kut66
02.04.2018, 11:15
Hallo zusammen,
unser WB-Befugter Notfallmedizin ist aktuell für Fragen nicht verfügbar, daher hier meine Anfrage.
Beim Ausfüllen des Logbuchs Notfallmedizin sind bei mir einige Unklarheiten aufgekommen
Zu mir fürs Verständnis: bin im 6. WBJ Anästhesie, noch nicht Facharzt, habe außer den Einsätzen alles was die WB-Ordnung für die Zusatzbezeichnug an Anforderungen stellt glaube ich beisammen.
- Seite 4+5: "Allgemeine Inhalte der Weiterbildung für die Abschnitte B und C der WbO"
Dies soll der "Befugte" abzeichnen. Wer ist hier der "Befugte" - der WB-Befugte Notfallmedizin oder der WB-Befugte für meine normale Facharztausbildung, sprich der WB-Befugte Anästhesie ??
- In welchem Fall kann man das Feld unten auf S. 5 nutzen ("Alternativ: Die allgemeinen Inhalte der Weiterbildung für
die Abschnitte B und C der WbO wurden bereits im Rahmen der Facharztweiterbildung nachgewiesen. " )
Wenn man bereits Facharzt ist ?
- S.8 "jährliche WB-Gespräche" - sind damit die jährlichen Gespräche mit dem WB-Befugten des eigenen Fachgebiets gemeint oder müssen das nochmal separate jährliche Gespräche mit dem WB-Befugten Notfallmedizin sein.
Fragen über Fragen... ich hoffe, ihr könnt mir helfen. Vielen Dank vorab.
unser WB-Befugter Notfallmedizin ist aktuell für Fragen nicht verfügbar, daher hier meine Anfrage.
Beim Ausfüllen des Logbuchs Notfallmedizin sind bei mir einige Unklarheiten aufgekommen
Zu mir fürs Verständnis: bin im 6. WBJ Anästhesie, noch nicht Facharzt, habe außer den Einsätzen alles was die WB-Ordnung für die Zusatzbezeichnug an Anforderungen stellt glaube ich beisammen.
- Seite 4+5: "Allgemeine Inhalte der Weiterbildung für die Abschnitte B und C der WbO"
Dies soll der "Befugte" abzeichnen. Wer ist hier der "Befugte" - der WB-Befugte Notfallmedizin oder der WB-Befugte für meine normale Facharztausbildung, sprich der WB-Befugte Anästhesie ??
- In welchem Fall kann man das Feld unten auf S. 5 nutzen ("Alternativ: Die allgemeinen Inhalte der Weiterbildung für
die Abschnitte B und C der WbO wurden bereits im Rahmen der Facharztweiterbildung nachgewiesen. " )
Wenn man bereits Facharzt ist ?
- S.8 "jährliche WB-Gespräche" - sind damit die jährlichen Gespräche mit dem WB-Befugten des eigenen Fachgebiets gemeint oder müssen das nochmal separate jährliche Gespräche mit dem WB-Befugten Notfallmedizin sein.
Fragen über Fragen... ich hoffe, ihr könnt mir helfen. Vielen Dank vorab.