DoctorNew
10.01.2018, 20:08
Die Frage nach Geschäftsfähigkeit, Eigengefährdung und der Notwendigkeit von Zwangsmaßnahmen verwirrt mich nach mehreren Jahren ärztlicher Tätigkeit immer noch, vorallem da unterschiedliche Oberärze (und auch unterschiedliche Ordnungshüter) hier auch keine einheitliche Meinung zu haben scheinen. Bei Suizidalität ist das Vorgehen einigermaßen klar, bei anderen Szenarien nicht wirklich. Folgende Beispiele zur Veranschaulichung.
Szenario 1:
Ein Diabetiker wird komatös bei Hypoglykämie durch den Rettungsdienst (oder in der Notaufnahme) mit intravenöser Glucose versorgt und wacht danach auf. Neurologisch besteht zunächst kein relevantes Defizit mehr. Er lehnt eine Mitfahrt (oder stationäre Aufnahme) ab, trotz Aufklärung über lebensbedrohliche Komplikationen bei erneuter Unterzuckerung. Aufgrund der klinischen Situation (anamnestisch rezidivierende Hypoglykämien bzw. langwirksames Insulin oder Antidiabetika) scheint es sogar wahrscheinlich zu sein, dass sich zeitnah eine erneute Hypglykämie einstellen wird. Ist in einer solchen Situation der Patient einwilligungsfähig oder muss man ihn (wegen Eingefährdung bei fehlender Geschäftsfähigkeit) quasi mit der Polizei einweisen (auch wenn er zu diesem Zeitpunkt äußerlich wach und klar wirkt)?
Szenario 2:
Ein Konsument wird komatös bei Drogenabusus (versehentliche Überdosis sedierender Substanzen wie Benzodiazepine oder Heroin) durch den Rettungsdienst (oder in der Notaufnahme) supportiv (O2-Gabe, Maskenbeatmung, ggf. Antagonisierung) versorgt und wacht danach auf. Neurologisch besteht zunächst kein relevantes Defizit mehr. Er lehnt eine Mitfahrt (oder stationäre Aufnahme) ab, trotz Aufklärung über lebensbedrohliche Komplikationen aufgrund eines möglicherweise wieder auftretenden Komas. Aufgrund der klinischen Situation (Patient wirkt klar, döst aber intermittierend ein oder es wurde ein Antidot mit kürzerer Wirkdauer als die intoxikierte Substanz gegeben) scheint es sogar wahrscheinlich zu sein, dass sich zeitnah ein erneuter komatöser Zustand entwickeln wird. Ist in einer solchen Situation der Patient einwilligungsfähig oder muss man ihn (wegen Eingefährdung bei fehlender Geschäftsfähigkeit) quasi mit der Polizei einweisen (auch wenn er zu diesem Zeitpunkt äußerlich wach und klar wirkt)?
Wie sähe in diesen Situation das korrekte Vorgehen aus? Ist jemand nach einer medizinischen Situation wie einem passageren Koma überhaupt einwilligungsfähig? Schließlich wird ja schon jeder Patient nach einer Endoskopie (und Sedierung mit kurzwirksamem Propofol) über die fehlender Geschäftsfähigkeit aufgeklärt. Andererseits sind Ordnungskräfte meistes sehr unwillig, Patienten, die klar ihre Meinung äußern können (und nicht suizidal oder psychotisch sind) unter Gewalt einzusammeln.
Szenario 1:
Ein Diabetiker wird komatös bei Hypoglykämie durch den Rettungsdienst (oder in der Notaufnahme) mit intravenöser Glucose versorgt und wacht danach auf. Neurologisch besteht zunächst kein relevantes Defizit mehr. Er lehnt eine Mitfahrt (oder stationäre Aufnahme) ab, trotz Aufklärung über lebensbedrohliche Komplikationen bei erneuter Unterzuckerung. Aufgrund der klinischen Situation (anamnestisch rezidivierende Hypoglykämien bzw. langwirksames Insulin oder Antidiabetika) scheint es sogar wahrscheinlich zu sein, dass sich zeitnah eine erneute Hypglykämie einstellen wird. Ist in einer solchen Situation der Patient einwilligungsfähig oder muss man ihn (wegen Eingefährdung bei fehlender Geschäftsfähigkeit) quasi mit der Polizei einweisen (auch wenn er zu diesem Zeitpunkt äußerlich wach und klar wirkt)?
Szenario 2:
Ein Konsument wird komatös bei Drogenabusus (versehentliche Überdosis sedierender Substanzen wie Benzodiazepine oder Heroin) durch den Rettungsdienst (oder in der Notaufnahme) supportiv (O2-Gabe, Maskenbeatmung, ggf. Antagonisierung) versorgt und wacht danach auf. Neurologisch besteht zunächst kein relevantes Defizit mehr. Er lehnt eine Mitfahrt (oder stationäre Aufnahme) ab, trotz Aufklärung über lebensbedrohliche Komplikationen aufgrund eines möglicherweise wieder auftretenden Komas. Aufgrund der klinischen Situation (Patient wirkt klar, döst aber intermittierend ein oder es wurde ein Antidot mit kürzerer Wirkdauer als die intoxikierte Substanz gegeben) scheint es sogar wahrscheinlich zu sein, dass sich zeitnah ein erneuter komatöser Zustand entwickeln wird. Ist in einer solchen Situation der Patient einwilligungsfähig oder muss man ihn (wegen Eingefährdung bei fehlender Geschäftsfähigkeit) quasi mit der Polizei einweisen (auch wenn er zu diesem Zeitpunkt äußerlich wach und klar wirkt)?
Wie sähe in diesen Situation das korrekte Vorgehen aus? Ist jemand nach einer medizinischen Situation wie einem passageren Koma überhaupt einwilligungsfähig? Schließlich wird ja schon jeder Patient nach einer Endoskopie (und Sedierung mit kurzwirksamem Propofol) über die fehlender Geschäftsfähigkeit aufgeklärt. Andererseits sind Ordnungskräfte meistes sehr unwillig, Patienten, die klar ihre Meinung äußern können (und nicht suizidal oder psychotisch sind) unter Gewalt einzusammeln.