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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wird eine abgeschlossene Facharztausbildung bundesländerübergreifend anerkannt?



Little_Gatsby
30.01.2018, 16:54
Simple Frage, finde im Internet, wenn man Anerkennung der Facharztausbildung googlet aber immer nur Infos über das Ausland oder landesinterne Informationen.

Darum: Wenn man eine abgeschlossene Facharztausbildung in einem beliebigen deutschen Bundesland ABC besitzt,
darf man sich dann in einem beliebigen anderen deutschen Bundesland niederlassen, d.h. ist die Anerkennung der Facharztausbildung vom Landesprüfungsamt in einem beliebigen anderen deutschen Bundesland garantiert?

Pflaume
30.01.2018, 17:08
Grundsätzlich ja. Das Landesprüfungsamt hat damit auch nichts zu tun. Die Ärztekammer des neuen Bundeslands will die Facharzt-Urkunde des alten Bundeslands sehen und das ist alles. Ich weiß nicht, was die KV prüft, aber auch die muß Facharzt-Urkunden anderer Bundesländer grundsätzlich anerkennen.

Es gibt allerdings bei den Bundesländern Unterschiede bezüglich der laut Berufsordnung führbaren (Zusatz-)Bezeichnungen. Das betrifft Leute mit mehreren Facharztbezeichnungen oder etlichen Zusatzbezeichnungen. So kann es sein, daß man im alten Bundesland mehrere Facharzt-Bezeichnungen und Zusatzbezeichnungen führen durfte, im neuen Bundesland aber nur noch eine Facharztbezeichnung und 2 Zusatzbezeichnungen oder so. Konkret habe ich gehört, daß der Facharzt für Physiologie in manchen Bundesländern nicht gemeinsam mit jedem klinischen Facharzt-Titel geführt werden darf, sondern man sich unter Umständen für einen entscheiden muß.

Little_Gatsby
31.01.2018, 00:12
Vielen Dank für die detaillierte Antwort.

Ist es auch so, dass man seine Facharztausbildung selbst in einem anderen Bundesland machen kann als das Bundesland, wo man sein Studium absolviert hat?

Websiten listen als Voraussetzung für die Facharztausbildung immer nur die Approbation. Ich bin unsicher, ob da implizit eine Länderbindung enthalten ist.

Heerestorte
31.01.2018, 00:36
Ist es auch so, dass man seine Facharztausbildung selbst in einem anderen Bundesland machen kann als das Bundesland, wo man sein Studium absolviert hat?


Ja, klar geht das.

Pflaume
31.01.2018, 02:51
Man kann die Facharzt-Weiterbildung sogar auf mehrere Bundesländer verteilen. Dabei ist allerdings zu beachten, dass am Ende das Bundesland, in dem man die Prüfung ablegt, entscheidend dafür ist, welche Voraussetzungen für die Zulassung zur Facharzt-Prüfung man erfüllen muss. Die Unterschiede sind gering, aber wenn nachher bei der Anmeldung irgendwie 50 Sonografien fehlen oder 2 Gutachten oder so etwas, weil man die unterschiedlichen Logbücher nicht beachtet hat, dann ist es halt blöd.

Die Approbation muß man ja auch nicht in jedem Bundesland neu beantragen. Man beantragt sie einmal nach dem Studium, und diese Urkunde ist dann dauerhaft in ganz Deutschland gültig.

WackenDoc
31.01.2018, 20:19
Das ist in Deutschland super einfach.
Du kannst dein Studium in einem Bundesland machen (oder in mehreren). Die Weiterbildung in 2 anderen und die Prüfung da, wo du keins davon gemacht hast.

Du musst dich nur immer in der zuständigen Ärztekammer anmelden.

Man kann sogar Abschnitte im Ausland anerkennen lassen- das ist aber etwas komplizierter.

hebdo
02.02.2018, 23:21
Gibt es tatsächlich Beschränkungen bei Facharzt- und Zusatzbezeichnungen?

Pflaume
03.02.2018, 00:29
Teilweise steht im Kammergesetz oder in der Berufsordnung eine allgemein gehaltene Formulierung, dass nur "verwandte" (Facharzt-)Bezeichnungen miteinander geführt werden dürfen. Dazu gibt es dann noch eine Richtlinie der Ärztekammer, in der detailliert die Bestimmungen, was miteinander geführt werden darf, aufgeführt sind.

Hier (http://www.blaek.de/weiterbildung/wbo/para/para06.htm) §6 der Muster-WBO der Bundesärztekammer, der einen Vorschlag auflistet, welche Facharzt-Bezeichnungen zusammen geführt werden können. Die einzelnen Bundesländer können das natürlich unterschiedlich umsetzen und tun das auch.

Konflikte sind sehr selten, und zumindest ich habe bisher auch nur von Konflikten gehört, die für denjenigen, um den es ging, keinen dramatischen Verzicht bedeuteten. Es ist nun mal nicht dramatisch, wenn man als niedergelassener Facharzt für Radiologie seinen vorher erworbenen Facharzt für Augenheilkunde nicht mehr auf dem Praxisschild aushängen darf. Angeblich sollen bei der Ärztekammer Nordrhein nur 2 oder 3 Zusatzbezeichnungen gleichzeitig führbar sein; das habe ich aber nur gehört und nicht selbst nachgelesen.

Habe außerdem das hier (https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2004/pressemitteilung.48094.php) gefunden.

Zuverlässige Auskunft kann wohl nur jeweils die eigene Ärztekammer geben.

WackenDoc
03.02.2018, 20:32
Was ja immer geht (wenn man genug anrechenbare Weiterbildungszeit hat) ist, einen zweiten Facharzt zu machen und den ersten aufzugeben.

Und ein paar andere sind kompatibel- Arbeitsmedizin geht z.B. recht problemlos mit Allgemeinmedizin und ein Kollege ist Doppelfacharzt für Arbeitsmedizin und Anästhesie.

Solara
04.02.2018, 12:33
Was ja immer geht (wenn man genug anrechenbare Weiterbildungszeit hat) ist, einen zweiten Facharzt zu machen und den ersten aufzugeben.
.

Muss man denn den ersten aufgeben? Man bleibt doch FA für ABC auch wenn man den FA für XYZ auch hat, oder irre ich da?

WackenDoc
04.02.2018, 13:20
Ich weiss nicht, ob man alle Facharzttitel nebeneinander führen und ob man auch parallel in zwei Fachrichtung tätig sein darf.

Solara
04.02.2018, 13:34
Ich weiss nicht, ob man alle Facharzttitel nebeneinander führen und ob man auch parallel in zwei Fachrichtung tätig sein darf.

Hier gibt’s mehrere Kollegen, die zwei Fachärzte gemacht haben - arbeiten tun sie nur in dem einen Fach. Aber das andere sind sie auch noch, zumindest auf Papier. Wurden in der zweiten Weiterbildung aber auch von Anfang an mit Facharztgehalt bezahlt.