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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Sommersemester 04 Hochschulquote..



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harlekyn
27.10.2003, 11:40
Ja, aber wie willst du dir das überlegen? Du kannst doch in keinster Weise vorraussagen, wie der NC sein wird! Das ist eben einfach ein Glücksspiel...
Aber wer gibt den schon Ortswünsche an? Hauptsache ist doch erst mal einen Studienplatzt zuhaben. Tauschen wird bestimmt jemand!
Außerdem frag ich mich, ob die ZVS die Studienplätze die sie für die Uni vergeben sollen, zu den 51 % zählt, die sie durch die Vornote vergeben! Aber das weis ich eben net...

eighty2
28.10.2003, 00:17
Das ist ja alles schön und gut und kann ja auch sein, aber das hat mit dem um was es hier geht, nix zutun!

@harlekyn

natuerlich hat das damit was zu tun. wenn man einen nc hat bei dem man aller vorraussicht nach beim hochschulverfahren beruecksichtigt wird (siehe aileen) dann kann es taktisch geschickt sein sich diesen joker aufzusparen weil es nunmal im sommersemster leichter ist einen platz zu bekommen. wenn man einfach mal auf gutglueck im wintersemester am hochschulverfahren teilnimmt und dann wegen einem etwas zu schlechten nc keinen platz im hochschulverfahren bekommt ist die chance weg.


Und wenn die Uni, zu der man eingeladen wird, die Plätze nach dem NC vergibt hat man eben Pech

und genau darum geht es hier! dann hat man nicht einfach mal eben pech gehabt sondern es kann gut sein das man im WS keinen platz bekommt obwohl man im SS einen bekommen haette! wenn nun dein nc so ist das du zum auswahlverfahren nie beruecksichtigt wirst ist das vielleicht anders aber das hat mit aileens frage nichts zu tun!

@Aileen
ich glaube du hast die richige entscheidung getroffen dir as hochschulverfahren aufzusparen. ob es nun im SS klappen wuerde kann leider niemand sagen aber du hast auf jeden fall bessere chancen.

harlekyn
28.10.2003, 10:14
Ja lol. Schon mal daran gedacht, das es einem im SS genauso gehen kann? Kannst genauso zu ner Uni geschickt werden, wo der NC dann wieder net reicht.
Aber ich sag dazu nix mehr. Wenn ihr jedes Semester einen neuen antrag ausfüllen wollt bitte. Auf jedenfall, hat es so net gestimmt wie es hier am Anfang geschildert wurde.
Viel Glück dann zum nächsten SS...

eighty2
28.10.2003, 23:59
es hat niemand gesagt das einem das zum sommersemester nicht passieren kann. die chancen im hochschulverfahren sind aber sehr sehr wahrscheinlich groesser im sommersemester und warum sollte man es nicht genau dann versuchen wenn die chancen am groessten sind.

alya
05.11.2003, 18:46
also ich bin über deine Antworten sehr froh! ich habe mir die selbe frage nämlich auch die ganze Zeit gestellt. Hab ich an diesem verdammten Auswahlverfahren teilgenommen oder nicht. Und jeder erzählt was anderes: Im Ablehnungsbescheid steht ja wirklich......"....konnten nicht beteiligt werden.....". Und ich habe auch angekreuzt, dass ich mich beteiligen will. Alle meinten, schade, chance vertan. Aber eine aus der Fachschaft in Tübingen meinte : Vielleicht haben sie Im SS eine Chance. Man kann einmal dran teilnehmen ABER sie haben nicht teilgenommen, weil sie unter dem Schnitt lagen (auswahlgrenze 1.9 ich: 2.0)! Also können sie noch dran teilnehmen. Es macht mich wahnsinnig, dass jeder was anderes erzählt. Aber Harlekyn ich klammer mich jetzt einfach an diesem Hälmchen Hoffnung, dass du mir gibst und versuch mal auch die blöde ZVS zu fragen. Und....eig sollte mal jm, danke sagen, dass du dich hierständig wiederholt hast.
Gruß an alle

Mattel
10.10.2004, 22:56
also ich bin über deine Antworten sehr froh! ich habe mir die selbe frage nämlich auch die ganze Zeit gestellt. Hab ich an diesem verdammten Auswahlverfahren teilgenommen oder nicht. Und jeder erzählt was anderes: Im Ablehnungsbescheid steht ja wirklich......"....konnten nicht beteiligt werden.....". Und ich habe auch angekreuzt, dass ich mich beteiligen will. Alle meinten, schade, chance vertan. Aber eine aus der Fachschaft in Tübingen meinte : Vielleicht haben sie Im SS eine Chance. Man kann einmal dran teilnehmen ABER sie haben nicht teilgenommen, weil sie unter dem Schnitt lagen (auswahlgrenze 1.9 ich: 2.0)! Also können sie noch dran teilnehmen. Es macht mich wahnsinnig, dass jeder was anderes erzählt. Aber Harlekyn ich klammer mich jetzt einfach an diesem Hälmchen Hoffnung, dass du mir gibst und versuch mal auch die blöde ZVS zu fragen. Und....eig sollte mal jm, danke sagen, dass du dich hierständig wiederholt hast.
Gruß an alle

Auch ich moechte mich bei Harlekyn bedanken, denn ich habe gerade festgestellt, dass ich mich jetzt bereits schon zum dritten Mal nicht fuer das Auswahlverfahren beteiligt habe, wobei das ja voellig grundlos ist!
Ich habe bisher auch dem Irrglauben aufgesessen, dass man das Kreuzchen auf dem ZVS Formular nur ein einziges Mal machen darf, aber das ist ja nun offenkundig falsch.

Also nochmals vielen Dank fuer deine Berichtigung, auch im Namen vieler Anderer, denn ich denke ich bin nicht der einzige hier, der diese ZVS-Regel fehlinterpretiert hat.

checkert2002
11.10.2004, 14:30
Hallo an alle,

ich bin auch gerade auf diesen Thread gestoßen und habe mir die Mühe gemacht ihn vollständig durchzulesen. Ich möchte hier die Gelegenheit nutzen, harlekyn dafür zu danken, dass er so hartnäckig drangeblieben ist diesen Sachverhalt mal klar zustellen. Ich werde auch nächstes Mal wieder mein Kreuzchen machen und hoffen dass es vor Erreichen der Wartezeit doch noch mit nem Platz klappt.
Ich kann allen nur dazu raten das Selbe zu tun.
In diesem Sinne viel Glück bei der nächsten Bewerbung,

@harlekyn: dafür gibts n paar Reputationspunkte von mir.

:-dafür :-meinung
Gruß Checker

Fossy Payne
11.10.2004, 15:22
[QUOTE=Mattel]
Ich habe bisher auch dem Irrglauben aufgesessen, dass man das Kreuzchen auf dem ZVS Formular nur ein einziges Mal machen darf, aber das ist ja nun offenkundig falsch.
QUOTE]

Achso demnach hattest du damals, als du teilgenommen hast, bei der Ablehnung keinen Extra Ablehnungsbescheid von der Uni bekommen, die du als erstes eingetragen hast.

Bei mir war das nämlich so, also ich hab im WS 02/03 teilgenommen und hab eine Ablehnungsbescheid von der ZVS bekommen (den man ja immer bekommt) und einen Ablehnungsbescheid von der Uni Freiburg bekommen, weil ich mich da über den Joker beworben hab. hmmm also Chance in meinem Fall wirklich vertan. :-(


Fossy

Aileen
11.10.2004, 15:48
Hallo an alle!
Ich hoffe mal, dass es nicht gleich wieder einen Aufstand gibt, aber ich möchte mich noch einmal erklären!

1. Was harlekyn sagt ist nicht falsch! Wer noch keinen Ablehnungsbescheit von einer Hochschule hatt kann noch am Auswahlverfahren teilenehmen!

aber unter bestimmten Bedingungen kann es sinnvoll sein nicht sofort am Auswahlverfahren der Hochschule teilzunehen!
Wobei ich mich hier auf die UNIs mit Auswahl nach NOTE beziehe!

Bei mir war das so:

Wenn ich den "joker" zum Wintersemester 03/04 eingesetzt hätte wäre ich zunächst nach note verteilt worden aber nicht nach Note ausgewählt und hätte so eine Ablehnung von einer Hochschule bekommen und so meinen "JOker" verwirkt.

Ich habe ihn aber erst zum Sommersemester genutzt und konnte so, da die Notengrenze bis dahin für mich günstiger war und ich inzwischen schon 1WS hatte, mit dem Studium beginnen.

Ich weiß, man kann nicht darauf bauen, aber hätte ich nicht so gehandelt hätte ich bis heute keinen Studienplatz!!!


Anders ist das natürlich für Leute die aufgrund ihrer eher schlechten Note kaum aussicht haben überhaupt am Auswahlverfahren der Hochschule teilzunehmen, denen würde ich natürlich auch empfehlen jedes Semester zu versuchen daran teilzunehmen!!!


Ich wünsche allen von euch viel Glück zum nächsten Semester!!

Aileen

Mattel
11.10.2004, 16:51
[QUOTE=Mattel]
Ich habe bisher auch dem Irrglauben aufgesessen, dass man das Kreuzchen auf dem ZVS Formular nur ein einziges Mal machen darf, aber das ist ja nun offenkundig falsch.
QUOTE]

Achso demnach hattest du damals, als du teilgenommen hast, bei der Ablehnung keinen Extra Ablehnungsbescheid von der Uni bekommen, die du als erstes eingetragen hast.




Richtig, ich habe keinen Ablehnungsbescheid von einer Uni bekommen, was aber einfach daran liegt, dass ich bisher noch kein Kreuzchen bei "Ich möchte am Auswahlverfahren der Hochschule teilnehmen" gemacht habe. Wie sich jetzt herausstellt habe ich dadurch selbst meine ohnehin schon bescheidenen Chancen weiter dezimiert.

*nono*
31.10.2004, 17:29
hallo an alle!!
naja, irgendwie gehör ich auch zu denen, die verpeilt haben, einfach darübergelesen haben, dass man nur einmal am auswahlverfahren der hochschulen teilnehmen darf. :-(
ich glaub, ich war da mir wohl zu sicher, dass ich einen studienplatz bekomme, und einfach angekruezt, und mich nciht darum gekümmert, was ist, wenn ich doch pech hab.
und das hatte ich dann auch. mit einem abischnitt von 1,8 bayern, hab ich mich an erster stelle in ulm beworben, wo 1,2 die grenze war. ich hab zwar auswahlgespräch teilgenommen, aber ohne erfolg... -hab mcih mit den leuten verstritten-... :-(
somit hab ich jetzt keinen studiumsplatz, hätte ich mcih jedoch in münchen beworben, locker einen bekommen, dort war die grenze 2,6.
naja in den letzten tagen hab cih auch schon so was gehört, dass in allen bundesländern, so auch in baden-württemberg, zuerst die leute bevorzugt werden, die aus dem bundesland kommen, nur in bayern und in nrw ist es irrelevant. wisst ihr da was darüber??
jedenfalls möchte ich mcih jetzt für sommersemester bewerben. wie stehen da meine chancen?? ich versteh das ncoh nciht ganz... :-??? wie wird das mit schnitt und wartezeit berechnet. ich hab ja dann 1 ws aber mein schnitt is ja dann schon wieder egal :-( oder nciht??
danke für die antworten schon im voraus.
gruß

Lava
31.10.2004, 18:03
ich hab ja dann 1 ws aber mein schnitt is ja dann schon wieder egal oder nciht??


edit: Ich glaube, du hast es doch kapiert, also nachfolgendes nicht ganz so ernst nehmen. ;-)

Ich würde dir empfehlen, das ZVS Infoheft noch mal gaaaanz genau zu lesen. ;-) Ich kenn mich jetzt auch nicht (mehr) su spuer mit den ganzen Berechnungsmodalitäten aus, aber ich denke, du hast da was falsch verstanden: du wrist ENTWEDER dadurch angenommen, dass du den erfoderlichen Notendurchschnitt ODER dass du die erforderliche Anzahl von Wartesemestern (plus einen gewissen Notenschnitt, denn nicht alle mit dieser anzahl Wartesemestern werden genommen) hast. Im Klartext heißt das: entweder du erreichst den erfolderlichen NC, oder du musst 6 Semester warten (oder 7 oder 8 oder wieviel auch immer erforderlich sein werden). Ein einziges Wartesemester nützt dir leider absolut gar nichts bisher. :-(

agouti_lilac
31.10.2004, 18:18
Du kannst allerdings auch im Sommersemster reinkommen, aber das wird ganz schön knapp. Letzten Sommer hätte es geklappt. Überlege dir am Besten eine Alternative, falls es nicht klappt.

Wie du vielleicht schon weisst, werden die Vergabekriterien zum Wintersemster 05/06 gändert und vielleicht ergeben sich da neue Chancen trotz verpatzen Auswahlverfahrens für dich. Informiere dich rechtzeitig, wie das ablaufen wird.

Gruß, lilac

THawk
31.10.2004, 18:22
-> Bundesländer
Von dieser Regelung habe ich noch nie gehört. Ich wage damit mal zu behaupten, dass es sie nicht gibt.
Die einzige Regel, die mit deinem Heimatort zu tun hat, ist das verbesserte Sozialkritium (4 statt 5) für die ortsnächste Universität. Welche das ist kannst du den Tabellen des ZVS-info entnehmen.

-> München und 2,6
Ich glaube, du hast hier noch einen Denkfehler. Der Wert 2,6 stammt ja aus der Ortsverteilung des Hauptverfahrens. Er ist für dich aber nicht relevant:
Im Hauptverfahren ist der Wunschort erstmal egal, nur dein Abischnitt / die Anzahl Wartesemester spielen eine Rolle. Erst wenn du hier durch bist werden die Studienorte verteilt. An dieser Ortsverteilung hast du aber gar nicht teilgenommen, du bist am bayerischen NC (1,6 bei 0 WS) gescheitert. Wer im Hauptverfahren den Landes-NC knackt, hat auch seinen Studienplatz sicher (sofern man nicht angekreuzt hat, dass man an keiner anderen als den Wunsch-Unis studieren möchte!) - wer ihn nicht knackt kann u.U. am Hochschulverfahren teilnehmen.
Das hast du dann ja auch und dabei dann leider den Platz nicht bekommen.

Zu der Prognose hab ich ja schon was im anderen Thread geschrieben.

Ist es jetzt etwas klarer? Sonst frag nochmal, bzw. nutz die Suchfunktion. Das generelle Verfahren ist schon öfters erklärt worden.

Lars

Lava
31.10.2004, 18:30
In diesem Wintersemester lag die Auswahlgrenze beim Hochschulverfahren für München aber bei 1,8 und 0 Wartesemestern. Da hätte *nono* also eine gute Chance gehabt.

*nono*
31.10.2004, 18:41
salut!!
ja, münchen 2,6, das is schon mit ortsverteilung, oder wie immer das heißt. ich hab das auch irgendwie überlesen, also ich geh davon aus, dass es in der zvs-info drin steht, dass diese ortsnähe die landesgrenzen berücksichtig. also ich bin viel näher an ulm, als an münchen, hab somit gedacht, dass ulm die näherste uni is, aber das stimmt nicht, es is münchen. und wenn ich das schon früher kapiert hätte, hätte ich mich münchen beworben, und platz bekommen.
wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, hat bei mir für ss05 wartesemester keine besondere bedeutung, aber mit 1,8 sieht es gar nciht so schlecht aus. am besten schau ich welche uni in bayern am nähesten is, wo medizin im ss angeboten wird (denke mal erlangen), und dann mit der meldebescheinigung könnte es klappen, oder seh ich das jetzt zu optimistisch??
danke für die antworten... voll lieb von euch, aber ich setzt vielleicht einfach auf der leitung...
ich find diese zvs verfahren voll bescheuert, hoffentlcih is ab ws05/06 echt besser...

THawk
31.10.2004, 19:16
Es ist zwar eh nicht mehr wichtig, aber nur kurz:
Du hättest wohl in München deinen Platz bekommen (im Hochschulverfahren), aber nicht weil München die ortsnächste Uni ist, sondern weil einfach für die Uni der Schnitt gestimmt hat.

Und fürs SS sind deine Überlegungen prinzipiell richtig.

derMartin
03.11.2004, 15:32
mal ne blöde frage:

wenn wir einigermasen Glück haben und ab nächsten Wintersemester 60% der Studienplätze eh über ein uni-internes Auswahlverfahren vergeben werden (http://www.bmbf.de/de/2570.php), wäre es doch mit Sicherheit richtig zum SS 05 den Jocker fürs Hochschulverfahren anzukreuzen.... oder ??? :-nix

mb21
03.11.2004, 17:06
hab heut der zvs mal ne mail geschrieben, ob man am neuen auswahlverfahren auch teilnehmen darf wenn man schon mal am bisherigen auswahlverfahren der hochschulen teilgenommen hat. die antwort:

Falls das neue Vergabeverfahren zum Wintersemester 2005/2006 in Kraft treten sollte, ist es wahrscheinlich, dass die Beschränkung auf eine nur einmalige Teilnahme am Auswahlverfahren der Hochschulen entfällt.
Konkrete Angaben zu den eventuellen Gesetzesänderungen entnehmen Sie bitte ab dem Januar 2005 unserer Homepage unter www.zvs.de oder treten Sie erneut mit uns in Kontakt.

na toll. wenn ich pech hab, und das neue verfahren überhaupt nächstes ws in kraft tritt, kann ich evtl gar nicht mehr am auswahlverfahren teilnehmen!

Mattel
03.11.2004, 17:37
hab heut der zvs mal ne mail geschrieben, ob man am neuen auswahlverfahren auch teilnehmen darf wenn man schon mal am bisherigen auswahlverfahren der hochschulen teilgenommen hat. die antwort:

Falls das neue Vergabeverfahren zum Wintersemester 2005/2006 in Kraft treten sollte, ist es wahrscheinlich, dass die Beschränkung auf eine nur einmalige Teilnahme am Auswahlverfahren der Hochschulen entfällt.
Konkrete Angaben zu den eventuellen Gesetzesänderungen entnehmen Sie bitte ab dem Januar 2005 unserer Homepage unter www.zvs.de oder treten Sie erneut mit uns in Kontakt.

na toll. wenn ich pech hab, und das neue verfahren überhaupt nächstes ws in kraft tritt, kann ich evtl gar nicht mehr am auswahlverfahren teilnehmen!

Aber die Antwort sagt doch genau das Gegenteil aus, denn "es ist wahrscheinlich, dass die Beschränkung auf eine einmalige Teilnahme entfällt". Also freu dich doch, dass du wahrscheinlich die Möglichkeit haben wirst wieder am Auswahlverfahren teilzunehmen.