Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Arbeitszeitschutzgesetz, frühst möglicher Arbeitsbeginn nach 24 Stunden Bereitschafts
FirebirdUSA
16.01.2018, 20:56
Also Minimum der Pause ist 9h falls im Tarifvertrag vereinbart (ArbZG Paragr. 7 4a).. 8h ist aber definitiv zu wenig (bei Rufdienst wäre es möglich)
Autolyse
16.01.2018, 21:05
Ja, aber nur sofern die Arbeitszeit weniger als 12 Stunden beträgt.
Wird die werktägliche Arbeitszeit über zwölf Stunden hinaus verlängert, muss im unmittelbaren Anschluss an die Beendigung der Arbeitszeit eine Ruhezeit von mindestens elf Stunden gewährt werden.
Diese Regelung ist zwingend und nicht tarifdispositiv.
FirebirdUSA
17.01.2018, 05:19
Danke für den Hinweis!
tragezwerg
17.01.2018, 08:51
Ich glaube die Arbeitgeber blicken einerseits selbst nicht durch. Und selbst wenn sie das tun gehen sie davon aus, dass die Angestellten ihnen vertrauen und nicht selbst mal nachforschen. Ätzend.
Man kann sich bezüglich Arbeitszeit zumindest bei einer Sache sicher sein: Man wird bei beinahe jedem Arbeitgeber verarscht.
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