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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wissenschaftszeitvertragsgesetz



timduncan
15.03.2018, 18:14
Hi,

nach o.g. Gesetz kann für Ärzte/wiss. Mitarbeiter an einer Uniklinik ja für maximal 15 Jahre eine Anstellung über befristete Verträge erfolgen (6 Jahre vor Promotion und 9 Jahre danach), wobei "nicht verbrauchte" Zeiten vor der Promotion ja an die Zeit danach angehängt werden können. Jetzt bin ich allerdings im Netz darauf gestoßen, dass "Promotionszeiten ohne Beschäftigung" ebenfalls von den max. 15 Jahren abgezogen werden, und zwar nicht nur solche Zeiten nach dem Examen, sondern angeblich auch Zeiten aus dem Studium (damit sind nicht SHK/WHK-Zeiten gemeint).

Ich selbst habe damals im 6. Semester mit der Doktorarbeit angefangen. Würden mir all die Jahre "Promotionszeit ohne Beschäftigung" aus dem Studium seit Beginn der Doktorarbeit von meinen max. 15 Jahren abgezogen werden? Das wäre ja ziemlich absurd. Kennt sich jemand damit aus?

THawk
15.03.2018, 18:55
Ja, hast du richtig verstanden. Diese Art des "Doktorandentums" während des Studiums ist ja relativ Medizin-spezifisch.

Schlussendlich finden sich immer Möglichkeiten, wie dich die Uniklinik weitergeschäftigen kann wenn sie es denn will. Entweder mit unbefristetem Vertrag oder (ich denke häufiger) indem sie dich über eine andere Rechtsform anstellen. Hier gibt es an der Uniklinik die Angestellten der Fakultät (unterliegen dem genannten Gesetz) oder die Angestellten der Uniklinik selbst (die eine AöR ist und für die das Gesetz nicht gilt).

test
15.03.2018, 21:34
Mein Wissensstand war immer, dass die Zeiten in denen keine BEschäftigung vorlag, also Doktorarbeit während dem STudium als MEdiziner, nicht zählen würde. Daher wundert es mich, dass es anders sein soll. Im Zweifel bei deiner Univerwaltung nachfragen. Praktisch habe ich es noch nicht erlebt, dass ein Arzt damit Probleme hatte. Kommt meiner ERfahrung nach eher bei Naturwissenschaftlern vor.

roxolana
15.03.2018, 22:19
Uns wurde mal erzählt, dass der Zeitpunkt ab offiziellem Beginn der Promotion (also Promotionsvereinbarung o.Ä.) zählt.

Nessiemoo
15.03.2018, 23:24
Also bei meiner Einstellung habe ich auch genau das erzählt, musste auch mein Anmeldeformular abgeben etc. Allerdings wurde dann auf dem Zettel, wo die Zeiten der Beschäftigung an Universitäten gezählt werden, weiterhin nichts eingetragen. Insofern bin ich mir nicht ganz sicher.

FirebirdUSA
16.03.2018, 07:41
Ja, hast du richtig verstanden. Diese Art des "Doktorandentums" während des Studiums ist ja relativ Medizin-spezifisch.

Schlussendlich finden sich immer Möglichkeiten, wie dich die Uniklinik weitergeschäftigen kann wenn sie es denn will. Entweder mit unbefristetem Vertrag oder (ich denke häufiger) indem sie dich über eine andere Rechtsform anstellen. Hier gibt es an der Uniklinik die Angestellten der Fakultät (unterliegen dem genannten Gesetz) oder die Angestellten der Uniklinik selbst (die eine AöR ist und für die das Gesetz nicht gilt).

Da die Uniklinik wenn sie einen direkt anstellt aber nicht das WissZeitVG verwenden darf, gibt es da nach zwei Befristungen automatisch einen unbefristeten Vertrag. Der ist ja häufig nicht gewünscht von der Verwaltung, Chef, etc. ... über Drittmittel geht aber auch nach 15 Jahren immer.

timduncan
16.03.2018, 08:05
Danke euch für die Infos.

Momentan denke ich nicht, dass ich überhaupt so lange an der Uni bleiben werde, aber es ist gut zu wissen, dass es für den Fall der Fälle noch Mittel und Wege gibt weiterbeschäftigt zu werden. Ich finde die Regelung trotzdem nicht gut, weil die Doktorarbeit in vielen Fällen ja in einem vollständig anderen Fach geschrieben wurde und zudem ein früher Beginn dadurch bestraft wird. In meinem Fall wäre der Zeitraum von 6 Jahren vor der Promotion fast vollständig aufgebraucht (auch weil zwischen Einreichen und Prüfung ein Jahr vergangen sind, da das Gutachten auf sich warten ließ). Für mich selbst eher weniger relevant, aber für Leute, die eine Habil anstreben, wird das in 9 Jahren vermutlich reichlich knapp und bei einem (oder sogar mehreren) Fachwechseln an der Uni oder Wechseln der Uni selbst könnte man es dann in der vorgegebenen Zeit, wenn es keine alternative Weiterbeschäftigung gäbe, ganz vergessen.

Ich werde noch einmal bei der Personalabteilung nachfragen, aber die wird wohl auch bestätigen, was ihr schon geschrieben habt, nämlich dass auch die Zeiten im Studium schon zählen. Ich stehe vor einem Fachwechsel innerhalb der Uniklinik und muss eben den Promotionsbeginn angeben. Seltsamerweise wurde das alles beim anderen Fach gar nicht verlangt. Bei uns gab es jedenfalls keinen Doktorandenvertrag und auch sonst keine Dokumentation des Promotionsbeginns o.Ä. sodass ich bei der Angabe zumindest etwas "flexibel" sein kann.

milz
17.03.2018, 09:17
In Zeiten des Ärztemangels muss man sich wirklich keine Sorgen machen.

timduncan
21.03.2018, 14:51
Zur Info für alle, die sich in Zukunft dieselbe Frage stellen: die Personalabteilung hat mir jetzt auch bestätigt, dass tatsächlich auch Zeiten im Studium seit Promotionsbeginn und Zeiten nach dem Examen ohne Arbeit auf die maximale Befristungszeit (vor Promotion) von 6 Jahren angerechnet werden, sodass davon evtl. nur noch wenig überleibt, was zu den 9 Jahren Befristungszeit nach Promotion addiert werden kann. Bei mir bleibt nur noch ein halbes Jahr über :-nix

freak1
21.03.2018, 16:13
Mir hat man das genaue Gegenteil erzählt und auf meinem Zettel dazu steht auch nichts...