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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 10 Kaffee auf 5 Sitzungen aka Die Betriebsmedizin



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D.Hollywood
10.10.2021, 13:53
Also ich bin auch Anfänger seit September und habe nächste nun den Termin beim Betriebsarzt. Um den Termin musste ich mich selbst kümmern, ebenso für den EKG Termin und um die Blutabnahme. Aber ich habe dafür eine schriftliche Anweisung bekommen wo ich mich melden soll etc
Ich denke beide profitieren davon: du hast noch mal schwarz auf weiß, das du gesund warst vor der Einstellung (falls du dich später infizieren solltest durch die Arbeit). Und der Arbeitgeber erfährt zum Beispiel deinen impfatus etc.

abcd
10.10.2021, 18:23
Der Arbeitgeber erfährt nur "geeignet" oder "nicht geeignet", Untersuchungsergebnisse erhält er nicht und auch der Impfstatus darf nicht weitergegeben werden ohne Einwilligung.

Choranaptyxis
10.10.2021, 18:40
der Arbeitgeber erfährt nur "geeignet" oder "nicht geeignet", Untersuchungsergebnisser erhält er nicht und auch der Impfstatus darf nicht weitergegeben werden ohne Einwilligung.

Kann ich so bestätigen. Führt dazu, dass wir die 3.Impfung schon in der Abteilung bekommen. Und paar Tage später jetzt Post von der Klinik da ist, ob man überhaupt schon geimpft ist etc, da die info nicht weitergegeben werden darf.

denkstdu
10.10.2021, 18:40
Also ihr bringt jetzte Äpfel und Birnen durcheinander.
1. Es gibt Einstellungsuntersuchungen, das ist kein Zwang vom AG, sondern das legt jeder AG selbst fest. Dies sollte eigentlich vor Beginn der Tätigkeit ausgeführt werden um zu schauen, ob die Leute geeignet sind, die Arbeit auszuführen. Also dass nichts gegen den Job spricht (blinder Azubi zum Elektriker, der nicht die Fraben unterscheiden kann, wird schwierig). Hier erfährt der AG geeignet oder nicht geeignet
2. Es gibt die Arbeitsmedizinische Vorsorgen Angebot, Pflicht und Wunsch.
Bei ersten beiden muss der AG dazu einladen, die Angebotsvorsorge kann der Mitarbeiter ablehnen, die Pflichtvorsorge nicht. Da muss der MA anwesendsein eine Anamnese geben und sich beraten lassen, die Untersuchung mit Blutennahme und alles was sonst noch nötig ist ist freiwillig und kein Zwang. Der AG erfährt hier nur Datum der Untersuchung, was untersucht wurde und wann der nächste Termin ist. Da steht nichts von geeignet oder nicht. Und der AG erfährt auch keinen Impfstatus, es sei denn du gibts ihm persönlich deinen Impfpass oder unterschreibst etwas. Wenn allerdings arbeitsbedingte Impfungen notwendig sind, dann muss der AG diese bezahlen.

@ Wacken solltest du mitlesen, korrigiere mich bitte wenn ich jetzt in der Auflistung doch was undeutlich oder falsch geschrieben habe

abcd
10.10.2021, 18:55
ad 1.
Ich verstehe die ArbMed VV schon so, dass zumindest die Pflichtvorsorge zu Beginn der Tätigkeit fällig ist.
Eine Einstellungsuntersuchung ist etwas anderes.

(1) Der Arbeitgeber hat nach Maßgabe des Anhangs Pflichtvorsorge für die Beschäftigten zu veranlassen. Pflichtvorsorge muss vor Aufnahme der Tätigkeit und anschließend in regelmäßigen Abständen veranlasst werden.

Hier werden die Begrifflichkeiten (https://www.bfga.de/infothek/bfga-newsletter-arbeitsschutz/arbeitsmedizinische-vorsorge-und-eignungsuntersuchungen/)erläutert.

denkstdu
10.10.2021, 19:24
Ja das stimmt die 1. Vorsorge muss eigentlich sogar in den 3 Monaten vor Beginn der Tätigkeit erfolgen. Aber mal ehrlich gesagt, dass schafft meist eh keiner. Aber in der Verordnung steht es so drin.
Was mich mal brennend interessiert, warum Nefazodon so ein Geschiss drum macht um die Vorsorge oder wie er sagt Einstellungsuntersuchung. Wenn er weiß dass ihm ne Impfung fehlt, kann auch jeder Hausarzt über eine Abrechnungsziffer auch eine betrieblich indizierte Impfung machen. Und sonst, bis auf den Anti Hbs Titer und HCV Kontrolle den man nicht so kostenlos über die GKV bekommt, fande ich diese Untersuchungen einfach nur lästig.

Nefazodon
10.10.2021, 21:55
@denkstdu:
Na, wenn es dich brennend interessiert: ich war jetzt schon länger nicht mehr bei einem Betriebsarzt und will einfach, dass alles in Ordnung ist. Unter anderem würde mich mein Anti-HBs-Titer interessieren. Ich denke auch, dass es besser ist, wenn eine betriebsärztliche Untersuchung dokumentiert ist FALLS es mal zu einer Berufskrankheit kommt...
Der Fall ist sicher selten, zugegeben, aber besser vorsorgen als nachsorgen...

Außerdem haben wir doch jetzt geklärt, dass es scheinbar die Pflicht des Arbeitgebers ist, die Untersuchung anzubieten...also warum darauf verzichten?

Ein "Geschiss" mache ich darum aber eigentlich nicht...

denkstdu
11.10.2021, 19:40
Der Ant Hbs Titer muss aber auch erst nach 10 Jahren kontrolliert werden, wenn er über 100 nachgewiesen wurde.

Fr.Pelz
07.03.2022, 20:39
Hallo, kurze Frage:ich hatte heute in der Hausarztpraxis einen Patienten, der ein arbeitsmedizinisches Problem hatte- gab aber an, in einer Zeitarbeitsfirma angestellt zu sein und noch nie einen Betriebsarzt gesehen zu haben. Ist in solchem Fall der Betriebsarzt der Firma zuständig, in der er arbeitet oder muss die Zeitarbeitsfirma eine arbeitsmedizinische Untersuchung ermöglichen?
LG

denkstdu
08.03.2022, 07:19
Die Zeitarbeitsfirma muss ohm die Vorsorgen ermöglichen.Die Sicherheitsunterweisung muss die Zeitarbeitsfirma machen und dann vor Ort die Firma wo er arbeitet auch.
Was hatte er denn für ein Problem?

Fr.Pelz
09.03.2022, 14:31
Ah ja danke. Er hatte ausgeprägte Handekzeme und seine Kollegen auch.

denkstdu
09.03.2022, 17:54
Dann ist es aber eine Sache von beiden Seiten.Die Zeitarbeitsfirma muss wenn es nach ArbmedVV und Arbeitsmedizinischen Regeln passt eine Vorsorge Haut/Feuchtarbeit anbieten oder sogar verpflichten beim Betriebsarzt.Und Wenn aber die Kollegen das selbe Problem haben scheint es ein Problem bei der Firma zu geben, wo sie arbeiten.Da müsste man sicherheitstechnisch schauen nach Gefahrstoffen die die Haut reizen, werden die richtigen Handschuh gestellt und vorallem tragen sie ihre PSA wirklich.

rafiki
09.03.2022, 18:08
Anderes Thema: Ein Pat. kam psychischen Beschwerden (Konzentrations- und Schlafstörungen, Erschöpfung, Fehlerneigung bei Routinen), die ausschließlich auf den Arbeitsplatz bezogen waren: zunehmende Überforderung durch unzureichende Personalbesetzung und ständigen ungeregelten Publikumsverkehr mit teils aggressiven Bürgern (Rathausservice). Es droht die Entwicklung einer manifesten Depression. Für eine solche Konstellation ist doch auch der Betriebsarzt zuständig, oder? In dem Sinne, dass der AN vor dem Krankwerden durch seine Tätigkeit geschützt werden sollte.

denkstdu
11.03.2022, 20:18
Der Arbeitsgeber hat eine Fürsorgepflicht, wenn er merkt dass der Mitarbeiter krank ist, kann er ihn im Einverständnis des Mitarbeiters auch zum Betriebsarzt schicken.Der kann fragen was los ist und dann bei arbeitsplatzbedingten Ursachen im Einverständnis des Mitarbeiters diese Probleme mit dem AG besprechen um Lösungen zu finden.Die Therapie muss aber über den HA oder FA erfolgen.

mbs
12.03.2022, 21:15
Von euch hat sicher jemand Erfahrungen mit Unternehmen wie ias, BAD oder TÜV Rheinland. Wie es scheint ist man da viel im Außendienst tätig, hat aber immerhin am Anfang eine Einarbeitung vor Ort. Oft ist der Weiterbildungsermächtigte aber an einem anderen Standort, so dass man teilweise relativ weit fahren muss. Das war zumindest das was ich bisher herausfinden konnte bei Gesprächen und einer Hospitation. Wie es ist dort wirklich länger zu arbeiten lässt sich aus so was aber natürlich nicht ableiten. Wer von euch war länger für eines dieser drei Unternehmen tätig und kann etwas mehr dazu berichten?

Meine zweite Frage wäre zur Bewerbungsstrategie: Klar bewirbt man sich erstmal für die Stadt wo man hin will. Aber gäbe es auch die Möglichkeit sich irgendwo zentral zu bewerben falls man örtlich flexibel ist?

Danke im Voraus!

denkstdu
13.03.2022, 19:45
@ mbs hast ne PN

mbs
07.04.2022, 21:38
Könnt ihr gute Literatur, Onlinekurse oder Videos empfehlen? Mit was habt ihr beispielsweise für eure Facharztprüfung gelernt? Vielen Dank im Voraus!

denkstdu
08.04.2022, 17:47
Gelernt für due Prüfung mit Altprotokollen und dem Enderle Skript vom Repetitorium.
So für den Alltag Gesetze und Verordnungen lesen, Blaue Bibel (aber da wird im Sommer ne neue Auflage kommen, die brauchste jetzt nicht kaufen)

mbs
11.04.2022, 20:47
Wollte mir eigentlich die Digitalversion zulegen. Irgendwie muss man am Anfang ja trotzdem zurechtkommen.

Noch eine Frage zum Thema Dienstkleidung - trägt man private Sachen und muss die dann zuhause waschen? Gibt es da Vorschriften? Hab nur eine normale Waschmaschine. Und dort wo ich hospitiert hab sah es auch nicht so aus als sei eine angegliederte Wäscherei vorhanden. Hab derzeit nichtmal einen Kittel. Oder bekommt ihr das vom Arbeitgeber gestellt?

nbvcxy
01.05.2022, 11:29
Moin ihr Lieben. Ich hab eine Frage an die Arbeitsmedizin generell:
Ich bin kurz vom FA Innere und überlege, den FA Arbeitsmedizin hiernach draufzusatteln.

In vielen Stellenanzeigen steht geschrieben, dass dei sich, zusätzlich zu einem anderen klinischen Facharzt (wie halt Innere), noch die Zusatzbezeichnung Notfallmedizin wünschen. Gerade halt in größeren Konzernen.
Meine Frage ist: Ist das wirklich so wichtig? Wird da sehr drauf geachtet? habt ihr schon erlebt, das Leute nicht genommen wurden, weil sie keine Notfallmed hatten?
Das wäre ja schon noch ein ERHEBLICHER Umweg, 2 Jahre in ner ZNA zu arbeiten, und dann erst mit Arbeitsmed beginnen zu können.

Danke für die Rückmeldung im Voraus :)