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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Prüfungsanspruch im letzten klinischen Schein verloren



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Heerestorte
20.02.2018, 22:15
Das mit dem Uni wechseln oder ins Ausland gehen ist so eine Sache, du musst später für die Anmeldungen versichern das du keine Prüfung endgültig nicht bestanden hast in Deutschland.



Was für Anmeldungen meinst du? Wenn er/sie im Ausland zu Ende studiert und dort quasi Arzt wird, was hat das dann noch mit dem Prüfungsanspruch in Deutschland zu tun?

freak1
20.02.2018, 22:23
Zumindest in NRW musst du - auch bei Abschluss in einem Drittstaat - versichern das du keine Prüfung in Deutschland endgültig nicht bestanden hast, vorher darfst du hier nicht arbeiten:

https://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/a/approbation_berufserlaubnis/merkblaetter_antraege/05_merkblatt_drittstaat.pdf (Punkt 13)

und dann dieses Blatt dazu https://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/a/approbation_berufserlaubnis/merkblaetter_antraege/09_erklaerung_pruefung.pdf

Und das ist ja mit voller Absicht, sonst würde ja jeder der endgültig nicht bestanden hat einfach nach Österreich oder Bulgarien gehen und da den Rest fertig machen.

Heerestorte
20.02.2018, 22:34
Zumindest in NRW musst du - auch bei Abschluss in einem Drittstaat - versichern das du keine Prüfung in Deutschland endgültig nicht bestanden hast, vorher darfst du hier nicht arbeiten:

https://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/a/approbation_berufserlaubnis/merkblaetter_antraege/05_merkblatt_drittstaat.pdf (Punkt 13)

und dann dieses Blatt dazu https://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/a/approbation_berufserlaubnis/merkblaetter_antraege/09_erklaerung_pruefung.pdf

Und das ist ja mit voller Absicht, sonst würde ja jeder der endgültig nicht bestanden hat einfach nach Österreich oder Bulgarien gehen und da den Rest fertig machen.

Oh, das ist ja verrückt.
Und was ist, wenn man die Ausbildung innerhalb eines europäischen Staates macht?
Weil ich lese das so, dass diese ganzen Unterlagen abgegeben werden müssen, wenn man eine Ausbildung in einem Drittstaat gemacht hat und nicht innerhalb der EU.

freak1
20.02.2018, 22:53
Auch da.

https://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/a/approbation_berufserlaubnis/merkblaetter_antraege/04_merkblatt_eu.pdf Punkt 13

Heerestorte
20.02.2018, 23:23
Auch da.

https://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/a/approbation_berufserlaubnis/merkblaetter_antraege/04_merkblatt_eu.pdf Punkt 13

Hätte mich jetzt auch gewundert, wenn es für Drittstaaten anders wäre als für die EU, habe mich nur etwas gewundert, aber dass es zwei Merkblätter hat, hätte ich mir eigentlich denken können :-)) Danke dir :)

freak1
22.02.2018, 11:31
Sowas ähnliches steht auch im entsprechenden Gesetz. Ich hab Mal in Bayern geschaut, da musste man so eine Erklärung nicht abgeben. Also könnte man vllt in so einem Bundesland die Approbation beantragen und dann später wieder umziehen.

Eleganter und sicherer wäre aber mit Sicherheit ein Härtefallantrag. Wenn es halbwegs glaubhaft ist wird den das Dekanat schon nicht ablehnen... Die haben ja auch nichts davon wenn du im 10. Semester mit nichts dastehst.