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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Nadelohr: Endoskopische Funktion



Nastja8
25.01.2018, 19:37
Bin seit fast 6 Jahren dabei und anscheinend will es nicht klappen.
Zunächts sollte die Kollegin B. Fachärztin werden.
ich durfte nicht in die Endoskopie, weil ich kein ZVK legen konnte, jetzt kann ich es.
ich durfte nicht in die Endoskopie , weil viele Briefe offen waren ... 6 Monate jede 2.Woche eine neue Station mit unvorbereiteten Briefen , naja mit 100 Überstunden waren 8 Briefe für das Jahr 2017 offen. Geschrieben.
ich durfte nicht in die Funktion, ich habe nachts geschallt und Ultraschallgerät nicht geputzt habe.

Ich bin frustriert, ich will nicht mehr.

Zoidberg
25.01.2018, 19:41
heißt es nicht NadelÖhr?

Coxy-Baby
25.01.2018, 19:54
Kommt da jetzt noch eine Frage?

Zoidberg
25.01.2018, 20:10
ich hab doch ein ? benutzt :-winky

Coxy-Baby
25.01.2018, 20:20
Nee nicht du, der Threadersteller war gemeint, oder sollte das nur son privater Auskotzthread hier werden?

tarumo
25.01.2018, 20:24
Dein Chef ist verpflichtet, Dir die entsprechenden Inhalte zu vermitteln, und zwar ohne "Nasenfaktor". Dafür gibt es ja ein Weiterbildungskonzept, was der Ärztekammer vorliegt. Soweit die Theorie.
Du hast nun folgende Möglichkeiten:
- nix sagen, Faust zusammenballen und weiterarbeiten
- kündigen und eine andere WB-Stelle suchen
- beim Chef nochmal ernsthaft vorstellig werden (am besten zu mehreren)
- und für Leute mit ganz viel Eiern in der Hose, den Rechtsweg

Nachdem die Ärztekammern offensichtlich auch auf gerechtfertigte Beschwerden nicht reagieren, hat sich eine Kollegin, die statt Weiterbildungsinhalten vermittelt zu bekommen, sich in der Ambulanz eines Maximalversorgers totschuften durfte, sich erfolgreich über LAG bis zum BAG hochgeklagt..
http://www.bag-urteil.com/14-06-2017-7-azr-597-15/
Anmerkung von mir: das Urteil betrifft eine Klinik, bei der es lt. Infos aus zweiter Hand in diversen Abteilungen kräftig hapert mit der WB und die Stellenanzeigen auch seeehr unverbindlich formuliert sind.
Das Urteil stellt zwar auf die Befristung ab, dürfte aber im Sinne der Klägerin nun auf eine Abfindung bzw. Gehaltsnachzahlung herauslaufen.
Entscheidend ist, was das höchste Arbeitsgericht bzgl. Weiterbildungsinhalten so formuliert:
"Es genügt den dargestellten Anforderungen gleichwohl nicht, weil sich aus dem Vorbringen nicht ergibt, welche nach dem konkret ermittelten Weiterbildungsbedarf der Klägerin erforderlichen Weiterbildungsinhalte in welchem zeitlichen Rahmen vermittelt werden sollten. Dem Vortrag der Beklagten ist nicht zu entnehmen, welche Weiterbildungsinhalte für die Klägerin zur Erreichung des angestrebten Weiterbildungsziels notwendig waren und inwieweit die dargestellte Planung damit in Einklang stand."
Die Einlassung der Klägerin war wie folgt:
" Ihre Weiterbildung habe auch nicht den wesentlichen Inhalt des Arbeitsverhältnisses ausgemacht. Aufgrund ihrer Stationsarbeit und organisatorischer Defizite habe sie die erforderlichen Weiterbildungsinhalte nicht erwerben können."
Ich denke, das trifft in Deinem Fall auch zu. Also, ruhig mal trauen