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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : A 60 / B 87 - Epilepsie



Altindal
12.04.2018, 22:05
Laut Amboss sind ein Fahrverbot von 3 bzw. 6 Monaten für PKWs vorgeschrieben, hier wurde jedoch als Lösung ''mindestens 1 Jahr'' angegeben.

NummerEins
12.04.2018, 22:06
Bei Gelegenheitsanfall mit vermeidbarer Ursache mindestens 3 Monate.
Beim Epileptiker 1a

Krötino
12.04.2018, 22:07
Soweit ich weiß richtet sich das auch nach der Art/Häufigkeit der Anfälle. Fand die Frage so nicht beantwortbar da es nicht genau differenziert wird, aber hatte auch im Kopf, dass es für bestimmte Situationen auch "nur" ein paar Monate sein können..

escitalopram
12.04.2018, 22:10
Ja, habe da auch ganz lange überlegt und mich letztendlich für 3 Monate entschieden. Denn ich hatte im Kopf, dass bei "provozierten" Anfällen (eig. meint man damit eher Alkohol etc., aber auch eine Epilepsie habe ich gedacht) 3 Monate notwendig sind. Bei nicht provozierten 6. Keine Ahnung...

Truz
12.04.2018, 22:15
Bei einmaligen provozierten Anfällen ohne Risikofaktor waren es 3 Monate, laut Amboss sonst 6. Ist aber eine Altfrage gewesen, die gab es so schon einmal und da war 1 Jahr richtig

Krötino
12.04.2018, 22:20
Naja wir hatten schon ein paar "Altfragen".. die überraschend andere Antworten haben. Wurden die Empfehlungen vor kurzem mal dafür überarbeitet?

Rox13
12.04.2018, 23:03
Auf Amboss steht doch ein Jahr bei Epilepsie?! Die 3/6 Monate beziehen sich darauf, wenn KEINE erhöhte Epileptogenität besteht. Bei der Frage steht aber "generalisierte Epilepsie".

Krötino
12.04.2018, 23:11
Eine generalisierte Epilepise beschreibt doch aber nur die Form, kann also auch ein einmaliger Gelegenheitsanfall gewesen sein, oder stehe ich da total auf dem Schlauch?

Unregistriert
12.04.2018, 23:13
Nein Krötino, da bin ich deiner Meinung.

Rox13
12.04.2018, 23:21
Hmm... also ich hätte zwischen einer "generalisierten Epilepsie" und einem "generalisierten epileptischen Anfall" differenziert... jemand, der einen Anfall hat, hat ja noch nicht gleich eine Epilepsie.

gvr23
13.04.2018, 11:45
Soweit ich weiß richtet sich das auch nach der Art/Häufigkeit der Anfälle. Fand die Frage so nicht beantwortbar da es nicht genau differenziert wird, aber hatte auch im Kopf, dass es für bestimmte Situationen auch "nur" ein paar Monate sein können..
Ich stimmt Krötino da vollkommen zu! Ich meine, es geht doch aus der Frage nichts über die Anfallhäufigkeit hervor, die wiederum entscheidend ist, um eine richtige Lösung abzugeben. Ich meine, wenn er trotz Therapie weiter krampft, dann besteht das Fahrverbot wesentlich länger als 1 Jahr! Könnte man diese Frage anfechten?
Hier noch die entsprechenden BAST-Leitlinien!
https://www.bast.de/BASt_2017/DE/Verkehrssicherheit/Fachthemen/BLL/Begutachtungsleitlinien-2017.pdf?__blob=publicationFile&v=12

nieou
13.04.2018, 12:26
Habe mich auch für 3 Monate entschieden und fand es alles andere als eindeutig. Anfechten kann man alles - wenn man dazu noch Leitlinien hat um so besser

Ac2012
13.04.2018, 12:32
Für mich war das entscheidende "unter antiepileptischer Therapie", das schließt ja einmalige Geschichten/ Gelegenheitsanfälle aus.. Deshalb hab ich mich dann für das Jahr entschieden

Miniwini
13.04.2018, 12:46
Für mich war das entscheidende "unter antiepileptischer Therapie", das schließt ja einmalige Geschichten/ Gelegenheitsanfälle aus.. Deshalb hab ich mich dann für das Jahr entschieden

Schließt es nicht direkt aus, auf Wunsch des Patienten kann man ihn auch nach einmaligem Anfall antiepileptisch behandeln. Steht in den Leitlinien zur Epilepsie (Link grad nicht zur Hand).


Ich stimmt Krötino da vollkommen zu! Ich meine, es geht doch aus der Frage nichts über die Anfallhäufigkeit hervor, die wiederum entscheidend ist, um eine richtige Lösung abzugeben. Ich meine, wenn er trotz Therapie weiter krampft, dann besteht das Fahrverbot wesentlich länger als 1 Jahr! Könnte man diese Frage anfechten?
Hier noch die entsprechenden BAST-Leitlinien!
https://www.bast.de/BASt_2017/DE/Verkehrssicherheit/Fachthemen/BLL/Begutachtungsleitlinien-2017.pdf?__blob=publicationFile&v=12

Es steht Patient mit Epilepsie nach einem Anfall. In dem Link von dir steht:
"Wird die Diagnose einer Epilepsie gestellt (d.h. nach wiederholten Anfällen) ist eine mindestens 1-jährige Anfallsfreiheit die Voraussetzung für das Erlangen der Kraftfahreignung."

Damit ist es (leider) ziemlich eindeutig.