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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Benotete Scheine



Jutze
30.10.2003, 18:28
Hallo!

Hier in Göttingen herrscht auch ziemliches Chaos! Es scheint so als sei die Kommunikation zwischen Dakanat und den einzelnen Abteilungen alles andere als fließend....
Zumindest wissen viele noch gar nicht, dass es benotete Scheine geben soll und das Dekanat mach auch keinerlei Anstalten, den Abteilungen Richtlinien für eine Benotung mitzuteilen.
Wie siehts denn bei euch aus in bezug auf benotete Scheine? In allen Fächern auch Ethik usw.?
Wär super wenn ihr schnell antworten würdet, denn wir wollen uns nächste Woche nochmal mit unserem Dekan zusammensetzen und ihm ein bisschen Druck machen. Dazu wäre es sehr hilfreich, wenn wir wüssten, wie`s an anderen Unis läuft!

Vielen Dank, liebe Grüße

Lava
30.10.2003, 19:36
Bei uns gibt's in diesem Semester noch keine benoteten Scheine. Aber der Typ, den das Dekanat geschickt hat, um uns über alles aufzuklären *hüstelhüstel* hat uns versichert, die würden und trotzdem anerkannt. Ethik gibt's noch nicht, das ist bei uns weiterhin einfach Geschichte der Medizin, wird uns aber als Dingskurs und Ethik anerkannt.

coni
01.11.2003, 14:03
Moin!

Bei uns in Hannover gibt es benotete Scheine. Diese
werden dann gemacht, wenn man am 1. Stex nicht
mehr teilnimmt. In diesem Fall gilt für die Endnote:

Physikum wird als 1. Stex gewertet, zählt 1/3
Hammerex = 2. Stex = 2/3

Nimmt man am 1. Stex teil, werden die Scheine nicht
benotet.

Die Noten, die man in den einzelnen Fächern während
des Studiums bekommen hat, erscheinen separat auf
dem Abschlusszeugnis.

Benotete Scheine gibt es in allen Fächern außer "Klopfkurs"
= Kursus der allg. klin. Untersuchungen. Allerdings ist
das Bestehen des Kurses bei uns Voraussetzung zur
Teilnahme an den Modulen Chirurgie, Innere und noch so'n
paar anderer Fächer. Hannibal, so heißt die neue StuO in
Hannover, lässt grüßen!

Coni

Rico
01.11.2003, 21:11
Original geschrieben von coni
Hannibal, so heißt die neue StuO in
Hannover, lässt grüßen! Nomen est omen! :-D

Huepftigger
02.11.2003, 17:45
Original geschrieben von coni
Physikum wird als 1. Stex gewertet, zählt 1/3


Das ist ja freilich etwas hart... Zumal das 1. Stex nur zu 1/6 eingehen würde. Soweit ich es gehört habe, geht das Physikum bei uns auf gar keine Fall mit in die Endnote ein - egal, ob wir erstes Stex machen oder nicht. Die Note setzt sich dann wohl ganz allein aus dem Hammerexamen zusammen...

Rico
03.11.2003, 13:33
Das wäre allerdings überraschend neu....

Denn nach neuer AppO setzt sich Deine Endnote aus 1. und 2. Staatsexamen zu 1/3 bzw. 2/3 zusammen, wobei das 1. Stex nach neuer AppO dem Physikum nach alter AppO entspricht und das 2. Stex dem Hammerexamen.

Diejenigen, die zwar ein 1. Stex (nach alter AppO), aber kein 2. Stex nach alter AppO schreiben fallen in die neue AppO und müssen dort das 2. Stex (=Hammerexamen) mitschreiben.

Damit das 1. Stex (alter AppO) aber nicht umsonst war zählt es 1/6 zur Note des 2. Stex, wobei das Hammerexamen dann nur 5/6 dieser Note ausmacht.
Dies ist allerdings ein nahezu rein formaler Akt, denn die einzige Kombination in der Dir das hilft (=die Note ändert) ist wenn Du eine 1 im 1. Stex und eine 5 im Hammerexamen hast (1+5x5=26; 26/6=4,3)...

Faust601
03.11.2003, 15:46
Original geschrieben von Rico
Dies ist allerdings ein nahezu rein formaler Akt, denn die einzige Kombination in der Dir das hilft (=die Note ändert) ist wenn Du eine 1 im 1. Stex und eine 5 im Hammerexamen hast (1+5x5=26; 26/6=4,3)...
Mal ein kleines bisschen Haarspalterei:
Das von dir angegebene Szenario dürfte so nicht zutreffen. Denn wenn ich nicht komplett falsch liege, muss man das 2. Stex für sich erst einmal bestehen, bevor eine Gesamtnote berechnet wird. Eine 5 dürftest du demnach nicht ausgleichen können.
Aber auch mit einer 4 im 2. Stex kannst du dich mit einer 1 im alten 1. Stex noch verbessern: (1+5x4)/6=3,5, das gibt dann eine 3.

Trotzdem hast du natürlich recht, dass diese Möglichkeit wohl nur auf dem Papier existiert.

Huepftigger
03.11.2003, 16:28
Also soll das Physikum jetzt doch zählen?? Egal, ob ich das Physikum nach alter AO gemacht hab oder nicht? Und wenn ich das 1. Stex noch mitschreibe, zählt es trotzdem??

Sorry, nu bin ich wieder komplett verwirrt... :-?

Faust601
03.11.2003, 17:00
Ist ja auch alles ein bisschen verwirrend. Also:

Das Physikum zählt NICHT in die Endnote für:
1. alle, die es schon geschrieben haben
2. alle, die schon mindestens im 2. Semester sind und bis 03/2006 das Physikum geschrieben haben werden.

Für alle anderen gibt es dann das neue 1. Stex, das ein Drittel zählt.

Diejenigen, die jetzt schon Physikum haben, KÖNNEN noch das alte 1. Stex schreiben, das wie beschrieben mit dem neuen 2. Stex ("Hammerexamen") verrechnet würde (ein Sechstel).

Rico
03.11.2003, 17:07
Original geschrieben von Huepftigger
Also soll das Physikum jetzt doch zählen??Wenn Du das zweite Stex nach neuer AO machst, dann fließt es zu einem Drittel in Deine Endnote ein.

Original geschrieben von Huepftigger
Egal, ob ich das Physikum nach alter AO gemacht hab oder nicht? Ja, was wichtig ist, ist ob Du das 2. Stex nach alter oder neuer AppO machst.
Nach alter AppO ist Deine Endnote
1/6 1. Stex, 1/2 2. Stex und 1/3 3. Stex
Nach neuer AppO ist Deine Endnote
1/3 1. Stex (=Physikum) und 2/3 2. Stex (=Hammerexamen)

Original geschrieben von Huepftigger
Und wenn ich das 1. Stex noch mitschreibe, zählt es trotzdem??
Ja. Geht wie gesagt zu 1/6 in die Note des Hammerexamens ein.

Original geschrieben von Huepftigger
Sorry, nu bin ich wieder komplett verwirrt... :-? Und um Dich nun vollends noch weiter zu verwirren, das allermerkwürdigste:
Wenn Du das 1. Stex nach alter AO noch schreibst und dannach in die neue fällst, dann kannst Du trotzdem die Scheine für's 1. Stex noch nach den alten Regeln machen, also unbenotet.

Alle Klarheiten beseitigt?

Faust601
03.11.2003, 18:07
@ Rico:

Lies dir mal § 43 der ÄAppO durch (Übergangsregelungen).

Exemplarisch (weil ich da drunter falle):


(3) Studierende ..., die am 1. Oktober 2003 die Ärztliche Vorprüfung bereits bestanden haben, den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung bis zum 1. Oktober 2005 nach der Approbationsordnung für Ärzte in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1987 ... aber nicht bestanden haben, setzen das Studium nach den Vorschriften dieser Verordnung fort [Hammerexamen]. Eine Gesamtnote wird nicht gebildet, ...
Bei den anderen Übergangsregelungen spar ich mir das Abschreiben jetzt mal.

Huepftigger
03.11.2003, 18:54
Und um die Verwirrung jetzt mal perfekt zu machen:


7. Wie wird sich die Endnote zusammensetzen?

Die Endnote des Medizinstudiums nach neuer AO setzt sich zusammen aus 1/3 1. Ärztliche Prüfung und 2/3 2. Ärztliche Prüfung. Wie die Berechnung mit gemischter AO (altes Physikum & neues Abschlussexamen) aussieht, ist der neuen AO nicht zu entnehmen

Quelle: http://www.approbationsordnung.de/AO/faq.html

Lava
03.11.2003, 19:29
Also ich hab auch gehört, das 1.Stex zählt 1/5 und nicht 1/6.... angeblich hat jemand beim LPA angerufen und das so gesagt bekommen :-???

Faust601
03.11.2003, 19:39
@ Janine:

Ich zitiere mal weiter (immer noch § 43):


(2) Studierende ..., die am 1. Oktober 2003 die Ärztliche Vorprüfung bereits bestanden haben, den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung aber noch nicht bestanden haben, legen diesen bis zum 1. Oktober 2005 nach der Approbationsordnung für Ärzte in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1987 ... ab. ...
Der Zahlenwert für den zweiten Abschnitt wird mit fünf vervielfacht und zu der Note für den Ersten Abschnitt addiert. Die Summe der so gewonnenen Zahlenwerte wird durch sechs geteilt. ...
Meines Erachtens ist diese Vorschrift absolut eindeutig.

Huepftigger
03.11.2003, 19:48
Jepp, bis dahin sehe ich alles genauso. Die Frage ist halt nur, ob unser altes Physikum mit in die Endnote eingeht oder nicht. Das scheint offenbar nicht in der neuen AO geregelt zu sein.

Ich werd Morgen mal eine Mail an den Marburger Bund schicken. Evtl. weiß dort ja jemand was konkreteres. Denn es wäre ja ein Hammer, wenn man jetzt so im nachhinein erfahren würde, daß das alte Physikum mit in die Endnote zählt. Bin mir ziemlich sicher, daß es dann einige Klagen geben würde...

Faust601
03.11.2003, 19:57
Also nochmal (zum Beleg meiner Aussage siehe mein obiges Zitat von § 43 ÄAppO):

Es steht absolut eindeutig in der neuen AO, dass das Physikum nach der alten AO grundsätzlich NICHT in die Endnote eingeht. Wer das alte 1. Stex nicht macht, für den ergibt sich die Endnote ALLEIN aus dem neuen 2. Stex; wer es macht, für den gilt 1/6 + 5/6.

Da kann sich auch keine Uni oder LPA oder sonstwas darüber hinwegsetzen.

smurfie
04.11.2003, 20:29
Hallo!
Da wir ja jetzt die Wertung der Examina besprechen, wuesste ich gerne, wie und ob die einzelnen Noten auf den Scheinen verrechnet werden. Passiert etwas anderes als eine lapidare Auflistung mit diesen Noten? Kann das LPA nachtraeglich beschliessen, die Noten irgendwie einzurechnen, auch wenn wir es erst nach Erhalt der Scheine erfahren???

forengesit
05.11.2003, 14:15
Faust601 hat den Durchblick - genau so ist es!
Kann man auch im Rieger: Lexikon des Arztrechts, Nr. 170, Randnummer 27 nachlesen.

Wer Physikum nach altem Recht hat und ohne M1 die neue M2-Prüfung macht hat als Endnote nur die Note von M2,
wer auch noch M1 nach altem Recht hat oder noch bis Herbst 2005 macht, für den zählt M1 alt zu 1/6 und M2 neu zu 5/6,
das Physikum nach altem Recht zählt nie zur Endnote.
Nach neuem Recht gibt es kein Physikum (V O R -Prüfung) mehr, sondern nach 4 Semestern erfolgt bereits M1 neu, also der Erste Abschnitt der Ärztlichen Prüfung, der künftig 1/3 zählt, der 2. Abschnitt zählt dann 2/3. So ist es und so bleibt es. :-)

Faust601
05.11.2003, 14:57
Original geschrieben von smurfie
Da wir ja jetzt die Wertung der Examina besprechen, wuesste ich gerne, wie und ob die einzelnen Noten auf den Scheinen verrechnet werden. Passiert etwas anderes als eine lapidare Auflistung mit diesen Noten?
Nein, die Noten auf den Scheinen werden nicht eingerechnet. Die Gesamtnote kommt ausschließlich so zustande, wie schon mehrfach erklärt. Vgl. § 33, § 43 ÄAppO. Dies ist klar geregelt und hängt nicht von irgendwelchen Launen eines LPA ab.

Die Noten werden einfach nur auf einer zweiten Seite alle aufgelistet, ein Muster des Zeugnisses findest du in Anlage 12 ÄAppO.

Neue Approbationsordnung (http://www.rzuser.uni-heidelberg.de/~df2/studiendekanat/studieninfos/pdf/AO-27-Juni-2002.pdf)

Forengeist
28.11.2003, 12:12
Die Endnote wird nur aus dem Ergebnis des Ersten und Zweiten Abschnitts der Prüfung gebildet.
In der Anlage 12 zur ÄAppO heißt es dazu: "Unter Berücksichtigung der Prüfungsnoten für den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung hat er/sie die Ärztliche Prüfung mit der Gesamtnote .... bestanden.
Die Scheine werden dann nur informativ hinten gelistet, dort heißt es in der gleichen Anlage:
"Er/sie hat bei der Benotung der Leistungsnachweise für den zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung folgende Noten erreicht:...
Leistungsnachweis Benotung
................. ....................

Dass die Gesamtnote nur aus den beiden Prüfungsabschnitten errechnet wird ergibt sich aus § 33 Abs. 1 ÄAppO - s. Faust!
Aus § 27 Abs. 5 ÄAppO ergibt sich, dass die Scheine zu benoten sind, aber nur auf dem Endzeugnis ausgewiesen werden, somit nicht in die Endnote Eingang finden, die Formulierung dort:
"Die Noten der Leistungsnachweise werden auf dem Zeugnis nach dem Muster der Anlage 12 zu dieser Verordnung gesondert ausgewiesen."

Tschü :-top