus, als eigentlich von WISO berechnet. :-(
Feuerblick
31.05.2018, 10:58
Bei mir war es deutlich zu wenig. Widerspruch liegt schon bei denen.
roxolana
31.05.2018, 12:10
Wir bekommen eigentlich immer das zurück, was berechnet ist. Wir haben bislang aber auch immer alle Belege mitgeschickt. Diesmal habe ich nix mitgeschickt, mal sehen wie das jetzt klappt.
Naja, die Belege hatte ich auch mitgeschickt. Allerdings lag der "Fehler" wohl beim AG. Die haben in der Lohnsteuertabelle schön alle Rentenversicherungszahlungen für das gesamte Jahr eingegeben, aber die Zahlung für den Dezember erst im Januar getätigt. Daher "fehlte" dieser Monat in der Auflistung des VW...
Naja, müsste ja dann nächstes Jahr dementsprechend mehr sein...
Ich habe heute meinen Bescheid bekommen. Etwas weniger als das Programm ausgespuckt hat. Woher weiß ich denn jetzt was die da nicht anerkannt haben?
Und ich habe neulich mal hier irgendwo gelesen, dass man die Ärzteversorgungbeiträge absetzen kann. Ich habe das jetzt nur bei der Übersicht angegeben nicht noch mal extra bei den Vorsorgeaufwendungen. Und gehört da auch die Betriebsvorsorge rein? Damit ich es für nächstes Mal noch optimieren kann :-oopss
Also bzgl. Rentensachen hab ich immer alles dort angegeben wo es mir mein Steuerprogramm (Steuersparerklärung) angegeben hat. Daher -> keine Ahnung. So ein Steuerprogramm hilft mit Hinweisen und Tipps auch immer ganz gut die Steuererklärung zu optimieren.
Bzgl. der Höhe des Bescheids: mit dem neuen Elster-Verfahren kann ein Steuerprogramm wenn man auf "Bescheidabruf" klickt einem genau anzeigen in welchen Bereichen die Differenzen sind. Ansonsten auf den Papierbescheid warten, da steht auch unter "Erläuterungen zur Festsetzung" genau drin was die alles anerkannt haben und was nicht. Beispiel "Die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer [...] konnten nicht berücksichtigt werden, weil..." oder sowas. Meist steht das relativ genau drin. Wenn man es nicht versteht kann man aber auch die Leute im Finanzamt anrufen. Die sind, sofern erreichbar, meist ausgesprochen nett und erklären einem sehr genau was angesetzt wurde und was nicht und warum. Da versteht man dann die Sachen wieder genauer.
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