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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Doktorarbeit in Mainz



Dasbeisstsichein
10.01.2018, 05:39
Hallo liebe Studenten,

Mainz hat eine neue Promotionsordnung veröffentlicht. Nach dieser braucht man gemäß § 4
Zulassungsvoraussetzungen Mindestnoten in der ersten Ärztliche Prüfung:

"Die Zulassung zum Promotionsverfahren zur Erlangung des akademischen Grades „Dr.
med.“ oder „Dr. med. dent.“ setzt voraus, dass die Bewerberin oder der Bewerber
a) die Ärztliche Prüfung mindestens mit der Gesamtnote „befriedigend“ (bis 3,0) oder die
Zahnärztliche Prüfung mindestens mit der Gesamtnote „gut“ (bis 2,0) an einer
Universität in Deutschland bestanden hat."

Was sagen Mainzer Studenten dazu?
Ist das auch Usus an anderen Universitäten?

Gruß

PS: Quelle

http://www.um-mainz.de/rfl/wissenschaftliche-nachwuchsfoerderung/promotionen/promotionsordnung.html

Gefluester
10.01.2018, 15:16
Hallo Dasbeisstsichein,

ob das der zukünftige Normalzustand an deutschen Unis wird, weiß ich nicht. Ich studiere in Mainz und die Studenten haben die neue Promotionsordnung gemischt aufgenommen. Die bisher angemeldeten Promotionen werden noch nach der alten Ordnung abgehandelt und darüber bin ich persönlich sehr froh. Ich habe eine befriedigende Leistung im Physikum erreicht, bin jetzt am Ende des 10. Semesters und habe eine abgeschlossene, experimentelle Doktorarbeit. Würde ich nach der neuen Ordnung promovieren müssen, dann hätte ich jetzt schon einen gewissen Notendruck im zweiten Staatsexamen.
Ob es sinnvoll ist die Promotion an die Noten im Studium zu koppeln, lasse ich mal offen. Es ist schade für die Studenten, die sich während ihres Studiums eine Promotion erarbeiten und dann doch keine aufgrund ihrer Noten im zweiten Staatsexamen bekommen. Es gibt noch ein Hintertürchen, welches Du nicht zitiert hast. Wenn die Arbeit eine "außergewöhnliche wissenschaftliche Leistung des Bewerbers" darstellt, dann kann in Ausnahmefällen von den Noten abgesehen werden.
Ich hätte mir beispielsweise sehr gewünscht, dass eine Verteidigung der Arbeit schon während des Studiums möglich ist wie an anderen Universitäten auch. Es ist weiterhin so, dass man in Mainz das zweite Staatsexamen für die Verteidigung benötigt. Der Zeitraum zwischen Fertigstellung der Arbeit und Verteidigung wird so sehr groß. Ich finde die Promotionsordnung daher nicht unbedingt studentenfreundlicher, trotzdem ist sie die Realität und wir müssen uns damit arrangieren.

Mit Grüßen aus Mainz!

Dasbeisstsichein
10.01.2018, 16:28
Ich dachte die erforderliche Note bezieht sich auf das Physikum.
Ist damit jedoch die Gesamtnote gemeint? Das hieße, dass man unter Umständen mit fertig geschriebener Doktorarbeit nicht promovieren kann, da die zweite Ärztliche Prüfung schlecht ausgefallen ist?

davo
10.01.2018, 16:31
"Ärztliche Prüfung" = Gesamtnote. Sonst stünde "der Erste Abschnitt der Ärztlichen Prüfung" dort :-p

fallenangel30487
10.01.2018, 19:38
Ich studiere auch in Mainz. Ich bin wahnsinnig froh, dass ich meine Arbeit nach der alten Ordnung angemeldet habe. Gemeint ist die Gesamtnote. Ich finde die neue Ordnung ziemlich beschissen (und das ist noch nett ausgedrückt). Wenn man mit der Doktorarbeit anfängt weiß man doch noch gar nicht welche Note man haben wird. Am Ende war die Jahre lange Arbeit um sonst, wenn man doch nicht die 3,0 erreicht. Es gibt ja auch noch andere Änderung in der neuen Ordnung die sehr fragwürdig sind. Dazu gibt es übrigens auch einen Infopost von der Fachschaft. Ich schau mal ob ich den nochmal finde und poste ihn dann hier.

medstudthings
14.01.2022, 14:39
Weiß jemand, wie das gehandhabt wird? Es gibt ja die Ausnahmeregelung, "wenn die Arbeit eine außergewöhnliche wissenschaftliche Leistung des Bewerbers darstellt, dann kann in Ausnahmefällen von den Noten abgesehen werden". Heißt das, dass die Doktorarbeit per se mit einer 1 bewertet werden müsste, damit sie durchgeht? Das kann man doch aber gar nicht wissen, geschweige denn, wie soll eine außergewöhnliche Leistung interpretiert werden? Und wenn es nicht außergewöhnlich ist, heißt es dass man auf der Arbeit drauf sitzen bleibt? Das ist doch so banal, wenn man mit einer fertigen Diss da steht und sie aufgrund nicht ausreichender Note nicht abgeben kann. Die meisten schreiben ihre Arbeit doch während des Studiums schon zu Ende. Weiß jemand diesbezgl. mehr?

fovea
15.01.2022, 18:27
ich weiß nur als ich nachfragte, dass diese ganzen Sonderregelungen in Mainz wohl ziemlich kompliziert sind und das gar nicht so easy ist den Antrag durchzubekommen, wenn man kein Student dort ist.

*edit: du kannst dich auch mit dem Promotionsbüro in Verbindung setzen und nachfragen wie die das genau meinen :)

Osteosynthese
22.01.2022, 19:33
Ist es nicht so, dass sich der Doktorvater für einen einsetzen kann und die Abschlussnote dann trotzdem egal ist ?

Insgesamt hochungerecht, dass Mainz da als einzige Uni vorprescht und an anderen Unis man auch mit einer 4 promovieren darf..

Die Hochschulautonomie sollte ihre Grenzen haben.

fovea
22.01.2022, 19:45
^^
glaube das meinen die in der Promotionsordnung mit "Sonderregelung auf Antrag". Abschlussnote wohl besser als 2,8 usw.

medstudthings
22.01.2022, 20:25
Ist Mainz wirklich die einzige Uni in ganz DE, die das so eingeführt hat? Ich denke mir wirklich wer da so auf die Idee kommt.. Kommt lasst uns mal die Promotionsordnung ändern, wir hassen Medizinstudenten und jetzt zeigen wir es ihnen so richtig.

Osteosynthese
22.01.2022, 20:52
Ist Mainz wirklich die einzige Uni in ganz DE, die das so eingeführt hat? Ich denke mir wirklich wer da so auf die Idee kommt.. Kommt lasst uns mal die Promotionsordnung ändern, wir hassen Medizinstudenten und jetzt zeigen wir es ihnen so richtig.

Ich habe es zumindest von keiner anderen Uni in Deutschland gehört.

Es soll wohl der Mainzer Beitrag zu einer Aufwertung der medizinischen Wissenschaft und auch der Promotion in der Medizin sein und angeblich würden andere Unis irgendwann nachziehen. Also im Sinne eines MD/PHD.

Solange es aber keinen MD nach Abschluss des Medizinstudiums in Deutschland gibt oder gar ein Dr. med. univ. wie in Österreich ist das in meinen Augen ungerecht und eine Ungleichbehandlung der Studierenden.

Aber was ist im Leben schon gerecht..

medstudthings
22.01.2022, 22:35
Man könnte es halt auch leicht anklagen, wenn es tatsächlich die einzige Uni ist. Ich sehe ehrlich gesagt keinen Sinn dahinter und war schon überrascht als ich das in der Promotionsordnung las. In den Promotionsordnungen anderer Unis stand tatsächlich nichts davon. Scheint weit und breit die einzige Uni zu sein.

Dooly
23.01.2022, 17:25
Ha ha ha WTF hat sich Mainz denn dabei gedacht, hab ich ja noch nie gehört. Der Thread ist schon 4 Jahre alt und sehr wahrscheinlich ist niemand nachgezogen. Wobei die das doch mittlerweile sicher evaluiert und für gut befunden haben, sonst würden die das doch nicht 4 Jahre so durchziehen. Wäre auch mal interessant zu erfahren. Mind. ne 3 als Gesamtnote dürften doch aber sowieso die weitaus meisten erfüllen oder?

fovea
23.01.2022, 20:11
ich zitiere aus §4 der Promotionsordnung:

"Die Zulassung zum Promotionsverfahren zur Erlangung des akademischen Grades „Dr. med.“ oder „Dr. med. dent.“ setzt voraus, dass die Bewerberin oder der Bewerber
a) die Ärztliche Prüfung mindestens mit der Gesamtnote „befriedigend“ (bis 3,0) oder die Zahnärztliche Prüfung mindestens mit der Gesamtnote „gut“ (bis 2,0) an einer Universität in Deutschland bestanden hat. 2 In begründeten Einzelfällen, bei Vorliegen außergewöhnlicher wissenschaftlicher Leistungen der Bewerberin oder des Bewerbers und wenn befürwortende Gutachten von zwei Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrern oder habilitierten Mitgliedern der Universitätsmedizin über die wissenschaftliche Qualifikation der Bewerberin oder des Bewerbers vorgelegt werden, kann der Ausschuss für wissenschaftliche Nachwuchsförderung von dem Erfordernis der Note nach Satz 1 absehen...."
"b) mindestens zwei Semester an der Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg- Universität Mainz im Studiengang Medizin oder Zahnmedizin als ordentliche Studierende oder ordentlicher Studierender studiert hat oder mindestens ein Jahr als wissenschaftliche Mitarbeiterin beziehungsweise Mitarbeiter an der Universitätsmedizin Mainz beschäftigt war." (auch hier nur begründeten Einzelfällen Ausnahme)

falls es wen interessiert und zu faul ist es rauszusuchen :D Denke auch, dass besser als 3 bei den meisten drin sein wird, die zweite Voraussetzung ist dann doch schwieriger, aber machbar, wenn man es wirklich will.

ybu26
31.03.2022, 18:05
Hallo zusammen,

mein Doktorvater (auch Uni Mainz) meinte, dass es auch möglich wäre, dass er 'nen Schrieb verfasst, warum die Diss trotzdem veröffentlicht werden sollte (aus wissenschaftlichen Gründen), sollte die Note nicht erreicht werden. Da geht sicher was, wenn die Betreuung stimmt.