Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Arbeitszeitschutzgesetz, frühst möglicher Arbeitsbeginn nach 24 Stunden Bereitschafts
Hallo,
eine Frage an die arbeitsrechtlich versierten unter euch.
Darf ich nach einem 24 Stunden Dienst (Von 8:00 Uhr bis 8:00 Uhr) von dem die letzten 16 Stunden Bereitschaft waren (Donnerstag, max. 49% Dienstbelastung) am nächsten Tag, also Freitag nachmittags ab 16h wieder Bereitschaftsdienst übernehmen...
Vorne weg, nein mein Arbeitgeber verpflichtet mich nicht dazu. Es ist eine einmalige freiwillige Sache. :)
Danke für eure Antworten im Voraus
Und Anschlussfrage. Darf man nach einem Dienst ( in diesem Fall Dienst in der Bereitschaftsdienst Praxis) von 8:00 bis 22:00 Uhr am Folgetag zum Regeldienst (im Krankenhaus, normale abhängige Beschäftigung ) von 8:00 bis 16:00 Uhr antreten Oder kann man da Probleme mit dem Arbeitszeitschutzgesetz hervorrufen?
Ich bin kein Experte, aber soweit ich weiß hast du auch im Krankenhaus Anspruch auf 10h Ruhezeit.
8-8 und dann um 16 Uhr der nächste sollte also eigentlich nicht erlaubt sein.
https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__5.html
Aber vielleicht gibt es da auch Ausnahmen?^^
Autolyse
15.01.2018, 17:19
11 Stunden Ruhezeit sind zwingend (§ 7 IX ArbZG).
Und wie funktionieren dann die ganzen Spät-Früh-Wechsel der Pflege? Oder gibts da wegen Schichtdienst andere Regelungen?
Im Krankenhaus kann auf zehn Stunden verkürzt werden.
WackenDoc
15.01.2018, 18:09
Die Rotationen in der Pflege gehen üblicherweise doch früh-tag-spät-frei-früh. Oder sowas wie früh- spät- nacht- frei- früh.
Die Rotationen in der Pflege gehen üblicherweise doch früh-tag-spät-frei-früh. Oder sowas wie früh- spät- nacht- frei- früh.
üblich ist, was möglich ist und das ist oft auch ein spät-früh-wechsel. habe ich oft genug erlebt (und im kpp selber gehabt ;) )
Choranaptyxis
15.01.2018, 18:37
üblich ist, was möglich ist und das ist oft auch ein spät-früh-wechsel. habe ich oft genug erlebt (und im kpp selber gehabt ;) )
Ich wollte gerade sagen, genau das gleiche wie Kandra im KPP. Aussage, wir bekommen das mit Geld extra versüßt (weil keine 10h frei), bei dir ist das halt so :-keks
Feuerblick
15.01.2018, 18:42
Tja, man kann es noch so sehr versüßen... wenn das Gewerbeaufsichtsamt draufkommt, kostet es den Arbeitgeber viiiiel Geld.
*milkakuh*
15.01.2018, 18:53
Offiziell sind richtige Spät-Früh-Wechsel auch in der Pflege nicht erlaubt. Hab es aber auch schon öfters erlebt. Meistens wurde dann morgens nicht eingestempelt und dann ein Zettel mit anderen Zeiten geschrieben.....Papier ist ja leider geduldig.
Geplant werden solche Wechsel normalerweise nicht. Bei uns gab es dafür einen Zwischendienst (12 - 20 Uhr) oder den Tagdienst (7:30 Uhr - 15:45 Uhr). Beide allerdings suboptimal, weil man im Zwischendienst am Anfang keine Übergabe bekommt und abends sehen muss, dass man seinen Bereich zügig fertig hat oder morgens die komplette Übergabe vom Nachtdienst verpasst....
Kommt möglicherweise auch etwas auf den Arbeitgeber bzw. den Arbeitsvertrag an. In christlichen Häusern gilt das Arbeitszeitgesetz, glaube ich, in der Form nicht.
Feuerblick
16.01.2018, 04:39
Ähm... Gesetz ist eigentlich Gesetz. Das ist kein Tarifvertrag...
Choranaptyxis
16.01.2018, 04:55
Anscheinend doch...l (http://www.pflege-im-op.de/Veroffentlichungen/azr-gesetz/azr-gesetz.html)
Wie bremer sagte "Die Kirchen und die öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften können Abweichungen in ihren Regelungen (z.B. Arbeitsvertragsrichtlinien - AVR) vorsehen."
"· die Ruhezeit unter bestimmten Umständen auf 9 Stunden zu verkürzen, "
Dann war das in dem konfessionellen Haus bei mir wohl sogar legal, ob man das gut finden soll, nächstes Blatt.
Feuerblick
16.01.2018, 06:46
Spannend... wen scheren schon Gesetze...
Nessiemoo
16.01.2018, 06:55
Interessant, in meinem Pflegepraktikum hatte ich gefühlt nur spät-früh Wechsel. Aber für Sklaven gilt der AZG sowieso nicht ;)
Private Pyle
16.01.2018, 07:24
War bei mir auch so, was das KPP nicht unbedingt angenehmer gemacht hat. Und wenn ich abends pünktlich gehen wollte wurde ich angepflaumt, dass ich als Praktikant gefälligst zu warten habe, bis alle gehen.
Spannend... wen scheren schon Gesetze...
Ich hab gehört was Steuern angeht ist der Staat da sehr hinterher.
Alle anderen Gesetze sind mehr als Richtlinien zu verstehen.;)
roxolana
16.01.2018, 08:51
Interessant, in meinem Pflegepraktikum hatte ich gefühlt nur spät-früh Wechsel. Aber für Sklaven gilt der AZG sowieso nicht ;)
Das ist ja dreist. Ich hatte zum Glück nur Frühschichten...
http://www.lauterbachpartner.de/cms/wp-content/uploads/LP_Arbeitszeit_April_2016.pdf
Die Grafik auf Seite 5 ist ganz anschaulich! Die Arbeitgeberseite darf nicht so ohne Weiteres vom Gesetz abweichen.
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